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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. März 2017

Horst Ehmke und die Geheimdienstkontrolle

In den Nachrufen auf Horst Ehmke habe ich seine Verdienste um die Geheimdienstkontrolle vermisst.

Als die Regierung Brand das Bundeskanzleramt übernahm, führte Ehmke als Chef des Bundeskanzleramts die Aufsicht über die Geheimdienste. Dabei stieß er auf eine Liste mit Vertrauensjournalisten in Medienhäusern vom TV-Sender bis zur Lokalzeitung, über die der BND Einfluss auf die öffentliche Meinung nahm. Der Öffentlichkeit wurde dies erst 1998 bekannt (TELEPOLIS):

Horst Ehmke, Kanzleramtsminister der sozialliberalen Regierung, bekam im März 1970 eine Liste zu sehen, „mit Namen und Summen, die mein Erstaunen hervorriefen.“ Erstellt hatte sie die BND-Dienststelle 923, die pro Jahr circa 250.000 Mark für Honorare, Prämien und Spesen für die journalistischen Quellen aufwandte – im September 1972 wurde sie auf Anweisung der Sozialdemokraten von BND-Präsident Gerhard Wessel aufgelöst und durch eine echte Pressestelle ersetzt.

230 Journalisten waren mit Deckname und „Presseverbindungsführern“ auf der BND-Liste registriert. Darunter Rowohlt-Verlagschef Michael Naumann (NORDDORF), die Herausgeberin der ZEIT Marion Gräfin Dönhoff (DOROTHEA), Stern-Gründer Henri Nannen (NEBEL), Ex-BILD-Chefredakteur und Kanzlerfreund Peter Boenisch (BONGERT), ZDF-Intendant Karl Holzamer (HUPPERZ), Springer-Kolumnist Mainhardt Graf Nayhauß (NIENBURG), Gerhard Löwenthal vom ZDF (LOEBEN) und der Intendant der Deutschen Welle Walther Steigner (STEFFEL).

Eingeteilt wurden die Journalistenkontakte je nach Grad ihrer Intensität und Qualität in drei verschiedene Kategorien:

I – voll tragfähige, regelmäßige oder häufige Kontakte
II – Formalkontakte, unregelmäßige Kontakte nach Bedarf
III – Zufallskontakte, Planung usw.

Auch sonst hatte Ehmke mit den Diensten, die man heute „tiefen Staat“ nennen würde, alle Hände voll zu tun.

10. März 2017

Erdoğan ./. Böhmermann: Berufung

Wenig überraschend geht Jan Böhmermann gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in Berufung.

Überraschend ist allerdings die Beschimpfung des Gerichts durch den Berliner Kollegen Prof. Dr. Schertz, der bislang als der Beschützer der Persönlichkeitsrechte wahrgenommen wurde und aus welchen Gründen auch immer unter mehreren Gerichtsständen häufig den in Hamburg wählt:

„offensichtlich fehlerhaft, ja absurd“

Es ist kaum anzunehmen, dass der Kollege Schertz ernsthaft damit rechnete, das Landgericht Hamburg würde Äußerungen durchgehen lassen, die einem Kläger Sex mit Tieren andichten. So war es bislang Linie in der Rechtsprechung, und die Hamburger Gerichte sind nicht als Vorreiter für die Meinungsfreiheit bekannt, bei Satire sind die Hamburger Richter sogar päpstlicher als der Papst.

Die Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg dürfte nur ein Zwischenschritt sein, denn der Senat urteilt sogar strenger. Wer Meinungsfreiheit leben will, der muss nach Karlsruhe.

9. März 2017

Plakatstreite in Göttingen – Georg Christoph Lichtenberg ./. Jacob Philadelphia

Demnächst beginnt wieder die Saison für Rechtsstreite über Sondernutzungserlaubnisse für Wahlplakate. So erlaubt das Parteienrecht den zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien unkonventionelles Plakatieren, während die Behörden versuchen, die Verschandelung der Städte zu begrenzen. So wird von Ort zu Ort sehr unterschiedlich über Satzungen und Verordnungen versucht, Anzahl, Art und Orte für Plakatierung zu kontingentieren. Bisweilen pflegen Beamte exrem unrealistische Vorstellungen davon, wie schnell Plakate nach der Wahl wieder entfernt werden müssen. Kleinere Parteien werden nicht selten benachteiligt.

