23. Februar 2014
Die Pressesprecherin der Piratenpartei Deutschland (Berlin) beharrt noch immer tapfer darauf, dass die Identität der mäßig vermummten „Feme“ von Dresden nicht geklärt sei. Nahezu der Rest der Welt beurteilt dies offenbar anders. (Update: taz bleibt bei ihrer Behauptung. ;) ) Mit Verspätung von 69 Jahren detonierten Harris‘ letzte Blindgänger in der Piratenpartei: #Bombergate. Dem hallte ein sehr häßlicher Twitterstorm hinterher, bei dem es zu Schwerveletzten kam – mancher wurde in seinen Ansichten verletzt, mancher in seiner Würde. Jeder kann sich ein Bild davon machen, wie schnell insbesondere Berliner Weltverbesserungspiraten fähig sind, ihre Gesprächspartner als „Nazis“ zu bezeichnen.
Nachdem sich der Bundesvorstand gewisse Zeit mit einer Reaktion ließ, die dann eher halbherzig ausfiel, setzte ein Exodus etlicher bekannter Piraten ein, darunter ehemalige Bundesvorstände, ein amtierender Landesvorsitzender und ITler, die den Laden aufgebaut hatten. Die größten Landesverbände veröffentlichten daraufhin deutlich kritischere Stellungnahmen. Doch der Shitstorm der Trollhorden, die überwiegend in Berlin heimisch zu sein scheinen und bundesweit einzufallen pflegen, riss nicht ab – dafür der Partei-Orga der Geduldsfaden, so dass diese in Streik tat: #orgastreik!
Die „Sabotage“ von Kommunikationseinrichtungen war gerade in der für Netzneutralität kämpfenden Piratenpartei ein eher unerwarteter Schritt. Ungleich absurder fiel jedoch die Reaktion etwa der selbsternannten Anarchisten(!) aus, die mit Schadensersatzforderungen, Parteiausschlussverfahren und Strafrecht drohten – wie Anarchisten halt so sind … ;) Manche dem ultralinken Flügel zuzurechnende Helden sprachen auch noch den ehrenamtlichen IT-Arbeitssklaven das „Streikrecht“ ab, etwa die ideologisch besonders aufgeladenen JuPis. Absurder geht es nicht mehr. (Update: Doch, geht! Ein Antideutscher bemängelte in einer Stellungnahme schlechtes deutsch.)
Wie man es dreht und wendet: Orgastreik mag radikal gewesen sein, aber für viele, die eher eine sozialliberale Bürgerrechtspartei und nicht eine Anarcho-ultrafeministische MLPD 2.0 für Bildungsferne sein wollen, der letzte Schritt vor dem Austritt aus einer gekaperten Partei.
Während man gewisse Trolle ertragen, ignorieren oder blocken muss, möchte ich gerne einen Tweet für die Nachwelt konservieren. Die folgende „geistreiche“ Äußerung stammt nicht von irgendwem, sondern vom sich dem „linken Flügel“ zurechnenden Beauftragten für die Bundesparteitagsorga, der dort regelmäßig die Versammlungsleitung macht und gelegentlich in Selbstgerechtigkeit zu ertrinken droht:
Die Piraten hatten nach der Bundestagswahl den dysfunktionalen Bundesvorstand von Neumünster ausgetauscht – aber das sonstige schrille Personal beibehalten. Selbst notorische VersagerInnen behielten Einfluss. Keine Pointe.
Auch in Berlin gibt es durchaus zivilisierte und konstruktive Piraten, allerdings werden die kaum wahrgenommen. Leuchtendes Beispiel war Cornelia Otto, die für die Berliner ins Rennen für den Bundestag geschickt worden war. Doch ihre ruhige, freundliche und kompetente Art passte nun einmal nicht zur Trollhochburg. Am Freitag verließ sie nach langem Ringen mit sich selbst die Partei.
Schließlich trudelte auch aus Sachsen eine altklug belehrende Stellungnahme ein, die den Linksautonomen/Antideutschen/Ultrafemimimiwasweißich gefällig sein dürfte – brav. Keine ausdrückliche Äußerung kam bisher vom „LV Hollywood“ (Berlin), wo man sich um mangelnde Solidarität mit Dramaqueens sorgt – und lieber weiter Party macht. Die deutlichste Stellungnahme hingegen bot am Samstag schließlich der Landesverband Schleswig-Holstein. Well done! :)


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13. Februar 2014
Frank Markus Barwasser, besser bekannt als „Erwin Pelzig“, hat neulich in seiner satirischen Talkshow ernsthaft geleakt. Barwasser ist nämlich auch kein so großer Fan des Freihandelsabkommens, dass sicher nur zu unserem Besten hinter verschlossen Türen verhandelt wird. Wie man das so macht in Demokratien …
Barwasser bekam nun Protokolle gesteckt, wie krass da die Geheimhaltung läuft. Wer es noch nicht gesehen haben sollte, bitte mal machen.
