Im Medienrecht frage ich mich beinahe täglich, wie gewisse Fälle überhaupt ins Stadium eines Gerichtsprozesses gelangen können.
Da hatte jemand ein Enthüllungsbuch über die Untiefen in der Frühgeschichte der Schlagerbranche geschrieben und veröffentlicht, ohne, dass sich das vorher ein Jurist mit minimalem Sachverstand angesehen hatte. Das Werk enthält massenhaft Kolportagen aus dem Intim- und Privatbereich, der nun einmal der Öffentlichkeit nur in besonders begründeten Fällen zugänglich ist. Noch dümmer und überflüssiger als das, was „Diddär“ uns zugemutet hatte.
Der Autor zitierte auch aus unflätigen Bemerkungen, verkannte aber, dass man im Privatbereich ein Recht darauf hat, ins Unreine zu sprechen.
Der Kollege, der den klagenden Showmaster vertrat, hatte leichtes Spiel. Nach dem Motto „Darf es noch ein bisschen mehr sein“ beantragte er allerdings auch eine Menge Unterlassungen, die auch nach Berliner und Hamburger Sichtweisen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Solche Scherze machte die Pressekammer des Landgerichts Berlin nicht mit.
Der Anwalt des Autors wiederum hätte gut daran getan, den Missgriff seines Mandanten einzusehen und die Unterlassung der Formulierungen, soweit sie eindeutig presserechtlich nicht haltbar sind, zuzugestehen. Warum das dann in der Öffentlichkeit verhandelt werden musste, die dann erst recht Geld kostet, ist rätselhaft. Jetzt darf der Autor sein Buch verbrennen oder ca. 50 Sätze durchstreichen.
Ungeschickt ist die öffentliche Auseinandersetzung allerdings auch vom Kläger, denn im Urteil sind alle untersagten Formulierung – meistens Bettgeschichten, Korruptionsvorwürfe und diverser Unflat – wunderschön nachzulesen. Zwar ist das Urteil anonymisiert, aber wenn es da im Urteil heißt
„Der Kläger ist ein bekannter Entertainer und Moderator, u.a. der ZDF Hitparade von 1969 bis 1984.“
Öhm, naja …
Wenigstens wissen die Leser, woher die Schlagerfuzzis ihren Stoff für Liebe, Lust und Leidenschaft fanden – und auch für die Dramen.
Ist aber nicht das erste mal, dass der betreffende Anwalt seinem Schützling zu unerwünschter Öffentlichkeit verhilft. Seltsam, das Ganze.
Vergleiche sind eine tolle Sache. Damit kann man nicht nur unkalkulierbare Richtersprüche vermeiden, sondern vor allem können beide Parteien das Gesicht wahren und sich als Sieger verkaufen. Außerdem muss man nicht damit leben, dass ein ggf. hochpeinliches Urteil veröffentlicht wird. Haben sich nun solche Streithähne nach einem Showdown geeinigt, wird nicht selten Stillschweigen über die Details vereinbart.
Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, dass solche Vergleiche häufig erst dann geschlossen werden, wenn man sich vor dem Kadi begegnet. Es ist zweifelsfrei nur ein böses Gerücht, dass die späte Einsicht gelegentlich mit der dann höheren Anwaltsgebühr zusammenhängen soll. Doch wenn man sich in der Öffentlichkeit streitet, dann muss man auch mit den Folgen leben.
§ 169 GVG
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
Wem also an Diskretion gelegen ist, der sollte so geschickt sein, und früher in die Gänge kommen. „Pustekuchen“ sagt neuerdings die Pressekammer des Landgerichts Berlin, die einem Gerichtsblogger die Veröffentlichung eines von ihm notierten Vergleichs per einstweiliger Verfügung untersagte (LG Berlin 27 O 504/09). Der Mensch, dem hier so an Geheimhaltung liegt, ist der hochsolide Börsenguru Markus Frick, der sich seit einiger Zeit hässlichen Rufmords erwehren muss. Hierzu beauftragte Frick einen Rechtsanwalt, der gegen den besagten Gerichtsblogger eine Privatfehde führt gelegentlich in eigener Sache prozessiert.
Ich sage da nur: Streisand-Effekt. Nachdem es keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt, mit der vorliegend in § 169 GVG eingegriffen werden könnte, kommt nach
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
einzig das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Betracht. Das scheint ja für alles gut zu sein. Was ein Gerichtsvergleich mit persönlicher Ehre zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht so recht.
Die Widerspruchsverhandlung endete im Eklat, da sich der Blogger von Anträgen auf Feststellung der Befangenheit der Richter einen Vorteil verspricht.
Auch der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat seine PR-Chance erkannt, um mit dem Wahlkampf-Gag „Internetsperren“ einen auf starken Mann zu machen. Im knallhart kritischen Polit-Magazin BILD begründete der gute Herrmann wie ein DAU „härtere Maßnahmen“ wie eben die Sperren – und zwar mit den unglaublich vielen fiesen Seiten.
Wann werden diese Leute begreifen, dass jeder, der nicht gerade zu den Internetausdruckern gehört, die „Sperren“ spielend umgehen kann? Lesenswert (natürlich) Heise nebst angeschlossenem Internetforum, von dem ich mich mal aus Sicherheitsgründen extra distanziere.
Solange es noch geht, habe ich hier ein möglicherweise bedenkliches Video verlinkt, in dem Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet werden, die womöglich sogar verherrlicht werden. Wie sieht das eigentlich mit Links zum Mond aus?
