10. Oktober 2017
Was bisher geschah:
Die überflüssigste Einrichtung im Presserecht ist zweifellos der Deutsche Presserat. Bei diesem Verein handelt es sich um ein scheintotes Relikt aus den 50er-Jahren, als die Verlegerlobby den Bundestag erfolgreich von der Verabschiedung eines Bundespressegesetzes abhielt. Damals wollte Adenauer für die „innere Sauberkeit der Presse sorgen“ und die „Initiative zur Aussonderung der unlauteren Elemente ergreifen“. Diesen Versuch einer Einschränkung der Pressefreiheit wollten die Verleger überflüssig machen, indem die Branche durch Selbstkontrolle mit einer nichtstaatlichen Organisation ähnlich wie die Handwerkskammern selbst für Ordnung sorgt.
Zwar wurde das ohnehin verfassungswidrige Gesetz verhindert, nicht jedoch die späteren Landespressegesetz, die allerdings auch eher Ordnungscharakter haben. Hinsichtlich des bezweckten Ehrenschutzes ersetzte die Rechtsprechung das sabotierte Gesetz mit einer verfassungsrechtlichen Herleitung eines ungeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im Ergebnis praktisch auf dasselbe hinausläuft. Während Opfer von Pressedelikten bei Gericht also Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen können, vermag der Deutsche Presserat ohnehin kaum mehr auszurichten als Flüche auszusprechen, nämlich „Hinweise“, „Missbilligungen“ und „Rügen“.
Doch selbst von seinen bescheidenen Instrumenten macht der Deutsche Presserat nur geringen Gebrauch. So spottete einst Medien-Müllmann Stefan Niggemeier, der Deutsche Presserat tue niemandem weh, außer denen, die sich an ihn wenden. Diese vornehme Zurückhaltung der selbsternannten Medienwächter dürfte wohl damit zusammenhängen, dass in deren Ausschüssen keine demokratisch gewählten oder etwa wie in Rundfunkräten pluralistisch entsandten Personen sitzen, sondern honorige Gesandte großer Verlagshäuser und Journalistengewerkschaften urteilen – die naturgemäß großes Verständnis für die Interessen der eigene Branche aufbringen.
Publizistische Sorgfaltspflicht
Während sich Medienopfer eine Eingabe zum Deutschen Presserats also sparen sollten, könnte sich der Presserat theoretisch dort ein Verdienst erwerben, wo es keine klageberechtigten Opfer gibt, aber sehr wohl einen Missstand: Bei der Bekämpfung von in den Medien lancierten Propagandalügen zur Dämonisierung von Gegnern, um die politische Akzeptanz militärischer Gewalt herbei zu manipulieren. (Also eine Verantwortlichkeit für Fake News, wie sie seit dem 01.10.2017 von Facebook & Co. erwartet wird.)
Theoretisch nämlich verpflichtet der Pressekodex des Deutschen Presserats dessen Mitglieder zur Recherche und Wahrheit. So lautet
Ziffer 2 Abs. 1 des Pressekodexes :
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Ziffer 3 Abs. 1 des Pressekodexes lautet:
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Immer wieder fallen sorglose Laien auf diese Sonntagsreden herein, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Denn der Deutsche Presserat hat nicht ansatzweise die Absicht, als Störung von Betriebsabläufen beim Verbreiten von Lügen und Halbwahrheiten empfunden zu werden, sondern beschränkt seine Aufmerkamkeit nahezu auf Entgleisungen bei der Berichterstattung über Personen. Damit kümmert er sich also um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten – was Gerichte aber nun einmal ungleich effektiver können. Würde sich der Deutsche Presserat von heute auf morgen auflösen, würde vermutlich niemand irgendeinen Unterschied bemerken.
Probe aufs Exempel
Der Blogger Blauer Bote machte ein soziologisches Experiment und reichte eine Beschwerde gegen Stern.de ein, weil man dort die unsägliche Story über das Twitter-Mädchen im Syrienkrieg ungeprüft durchgereicht hatte.
Eine Dschihadistin mit journalistischer Ausbildung hatte 2016 ihre siebenjährige Tochter als scheinbar der englischen Sprache mächtige Twitterin inszeniert, die politische Botschaften verbreitete und das vom Westen gewünschte Narrativ bediente (Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg). Wenn es gegen Assad geht, sind auch Dschihadisten unsere Freunde.