Letztes Jahr musste ich für so einen Verwaltungsrechtsstreit die bisherige Praxis in Göttingen recherchieren und telefonierte hierzu mit dem dortigen Stadtarchiv. Bei dieser Gelegenheit erkundigte ich mich, inwiefern der in die Literatur eingegangene Skandal mit den illegalen Plakaten des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 dort dokumentiert sei. Vor einem Jahrzehnt hatte ich über diesen Vorfall vor einer deutsch-amerikanischen Gesellschaft einen historischen Vortrag gehalten und damals alle mir greifbaren Quellen recherchiert.

Lichtenberg hatte es seinerzeit auf den amerikanischen Zauberer Jacob Philadelphia abgesehen, der in Göttingen gastieren wollte. Der Physiker verübelte es dem Magier, dass dieser naturwissenschaftliche Tricks anwendete, neidete ihm aber auch dessen Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Entgegen der staatlichen Zensur ließ er unter konspirativen Umständen ein vermeintlich von Philadelphia stammendes Plakat drucken und nachts in Göttingen verteilen, um den Zauberer durch großspurige Ankündigung von Wundern in Misskredit zu bringen.

Das Plakat hatte auch eine politische Bedeutung, denn es spielte auch mit Philadelphias Namen. Denn in Philadelphia hatte der US-Kongress getagt, der die Unabhängigkeit der britischen Kolonien erklärt hatte. Hessen gehörte damals ebenfalls zur britischen Krone. Der bedrängte Illusionist sah sich gezwungen, sein Gastspiel abzusagen.

Die Pointe an der Geschichte ist, dass die Intrige eine Art Streisand-Effekt auslöste. Während die Zaubereien des damaligen Star-Magiers nahezu vergessen sind, sprach sich Lichtenbergs Streich wie ein Lauffeuer herum und schlug sich nicht nur in den Gazetten, sondern auch in der Literatur nieder und machte Philadelphia noch ein Jahrhundertlang in Deutschland zum Synonym für Zauberer. Es gibt keine schlechte oder gute PR, sondern eben nur PR.

Im Göttinger Stadtarchiv war diese Begebenheit, die sich diesen Januar zum 250. Mal jährte, allerdings noch nicht erfasst. Unser Rechtsstreit führte dazu, dass dort nun meine Biographie über Jacob Philadelphia steht. Und weil meine Leser typischerweise Spaß an skurrilen Storys und Kulturgeschichte haben, stelle ich ein PDF ins Netz:

Der Erzmagier (Jacob Philadelphia)

10. Februar 2017

Gericht über Gedicht

Das Landgericht Hamburg hat heute meinen Ehrenfelder Mitbürger Herrn B. zur Unterlassung der Rezitation von Teilen des Gedichts „Schmähkritik“ verurteilt.

Die Verurteilung hinsichtlich der sexuellen beleidigenden Stellen war zu erwarten und folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Strauß-Karrikaturen: Machtkritik ja, aber nicht unter der Gürtellinie) sowie der Tradition der Hamburger, bei der Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Meinungsfreiheit im Zweifel zu verbieten. Da wird auch die Berufung zum OLG Hamburg, dessen Pressesenat aus vormaligen Richtern der Pressekammer des Landgerichts Hamburg besteht, nichts ändern.

Das Gericht hat sein Urteil juristisch und nicht politisch gefällt, was im Sinne eines Rechtsstaats zu begrüßen ist. Die Hamburger Richter scherten sich nicht um die öffentliche Meinung und scheuten auch ein unpopuläres Urteil nicht. Kritik an ihrer Urteilspraxis hat die Hamburger Pressekammer meines Erachtens noch nie irritiert – im Giuten wie im Schlechten.

