9. Oktober 2011
Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.
Sonntags-FAZ
Tagesschau
Telepolis

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Gestern vor 20 Jahren wurde dem Münsteraner Theologen Prof. Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil er etwa die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt eher bildlich interpretierte denn als Tatsachenschilderung. Wie man heute weiß, war der Paderborner Bischof schon länger von Ratze, damals Chef der Glaubenskongregation (formally known as Heilige Inquisition) gegen den sturen Westfalen unter Druck gesetzt worden. Drewermann verglich den Bischof mit dem König im „Kleinen Prinz“, der nur die eine Seite seines Planeten kennt und glaubt, er lasse jeden Tag die Sonne aufgehen. Aus rechtlichen Gründen konnte Drewermann 1991 nicht mehr verbrannt werden, wie man es seinerzeit Giordano Bruno praktizierte, der an der Hölle zweifelte.
Die Drewermann-Farce präsentierte sich als eine Art gigantischer Streisand-Effekt. Hatte die Vatikan-Bande schon in Sachen Luther in Deutschland an Autorität eingebüßt, werden Ratze & Co. hierzulande seither nur noch von Unverbesserlichen ernst genommen.

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5. Oktober 2011
Auch SPIEGEL ONLINE wurde nunmehr vom Landgericht Braunschweig gestattet, auf geleakte interne E-Mails von Burschenschaften zu linken.
* Räusper * Ich darf mal schwer vermuten, dass in dem Verfahren ständig mit meinem Urteil LG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 argumentiert wurde … * /Räusper *

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3. Oktober 2011
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“
ist ein geflügeltes Wort, das man heute verlogenen Politikern (Redundanz?) entgegen schleudert.
Würde Walter Ulbricht heute noch leben, so wäre er längst zum Landgericht Hamburg gelaufen, denn mit dem Zitat wird Ulbricht mindestens andeutungshalber vorgeworfen, die Öffentlichkeit über seine Absichten belogen zu haben. Einen Prozessgegner würde die Beweislast für das Zutreffen einer Lüge Ulbrichts treffen.
Die Beweisaussichten für einen Prozessgegner wären jedoch schwach, denn es spricht vieles dafür, dass Ulbricht damals tatsächlich gemeint hatte, was er sagte.
Die Äußerung fiel am 15.06.1961 im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien zum Kennedy-Chruschtschow-Gipfel, als die FR-Journalistin Annamarie Doherr fragte:
„Bedeutet die Bildung der freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“
Ulbricht:
„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westdeutschland Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“
Ostdeutsche Historiker und Zeitzeugen bestreiten, dass Ulbricht damals etwas anderes im Sinn hatte, wenngleich er auch von Moskau Maßnahmen forderte, um die damaligen Wirtschaftsflüchtlinge aufzuhalten. Das erstmalige Verwenden des Wortes „Mauer“, noch dazu ohne Not, wäre für den Taktierer auch mehr als ungeschickt gewesen, hätte er bereits derartiges konkret im Sinn gehabt.
Tatsächlich besprach Ulbricht dann im Juli in einem inzwischen freigegebenen Geheimpapier mit Chruschtschow, dass man in Berlin sowie an den anderen Grenzen etliche Stellen mit Stacheldraht sichern wolle. Eine Mauer war tatsächlich nicht im Gespräch.
Am 01.08.1961 war es Chruschtschow, der in Moskau versammelten internationalen Genossen bei einer Rede Maßnahmen gegen den personalen Abfluss verkündete, bei der auch Ulbricht anwesend war. Ein entsprechender Aktenfund ist seit 2009 publik. Am 27.08.1961 soll Chruschtschow bei einem Besuch in Berlin den Mauerbau diktiert haben. Ulbricht, von dem unbedingte Loyalität und Disziplin erwartet wurde, hätte Chruschtschow schwerlich widersprechen können, schon gar nicht vor versammelter Mannschaft. Spätestens nach dem Quasi-Putsch Chruschtschows, der seinen Rivalen Berija erschießen ließ, hing die Macht des in der DDR angezählten Ulbricht von Chruschtschows Protektion ab. Was passiert wäre, hätte sich Ulbricht verweigert, probierte er Jahre später aus – und wurde von Mokaus neuem Mann Honecker ersetzt.
Die DDR war in militärischer Hinsicht bis zur Ära Gorbatschow nie ein souveräner Staat gewesen, dem man die Entscheidung zum Mauerbau überlassen hätte. Sowohl im Osten, als auch im Westen Deutschlands hatten die Supermächte intern klar gestellt, wer Koch und wer Kellner war. Galt etwa die „Kanzlerakte“ jahrzehntelang als Verschwörungstheorie, die vor allem von Neonazis gepflegt wurde, so lüftete Egon Bahr 2009 das vormalige Staatsgeheimnis, dass für die westlichen Siegermächte das Grundgesetz keine durchgehende Geltung entfaltete.
Während heute am Tag der Deutschen Einheit wieder Politiker um die Verdammnis der Mauer wetteifern und brav in jedem Beitrag das zweifelhafte Ulbricht-Zitat nachbeten, sind Zweifel angebracht, ob die Mentalität heutiger Volksvertreter tatsächlich eine andere ist: Vor nicht allzu langer Zeit hatte die Regierungsmehrheit mit Billigung aller im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der FDP und Linkspartei) das Internetsperrgesetz beschlossen. Eine staatliche Sperre aus Beton und digitale Sperren an Landesgrenzen sind zwar nicht das gleiche, aber doch prinzipiell etwas sehr ähnliches.