Stern.de hatte das für jeden ernst zu nehmenden Journalisten durchsichtige Propagandamärchen Anfang Dezember 2016 unkritisch bejubelt, der dortige Autor twitterte sogar gläubig, er bete für das Mädchen (welche Religion auch immer für Dschidistentöchter zuständig ist). Der Verlag und dessen betender Autor waren sich ihrer Ehre so sicher, dass sie den ungläubigen Blogger mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung mit dem Streitwert 100.000,- € bedachten.
Der Blogger rief nun den Presserat an und vertrat die Ansicht, dass die Propaganda-Inszenierung offensichtlich sei, stern-online diese jedoch weder sorgfältig geprüft noch richtig gestellt hätten. Anders, als man es in einem Gerichtsprozess erwarten würde, legte man die Stellungnahme der Stern-Juristen zur Beschwerdeschrift dem Beschwerdeführer nicht zur Erwiderung vor, sondern tagte hinter verschlossenen Türen. Soweit die Stern-Stellungnahme zitiert wurde, hält man bei stern.de das streitbare Online-Magazin Bellingcat für eine ernst zu nehmende Quelle und will in einem gestellten Interview einen Beleg dafür sehen, Bana verstehe zumindest englisch. Außerdem hätten andere Medien die Story ja auch gebracht.
All our fake news are good news
Der Deutsche Presserat machte sich seine Sache erstaunlich einfach und paraphrasierte in seiner Vorsitzendenentscheidung lediglich Teile der Eingabe sowie der Einlassung des Verlags. Dabei unterschlug der Deutsche Presserat mal eben die Tatsache, dass etwa die Tagesschau bereits am 1.12.2016 starke Bedenken bei der Zuverlässigkeit der Quellenlage äußerte. Zwar kam auch die Tagesschau-Autorin an der Story nicht vorbei, kommunizierte aber sehr wohl Skepsis hinsichtlich deren Authentizität. Bei stern.de hätte man bei der Recherche (?) einfach nur Tagesschau.de frequentieren müssen.
Für seine Erwägungen benötigte der Deutsche Presserat gerade einmal drei Sätze.
Er vermochte keinen Verstoß gegen das in Ziffer 2 niedergelegte Gebot zur Sorgfalt in der journalistischen Arbeit und folgte ausdrücklich „der Einschätzung der Redaktion, dass die Berichterstattung so differenziert sei, dass daraus nicht der Eindruck entstehe, Bana habe allein getwittert. Außerdem lege sie verlässliche Quellen dar, auf die sich der Autor bei der Berichterstattung gestützt habe.“
Dass dieser Eindruck nicht entstehe, ist angesichts der Überschriften Siebenjährige twittert aus Aleppo und Sorge um Bana al-Abed. Twitter-Konto von Siebenjähriger aus Aleppo gelöscht eine spannende Interpretation.
Deutsche Presseratende
Zum ebenfalls vom Blogger eingeforderten Gebot zur Richtigstellung von Falschdarstellungen verloren die Pressewächter kein Wort. Wäre ja auch irgendwie anstrengend, wenn man Ziffer 3 des eigenen Pressekodex auf einmal ernst nehmen müsste. Offenbar betrachtet der Deutsche Presserat Filterblasen und Rudeljournalismus nicht als Problem, sondern als valides Argument für unterlassenen Journalismus.
Ist das Kunst, oder kann das weg? Die Branche wäre besser beraten, ihr Geld nicht in potemkinsche Gremien, sondern in Fact Checking und anspruchsvoller ausgebildete Journalisten zu investieren. Stattdessen lamentiert man lieber über den Liebesentzug des Publikums und stellte kritische Leser sogar buchstäblich vor Gericht.
Damit ist stern.de der Mentalität von Adenauers so schrecklichen Bundespressegesetz erstaunlich nahe.
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)

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1. Oktober 2017
Heute wird mein prominentester Mandant 75 Jahre. Gute Beiträge hierzu gelangen dem stern und dem Tagesspiegel. Mit der „Lex Wallraff“ schrieb der Enthüllungsjournalist am Bundesverfassungsgericht Presserechtsgeschichte.