Und nochmal zu Edathy:
Zum aktuellen Informationsstand, dass es sich wohl um sogenannte „Posing Pictures“ handeln soll, sowie zum Verhalten seiner „Parteifreunde“ hatte ich vorhin auf Telepolis geschrieben.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
Damals fügte man den bis dahin straflosen „Besitz“ von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ und hantierte mit Begriffen wie „wirklichkeitsnahes Geschehen“. (Update: Offenbar war Besitz kinderpornographischer Schriften bereits seit 1993 strafbar, nicht nur das Verbreiten.) Der Besitz von Posing Pictures kann dann strafbar sein, wenn Kinder abgebildet werden, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß „aufreizend zur Schau stellen”. Wann dies der Fall ist, wird in Evidenzfällen nachvollziehbar sein, dürfte aber noch einige Strafrechtler beschäftigen. Vermutlich kann so manch harmloses Foto von Kleinkindern im Planschbecken bei entsprechender Neigung Reize auslösen.
Apropos Gummiparagraf: 2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte …
Ein anderes Körperteil nahm Rechtsausschuss-Mitglied Edathy quasi in den Mund, als er einem Fotografen das kreuzweise Züngeln hieran empfahl – nachdem Edathy dessen Urheberrecht auf Facebook missachtet hatte. Pharisäertum ist Edathy also nicht unbedingt fremd. Im Bundestag allerdings werde ich ihn jedenfalls nicht vermissen.
Nichtsdestotrotz hätte auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müssen. Und wie der Kollege Vetter zu Recht anmerkt, ist es schon fragwürdig, wenn der Erwerb legaler Bilder ohne weiteres einen „Anfangsverdacht“ für illegale Bilder auslöst, auf den sich Hausdurchsuchungen stützen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft wohl nichts Dringenders zu tun hat?
(Update: Selbstverständlich halte ich es für richtig, dass Kinderpornographie verboten ist.)

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4. Februar 2014
Letztes Jahr war eine Zunahme an Mandaten zu verzeichen, bei denen eitle Fotografen, die ihre Werke auf den ersten Blick „lizenzfrei“ auf entsprechenden Plattformen wie Wikipedia, Flickr usa. hochgeladen haben, wegen angeblich lizenzwidriger Nutzung Geld abmelken wollen. Warum etwa die Wikipedia-Community solche notorischen Urheberrechtstrollen nicht schon längst den Laufpass gegeben hat, auf ein wirklich freies Lizenzsystem umstellt oder endlich die Urheber auch in den Artikeln benennt, ist mir unverständlich.
Diese Leute, die das Internet mit ihren scheinbar kostenlosen Bildern fluten und Rechtsirrtümer inkauf nehmend bzw. selbst provozieren, verhalten sich meines Erachtens rechtsmißbräuchlich und damit rechtswidrig, und ich warte noch immer, bis sich endlich einmal einer dieser Trolle auch tatsächlich vor Gericht wagt, damit wir das mal im Urteil lesen können. Doch wie bei den p2p-Abmahnungen profitieren auch die Foto-Trolle von entsprechenden Graubereichen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit.
Am 30.01.2014 nun produzierte die in Sachen Urheberrecht noch nicht durch allzu große Sachkenntnis aufgefallene 14. Kammer des Landgerichts Köln (RedTube) ein erstaunliches Urteil, das aus der Pixelio-Vereinbarung auf eine angebliche Pflicht zur Urheberbenennung auf Dateiebene folgert. Anscheinend soll man entsprechende Informationen im Bild selbst durch Software einfügen. Da stellen sich zwei Fragen: Wäre das denn wohl zulässig, wenn der Urheber keine Veränderungen an seinem Werk gestatet hat? Und wäre ein solches nicht eher die Aufgabe des eitlen Urhebers gewesen, der seine Werke von Anfang an im Bild signiert, wie dies Künstler seit Jahrhunderten tun?
Ich habe diesen weltfremde Arbeitsprobe des Landgerichts Köln diese Nacht mal ad hoc bei Telepolis kommentiert. Den Fall selbst referiert ausführlicher Thorsten Kleinz, ebenfalls bei Heise. Der Anwalt des Beklagten schildert seine Sicht ebenfalls. Siehe hierzu auch das Posting des Kollegen Stadler.