Eine andere Frage ist es, wie Karlsruhe mit dem Fall umgehen wird. Im Urteil ZEIT-Prozesshanseln ./. Die Anstalt (ZDF) hatte der BGH klargestellt, dass man Äußerungen von Satirikern nicht wörtlich, sondern im Kontext interpretieren und die tatsächliche Intention beurteilen muss. Mit einem ähnlichen Kunstgriff hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft Mainz aus der Affäre gezogen, wo man keinen Beleidigungsvorsatz feststellen konnte, der im Strafrecht nun einmal erforderlich ist – anders als beim zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Beim Heranziehen des Kontextes wird es allerdings eine Rolle spielen, dass das Schmähgedicht selbst türkisch untertitelt war, nicht allerdings die satirische Einkleidung. Die dementsprechend in der Türkei angekommene Message, dass in Deutschland rassistisch-sexistische Beleidigungen im TV salonfähig sind, war vermutlich auch kein Beitrag zur Völkerverständigung.

24. Januar 2017

Haftung für kommentarlosen Retweet?

Bei einer Veranstaltung an der Uni Magdeburg, bei der auch ein Redner der AfD sprechen sollte, kam es zu Reibereien mit Kritikern. Darüber berichtete auch jemand auf Facebook und verbreitete, AfD-Mitglied John Hoewer habe Quarzhandschuhe getragen. Hoewer bestreitet diese Darstellung. Quarzhandschuhe bergen bei Rangeleien eine erhöhte Verletzungsgefahr und sind etwa Polizisten in entsprechenden Einsätzen verboten.

Jedoch ging Hoewer nicht nur gegen den Facebooker anwaltlich vor, sondern auch gegen eine Mandantin aus NRW, welche wie viele andere einen Tweet retweetete, der einen Link auf das umstrittene Facebook-Posting enthielt. Die Mandantin hatte den Tweet weder kommentiert noch geliked. Nun fordert Hoewer durch den Kölner Rechtsanwalt Matthias Brauer (KOMNING Rechtsanwälte) die Mandantin zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Behauptung und Verbreitung der im Tweet enthaltenen Äußerung auf – nebst Kostennote, versteht sich.

Wirklich überzeugend ist die Abmahnung nicht. Auch die in der Abmahnung aufgeführten Entscheidungen beeindrucken mich nicht wirklich. Wer eine ähnliche Abmahnung erhalten hat, sollte jedenfalls nicht das beigefügte Formular unterzeichnen.

10. Januar 2017

BGH zu Joffe und Bittner ./. ZDF („Die Anstalt“)

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des OLG Hamburg aufgehoben, mit denen die oberpeinlichen ZEIT-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner dem ZDF angeblich getätigte Äußerungen in der Satire-Sendung „Die Anstalt“ verbieten ließen. Hier die Pressemitteilung des BGH:

Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

Urteile vom 10. Januar 2017- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15

Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung „DIE ZEIT“. Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend. Die Beklagte strahlte am 29. April 2014 das Satireformat „Die Anstalt“ aus. Gegenstand der Sendung war ein Dialog zwischen zwei Kabarettisten, in dem es um die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten bei dem Thema Sicherheitspolitik ging. Die Kläger sind der Auffassung, im Rahmen dieses Dialogs sei die unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, sie seien Mitglieder, Vorstände oder Beiräte in acht bzw. drei Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist darüber hinaus der Auffassung, es sei der Wahrheit zuwider behauptet worden, er habe an der Vorbereitung der Rede des Bundespräsidenten vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014, über die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat, mitgewirkt.

Das Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Äußerungen verurteilt. Die vom Senat zugelassenen Revisionen haben zur Aufhebung der Berufungsurteile und zur Abweisung der Klagen geführt, weil das Berufungsgericht den angegriffenen Äußerungen einen unzutreffenden Sinngehalt entnommen hat. Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts haben die Kabarettisten die oben genannten Aussagen nicht getätigt, so dass sie nicht verboten werden können. Zur Erfassung des Aussagegehalts muss eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt. Dies zugrunde gelegt lässt sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage ist zutreffend.