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13:40 •
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1. Oktober 2011
26. September 2011
Schlechte Nachrichten: Aus dem Internet kommt das pure Böse!
Das hat nun die KJM herausgefunden, deren aktuellen Pressemitteilung ein medienrechtlich versierter Kollege seziert. Heute wird zudem eine halbe Million Internetsüchtige gemeldet!
Doch ein Glück haben wir fähige Politiker, die sinnvolle Maßnahmen ergreifen!
UPDATE: Kauderstrike!
25. September 2011
Die Süddeutsche Zeitung portraitiert den Gründer des Whistleblower Netzwerks Guido Strack, einem einstigen EU-Beamten, der einen Missstand erkannte und daher unbequem wurde. Wie etliche Whistleblower vor ihm hatte er erlebt, was passiert, wenn man die Kreise etablierter Parasiten stört und wurde nach allen Regeln der Kunst gemobbt.
Ich habe so einige Whistlebloewer kennen gelernt, allerdings noch keinen glücklichen. Sie konnten zwar aufrechten Gangs in den Spiegel sehen und sich treu bleiben, doch derzeit belohnt unsere Gesellschaft – inklusive die Justiz – nicht die Mutigen, sondern die mit den besseren Kontakten. Lieber köpft man den Überbringer der schlechten Nachricht.
Guido Strack hat sich nicht in die Rolle des Verlierers drängen lassen, sondern sich mit anderen Betroffenen organisiert und dieses Jahr einen Gesetzesentwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz ausgearbeitet, der von der SPD aufgegriffenen wurde.
(Nicht nur das staatliche und wirtschaftliche Establishment arbeitet mit Mobbing, sondern auch ein von mir seit Jahren beobachtetes Netzwerk zur Pflege einer enzyklopädischen Website, das auf Kritik mit Klassenkeile und virtueller Gewalt reagiert. Davon demnächst mehr.)
24. September 2011
Die Söhne des Altkanzlers haben gegen den früheren WDR-Autor Heribert Schwan am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen einer in einem Interview gefallenen Äußerung erwirkt. Schwan, der ein umstrittenes Buch über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, äußerte sich wie folgt:
„Beide müssen den Vorwurf hinnehmen, dass sie die Mutter im Stich gelassen haben – sie sind mitschuldig am Tod der Mutter.“
Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass es sich um ein überwiegend wertungsgeprägte Äußerung handelt, die außerhalb Hamburgs mit hoher Wahrscheinlichkeit als Meinungsäußerung angesehen worden wäre. Die Äußerung enthält die Tatsachenbehauptung des Im-Stich-Lassens, für die der Autor ggf. darlegungs- und beweisbelastet ist, also Anhaltspunkte liefern muss, auch bei nur indirekter Andeutung dürfte man starke Wertungen nicht völlig ins Blaue hinein tätigen. Da in Hamburg bei entsprechenden Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen der Gegner grundsätzlich nie vorher angehört wird, konnte er insoweit wohl auch nichts glaubhaft machen. (Andere Gerichte hören oft den Gegner vorher an.)
Manche wird überraschen, dass auch die Einleitung auf der Meta-Ebene „Beide müssen den Vorwurf hinnehmen“ nicht geholfen hat, die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung zu kennzeichnen. Kenner der Rechtsprechung der Zivilkammer 24 wissen jedoch, dass derartige Einkleidungen das Landgericht Hamburg nicht ineteressieren: wo immer die Zivilkammer 24 in einer Meinungsäußerung einen Tatsachenkern erspäht, wird dieser geerntet – auch, wenn es dafür regelmäßig aus Karlsruhe wegen der Missachtung der Meinungsfreiheit auf die Finger gibt (z.B. FraPort, Schrempp).
Eine zweite Angriffsfläche wäre die Privatsphäre, über die nur bei hinreichendem Interesse der Öffentlichkeit berichtet werden darf. Nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfigur der „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ vor Jahren abgeschafft hat, wäre heute selbst die Privatsphäre der höchstprominenten Frau Kohl nur im begründeten Einzelfall der Öffentlichkeit zugänglich. Die Privatsphäre der Kohlsöhne ist erst recht geschützt. Insoweit ist bemerkenswert, dass einer der Kohlsöhne ja seine Memoiren geschrieben und damit seine eigene Privatsphäre insoweit selbst geöffnet hat.
Der Fall bleibt interessant.
Anzumerken wäre noch, dass offenbar nur der Autor selbst angegriffen wurde. In früheren Zeiten hatte das Landgericht Hamburg auch das Medium eines Interviews angegriffen, welches sich angeblich den Inhalt des Interviews zu eigen mache und daher dort behauptete Tatsachen nachrecherchieren müsse. Auch das hat Karlsruhe nicht mitgemacht.
(Der Autor hat zur Kohl-Familie keine Meinung und macht sich insbesondere das Zitat nicht zu eigen.)
UPDATE: SPON bringt einen Kurzbeitrag mit Schelte auch von Altkanzler Kohl. Dort bezeichnet man den Suizid als „Selbstmord“.

