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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


11. Juli 2009

Zensur in Tittling: „Dorfmafia aus CSU und PNP“?

In Bayern ticken die Uhren bekanntlich anders. Der Geist des CSU-Übervaters Strauß scheint noch sehr präsent zu sein. Kritik und andere demokratischen Unsitten werden als unanständig empfunden.

Nun haben Nicht-CSUler ihren Frust in einer Zeitung namens „Bürgerblick“ ventiliert, die sowohl in gedruckter Ausgabe als auch online zu beziehen ist. In einer Ausgabe wurde das Problem der Vetternwirtschaft mit den Worten „Dorfmafia aus CSU un PNP“ bezeichnet.

Speziell in einer Gemeinde mit dem schönen Namen Tittling gibt es mit der offline-Ausgabe nun ein Problem: Diese kann im Einzelhandel bislang am Ortskern in einem einzigen Geschäft erworben werden, doch dieses gehört einem CSU-Mann. Der Tittlinger Gate-Keeper weigert sich, den „Bürgerblick“ zu vertreiben. Für den stolzen Bayern ist Zensur nichts neues, denn auch nicht g’schamige Magazine dürfen seine Kunden nicht lesen oder sonstwie genießen. Und dass ausgerechnet in einem Ort namens „Tittling“ …

Der „Bürgerblick“ kennt das Problem aus seinen Anfängen in Passau, wo Händler per Gerichtsbeschluss zum Vertrieb verpflichtet werden mussten. Auch gegen den strammen CSUler, der nicht zur Dorfmafia gehören will, wird nun medienrechtlich vorgegangen. Auch in sonstigen Angelegenheiten musste der Bürgerblick gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, siehe dieses Video.

10. Juli 2009

Meinungsfreiheit contra Geschäftsgeheimnis: BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde gegen W. ab

Wie bereits hier im Blog berichtet, hatte der BGH im Februar ein unverschämtes Unterlassungsbegehren der FRAPORT AG gegen W. zurückgewiesen, nachdem es beim Landgericht Hamburg und beim hanseatischen Oberlandesgericht natürlich durchgegangen war.

FRAPORT bemühte gegen den lästigen Kritiker W. auch das Geschäftsgeheimnis, auch strafrechtlich. Da für Geheimnisse der fliegende Gerichtsstand offenbar nicht in dem Sinne gilt wie im allgemeinen Presse- und Medienrecht, klagte man in Frankfurt. Dort stellte am 26.01.2006 das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass im geistigen Meinungskampf eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit zu erfolgen habe – und erlaubte die Veröffentlichung.

Mit Beschluss vom 30.06.2009 wies der BGH nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Frankfurter Flughafenbetreiber zurück, womit das Urteil nunmehr bestätigt ist. Damit haben W. und seine Mitstreiter auf ganzer Linie gesiegt. Eine wichtige Entscheidung für den Meinungsstandort Deutschland!

Dreieinhalb Jahre Prozessiererei haben sich letztendlich gelohnt. Erneuten Glückwunsch, Herr W.!

Hanseatisches OLG Hamburg von Buske unbeEINDRUCKt

Wenn Mächtige kritisiert werden, dann werden die schnell mal mächtig sauer – und freuen sich, wenn die ihnen gewogene Presse dem Überbringer schlechter Nachrichten Glaubwürdig abspricht. Aber seriöse Presse mag es natürlich nicht, wenn man widerum ihr die Unabhängigkeit streitig macht.

Verdachtsberichterstattung ist gefährlich

So geschah es, dass ein für seine Unabhängigkeit bekanntes Blatt dem rechtspolitischen Sprecher einer bürgerlich nicht so recht gelittenen Partei „selektiven Umgang mit Akten“ beim Thema „Sachsensumpf“ nachsagte. Als eine andere Zeitung die Vermutung andeutete, dass es um die Unabhängigkeit der seriösen Zeitung vielleicht doch nicht zum Besten bestellt sein könne, war das schon wieder zuviel für die freiere Presse.

Für einen gestandenen Journalisten aus Schrot und Korn gibt es in solchen Fällen nur eine Devise: Eine Pilgerreise nach Hamburg zu Richter Buskes lustiger Pressekammer, wo der Ehre genüge getan werde. (more…)

9. Juli 2009

Landgericht Hamburg: Link entlastet (immer noch) nicht

Das Aktien-Blog hatte über ein für „Finanzexperten“ Markus Frick ungünstiges Urteil berichtet, jedoch nicht im Text darauf hingewiesen, dass dieses noch nicht rechtskräftig sei. Die Blogger meinen, dass insoweit ein Link zu einem weiterführenden Artikel, in dem sämtliche relevanten Details des Urteils dargelegt werden, ausreichend sei.

