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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


9. Juni 2011

Kommentar zu kino.to-Razzien

Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.

Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.

Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.

Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).

8. Juni 2011

Elektrischer Reporter zieht Musikindustrie den Stecker!

Der Elektrische Reporter hat einen Blick in die „Zukunft“ der Musikindustrie geworfen … ;)

7. Juni 2011

Recht am eigenen Bild von Straftätern

Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:

Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.

Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.

UPDATE: Pressemitteilung des BGH.

Vor einiger Zeit hatte ich meedia aus anderem Anlass ein Interview zum Thema gegeben.

2. UPDATE: Verhandlungsbericht zur Zivilverhandlung 1. Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde.

Faxen bei Gegendarstellung

Anträge auf Abdruck einer Gegendarstellung gehen in der Praxis häufig schief. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass selbst Berliner Anwälte prominenter Anspruchsteller immer wieder an Formalitäten scheitern. Ist es denn wirklich so schwer, einen Antrag auf Gegendarstellung vom Anspruchssteller persönlich unterzeichnet unverzüglich zuzusenden? Jüngst scheiterte eine Hamburger Fernsehmoderatorin und Buchautorin daran, dass ihr Antrag zwar vorab gefaxt wurde, das Original jedoch erst zwei Wochen später eintrudelte. Zu spät, meint das OLG Hamburg.

WikiLeaks-Artikel geleakt

WikiLeaks lässt derzeit mit einigen Medienpartnern Informationen vorab zukommen, bevor diese allgemein veröffentlicht werden, damit zu diesem Zeitpunkt bereits fertig recherchierte Artikel bereit stehen. Nun ist THE NATION offenbar ein Missgeschick passiert wie einst dem SPIEGEL, der beim großen Leak damals schon in der Schweiz verkauft wurde und seinen Weg sofort ins Internet fand.Nun hat man offensichtlich versehentlich zu früh auf den „Publizieren-Button“ gedrückt. Das Löschen nutzte jedoch nichts mehr, das Ding ist nun in der Welt – also nicht DIE WELT von WikiLeaks-Partner Axel Springer, sondern u.a. in der SÜDDEUTSCHEN Welt.

Der Beitrag von The Nation behandelt die Geschäfte des US-Jeansherstellers Levis, der zu Dumpingpreisen in Haiti fertigen lässt und hierzu Einfluss auf Mindestlöhne genommen hat. Der lag bislang 29 mal niedriger als in den USA.

5. Juni 2011

Frühgeschichte der Schwarzen Kassen

Patriotische Journalisten und Historiker wie Aust, Knopp usw. erzählen uns immer wieder das Märchen vom Wirtschaftswunder, das mit deutschem Fleiß und deutscher Disziplin zu erklären sei. Für „Wunder“ gibt es allerdings meistens eine ganz natürliche Erklärung.

Es ist schon lange ein offenes Geheimnis, dass das Wirtschaftswunder über das verschollene Nazi-Gold und andere Auslagerungen finanziert wurde, die man vor Kriegsende ins Ausland verbrachte, um sie vor dem Zugriff der Siegermächte zu schützen. Nachdem die Alliierten nicht abzogen, wurde das Vermögen über Umwege wie Südamerika durch Dreiecksgeschäfte etc. repatriiert.

Von der legendären Geheimsitzung des Wirtschaftsclubs im Straßburger Maison Rouge 1944, wo man diese Reichsgeldwäsche beschlossen hatte, ist nun in den Geheimdienstarchiven die Mitschrift eines Doppelagenten aufgetaucht, welche französische Filmemacher für die gerade auf ARTE gelaufene Dokumentation verwendet haben. Sie konzentrieren sich jedoch auf die Parteienfinanzierung und Rüstungsschmiergeldzahlung, die natürlich die CDU und FDP begünstigte. Bemerkenswert ist, das solche Dokumentationen über deutsche Nachkriegsgeschichte am ehesten von ausländischen Medien produziert werden.

Eine Pointe haben die französischen Dokumentarfilmer jedoch verschenkt: Der Mann, der sich das System ausgedacht und die Sitzung geleitet haben soll, war kein geringerer als der spätere Wirtschaftsminister und dann Bundeskanzler Ludwig Erhard gewesen. Erhard war also tatsächlich der „Vater des Wirtschaftswunders“ gewesen, wenn auch in einem anderen Sinne. Zwar genoss er als Wirtschaftsminister sein geschaffenes Wirtschaftswunder, doch als er Kanzler wurde, waren die Kassen offenbar aufgebraucht. Das „Wirtschaftswunder“ verschwand genauso geheimnisvoll, wie es gekommen war …

4. Juni 2011

Whistleblower-Gesetz

Whistleblower sind nach gegenwärtiger Rechtslage als Verlierer vorprogrammiert.