Zu den vielen Menschen, deren Leben Wallraff verändert hatte, gehöre auch ich. Jahrelang hatte er mir geraten, nach Köln zu gehen. Als ich dann 2015 im Begriff war, ausgerechnet nach Düsseldorf zu ziehen, konnte das der Kölner nicht guten Gewissens mitansehen und vermietete mir ein gerade leer werdendes Nachbarhaus in Ehrenfeld. Das Terrain ist historisch interessant, denn nebenan hatten die deutschen Geheimdienste dreimal Wallraffs Küche abgehört, auch Salman Rushdie war einst hier untergetaucht.
Und so kam es, dass sich heute mein Büro zwischen Wallraffs Tischtennis-Schuppen und seinem Steinemuseum befindet. Für mich war der Wechsel nach Köln – genauer: Ehrenfeld – in jeder Hinsicht eine der besten Entscheidungen meines Lebens, heute möchte ich nirgendwo anders mehr wohnen. An der gemeinsam Gartenmauer trifft man sich schon mal, um über das Landgericht Hamburg zu schimpfen, mit dem er drei Jahrzehnte länger Erfahrung hat als ich.
Obwohl Wallraff viele Kämpfe durchstehen musste, hat er sich stets seinen Humor und seine Schlagfertigkeit bewahrt. Und nach wie vor bleibt er nicht nur an der Tischtennisplatte am Ball. Falls ich eines Tages im gleichen Alter nur halb so gut drauf sein sollte, habe ich alles richtig macht.

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11. September 2017

Heute habe ich an einer Diskussionsveranstaltung mit Bundesjustizminister Heiko Maas an der Technischen Hochschule teilgenommen. Obwohl die Veranstaltung an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht stattfand, waren kaum Juristen anwesend, anscheinend war ich der einzige Anwalt im Raum.
Maas verteidigte naturgemäß sein von der Fachwelt gescholtenes Gesetz. Auch das gefürchtete Overblocking sei nicht zu erwarten, da Facebook ja im Internet mit Traffic Geld verdienen will und zukünftig also sorgfältig löschen würde.
Ich konfrontierte Maas mit den wesentlichen Kritikpunkten, die er in seiner Rede unterschlagen hatte. So hatte Maas behauptet, dass sich inhaltlich ja alles nach den bisherigen Gesetzen richte und er ja kein Wahrheitsministerium wünsche, das über den Wahrheitsgehalt von Fake News zu befinden habe. Das war allerdings selbst Fake News …
Denn gegen Fake News können bislang nur Personen zivil- oder strafrechtlich vorgehen, die selbst in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden (Ausnahme: Volksverhetzung). Das NetzDG jedoch weitet die Beschwerdebefugnis auf jedermann aus. Wir bekommen dann also massenweise besorgte Bürger, die sich als Volkstribunen aufspielen werden und in anderer Leute Meinungen einmischen, wenn diese ihnen nicht passt.
Außerdem merkte ich die Inkonsistenzen an wie die, dass man zur Beschwerdebefugnis selbst Mitglied im entsprechenden Sozialen Netzwerk werden und sich damit auf dessen interne Kommunikationsinfrastruktur einlassen muss.
Schließlich wies ich auch darauf hin, dass die Fachwelt das Gesetz sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für verfassungswidrig hält.
Einzig diesen letzten Punkt griff Maas auf und merkte an, dass man das Gesetz in der EU notifiziert habe, und da hätte niemand protestiert. So kann man sich natürlich auch der Rechtsfindung nähern.
Irgendwer machte auch den „tollen“ Vorschlag, das NetzDG nicht nur auf Fake News und Hass zu beschränken, sondern auch Urheberrechtsverletzungen einzubeziehen. Maas machte nicht den Eindruck, als ob er etwas dagegen hätte.
Die Veranstaltung litt ein bisschen an dem Konzept, dass auf dem Podium ausschließlich drei Freunde des NetzDG saßen, welche die Kritik aus dem Publikum nur selektiv beantworten.
31. August 2017
Im Wahljahr markierte der glücklose Bundesjustizminister Heiko Maas den dicken Max und setzte entgegen aller Kritik der Fachwelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch. Bereits am seltsamen Namen kann man ersehen, dass da nur Pfusch drinstehen kann.
So ist es auch. Und das hat man ihm auch deutlich gesagt. Die Verfassungswidrigkeit steht dem Gesetz ins Gesicht geschrieben, kommt aber wohl erst nach dem Wahltag zum Tragen. Solange bleibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Art legislative Fake News.