2. Februar 2014
Gestern Abend nutzte ich noch eine der letzten Gelegenheiten, um mir im Kino den aktuellen Woody Allen-Film „Blue Jasmine“ anzusehen. Zu Recht ist der Streifen dreifach für den Oscar nominiert. Als ich vor einem Jahrzehnt mit dem Schreiben begann, war mein erstes großes Projekt eine eine spezielle Woody Allen-Biographie, für die ich das damalige Gesamtwerk des Filmemachers recherchierte, den ich wie keinen zweiten verehre.
Heute nun wurde erneut eine Anschuldigung wegen Missbrauchs seiner Adoptivkinder öffentlich. Während es früher Allens Ex-Freundin Mia Farrow war, die in einem Rosenkrieg entsprechende Vorwürfe erhob, welche Allens Beziehung zur volljährigen Adoptivtochter seiner Ex-Freundin und heutigen Ehefrau in ein gewisses Licht rückte, melden sich nun eine damals minderjährige Adoptivtochter und sie unterstützend deren Bruder zu Wort. Das kann nicht ganz so einfach ignoriert werden.
Der späte Gang an die Öffentlichkeit wäre für Missbrauchsopfer durchaus typisch. Ich vertrete gelegentlich Missbrauchsopfer, die sich erst im Erwachsenenalter trauten, ihre Peiniger zu benennen. In Deutschland ist das öffentlich allerdings medienrechtlich hochriskant, denn es kommt häufig nicht einmal darauf an, ob die Vorwürfe beweisbar sind: Sind die Straftaten etwa verjährt, haben die einstigen Täter einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungerecht.
Letztes Jahr reagierte der Bundestag endlich auf die Initiative etwa von „Netzwerk B“ und verlängerte die Verjährungsfristen für Missbrauch von drei auf dreißig Jahre. Vor vier Jahren sprach sich jemand sogar für die totale Aufhebung der Verjährung in solchen Fällen aus – der Mann ist heute Bundesjustizminister. Die geänderten Gesetze haben auch Auswirkung auf presserechtliche Unterlassungsansprüche, die früher nur sehr schwer abzuwehren waren.
Auch, wenn es mir zu glauben sehr schwer fällt, ein brillantes wie symapthisches Genie wie Woody Allen habe eine so dunkle Seite, so ist das nicht ausgeschlossen. Jahrzehntelang kamen etwa hierzulande Tausende auch gut beleumundete Priester und Pädagogen mit ihrer Masche durch, den Opfern hingegen wurde nicht geglaubt. Ein Mainzer Juraprofessor, gegen den in den 1990er Jahren ermittelt wurde, wählte den Freitod. Umgekehrt kann man sich allerdings gegen einen unwahren Vorwurf von Missbrauch allenfalls juristisch, in der Öffentlichkeit jedoch nicht wirklich wirksam verteidigen – irgendwas wird immer hängen bleiben.
In dem Film gestern Abend ging es übrigens auch um die schwierige Frage, ob man Fehltritte von Freunden wirklich wissen will bzw. kolportieren sollte, oder ob der ggf. unsouveräne Umgang mit verletzenden Informationen die Dinge ggf. noch schlimmer macht. „Blue Jasmine“ jedenfalls hatte kein Happy End.
Update: Details zur Beziehung zu Mia Farrow wurden korrigiert. Allen war nie mit Mia Farrow verheiratet und auch nicht der Stiefvater seiner heutigen Frau. Die „neueren“ Anschuldigungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.
1. Februar 2014
Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.
Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1, 1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.
Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.
Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.
28. Januar 2014
Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)
24. Januar 2014
Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.
Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.
Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

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22. Januar 2014
Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.

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19. Januar 2014
Vor drei Monaten hatte Fernsehkritik TV die deutsche Berichterstattung über das Giftgasverbrechen in Syrien vom August auf Schlüssigkeit und Neutralität abgeklopft. Die Redaktionen hatten anscheinend aus den Kriegslügen der letzten 100 Jahre nichts, aber auch gar nichts gelernt.
Am Dienstag nun haben zwei US-Wissenschaftler, Ex-UN-Waffeninspekteur Richard Lloyd und Professor Theodore Postol vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), ihren Untersuchungsbericht veröffentlicht. Diese hatten ursprünglich ebenfalls Assad im Verdacht, mussten ihr Vorurteil inzwischen jedoch revidieren. Das verwendete Trägersystem hatte eine Reichweite von gerade einmal 2 km. Daraus folgt, dass die Darstellung des US-Geheimdienstes vom 30.10.2013, das Giftgas sei mit Raketen aus dem von Assad kontrollierten Gebiet abgefeuert worden, nicht zutreffen kann. Erstaunlicherweise ist die Aufdeckung der US-Desinformation, auf die beinahe ein Krieg gestützt worden wäre, kein Medienthema …
Ich empfehle jedem politischen Journalisten dringend die Lektüre von Phillip Knightleys „The First Casualty“.