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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Februar 2010

Wieder mal ein DDR-Geistlicher, der nicht für die Stasi gearbeitet haben wollte

Mal wieder wehrte sich ein DDR-Geistlicher gegen den unschönen Vorwurf, für die Stasi gearbeitet zu haben. Das Landgericht Dresden erlaubte nun die Namensnennung in einer wissenschaftlichen Arbeit.

Die Kombination von DDR-Kirchler und Stasi-Vorwürfe ist immer für Medienrechtsprechung anfällig. Mand denke an die Fälle Stolpe, Gysi usw. Als ich letztes Jahr die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley interviewte, äußerte sie ein tiefes Misstrauen gegen die Kirchenleute, von denen sie sich damals verraten fühlte. Und sie weigerte sich, die Urteile des Landgerichts Hamburg anzuerkennen, das ihr gewisse Verdächtigungen verbot. Sie war und ist bereit, für ihre Überzeugung und die Freiheit, diese zu äußern, in den Knast zu gehen, wie damals schon in Hohenschönhausen.

Maddie-Buch bleibt verboten

Das Buch des ehemaligen Ermittlers zum angeblichen Entführungsfall Maddie bleibt verboten, sagt DIE WELT.

16. Februar 2010

Wikileaks goes Iceland

Heute wird in Island eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Island zum fortschrittlichsten Land der Informationskultur katapultieren könne. Weiter auf Telepolis.

15. Februar 2010

Wiesenhof will kein Skandalunternehmen sein und quält auch keine Tiere

Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen „Skandalunternehmen“ verbieten. Auch möchte man sich keine „extrem tierquälerischen Zustände“ nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.

Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.

Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an „Freddy’s Hühnerhof“, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.

14. Februar 2010

Sieg für die Meinungsfreihet! Call In-TV-Shows unterliegen Kritikern

„Anrufen und Gewinnen“ versprachen Call in-Show-Produzenten.

Sie riefen gegen Kritiker das Landgericht München I an – und verloren! Weiter bei Telepolis.

10. Februar 2010

BGH: Klage Kai Diekmann ./. NDR wegen Bericht über Einflussnahme auf Hamburg-Wahl abgewiesen

Der von mir viel gerühmte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Berufung des bislang unterlegenen Kai Diekmann gegen einen Bericht, der ihn der Einflussnahme auf die Hamburg-Wahl zieh, nicht zur Entscheidung angenommen. Details erklärt Stefan Niggemeier im (heute mal wieder lesenswerten) BILDblog.

Internetarchive: Auch SPIEGEL online muss nicht flöhen

Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.

Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Land nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.

6. Februar 2010

Gespenstergeschichten

Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der „Energiefeldtherapie“, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden „Therapien“ und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.

Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet

  1. zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
  2. die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.

Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den „Eindruck zu erwecken“, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.

Generell zum „Eindruck“ ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.

Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines „Eindrucks“.

Zum oben genannten „wissenden Feld“, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.

5. Februar 2010

Euroweb geht mit Kritikern ins Gericht

Die ins Gerede gekommene sympathische IT-Firma Euroweb ist sehr sensibel, wenn man über ihre Geschäftspraktiken berichtet. Hier ein Bericht über eine aktuelle einstweilige Verfügung.

Update:

Euroweb goes BGH!

1. Februar 2010

Nachschlag zum NDR-Hoax

Ein Trittbrettfahrer von den Grünen hat sich von FDPlern ein paar Strafanzeigen wegen des Verdachts übler Nachrede eingefangen. Auch der glaubt an die Erlaubnis des „Presserechts“. Ob er auch so einen langen Atem wie seinerzeit Greenpeace hat?

Derweil will der Chef auch die Sauna günstiger haben.

Bei der CDU entdecken einige ansatzweise eine Schamgrenze.