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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Erneut Vorwürfe gegen Woody Allen

 

Gestern Abend nutzte ich noch eine der letzten Gelegenheiten, um mir im Kino den aktuellen Woody Allen-Film „Blue Jasmine“ anzusehen. Zu Recht ist der Streifen dreifach für den Oscar nominiert. Als ich vor einem Jahrzehnt mit dem Schreiben begann, war mein erstes großes Projekt eine eine spezielle Woody Allen-Biographie, für die ich das damalige Gesamtwerk des Filmemachers recherchierte, den ich wie keinen zweiten verehre.

Heute nun wurde erneut eine Anschuldigung wegen Missbrauchs seiner Adoptivkinder öffentlich. Während es früher Allens Ex-Freundin Mia Farrow war, die in einem Rosenkrieg entsprechende Vorwürfe erhob, welche Allens Beziehung zur volljährigen Adoptivtochter seiner Ex-Freundin und heutigen Ehefrau in ein gewisses Licht rückte, melden sich nun eine damals minderjährige Adoptivtochter und sie unterstützend deren Bruder zu Wort. Das kann nicht ganz so einfach ignoriert werden.

Der späte Gang an die Öffentlichkeit wäre für Missbrauchsopfer durchaus typisch. Ich vertrete gelegentlich Missbrauchsopfer, die sich erst im Erwachsenenalter trauten, ihre Peiniger zu benennen. In Deutschland ist das öffentlich allerdings medienrechtlich hochriskant, denn es kommt häufig nicht einmal darauf an, ob die Vorwürfe beweisbar sind: Sind die Straftaten etwa verjährt, haben die einstigen Täter einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungerecht.

Letztes Jahr reagierte der Bundestag endlich auf die Initiative etwa von „Netzwerk B“ und verlängerte die Verjährungsfristen für Missbrauch von drei auf dreißig Jahre. Vor vier Jahren sprach sich jemand sogar für die totale Aufhebung der Verjährung in solchen Fällen aus – der Mann ist heute Bundesjustizminister. Die geänderten Gesetze haben auch Auswirkung auf presserechtliche Unterlassungsansprüche, die früher nur sehr schwer abzuwehren waren.

Auch, wenn es mir zu glauben sehr schwer fällt, ein brillantes wie symapthisches Genie wie Woody Allen habe eine so dunkle Seite, so ist das nicht ausgeschlossen. Jahrzehntelang kamen etwa hierzulande Tausende auch gut beleumundete Priester und Pädagogen mit ihrer Masche durch, den Opfern hingegen wurde nicht geglaubt. Ein Mainzer Juraprofessor, gegen den in den 1990er Jahren ermittelt wurde, wählte den Freitod. Umgekehrt kann man sich allerdings gegen einen unwahren Vorwurf von Missbrauch allenfalls juristisch, in der Öffentlichkeit jedoch nicht wirklich wirksam verteidigen – irgendwas wird immer hängen bleiben.

In dem Film gestern Abend ging es übrigens auch um die schwierige Frage, ob man Fehltritte von Freunden wirklich wissen will bzw. kolportieren sollte, oder ob der ggf. unsouveräne Umgang mit verletzenden Informationen die Dinge ggf. noch schlimmer macht. „Blue Jasmine“ jedenfalls hatte kein Happy End.

Update: Details zur Beziehung zu Mia Farrow wurden korrigiert. Allen war nie mit Mia Farrow verheiratet und auch nicht der Stiefvater seiner heutigen Frau. Die „neueren“ Anschuldigungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

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Autor:
admin
Datum:
2. Februar 2014 um 22:00
Category:
Allgemein,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Politik,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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