Zu den Orten, an denen das Internet nur durch Internetausdrucker gelangt, zählt die Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Wer den Abmahnanwälten, welche für die Hamburger Landrichter das Internet auszudrucken pflegen, das Leben schwer machen möchte, dem sei dieses Skript hier wärmstens empfohlen. Entsprechend geimpfte Websites vergelten Ausdruckversuche mit dieser Überraschung:
Das erinnert mich an einen lustigen Rechtsstreit vom letzten Jahr, als ein namhafter Presserechtsanwalt (der nach eigenen Angaben nicht wusste, was eine Computermouse sei) das Landgericht Köln durch Internetausdrucke von einem Frevel meines Mandanten zu überzeugen versuchte. Als Zeugen für die Echtheit des Internetausdrucks hatte er seinen ihm untergebenen Kanzleikollegen benannt. Für das Landgericht Köln reichte Internetausdrucken aus.
In späteren Verfahren gegen diesen Mandanten machte sich der prominente Presserechtler so richtig lächerlich: Zu Beweiszwecken filmten die sich in der Kanzlei, wie sie auf der Website des Mandanten nach verbotenen Inhalten surften. Solcher Mummenschanz dürfte bei verständigen Internetnutzern nur ein Kopfschütteln auszulösen, denn auch der Besuch einer Website lässt sich verhältnismäßig leicht inszenieren.
Eigentlich wollte ich zu diesem bemerkenswerten Statement von Stefan Niggemeier etwas bloggen. Nach reiflicher Überlegung habe ich den Text wieder gelöscht, denn Rechtsanwälte sind aufgrund ihres konservativen Standesrechts gehalten, nicht negativ über Kollegen zu sprechen.
Außerdem wäre es gut möglich, dass es mir der Kollege Gravenreuth übel nehmen könnte, würde ich ihn mit dem Kollegen Schertz vergleichen …
Mehrfach hatte ich über Wilhelm Hahne berichtet, der sich mit den mächtigen in Rheinland-Pfalz angelegt hat. Das gehört sich nicht, so dass Hahne ungeladenen Besuch bekam, der ihm die Bude auf den Kopf stellte. Das Landgericht Koblenz stellte nun fest, dass nicht einmal ein Anfangsverdacht bestand.
ZAPP (NDR) hat eine aufschlussreiche Bestandsaufnahme über das Filtern von Interviews gebracht.
Auch, wenn ich mich überwiegend als Feind von Medienmanipulation sehe, übernehme ich heute mal die Rolle des advocatus diaboli:
Allein dieses Jahr hatte ich wieder Erfahrungen mit der Presse gemacht, die man nicht anders als Katastrophen bezeichnen kann. So hatte ich zu einer Beteiligung an einer TV-Show einen positiven Pressetext versandt, worauf ich von einer Journalistin angerufen wurde. In einem ca. halbstündigen Telefonat beantwortete ich Rückfragen, insbesondere auch eine zu negativen Kritiken an der Show, die ich als „Hintergrundgespräch“ auffasste. Dass aus dem überraschenden Telefonat überhaupt wörtlich zitiert werden würde, war mir in keiner Weise bewusst gewesen – was sich als reichlich naiv herausstellen sollte. (more…)
„Ich bin gespannt, welchen Stellenwert die Pressefreiheit und der Informantenschutz tatsächlich in unserer Gesellschaft haben.“
Die Aktionen gegen Hahne haben natürlich sicher ihre Berechtigung, und hoffentlich wird es den Behörden gelingen, Herrn Hahne auf den Pfad der Tugend zurückzuführen. Will sagen, dass ich mir seine Kritik nicht zu eigen mache, mich total von seinen Äußerungen distanziere und hoffe, dass bei mir niemand deswegen klingelt, weil ich sie verlinkt habe.
Die „Ursula von der Leyen“ der FDP fiel durch einen peinlichen Versuch auf, der FAZ ihre Präsenzquote im Europaparlament zu zensieren. Mit einem dreisten Antrag hatte FDP-Glamour-Girl Koch-Mehrin der Hamburger Pressekammer eine einstweilige Verfügung aus dem Kreuz geleiert.
Der von mir stets verehrte Kollege, der die FAZ (sonst aber selbst auch schon mal ganz gerne FDP-Gestalten) vertritt, hatte bei so „hochprozentigen“ Ungenauigkeiten leichtes Spiel und brachte sogar Richter Buske zur Korrektur seiner unhaltbaren Zensurentscheidung.
Diesen neckischen Clip einer Verbraucherzentrale gegen die provisionshonorierte „Beratung“ in der Finanbranche hatte ich mal im Handelsvertreter-Blog verlinkt. Wie nun die Süddeutsche meldet, hat eine „Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM)“ gegen diesen Clip Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. Kein Witz!!!
„Die Botschaft des Videos ist doch, dass alle Berater und Vermittler provisionsgeile Subjekte sind“
maulen die getretenen Hunde. Schöner hätte auch ich es nicht formulieren können. Bitte unbedingt auch mein Projekt finanzparasiten.de gleich mit anzeigen, so eine PR kann man sich für Geld nicht kaufen!
Dem juristisch interessierten Leser sei mitgeteilt, dass jeder Jurastudent im 2.Semester wissen muss, dass diese Anzeige strafrechtlich völlig untauglich ist. Es handelt sich also seitens der ehrenwerten, nicht provisionsgeilen Makler um eine PR-Aktion. Ob diese Leute wissen, was man unter dem Streisand-Effect versteht …?