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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. November 2010

Alter Schwede! Der Monarch und das schwedische Presserecht

Seine Durchlaucht, der König von Schweden, erfreut sich dieser Tage gesteigerter Präsenz in der Boulevardpresse. Der Sylvia ihr König soll beim außerehelichen Liebesspiel mit Mätressen gefilmt worden sein, auch habe er sich für die Smoerebroeds der Sängerin von „Army of Lovers“(!) interessiert.

Will man in Schweden eine Unterlassung durchsetzen, so muss man selbst die Karten auf den Tisch legen. So bürgerlich wird man sich bei Königs allerdings kaum geben wollen. Anders im deutschen Presserecht: Da ist der Äußernde beweisbelastet, der Betroffene kann einfach bestreiten, sich dann feist zurücklehnen und genüsslich zusehen, wie ein Hamburger Richter daraus eine Unterlassungsverfügung zimmert. (Es hat schon einen Grund, warum etwa WikiLeaks u.a. schwedisches Presserecht in Anspruch nimmt.)

Speziell in Angelegenheiten des Herzens und der Prinzenrolle kommt es in Deutschland allerdings nicht einmal darauf an, ob etwas stimmt oder nicht: Die Intimsphäre ist hierzulande grundsätzlich vollumfänglich geschützt. Zudem besteht unter den großen Verlagen Konsens, die Seitensprünge von Politikern nicht zu thematisieren, was jedenfalls in der Bonner Republik durchgehalten wurde. Hätten Sie gedacht, dass Brandt und Strauß die gleiche Mätresse hatten? Und dass Sie so eine fette Story NICHT in der BILD-Zeitung finden würden?

12. November 2010

„Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“

Zwei Herrschaften aus dem italienischen Kulturkreis wollten sich nicht in dem Buch „Mafiaexport“ von Francesco Forgione verewigt sehen und bestanden auf ihrer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag.

Der Vorsitzende Richter der Münchner Pressekammer ist ein souveräner Jurist, der sich durch nichts einschüchtern lässt, forschen Anwälten etwa schnell ihre Grenzen zeigt. Auch vor den ehrenwerten Herren nahm er kein Blatt vor den Mund:

Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlung mit dem mutigen, an den ehemaligen Pizzabäcker gerichteten Satz ein: „Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“ Damit, man entschuldige das Sprachbild, hatte der Richter aber sein Pulver weitgehend schon verschossen. Im weiteren Verlauf zeigte sich schnell, dass dem Gericht die vorgelegten Beweise führender europäischer Polizeibehörden nicht ausreichten, um alle beanstandeten Buchpassagen als zulässig zu erachten.

Bei einem BKA-Bericht soll dessen Authentizität in Zweifel gezogen worden sein. In einer Widerspruchsverhandlung, also dem Verfahren, um eine einstweilige Verfügung zu bekämpfen, hat man nur sehr eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten und im Äußerungsrecht nun einmal die Beweislast. Vorerst wurde das Buch kalt gemacht.

11. November 2010

Recht am eigenen Bild: Sixt-Guerilla-Werbung

Der Autoverleiher SIXT ist schon mehrfach durch progressive Aktionen zur Förderung der Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild aufgefallen. So hatte man Lafontaine als „Mitarbeiter während der Probezeit“ verspottet und Angela Merkel eine Cabrio-Frisur verpasst. Die Frage, inwieweit kommerzielle Interessen das Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit schwächen, wird unterschiedlich gesehen. Verboten wird so etwas – Überraschung! – in Hamburg, da gibt es sogar eine satte Geldentschädigung. Die wird dann natürlich wieder in Karlsruhe kassiert.

Nunmehr hat sich SIXT an die Demos gegen die Castor-Transporte rangewanzt und anscheinend Demonstranten gefilmt, wobei unklar ist, ob diese um ihr Einverständnis in die Veröffentlichen der Aufnahmen gemäß § 22 KunstUrhG ersucht wurden. Die Einschätzung des TAZ-Interviewpartners Dirk Feldmann, dieser Fall sei „ganz klar“, teile ich nicht. SIXT wird den Instanzenweg ausschöpfen und sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Falls die erwarteten „ganz klaren“ Urteile in Karlsruhe gekippt werden, werden einige der Gesichter, die man nicht zeigen soll, vermutlich länger …

KJM: „Tatort Internet“ wird nicht beanstandet

Die KJM lässt den RTL2-Schrott mit der feschen Kriegsministergattin unbeanstandet. Das ist auch gut so. Denn jeder soll sich so gut blamieren, wie er es irgendwie kann …

Die erhoffte Quote hat der Murks übrigens nicht gebracht.

