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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. Oktober 2010

Misstrauensantrag gegen Vorstand von Wikimedia e.V.

Heute haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Wikimedia e.V. eine Rundmail erhalten, in welcher dafür geworben wird, für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu votieren, bei welcher dem gegenwärtigen Vorstand das Misstrauen ausgesprochen werden soll. Ab 10% muss eine Vollversammlung einberufen werden.

Wie berechtigt dieses Anliegen ist, kann man schon daran ersehen, mit welcher Mentalität es den kritischen Vereinsmitgliedern erschwert wurde, ihr Anliegen den Mitgliedern kundtun zu können. So schob man angebliche „Datenschutzbedenken“ vor, als ob die Mitgliedschaft bei Wikimedia ähnlich sensibel wäre, wie etwa bei den Anonymen Alkoholikern. Typisch Wikifanten: Formen usw. vorschieben, um der Sachdiskussion auszuweichen.

Ein Verein ist jedoch bei einem Minderheitenbegehren zur entsprechenden Herausgabe von Mitgliederdaten verpflichtet, vgl. OLG Hamm, MDR 1973, 929; OLG München, Urt. v. 15.11.1990, 19 U 3483/90; OLG Saarbrücken NZG 2008,677, 678; BayVGH, Beschluss vom 05.10.1998, Az. 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707; Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 2.4.1.3; Baumbach-Zöllner, GmbHG, § 50 Rn. 13. Ein Vereinsmitglied hat in Wahrnehmung seiner Interessen Anspruch auf unmittelbare Kenntnisgabe der erforderlichen Daten. Das Interesse eines Vereinsmitglieds an dem Ermöglichen eines entsprechenden Quorums geht dem Interesse an der Wahrung des Datenschutzes analog § 31 Abs. 3 GenG vor, vgl. Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 10.9.4 BDSG.

Man hat sich dann nun in Anlehnung an ein Urteil des OLG Hamburg, Urteil vom 27.08.2009 – AZ: 6 U 38/08, auf die Abwicklung der Rundmail durch einen „Treuhänder“ geeinigt, was heute nach einem Monat Rumeiern nun endlich geschehen ist.

26. Oktober 2010

Daniel Ellsberg und „Topas“: Gegensätzliche Kommentare zur WikiLeaks-Enthüllung

Daniel Ellsberg war der Mann, der es nicht ertrug, wie kackendreist die US-Regierung ihr eigenes Volk über den Vietnamkrieg belog. Der Marine Commander lancierte aus moralischer Überzeugung einen für die Regierung selbst verfassten Bericht an die Presse, der später als die Pentagon Papers bekannt wurde.

Der Mann, der die USA über die Lügen der „Volksvertreter“ aufklärte, ist heute einer der größten Fans von WikiLeaks. Im FREITAG kommentiert er den jüngsten Leak über den durch und durch verlogenen Irak-Krieg.

Zu einer abweichenden Bewertung kommt ein anderer intimer Kenner der US-Politik, der ebenfalls Geheimnisse ausplauderte: Der Kommunist Rainer „Topas“ Rupp drang als wohl hochkarätigster Agent in das Herz der NATO ein und meldete in den gefährlichsten Tagen des Kalten Kriegs alle wichtigen NATO-Geheimnisse an den Warschauer Pakt. Der damalige Doppelagent, der vom Westen einst als brillanter Analyst angesehen wurde, vom Osten als die heißeste Quelle, sieht in den WikiLeaks-Dokumenten Material, das von Spindocters missbraucht werden kann, um die wirklich relevanten Sauereien zu vertuschen:

Die Wiki-Veröffentlichungen führen in der Tat nicht zu einem neuen Verständnis der verbrecherischen Rolle der USA in Irak, sondern höchsten zu einer Aufbesserung ihres Ansehens in der Welt. So machten die Medien rund um den Globus großes Tamtam um die Meldung, daß durch die willkürliche Eskalation der Gewalt an den Straßenkontrollposten im Irak von 2003 bis 2009 etwa 750 Zivilisten von den US-Besatzern erschossen wurden. Die von seriösen westlichen Organisationen auf 500000 bis eine Million geschätzten zivilen Opfer des US-Krieges und der Okkupation scheinen plötzlich vergessen.