In der heute erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift geht Professor Dr. Nikolas Guggenberger mit der nunmehr beschlossenen Gesetzesfassung hart ins Gericht und zieht folgendes Fazit:
(…) Das NetzDG steht nicht in Einklang mit höherrangigem Recht: Zunächst sprechen gute Gründe für eine Unvereinbarkeit des NetzDG mit den Kommunikationsgarantien auf europäischer und nationaler Ebene, Art. 11 GRCh und Art. 5 I, II GG. In der Gesamtschau bringt das Gesetz einen „Chilling Effect“ mit sich, der mit dem Schutz der persönlichen Ehre oder anderer Rechtsgüter nicht mehr zu rechtfertigen ist. Den in der Tat problematischen rechtswidrigen oder gar strafbaren Inhalten könnte grundrechtsschonender und mindestens gleich effektiv durch eine Stärkung von Strafverfolgung und Eilrechtsschutz begegnet werden.
Die Zukunft des NetzDG hängt aber vor allem am seidenen Faden der E-Commerce-RL und der dürfte aller Voraussicht nach reißen: Mit seinen Verfahrensvorgaben verstößt das NetzDG gegen die Begrenzung der Verantwortlichkeit von Hostprovidern in Art. 14 I E-Commerce-RL (s. o. unter II 3 b bb) und das Herkunftslandprinzip aus Art. 3 E-Commerce-RL.
(…)
Insgesamt ist das NetzDG ein verfehlter Ansatz zur Lösung eines real existenten Problems. Regelmäßig ergeben sich in der Anwendung zwei Auslegungsvarianten: Eine minimiert den regulatorischen Mehrwert, die andere ist unions- oder verfassungswidrig und teilweise sind es sogar beide. Praktisch ist das Gesetz nicht sinnvoll handhabbar. Insgesamt drei verschiedene, jeweils sehr fragwürdige neue Verfahrenstypen steigern vor allem die Komplexität des Rechts, weniger aber den Grundrechtsschutz. Grundrechtssensible Entscheidungen werden den sozialen Netzwerken überantwortet und die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wird de facto privatisiert. Dabei könnten rechtswidrige Inhalte ohne Weiteres wirkungsvoll und grundrechtsschonend bekämpft werden: durch Investitionen in die Strafverfolgung und die Stärkung des einstweiligen Rechtsschutzes für Betroffene. (…)
19. August 2017
Vor 15 Jahren hatte ich begonnen, mich ein Jahrzehnt lang mit dem Kalten Krieg und der seltsamen Welt der Geheimdienste zu beschäftigen. Einer der kompetentesten Dokumentarfilmer in diesem Bereich ist der Filmemacher Dirk Pohlmann.
Die Erfahrungen Pohlmanns mit der „Unabhängigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Sender sind ernüchternd. Die versprochenen Freiräume, deretwegen wir uns das teuerste Fernsehen der Welt leisten, sind spätestens dann beschränkt, wenn militärische Interessen von Bündnispartnern betroffen sind.
Diese Woche sah ich erneut einen Themen-Abend zum Kalten Krieg, wo nunmehr in einer dritten Produktion zum Thema „Able Archer 83“ das längst durch Aktenfreigabe wiederlegte Märchen aufgewärmt wird, Doppelagent Gordijewski hätte Reagan vor der sowjetischen Paranoia vor einem atomaren Überraschungsschlag gewarnt, so dass dieser verbal abgerüstet habe. Ich hatte das dem ZDF auch mehrfach gesagt.
-> Um Haaresbreite – USA geben Geheimbericht von 1990 zu Able Archer 83 frei
Ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Kriegs wäre es doch langsam mal an der Zeit, mit dieser Desinformation aufzuhören. Stattdessen verprellt man lieber Leute, die Ihr Handwerk beherrschen.
5. August 2017
https://youtu.be/75C_dI2in8g
Dezeit läuft in den Niederlanden das internationale Hacker Camp SHA. Gestern sprachen dort zwei ehemalige hochrangige Mitarbeiter der NSA, die aus Sorge um die Bürgerrechte zu Whistleblowern wurden. Zum einen hielt der einstige technische Direktor der NSA, William Binney, einen Vortrag, wie die NSA uns nach wie vor ausspioniert. Sein Kollege Kirk Wiebe sprach über die Korruption im US-Sicherheitsapparat, die bereits Eisenhower bei seinem Abgang beklagte. Wiebe nimmt bzgl. des vormaligen NSA- und CIA-Chefs Michael Heyden, ein Bush-Mann, kein Blatt vor den Mund. Den Vortrag sollte man gesehen haben, wenn man die Verhältnisse der US-Geheimdienste vor und nach 9/11 beurteilen will.
