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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Hanseatische Linkhaftung

Seit zwei Jahrzehnten versuchen weltfremde Politiker und Richter, das strukturell anarchistische Medium Internet wieder in das Zeitalter der Gatekeeper zurückzudrängen. Als überwundenes Konzept galt die Linkhaftung, deren Höhepunkt ein legendäres (und legendär missverstandenes) Urteil des Landgerichts Hamburg 1998 markierte. Seltsam waren auch die Filter, die etwa Content mit „sex“ wegfilterten, was etwa Medizinern, LGBTQ-Menschen und KommunikationSEXperten die Kommunikation erschwerte.

-> Von Links und rechtsfreien Räumen

Eine Renaissance erlebte die Linkhaftung durch die von einem freundlichen Hamburger Landrichter auf den Weg gebrachte Fehlentscheidung zur Haftung eines Bloggers, der einen auf YouTube gehosteten ZDF-Beitrag einbettete und für jede angebliche Verfehlung haften sollte. Später stellte sich heraus, dass das ZDF rechtmäßig gehandelt hatte, so, wie es der presserechtssachverständige Blogger auch zutreffend beurteilt hatte.

Ironischwerweise ist dem Blogger nach wie vor die Einbindung verboten, und in den vier Jahren, die er auf die Berufung wartet, ist der Kläger verstorben. Der Prozess läuft noch immer … (Wer war noch gleich der Beklagte?)

Und nun hat man in Hamburg wieder einen Hebel entdeckt, um das Internet kaputt zu machen. Ausgerechnet einer dieser Creativ Commons-Foto-Querulanten hat nichts Besseres zu tun, als seine juristisch nicht qualifiziert beratenen Mitmenschen am Landgericht Hamburg zu gängeln. Ich werde die Entscheidung juristisch kommentieren, wenn ich vorher mein Beißholz wiedergefunden habe.

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