In Julian Assange sieht er einen – wie es im Geheimdienst-Jargon heißt – „nützlichen Idioten“. Er könnte recht behalten.

25. Oktober 2010

Stefan Niggemeiers Naming Names

In der Blogosphäre wird derzeit Alpha-Blogger Stefan Niggemeier kritisiert, weil er seinen Verdacht über die Identität eines anonyme Blogkommentatoren, der offenbar mit einer Vielzahl an Pseudonymen kommentierte, ohne Not öffentlich gemacht hat. Dies hat den Betroffenen, der kein Unbekannter ist, offensichtlich in gewisse Probleme gebracht.

Das Recht auf Anonymität wird in IT-Kreisen sehr hoch gehängt, gerade in Zeiten von Schnüffelbegehrlichkeiten des Staates. Wer sich anonym und damit außerhalb sozialer Kontrolle wähnt, überwindet schnell die Hemmschwellen und äußert Dinge, mit denen er öffentlich nicht identifiziert werden möchte. Umso verständlicher, dass sich umgekehrt niemand einem penetranten Heckenschützen ausgesetzt sehen möchte, und sich ab einem gewissen Leidensdruck ein starkes Bedürfnis zum Outing des Trolls entwickelt.

Ich selbst muss zugeben, dass es mich auch juckt, etwa die mir inzwischen zahlreich bekannten Klarnamen gewisser Wikipedia-Autoren zu veröffentlichen. Besonderen Genuss hätte ich daran, etwa die Identitäten der Mobbing-Brüder vom Wikipedia-Stammtisch Hamburg zu posten. An dieser Stelle herzlichste Grüße an jenen Hamburger Rechtsanwalt und Politiker, der sich als scheinbar neutraler Wikipedia-Admin zugunsten seiner Stammtischbrüder positionierte.

Doch was könnte ich mir von diesem Naming Names kaufen? Nichts. Der Schaden allerdings, den Kodex der Internetgemeinde zu verletzen und mich mit dem Pack der Kolporteure auf eine Stufe zu stellen, wäre handfest. Insbesondere als Blogbetreiber hat man gewisse Gastgeberverpflichtungen, zu denen auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gehört. Niggemeiers Kommentatoren werden es sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihm insoweit wieder ihr Vertrauen schenken möchten.

Den Fehlgriff des ansonsten von mir hochgeschätzten Stefan Niggemeier kommentierte bereits der Kollege Stadler, und nun in gewisser Härte der Spiegelfechter.

20. Oktober 2010

GEMA depubliziert Lieder im Kindergarten

Gute Nachrichten vom Conent-Mafia-Kartell: Bislang wurden Menschen bereits während ihrer Sozialisation von Kindesbeinen an süchtig nach bestimmter Musik gemacht, um die Abhängigkeit von der konditionierten Nachfrage in bare Münze zu verwandeln, was nicht selten zu „Beschaffungskriminalität“ (Filesharing) führt.

Nun aber leistet ausgerechnet die GEMA einen wichtigen Beitrag, um dem Teufelskreis bereits im Kindergarten den Nährboden zu entziehen: Künftig nämlich sollen Kindergärten, die fotokopierte Noten usw. nutzen, von Kindergartencops ins Visier genommen werden, um „Schutzgeld“ zu kassieren. Bald werden daher sparsame Erzieherinnen Noten selbst per Hand abschreiben müssen, oder aber clever den Kindern Liedfolgen beibringen, die unter CC stehen. Dann kann die Contentmfia ihre Töne behalten und meinetwegen damit ein Klagelied anstimmen. Sicherlich findet jemand auch eine zeitgemäßere Notation als die Idee mit den Linien und den Punkten, zumal Papier als Informationsträger ja ohnehin anachronistisch ist.