Zu den Schlüsselfiguren der Korruption im US-Establishment gehörte definitiv der Industrie-Anwalt Allen Dulles, der gleichzeitig die Interessen der Wallstreet vertrat, als Schatzmeister der Republikaner und Königsmacher Eisenhower und Nixon fungierte – und die von ihm dominierte CIA aufbaute und selbst nach seiner Entlassung heimlich weiter kontrollierte. Ich werde nie verstehen, warum sich praktisch kein anderer deutschsprachiger Autor für Allen Dulles interessiert. Passend zum Thema wurden in den letzten Tagen einige der spätestens am 26.10.2017 freizugebenden Akten zum Kennedy-Mord veröffentlicht. Wie sich nun herausstellte, war der Bürgermeister von Dallas, der den Tatort kontrollierte, CIA-Agent.
2. August 2017
Was bisher geschah:
Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.
Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.
Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:
Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.
(…)
Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?
Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.
Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.
Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.
Der Blogger aber jetzt auch.
Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.
Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.
Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.
Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.
Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

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31. Juli 2017
Was bisher geschah:
Einmal im Jahr will der Verlag Gruner+Jahr, der auch den stern in der Umlaufbahn hält, mit dem von ihm gestifteten Nannen-Preis „den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum fördern und pflegen“. 2010 wurde der Preis in der Kategorie „Reportage“ dem Gewinner wieder aberkannt, da dieser im prämierten Beitrag mit einer Formulierung den Eindruck erweckte, Herrn Seehofer selbst in dessen Modelleisenbahnkeller aufgesucht zu haben. Tatsächlich hatte er sich auf Berichte Dritter verlassen.
Diese Entscheidung zu einem völlig belanglosen Sachverhalt wie Seehofers Hobbykeller wirkt nahezu bigott, wenn man sich den täglichen Borderline-Journalismus solcher „Qualitätsmedien“ vor Augen führt, die aus Tweets „Nachrichten“ stricken. So schreibt stern.de über Bana:
„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.
Offenbar war niemand von stern.de Zeuge vor Ort dieser angeblich von der Bana stammenden Worte. Möglicherweise glaubt man bei stern.de auch, dass Bana Twitter nicht mit den Fingern, sondern mit dem „Mund“ bedient. Unbesehen kauften die stern-Texter die inzwischen als widerlegt geltende Legende ab, die im Bürgerkrieg aufgewachsene Siebenjährige könne englisch.
Bei den bereits in den anderen Postings genannten Indizien und der auffällig propagandistischen Distribution dieses Rührstücks hätten bei professionellen politischen Journalisten alle Alarmglocken schrillen müssen. Jedem Redakteur muss bekannt sein, warum Politker sich gerne mit kleinen Kindern abbilden lassen – wie es ja dann vorliegend mit Banas edlem Retter Herrn Erdogan geschah.
Spürnase Drewello hätte sich nur einmal dieses am 14.12.2016 gepostete YouTube-Video ansehen müssen, um stutzig zu werden:
Einem für Syrien zuständigen Redakteur sollte auch bekannt sein, dass die White Helmets so wenig das Rote Kreuz sind wie Bellingcat eine zuverlässige journalistische Quelle.
Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten …
Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen. Erst recht nicht in Zeiten, in denen das hochverehrte Publikum „Lügenpresse“ brüllt.
Befremdliche Prozesse dieser Art leisten sich normalerweise nur eitle Diven wie Kai Diekmann (vormals Vorsitzender von Atlantik-Brücke e.V.), Josef Joffe (transatlantisch bestens verdrahtet) oder Hemut Markwort (der teilweise unter Pseudonym schrieb, um Interessenkonflikte zu verbergen). Im Gegensatz zu solchen Mediendinosauriern befindet sich Marc Drewello gerade auf dem Zenith seiner Bekanntheit – nämlich als Akteur dieser hochnotpeinlichen Klage.
Fortsetzung folgt.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

admin •

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26. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Passend zum heutigen 70. Jahrestag der Gründung der CIA hat der US-Präsident den „gemäßigten Rebellen“ in Syrien die CIA-Unterstützung beim Regime Change entzogen. Dass die Medien diesen seltsamen Begriff „gemäßigte Rebellen“ unkritisch transportieren, sagt eigentlich alles. Hierzulande würde man solche Leute „Terroristen“ nennen.