Ferner wurde über einen Sachverhalt berichtet, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels am 12. August zwar vorlag, der inzwischen überholt worden sei.

Fricks Anwalt tat das einzig Richtige in solchen Situationen: Er stiefelte nach Hamburg und bekam seine einstweiligen Verfügungen.

Die Hamburger Rechtsauffassung, dass man zwar für verlinkte Inhalte haften, umgekehrt diese aber nicht als erläuternder Kontext einer Äußerung bewertet werden, habe ich selbst vor Jahren bei Richter Buske erleben müssen.

Schlechte Erinnerung weckt auch die zweite Unterlassungsverfügung: Ich hatte einmal einen Fall vertreten, bei dem einem Blogger eine angebliche Verdächtigung (indirekte Strafanzeige) unterstellt wurde. Da die Strafanzeige jedoch nie als solche gestellt worden war, sei dies eine Falschbehauptung. Wir stellten nun die Anzeige tatsächlich und argumentierten, dass es nunmehr keine Wiederholungsgefahr geben könne, denn der Sachverhalt habe sich entsprechend geändert. Hat Buske aber nicht interessiert.

Einstweilige Verfügungen werden in Hamburg prinzipiell nicht gekippt – schon gar nicht aufgrund vernünftiger Argumente oder irgendwelcher Sachfragen. Das werden die Aktienblogger bald am eigenen Leib erfahren:

„Da wir die Vorwürfe von Markus Frick für nicht gerechtfertigt halten und in der gegen Aktien-Blog erwirkten einstweiligen Verfügung eine Gefahr für die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit sehen, haben wir uns zu Gegenmaßnahmen entschlossen: Aktien-Blog erhebt daher negative Feststellungsklage gegen beide in der Abmahnung formulierten Vorwürfe, sowie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.“

Viel Spaß!

2. Juli 2009

Fliegender Gerichtsstand: Auch OLG München fordert Ortsbezug

Und wieder mal der „fliegende Gerichtsstand„, dem Dauerbrenner dieses Blogs und eines meiner Lieblingsthemen:

Niemand Geringeres als das Oberlandesgericht München folgt in einem Beschluss der Rechtsansicht des Landgerichts Krefeld, das häufig als abwegig diskreditiert wird:

„In der neueren Rechtsprechung ist ohnehin eine Tendenz zu beobachten, den „fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung“, der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern […]. Bei dieser Sachlage konnte das Amtsgerichts München seine Zuständigkeit durchaus verneinen.”

Lesenswert ist die Kommentierung bei Telemedicus.de.

Kommentarfunktion in Blogs

Heute Vormittag hatte ich mich angesichts der hier berichteten Urteile zur Forenhaftung der OLGe Hamburg und Zweibrücken entschieden, die Kommentarfunktion freizuschalten, da man nunmehr wohl nicht mehr für unbekannte Kommentare haftet.

Soeben muss ich beim Medienjournalisten und Landgericht Hamburg-Touristen Stefan Niggemeier lesen, dass es da ein kleines Problem mit dem Datenschutz gibt. War mir bislang nicht bewusst.

Dann mache ich das Ding halt wieder aus … :-(

Grüße an dieser Stelle an alle Blogs außerhalb des Geltungsbereichts deutschen Rechts …! ;-)

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Selbst ist die Frau

SÜDDEUTSCHE über Nadja Benaissas Selbstentblößung bei „Journalist“ Günther Jauch.

Beide haben übrigens den gleichen Presseanwalt. Dass dessen unverhältnismäßige Attacke gegen die Medien mit dem Zweck der Geheimhaltung der Angelegenheit absolut kontraproduktiv gewesen ist, liegt auf der Hand. Nun verwertet man halt selbst die Story. Da stören dann weder Persönlichkeitsrechte, noch schämt sich ein Günther Jauch, eine junge Frau vor laufender Kamera nach ihren intimen Praktiken zu fragen.