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11:24 •
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22. September 2011
Für heute zwischen 15.30 Uhr und 17.30 Uhr am Brandenburger Tor, während im Bundestag ein Mann in Frauenkleidern über Gott und die Welt redet, ruft das Netzwerk B zu einer Demonstration gegen die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt auf. Norbert Denef, Vorsitzender der Betroffenenorganisation Netzwerk B, hat mit den Methoden der Kirche und speziell des Vertuschers Herrn Ratzinger so seine Erfahrungen gemacht. Während etliche Paps-kritische Demonstrationen nicht geduldet werden, wird diese stattfinden.
Falls Sie es kritikwürdig finden, dass Menschen, die erst als Erwachsene den Mut haben, sich gegen ihre Peiniger zu artikulieren, wegen großzügiger Verjährungsfristen derzeit keine Gerechtigkeit erfahren, können Sie sich den bislang über 20.000 Personen anschließen, welche diese Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier unterschrieben haben.
Auch gegen das Netzwerk B pflegen Täter ihre Zensurwünsche über das Instrumentalisieren von Persönlichkeitsrechten geltend zu machen. Vielleicht schafft es im Bundestag Frau von der Leyen, vor den Papst ein STOP-Schild zu halten.
Radio-Interview mit Norbert Denef
19. September 2011

Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. „Keine Angst vor großen Hunden!“ lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.
Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.
Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).
Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.