Amerikanischer Raketenschild-Bluff


Nukes In Space 1/5
Hochgeladen von ManchaFu. – Nachrichtenvideos top aktuell.

1962, also vor knapp einem halben Jahrhundert, verarschte das Pentagon die Amis das erste mal mit der Behauptung, man könne „demnächst“ anfliegende Raketen abfangen.

Vor dem ersten US-Angriff auf die irakischen Ölfelder 1990 ließ General Schwartzkopf verlauten, die Trefferquote das „Patriot-Systems“ läge bei 100%. Nach Ende der Kampfhandlungen kam eine Kommission zu dem Schluss, das nicht ein einziger Abschuss nachgewiesen werden konnte. Das war so in etwa die Zeit, als man den Bluff mit Reagans „Star Wars-Programm“ als Ursache für das Ende des Kalten Kriegs ausrief. An der technischen Undurchführbarkeit allerdings dürfte kaum ein Physikschüler Zweifel gehabt haben, denn schon das Prinzip funktionierte allenfalls bei gutem Wetter. Das für das SDI-Programm entwickelte Space-Shuttle, das laut Konzept wie ein Flugzeug lediglich Zwischenstopps auf der Erde einlegen und binnen Stunden wieder Killersatelliten ins All tragen sollte, geriet zum zum technischen wie finanziellen Desaster.

Das Pentagon organisierte vor ein paar Jahren eine Zaubershow, in der vermeintlich eine Rakete im Anflug zerstört werden konnte. Später kam dann der Taschenspielertrick heraus: In der Zielrakete hatten die Komiker einen Peilsender eingebaut. Bei echten Atomraketen ist ein solcher eher nicht zu erwarten.

Aber weil sich die Show mit „Abwehrschild“ zum Evergreen entwickelt hat, muss es mal wieder sein: Jetzt sollen „Tarnkappen-Drohnen“ die Raketen während der Startphase abfangen. Hört, hört! Dazu müssten die allerdings erst einmal wissen, wo die Abschussbasen stehen. Als die Sowjets 1983 nervös wurden und heimlich alle mobilen Basen in die Wälder gefahren und zum Abschuss stationiert hatten, hatten weder CIA noch Pentagon das überhaupt mitbekommen. Aufgrund der großen Anzahl der russischen Raketen – und der beliebig großen Anzahl an Täusch-Objekten – haben diese Drohnen bereits konzeptionell keine Chance. Aber es werden sich schon Politiker finden, die sich den Lobbyisten aufgeschlossen zeigen …

6. November 2010

Geheimdienst-Stammtisch mit Frank und Fefe

Der IT-Sicherheitsexperte Felix von Leitner, besser bekannt als Fnord-Blogger „Fefe“, und Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, hatten mich für die 8. Folge ihres kultverdächtigen Podcasts „Alternativlos“ eingeladen.

Über zwei Stunden hinweg ranteten wir in einer Art „Geheimdienst-Infotainment“ über skurrile Stories aus dem Kalten Krieg. Manche Dinge sind halt so ernst, dass man sie eigentlich nur mit Humor bewältigen kann, wir hatten jedenfalls Spaß. Der Podcast soll heute online gehen.

Wer dem deutschen Anwalt von Uri Geller mal beim Falschspiel auf die Finger sehen will, hat hierzu am Sonntag, den 07.11. in Siegen und am 09.11. in Münster Gelegenheit.

5. November 2010

Pohlmann unterliegt vorläufig Radio Bremen

Der Bremer Bürgerschaftabgeordnete Jürgen Pohlmann (SPD) hatte Radio Bremen per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin untersagen lassen, über den Verdacht einer Mitgliedschaft Pohlmanns in einer DDR-Sabotage-Einheit zu berichten. Das Kammergericht hat diese Verfügung nunmehr kassiert.