Dem Kommentar der Süddeutschen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

29. Juni 2009

Eindruck: Ruhrbarone werden von SPD-Provinz-Chefin abgemahnt, die Wert darauf legt, keine Zensur auszuüben …

Wer den Gag an der obigen Überschrift nicht versteht, ist definitiv im falschen Blog.

Mal wieder hat sich gezeigt, wie schnell die Internet-Community reagieren kann – und da sind die Politiker jener Partei, die Zensursulas Unfug mitgetragen hat, eine willkommene Zielscheibe.

Worum es geht, liest man am besten direkt bei den Ruhrbaronen nach.

Was die armen Ruhrbarone nicht wissen: Sie müssen gar nicht „gesagt“ haben, was man ihnen verbieten will. Ausreichend ist nämlich seit der Stolpe-Rechtsprechung der bloße Eindruck, etwas angedeutet zu haben. Verdachtsberichterstattung ist hierzulande nämlich praktisch nahezu unzulässig geworden. Und deshalb hat der Anwalt der SPD-Frau bei gewisser Chuzpe gute Chancen, in Berlin oder Hamburg eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Doch den Ruhrbaronen sprang als Engel in der Not SPIEGEL-Online bei, das als Leitmedium gesehen wird. Und viel schöner kann man sich in der Online-Gemeinde (und um die ging es ja) anscheinend gar nicht blamieren. Die SPD-Frau hat also an der PR-Front ein gewaltiges Eigentor geschossen und sollte sich ganz schnell Gedanken um Schadensbegrenzung machen. Sollte sie die Sache tatsächlich vor den Kadi bringen, wird man ihr politischen Sachverstand absprechen dürfen. Um sich vom Verdacht des Zensierens reinzuwaschen sind die Ankündigung von privatrechtlicher Zensur und die hiermit verbundene Einschüchterung das denkbar ungeschickteste Mittel.

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28. Juni 2009

Sonntags-FAZ über Buskeismus-Forscher Rolf Schälike

Vor knapp zwei Jahren veröffentlichte ich bei Telepolis den Artikel „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“ ein Beitrag über Rolf Schälike, der die Ereignisse in der Hamburger Pressekammer in seinem Blog kundtut. In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung widmet sich fast eine ganze Seite dem Richter- und Anwaltsschreck, den sie als „Der einzige Zeuge“ betitelt.

Ich selbst kann über Schälike mangels gebotener journalistischer Distanz nicht mehr schreiben, denn ich hatte ihn letztes Jahr in einigen Medien-Angelegenheiten anwaltlich vertreten. Derlei Probleme hat Autor Birger Menke nicht:

„Schälikes Einsatz ist so bewundernswert wie sein aufklärerisches Motiv, sein Sachverstand dagegen eher zweifelhaft. Selbst unterlegene Anwälte erkennen in den Berichten gelegentlich den Fall nicht wieder, was oft ganz einfach daran liegt, dass Schälike in der Regel nur mitbekommt, was vor Gericht verhandelt wird – ohne Akteneinsicht.“

Lassen wir das mal so stehen.

Der Artikel bringt wenig Neues, läßt aber vieles wie die „Stolpe-Entscheidung“ aus.

Auch schreibt die Sonntags-FAZ die Spottbezeichnung „Kammer des Schreckens“ dem FOCUS zu – der sie sich bei mir entliehen hatte. Hm. Sollte ich vielleicht die FAZ verklagen …? ;-)

23. Juni 2009

BGH: Lehrer-Bewertung ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt – auch anonym

Heute hat der BGH eine wichtige Entscheidung in Sachen Abwägung Meinungsfreiheit einerseits gegen Persönlichkeitsrecht bzw Datenschutz (sic!) andererseits getroffen.

Die Einzelheiten sind bei SPIEGEL online brauchbar zusammengefasst, hier ein Kommentar von SZ-Chef (und Ex-Richter) Heribert Prantl.

Bereits die unteren Instanzen – sogar die der Sachkenntnis bzgl. Internet ansich unverdächtige Pressekammer Köln – hatten hier keinen Zensurbedarf gesehen.

Angesichts des Totalversagens gewisser norddeutscher Pressekammern und des Totalausfalls des Gesetzgebers hat wenigstens Karlsruhe nicht vergessen, dass es mal so etwas wie Meinungsfreiheit gab. Wie die lernunwilligen Lehrrer ankündigten, will man das Bundesverfassungsgericht anrufen. Gute Idee: Dann bekommt die frohe Botschaft eben noch mehr Gewicht!