Eine solche „gemäßigte Rebellin“ ist jene Dschihadistin Fatemah, die ihre Tochter Bana zum Twitter-Avatar instrumentalisierte, um leichtgläubigen Journalisten Propaganda in die Augen zu träufeln. Klappte ganz gut, allerdings hat das Interesse der deutschen Medien offenbar etwas nachgelassen, seit die Dschihadistin sich zu Erdoğan in die Türkei gesellte.
Als stern.de und dessen Autor Marc Drewello im Dezember 2016 am Landgericht Hamburg heimlich den Erlass einer einstweiligen Verfügungen beantragt hatten, hatte die Pressekammer sämtliche Unterlassungsanträge bzgl. der Äußerungen abgewiesen. Die Kammer hatte diese nämlich nicht als Tatsachenbehauptungen angesehen (deren Wahrheitsgehalt vom Blogger zu beweisen gewesen wäre), sondern zur Gänze als zulässige Meinungsäußerungen (subjetive Werturteile, Einschätzungen usw.).
Die Pressekammer hatte sich bei ihrer Interpretation der Äußerungen als Meinungen auf bekannte Entscheidungen der letzten Jahre in Karlsruhe bezogen. Anders als die Sternenkrieger hatte die Kammer durchaus Zweifel an der Existenz von Bana und hielt es jedenfalls für vorstellbar, dass statt Bana in Wirklichkeit die Mutter twitterte. Anders als stern-Journalisten absolvieren Richterinnen und Richter eine anspruchsvolle Ausbildung für die Beurteilung von Sachverhalten, bevor man sie auf die Menschheit loslässt.
„[Die umstrittenen Äußerungen] wären nur dann zu untersagen, wenn Rezipienten annehmen würden, die Antragsteller gingen selbst von der fehlenden Existenz des Mädchens aus, und würden, um Propaganda zu betreiben, dennoch über sie schreiben. Dies ist indes gerade nicht der Fall, da die Äußerungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern der Gesmtkontext maßheblich ist. Dieser klärt indes den Leser auf, weshalb der Antragsgegner von „Lügengeschichten“ und „FakeNews“ ausgeht, (…)“
Doch genau das machten dann die freundlichen Herren vom Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts – eine Angewohnheit der Hamburger, die seit Jahrzehnten von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit bemerkenswert deutlichen Worten kritisiert wird.
Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.
Da nunmehr zwei der prominentesten Spruchkörper des deutschen Presserechts die Äußerungen unterschiedlich interpretieren, wird man mit Fug und Recht von „mehrdeutigen Äußerungen“ sprechen dürfen. Dieser Umstand und die hiermit verbundenen Besonderheiten aber scheinen dem Pressesenat gar nicht aufgefallen zu sein.
Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht also teilweise die Unterlassungsverfügungen erließ, schloss sich auch das Landgericht unkritisch nunmehr der umgekehrten Beurteilung an. Die Äußerungen enthalten für das Landgericht Hamburg die Tatsachenbehauptung,
„die Antragsteller hätten Nachrichten verbreitet, von denen sie gewusst hätten oder es jedenfalls für möglich gehalten häten, dass diese unwahr seien.“
Gegenfrage: Was sind das eigentlich für politische Journalisten, welche die Unwahrheit der ihnen aufgetischten Geschichten nicht für möglich halten?
Vielleicht solche:
Fortsetzung folgt.

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24. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Zurück zum Bana-Fake. Inzwischen habe sich viele Leute die Arbeit gemacht, diese infame Propaganda-Nummer auseinander zu nehmen, etwa diese hier:
Offenkundig nutzt also eine Dschihadistin ihre Tochter wie ein Bauchredner seine Puppe, um Propaganda zu lancieren. (Hierzulande würde man sie als eine „Gefährderin“ oder „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ einstufen.)
Die westlichen Medien haben die durchsichtige Medien-Operation dankbar wie unkritisch aufgesogen. Stern-Autor Marc Drewello ist offenkundig ein so schlichtes Gemüt, dass er sogar der inszenierten Bana Mut zusprach und für sie betete:
So weit, so peinlich. Kriegsberichterstattung vom Schreibtisch aus.
