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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Recht am eigenen Bild: Sixt-Guerilla-Werbung

Der Autoverleiher SIXT ist schon mehrfach durch progressive Aktionen zur Förderung der Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild aufgefallen. So hatte man Lafontaine als „Mitarbeiter während der Probezeit“ verspottet und Angela Merkel eine Cabrio-Frisur verpasst. Die Frage, inwieweit kommerzielle Interessen das Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit schwächen, wird unterschiedlich gesehen. Verboten wird so etwas – Überraschung! – in Hamburg, da gibt es sogar eine satte Geldentschädigung. Die wird dann natürlich wieder in Karlsruhe kassiert.

Nunmehr hat sich SIXT an die Demos gegen die Castor-Transporte rangewanzt und anscheinend Demonstranten gefilmt, wobei unklar ist, ob diese um ihr Einverständnis in die Veröffentlichen der Aufnahmen gemäß § 22 KunstUrhG ersucht wurden. Die Einschätzung des TAZ-Interviewpartners Dirk Feldmann, dieser Fall sei „ganz klar“, teile ich nicht. SIXT wird den Instanzenweg ausschöpfen und sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Falls die erwarteten „ganz klaren“ Urteile in Karlsruhe gekippt werden, werden einige der Gesichter, die man nicht zeigen soll, vermutlich länger …

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