Vorinstanzen:

LG Hamburg – Entscheidungen vom 21. November 2014 – 324 O 443/14 und 324 O 448/14

Hanseatisches OLG – Entscheidungen vom 8. September 2015 – 7 U 121/14 und 7 U 120/14

Karlsruhe, den 10. Januar 2017

Mit dem Einzug in die Hall of Shame des BGH schließen Joffe und Bittner zu Prozesshansel Melmut Markwort auf. Dieser galt bislang als einziger prominenter Journalist, der sich nicht dafür zu schade war, Kollegen oder Kabarettisten zu verklagen. Zwischen den Zeilen hat der BGH übrigens auch signalisiert, wie er in Sachen Böhmermann entscheiden wird.

29. Dezember 2016

Dirk Vorderstraße in der Sackgasse

Vor zwei Jahren freuten wir uns über den Silvesterknaller für Dirk Vorderstraße.

Ich hatte über einen (wie stets) gescheiterten Antrag auf Erlass einer einsteiligen Verfügung des Landgerichts Berlin gegen einen Mandanten berichtet, der ihn einen „Abzocker“ schalt. Dabei hatte ich nicht darauf hingewiesen, dass die Abweisung noch nicht endgültig war. Tatsächlich nämlich hatte Herr Vorderstraße inzwischen Beschwerde erhoben.

Um mir hieraus einen Strick zu drehen, beantragte er gegen meine Berichterstattung den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung, eigenartigerweise am Landgericht Frankfurt am Main. Auch dieser wurde abgelehnt, woraufhin Herr Vorderstraße dort ebenfalls Beschwerde erhob. In der Zwischenzeit aber hatte das Berliner Kammergericht den ursprünglichen Antrag endgültig abgelehnt, so dass sich das Begehren für das Frankfurter Verfahren erledigt hatte. Da Herr Vorderstraße nicht einlenkte, verlor er auch dort.

Nun kam Herr Vorderstraßens Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum auf die spannende Idee, mir dennoch eine Kostennote zu schicken. Denn da seiner Ansicht nach der Unterlassungsantrag gegen mich zumindest vorübergehend begründet gewesen sei, müsse ich seinem Mandanten zumindest die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erstatten.

Schon weil mich der Kollege nicht einmal abgemahnt hatte, sondern gleich die Gerichte bemühte, fand ich das seltsam. Die Anerkennung eines Abmahnhonorars ohne Abmahnung hätte zweifellos den Markt der Rechtsberatung belebt …

Noch am gleichen Tag schickte ich daher eine negative Feststellungsklage an das Amtsgericht Münster dahingehend, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe. Herr Vorderstraße reichte umgekehrt eine Leistungsklage am Amtsgericht Frankfurt ein, in welcher er seinen „Anspruch“ einklagte. Dort scheiterte er auch in der zweiten Instanz sowie in Münster, so dass ihn allein dieser Spaß mit dem begehrten Anwaltshonorar insgesamt über 3.000,- € gekostet haben dürfte.

Da Herr Vorderstraße (Hamm) unbedingt den fliegenden Gerichtsstand bemühen wollte und auf dem willkürlichen Gerichtsort Frankfurt bestand, leistete ich mir – mit Ansage – eine Zugfahrt 1. Klasse. Der gegnerische Kollege hatte nichts Besseres zu tun, als mir diesen Anspruch mit großem Eifer streitig zu machen. Geholfen hat es nicht. ;)

Ach ja: Herr Vorderstraße kann natürlich noch versuchen, in irgendeiner Weise gegen den Kostenfestsetzungsbescheid vorzugehen.