Danke, GEMA!

19. Oktober 2010

„Die Wahrheit über die Lüge“ darf doch erscheinen

Der portugiesische Chefermittler Gonçalo Amaral, der im Fall „Maddie“ die Eltern des vermissten Mädchens verdächtigte und darauf hin von dem Fall abgezogen wurde, darf nun doch sein Buch veröffentlichen. Dies war ihm Anfang des Jahres verboten worden.

Pentagon bittet US-Medien, WikiLeaks-Dokumente zu unterdrücken

Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Pentagon bittet, die von Wikileaks angekündigten neuen geheimen Militärdokumente nicht zu bringen.

Dies ist militärstrategisch evident sinnlos, denn jedes Kind kann die Informationen aus dem Internet ziehen, insbesondere auch Talibankinder. Tatsächlich jedoch geht es gar nicht um den außenpolitischen Feind, sondern um die inländischen Kriegskritiker.

Die US-Medien, die im Mutterland der Pressefreiheit operieren, haben eine unrühmliche Tradition, „unpatriotische Nachrichten“ einfach zu unterdrücken. Dieses Ergebnis wird auf vielfache Weise erreicht. Chefs von CIA und NSA haben Jahrzehnte über Herausgeber großer Medienhäuser aufgesucht und an Verantwortung für die „nationale Sicherheit“ appelliert. Wer während des Kalten Kriegs die Sowjets nicht als Monster darstellte, machte sich verdächtig. Hinzukommt, dass die großen US-Medienhäuser durchweg mit Konzernen verbunden sind, die sich mit der Rüstungsindustrie überschneiden.

Ausgerechnet amerikanische Enthüllungsjournalisten hatten stets große Schwierigkeiten, unrühmliche Storys über amerikanisches Kriegsgebaren oder paramilitärische Aktionen der CIA zu platzieren. Selbst Michael Moore wollte den Skandal um Abu Ghuraib, als man ihm das Material anbot, nicht selbst bringen, um nicht als „unamerikanisch“ zu gelten. In gleicher Sache waren sogar Seymour Hersh zunächst die Hände gebunden. Während des Kalten Kriegs hielten die US-Medien sogar eine ganze Stadt geheim, weil sich dort die größte Munitionsfabrik befand. Nicht einmal auf Landkarten durfte das zu finden sein.

Wenn man um diese Zusammenhänge weiß, kann man sich einen Reim darauf machen, was wir noch so alles nicht erfahren.

18. Oktober 2010

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss! (Schälike ./. Anwälte)

Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.

Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.

Finanzvertrieb will Urteil zensieren – „Beraten und Verkauft“

Ein großer deutscher Finanzstrukturvertrieb, der seinen Mitmenschen durch Vermögensberatung behilflich ist, hatte Mitte der 90er Jahre versucht, das Enthüllungsbuch eines abtrünnigen Drückers zu unterdrücken. Die Revision des dreisten Zensurbegehrens, das auch beim OLG Frankfurt keine Freunde fand, wollte selbst der BGH nicht einmal zur Überprüfung annehmen. Der SPIEGEL hatte am 05.02.1996 aus dem Buch zitiert.

Nunmehr schießt das an Dreistigkeit schwerlich zu überbietende Unternehmen gegen Websites und Blogs, die das Urteil veröffentlichen, etwa mittels Abmahnungen am Fließband, Schubladenverfügungen usw. Man „argumentiert“, das Urteil sei doch 15 Jahre alt, da müsse die ehrenwerte Firma nun anonymisiert werden. Resozialisierung eines Finanzvertriebs?!?

Ich habe einige ehemalige Handelsvertreter dieser Firma kennen gelernt, manche vertreten, vom kleinen Strukki unten in der Nahrungskette bis hin zu einem Herrn, der es bis sehr weit oben in dieser Organisation gebracht hatte und bei den großen Jubelveranstaltungen immer mit besonderem Handschlag vom Big Boss geadelt wurde – bis er für die Firma nichts mehr wert war und geschnitten und verklagt wurde. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich in dem Laden nennenswert etwas geändert hätte.