Es ist das gleiche Theater, das unsere ja sooooo zuverlässigen Medien jedes Mal mitspielen, wenn ein transatlantisch beschlossener Krieg verkauft werden soll. In Afghanistan hießen die Taliban noch „Freiheitskämpfer“, als es gegen Russland ging; Saddam Hussein war zum Kriegführen gegen den Iran ein toller Partner, in Kuwait aber dank der inszenierten Kinderkrankenschwester ein Barbar; in Jugoslawien transportierte der Spiegel dieses Horrormärchen:
Scharping: (…) Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.
SPIEGEL: Ist das verbürgt?
Scharping: Ja, leider.
SPIEGEL: Die Zeugen sind verbürgt oder die Taten?
Scharping: Ich gebe solche Erzählungen nur weiter, wenn sie von mindestens zwei oder drei Zeugen unabhängig voneinander berichtet worden sind. Betrachten Sie einmal mit Auge und Herz, was kleine Kinder in den Lagern machen. Sie können über ihre Erlebnisse nicht sprechen und malen statt dessen. Mich zerreißt es fast, wenn ich solche Bilder sehe. Ich glaube inzwischen, wenn wir jemals die Ereignisse im Kosovo genauer nachvollziehen können, wird das Erschrecken noch größer sein als jetzt.
SPIEGEL: Es gab vor gut zehn Jahren einen Streit unter deutschen Historikern, ob der Holocaust historisch singulär ist oder nicht. Jetzt wiederholt sich im Kosovo einiges wieder – übertreiben Sie mit Ihrer Wortwahl?
Scharping: Nein, denn mit der Erinnerung an den Holocaust oder an Auschwitz wird keineswegs eine Gleichsetzung vollzogen, sondern eine Mahnung ausgesprochen. (…)
Unsere Medien schaffen derzeit das Kunststück, den IS als Kopfabschneider darzustellen, während unser wirtschaftlich wertvoller Partner Saudi-Arabien das gleiche relativ unbehelligt macht. Hier nun also tischt uns der stern eine Dschihadisten-Tochter als geistreichen Friedensengel auf. Gegen diese Dreistigkeit nehmen sich die vom stern „entdeckten“ Hitler-Tagebücher gerade zu als seriöse Geschichtsschreibung aus.
Der stern hat seine lachhafte Darstellung bislang nicht korrigiert, im Gegenteil halten die Sternenkrieger vor Gericht an ihrer naiven Interpretation vom Twitter-Mädchen fest und bringen damit den Blogger in Beweisnöte, da es bei Tatsachenbehauptungen eine Beweislastumkehr gibt. Damit macht sich der stern also gemein mit einer auch von der türkischen Regierung erfolgreich genutzten Fakenews-Story. (Dieselbe türkische Regierung hält gerade etliche Journalisten, die nicht am heimischen Schreibtisch fromm beten, im Gefängnis, darunter die Ulmer Journalistin Mesale Tolu mit ihrem zweijährigen Sohn.)
Der stern hatte im Dezember beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen verbieten zu lassen, fast ein halbes Jahr später bekam der Blaue Bote seine Widerspruchsverhandlung. Vor dieser hatte das Gericht offensichtlich die Schriftsätze gar nicht gelesen, wohl weil das Ergebnis bereits vorher feststand. Stattdessen empfahl das Gericht, man hätte ja gleich in die Hauptsache gehen können.
Da gibt es aber ein kleines Problem: Das Gericht wird in der Hauptsache diese Rechtsfrage unter Hinweis auf die Positionierung des OLG Hamburg auch nicht anders beurteilen. Für eine Berufung in der Hauptsache darf sich das OLG nahezu beliebig Zeit lassen. Etwa auf die Berufungsverhandlung zu Klehr ./. Kompa gegen das 2012 gefällte Urteil warte ich noch heute. Und wenn dann irgendwann mal das OLG einen Fall auf dem Tisch hatte, dauert es an die sieben Jahre, bis Karlsruher Richter die Hamburger Willkürverbote kassieren. Dann aber ist der streitgegenständliche Krieg in Syrien vermutlich schon lange vorbei.
Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:
Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegspropaganda verbreiten, denn eine Wahrheitspflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats …)
Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen.
Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein.
Wie man sich von dummen politischen Publikationen trennen kann, erklärt aboalarm.de.
Fortsetzung folgt.

admin •

13:51 •
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