12. Dezember 2016

Hanseatische Linkhaftung

Seit zwei Jahrzehnten versuchen weltfremde Politiker und Richter, das strukturell anarchistische Medium Internet wieder in das Zeitalter der Gatekeeper zurückzudrängen. Als überwundenes Konzept galt die Linkhaftung, deren Höhepunkt ein legendäres (und legendär missverstandenes) Urteil des Landgerichts Hamburg 1998 markierte. Seltsam waren auch die Filter, die etwa Content mit „sex“ wegfilterten, was etwa Medizinern, LGBTQ-Menschen und KommunikationSEXperten die Kommunikation erschwerte.

-> Von Links und rechtsfreien Räumen

Eine Renaissance erlebte die Linkhaftung durch die von einem freundlichen Hamburger Landrichter auf den Weg gebrachte Fehlentscheidung zur Haftung eines Bloggers, der einen auf YouTube gehosteten ZDF-Beitrag einbettete und für jede angebliche Verfehlung haften sollte. Später stellte sich heraus, dass das ZDF rechtmäßig gehandelt hatte, so, wie es der presserechtssachverständige Blogger auch zutreffend beurteilt hatte.

Ironischwerweise ist dem Blogger nach wie vor die Einbindung verboten, und in den vier Jahren, die er auf die Berufung wartet, ist der Kläger verstorben. Der Prozess läuft noch immer … (Wer war noch gleich der Beklagte?)

Und nun hat man in Hamburg wieder einen Hebel entdeckt, um das Internet kaputt zu machen. Ausgerechnet einer dieser Creativ Commons-Foto-Querulanten hat nichts Besseres zu tun, als seine juristisch nicht qualifiziert beratenen Mitmenschen am Landgericht Hamburg zu gängeln. Ich werde die Entscheidung juristisch kommentieren, wenn ich vorher mein Beißholz wiedergefunden habe.

9. Dezember 2016

Geschenktipp: „Das Netzwerk“ von Markus Kompa

Sie suchen noch ein geeignetes Weihnachtsgeschenk für Hacker, Netzaktivisten, Geheimdienst-Nerds oder Medienkritiker? Einen ungewöhnlichen Politthriller, wie ihn in Deutschland noch keiner geschrieben hat? Dann möchte ich unbescheiden meinen modernen Spionageroman Das Netzwerk empfehlen!

Auch, wenn die fiktive Handlung im Snowden-Sommer und Bundestagswahlkampf 2013 spielt, lässt sie an Aktualität nicht zu wünschen übrig: So geht es unter anderem um Beinflussung von Wahlen in Social Media, Leaks über wahlkämpfende Politiker und Geheimdienste, die ebenfalls im internet aktiv mitmischen. Letzteres hatte sich übrigens durch den Leak bestätigt, der zur Netzpolitik.org-Affäre führte. Im jüngsten BND-Leak finden sich Hinweise, dass der BND das GCHQ-Troll-Programm verwendet, das ausgerechnet angry pirate(!) genannt wurde.

In meinem Roman gibt es auch eine natürlich rein fiktive „Anti-Euro-Partei“, mit der eine gut finanzierte Clique rechtskonservativer Strippenzieher das politische Klima ändern wollen, sowie eine linke Enthüllungsplattform des DEANON-Netzwerks. Auch den Netzfeministinnen habe ich ein literarisches Denkmal gesetzt, das Häkelschwein bekommt sogar einen Cameo-Auftritt!

Bislang wurde das Buch praktisch nur in einer dpa-Meldung besprochen, aber auch noch immer nicht verrisen. Etliche Leser, darunter ehemalige Geheimdienstler, waren sehr angetan. Viele persönliche Bekannte waren positiv überrascht, zwei Medienleute meinten unabhängig voneinander, dass sich der Stoff gut für eine Verfilmung eignen würde. :) Für angedachte PR-Veranstaltungen hatte ich leider bislang keine Zeit, aber vielleicht schaffe ich das ja nächstes Jahr.