Hier ist das Urteil, das ich jedes Mal mit Genuss lese (am besten zu den von mir fett hervorgehobenen Stellen springen): (more…)

17. Oktober 2010

Sozialkunde in der Pressekammer

Eine Schulklasse fand ihren Weg in den Zuschauerraum der Hamburger Pressekammer. In dieser Funktion sind die Schüler „Gerichtsöffentlichkeit“ nach § 169 GVG. In einer Pause zwischen Terminen war das Gericht bereit, der Schulklasse zu erzählen, wie die Dinge hier so laufen. Der nicht ganz unbekannte Vorsitzende hieß jedoch den „Gerichtsschreiber“ Rolf Schälike, solange den Raum zu verlassen, denn es handele sich nicht (mehr) um eine Verhandlung.

Rechtsreferendaren wäre es gestattet, etwa am Beratungsgespräch der Richter teilzunehmen. Insoweit können Richter den Gerichtssaal außerhalb eines Termins zum Verhandlungszimmer erklären. Auch können Gerichtssäle ad hoc zu Unterrichtssälen erklärt werden. Hier aber waren es bloß konventionelle, also nicht privilegierte Schüler, so dass es quasi eine Privatsache war, ob der Richter diesen etwas erzählen wollte, oder nicht. Durfte der Vorsitzende spezifisch Vertreter der Öffentlichkeit rauswerfen, solange keine Verhandlung läuft (jedoch am Richtertisch Roben getragen werden)?

Der Gerichtsblogger weigerte sich, den Saal zu verlassen und beantragte eine Entscheidung analog § 174 GVG. Der Vorsitzende lehnte ab und drohte mit der Sitzungspolizei. Da der Gerichtsblogger jedoch sowohl in der DDR als auch in Hamburg für seine Bürgerrechte in den Knast gegangen war, vermochte die Drohung keine Wirkung zu erzielen.

Schließlich bot der Vorsitzende an, Schälike dürfe in seiner Abwesenheit fünf Minuten vor den Schülern sprechen, was allerdings dem zuständigen Pädagogen missfiel. Daraufhin verkündete der Blogger, er werde nun herausgehen, denn er habe sein Ziel, nämlich die Verhandlungsbereitschaft des Vorsitzenden, erreicht:

Gut. Herr Buske, Sie haben einen Vorschlag gemacht. Was war, das genügt. Ich denke, die Schüler haben mitbekommen, dass in diesem Saal Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Schüler haben mitbekommen, wie die Würde gewahrt werden, wie Widerstand gegen die Staatsmacht geleistet werden kann. Sie haben mitbekommen, dass man sich wehren muss, gegen den Abbau der inneren Freiheit, der in der Schule beginnt da k solcher Lehrer, wie der Herr hinter mir. Hier im Gerichtssaal wird die menschliche Würde, das Persönlichkeitsrecht missachtet. Ich brauchen keine Vortrag mehr zu halten. Die Schüler haben das in der Praxis erlebt, wie man als Persönlichkeit, von der Staatsmacht unterdrückt, trotzdem bestehen kann. Ich werde jetzt den Saal verlassen.

Den pädagogisch wertvollen passiven Widerstand, den Schälike da leistet, nannte ein bekannter indischer Rechtsanwalt Satyagraha. Mit Beharrlichkeit kennt Schälike sich definitiv aus.

Foto: Zwei Sturköppe (via Schälike.de).

FBI-Whistleblowerin: Hätte WikiLeaks 9/11 verhindern können?

Das FBI war an einigen Schlüsselfiguren des 11. September dran, durfte aber offenbar nicht, wie es wollte. Eine ehemalige Analystin des FBI ist der Ansicht, dass seinerzeit frustrierte FBI-Ermittler durch Whistleblowing öffentlichen Druck gegenüber ihren Vorgesetzten hätten aufbauen können.