Doch Pohlmann klagt in der Hauptsache weiter und hat den Bremer Rechtsstreit da anhängig gemacht, wo man so etwas besonders schön kann: in Hamburg.

2. November 2010

Verfassungsrichter klagt in Pressekammer

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem ein Juraprofessor wissenschaftliches Plagiat vorwarf, wehrt sich standesgemäß mit einer Klage. Und weil man in Karlsruhe so häufig lesen muss, bei welchem Gericht man so Äußerungen besonders gerne verbietet, setzte der Mann seine berufliche Kenntnis in die Praxis um und befasste die Hamburger Pressekammer mit dem Fall.

1. November 2010

Netzwerk Recherche fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Gerade packe ich meine sieben Sachen ein, weil es morgen wieder zum Landgericht Hamburg geht, wo ein Landrichter und seine beiden Beisitzer ihre einstweilige Verfügung verteidigen werden. Ein nicht in Hamburg wohnender Blogger hatte über eine zuvor gegen eine dritte Person ergangene einstweilige Verfügung berichtet, und angemerkt, ihm lägen schriftliche Zeugenaussagen vor, welche die verbotenen Behauptungen bestätigten. Eigene Stellungnahmen zur Sache oder zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen gab er nicht ab.

Darin sah das Landgericht Hamburg ein Zueigenmachen der verbotenen Äußerung und erließ gegen meinen Mandanten eine einstweilige Verfügung. Damit dürfte Gerichtsberiochterstattung nach Hamburger Spruchpraxis bei Äußerungsprozessen nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Dass sich die einstweilige Verfügung kaum mit der Karlsruher Rechtsprechung in Einklang bringen lässt, wo man die Meinungsfreiheit einigermaßen hoch hält, stört Hamburger Landrichter bekanntlich wenig.

Gegen den fliegenden Gerichtsstand, der die Landesgrenzen von Hamburg ungebührlich ausweitet, habe ich schon häufig gewettert. Nun hat sich endlich auch die Journalisten-Vereinigung Netzwerk Recherche dieses Themas angenommen, zu dem praktizierende Juristen eine einhellige Meinung haben (wenn sie nicht gerade sehr im Abmahnbusiness stecken). Auf einer Tagung in Dortmund wurde nun erstmals von einer namhaften Vereinigung die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands gefordert.

Der fliegende Gerichtsstand ist an sich nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern eine richterliche Deutung des § 32 ZPO. Die Rechtsprechung hätte diese Ausuferung des Foum Shoppings längst abstellen können. Einige Judikate gehen bereits in diese Richtung. Doch die Richter von St. Pauli freuen sich anscheinend über den Zuwachs an Aufgaben. Mögliche Gründe habe ich hier dargelegt.

29. Oktober 2010

„Archipel Gulag“ dezensiert

Schon nach 40 Jahren kam jetzt in Russland jemand auf die Idee, den Klassiker „Archipel Gulag“ von Alexander Solschenizyn von der Zensurliste zu streichen. Solschenizyn selbst war 1945 wegen Briefen mit abfälligen Bemerkungen über Josef Stalin für neun Jahre in Straflager geraten, also Zensuropfer gewesen. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich das Werk bis heute nicht gelesen habe. Ich bin allerdings dankbar, die Freiheit zu haben, dies jederzeit tun zu dürfen.

Ich kenne einen Verlegersohn und Bücherfreund, der in den 80er Jahren in der DDR in den Stasi-Knast gesteckt wurde, weil er „Archipel Gulag“ und eine Handvoll anderer Bücher an Freunde verliehen hatte, die ebenfalls der östlichen Zensur unterlagen. Das Verfahren hat er 1985 dann doch noch gewonnen und wurde als möglicherweise letzter noch 1990 von der DDR selbst entschädigt und rehabilitiert, während seine Richter 2000 verurteilt wurden.

Das ist übrigens der gleiche Typ, der jeden Freitag in der Hamburger Pressekammer sitzt und staunt, was da so alles mit der Meinungs- und Pressefreiheit passiert. Inzwischen gewinnt er auch im Westen seine äußerungsrechtlichen Prozesse überwiegend. Dass allerdings die Richter, mit denen er sich heute gelegentlich fetzt, ebenfalls verurteilt würden, ist eher unwahrscheinlich.