Mein Selbstanspruch an das Werk war übrigens nicht, komerziell eine bestimmte Nachfrage zu befriedigen, sondern den IT-Roman zu schreiben, den ich selber gerne lesen würde. Also ich hatte Spaß … ;)

6. Dezember 2016

Digitale Charta ohne Katharsis

Da ich im Gegensatz zur digitalen Berliner Bohème ein hart arbeitender Mittelständler mit einem vollen Schreibtisch bin, konnte ich mir gestern zeitlich nur eines von zwei möglichen Events leisten. Ich hatte die Wahl zwischen einer politischen Live-Veranstaltung und einem satirisch-grotesken Event via Stream.

Ich entschied mich für die politische Veranstaltung und wohnte hier in Köln-Ehrenfeld der in einem Kino abgehaltenen Präsentation der neuen Somuncu-DVD sowie der Kürung von Serdar Somuncu als Kanzlerkandidat der PARTEI durch Martin Sonneborn himself bei. Somuncu demonstriert mit seinem genialen Programm auf wundervolle Weise, wie man man souverän mit Meinungsfreiheit und Hatespeech umgeht. Der Mann versteht es sogar, mit Fäkalhumor eine Katharsis auszulösen. Sowohl Sonneborn wie auch Somuncu sind erklärte Streiter für Meinungsfreiheit.

Nur indirekt auf Twitter folgte ich der Comedy, die sich in Berlin und Brüssel(?) abspielte. Da sollte im Auftrag der ZEIT-Stiftung der Spezialdemokrat und wohl Kanzlerkandidat Martin Schulz mit Internet-Kompetenz gesegnet werden. Dazu trommelte die finanziell potente ZEIT-Stiftung mehr oder weniger prominente Namensinhaber zusammen, die angeblich 14 Monate lang feierten, bis sie dann eine seltsame digitale Charta ausschieden, die Oettinger wahrscheinlich auch nicht schwächer hingekriegt hätte.

Angeblich sei um jedes Wort gerungen worden. Inzwischen hatte sich jedoch herumgesprochen, dass der Kaiser nackt ist. Ich verweise mal auf die Analyse von Dr. Malte Engeler: Unstable –  Digital-Charta fehlt ihr Datenschutz-Fundament. Nachdem Politiker seit zwanzig Jahren mit den diversesten Vorwänden das Internet zensieren wollen, soll es diesmal Hatespeech sein, um eine „Verhinderung“ unerwünschter Inhalte zu liefern. Wie in der Türkei, China, Ungarn, Putin-Russland, teilweise Obama-USA. Sehr schön!

Normalerweise würden jetzt die üblichen Verdächtigen Alarm schlagen. Die hatte die reiche ZEIT-Stiftung aber geschickt nahezu alle zur Party eingeladen. Und so präsentierte man uns „27 Prominente“, die ein Grundgesetz für die digitale Welt entwickelt haben. Man habe nicht auf Expertise, sondern auf Diversität gesetzt.

Wenn ich ein neues Flugzeug entwickle, Gehirnchirugie revolutionieren will oder EU-Verfassungsrecht, denn werde ich künftig auch 27 Prominente engagieren. Am besten noch solche, die Gender-Sternchen für einen Ausweis an Urteilsvermögen halten. So wird’s gemacht! Expertentum ist überbewertet!

Die PR-Strategie scheint aufzugehen: Kritik gab es fast nur aus dem Internet. Also Trolle. Verschwörungstehoretiker. Neidischer Plebs. Die Edelfedern der Medien werden der ZEIT nicht reingrätschen. Und so astroturfte man und frau dem lieben Herrn Schulz Internetkompetenz. Alles töfte.

Nach einem Wochenende Shitstorm wurde nun die Charta der EU als „Beta-Version“ überreicht. Halb so wild: Ähnliche Vorstöße gibt es zweimal im Jahr. Hal Faber etwa rief die Online Magna Charta von 1997 in Erinnerung. Der Zensur-Quatsch würde so oder so am Bundesverfassungsgericht scheitern. Wahlkampfgeschwätz halt.

Mir egal. Ich mache nur noch für die PARTEI Wahlkampf. Mit unserem Kanzlerkandidat bin ich zufrieden. Ihr könnt ruhig dem Schulz die Schuhe blank putzen. Wird sowieso Merkel.