Guido Strack, selbst leidgeprüfter Whistleblower in Sachen EU, hatte vor einiger Zeit die Initiative ergriffen und das Whistleblower-Netzwerk gegründet. Um den gesellschaftlichen Nutzen des Whistleblowings nicht durch Gesetze zu blockieren, hat er ein Whistleblowerschutzgsetz entworfen, an dem ich zumindest Kommafehler korrigieren durfte … ;) In anderen Ländern gibt es bereits vergleichbare Whistleblower-Gesetze.

Im Europäischen Parlament stellte Guido Strack neulich seine Erfahrungen als Whistleblower dar.

Inzwischen haben auch die Medien das Thema: SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE, SÜDDEUTSCHE ONLINE

Vielleicht werden wir uns dieses Jahr einen US-Film ansehen, der im August anläuft und auf wahren Begebenheiten beruht: The Whistlebower

3. Juni 2011

I’m Bradley Manning


Die USA hatten immer Sympathie für Amnesty International gezeigt, die in Kampagnen politische Gefangene durch Briefeschreiben und Solidaritätsbekundungen befreien wollten.

Nun gibt es politische Gefangene im eigenen Land, insbesondere einen. Es ist an der Zeit, der US-Regierung sehr deutlich zu sagen, was man von diesen Zuständen hält.

2. Juni 2011

Hamburger Bräuche

Die in Hamburg sind anders. Auch untereinander.

Doch anscheinend gibt es für wackere Anwälte, die in mündlichen Verfügungsverhandlungen mit Schriftsätzen der Gegenseite überfallen werden, nun in Hamburg einen neuen Trick, um Zeit zu gewinnen: Man kann sich eine Schriftsatzfrist gewähren lassen. Ja, Sie haben richtig gelesen. „Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren“. Diese unerwartete Wohltat erfährt man aber offenbar nur in der ZK 12, die ausgerechnet für Wettbewerbssachen zuständig ist – also dem Rechtsgebiet, wo eigentlich der Wind am rauesten weht.

Falls aber irgendwelche Hartz 4er in der ZK 25 wegen angeblichen Andeutungen angeblicher Tatsachenbehauptungen, die angeblich unwahr seien, dann wird ihnen der gesamte Dreck prozessrechtlicher Hürden und Härten des Verfügungsverfahrens zugemutet. Selbst dann, wenn der Antragsteller vier Monate Zeit hatte, darf er in der mündlichen Verhandlung mit einem Waschkorb an Schriftsätzen den Gegner überfallen, ohne dass man in Hamburg derartige Manöver als unredlich empfindet – außer der ZK 12.

Doch es gibt Genugtuung auf der Langstrecke: Derartige Methoden sprechen häufig für eine Querulanz des Antragstellers, der sich ein entsprechend schlechtes „Karma“ einfängt. Bei solchen Leuten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie über die eigenen Beine stolpern.

27. Mai 2011

BUNTE ./. STERN: Blatt wusste nicht von Paparazzi

Die BUNTE hatte Bilder bei der Agentur CMK bestellt, will jedoch nicht gewusst haben, mit welchen Methoden dort gearbeitet wird: Man stellte Politikern nach, etwa Franz Müntefering. Sie wehrte sich nun erfolgreich gegen die Darstellung des STERN, der nach Meinung des Landgerichts Hamburg den Eindruck erweckte, die BUNTE hätte doch Kenntnis gehabt. Der STERN denkt über eine Berufung nach.

Schon irgendwie seltsam, wenn sich die Medien gegenseitig die Pressefreiheit kaputtmachen. Zuletzt hatte das ebenfalls ein BURDA-Mann versucht, nämlich der damalige FOCUS-Chef Markwort, der jenseits von Hamburg in Karlsruhe kläglich verlor.

Der Kollege, der seit etlichen Jahren ca. jeden zweiten Freitag für den BURDA-Verlag in der Hamburger Pressekammer auf der linken Seite sitzt (da sitzen in Hamburg die Beklagten), durfte diesmal rechts sitzen.