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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. November 2010

Geheimdienst-Stammtisch mit Frank und Fefe

Der IT-Sicherheitsexperte Felix von Leitner, besser bekannt als Fnord-Blogger „Fefe“, und Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, hatten mich für die 8. Folge ihres kultverdächtigen Podcasts „Alternativlos“ eingeladen.

Über zwei Stunden hinweg ranteten wir in einer Art „Geheimdienst-Infotainment“ über skurrile Stories aus dem Kalten Krieg. Manche Dinge sind halt so ernst, dass man sie eigentlich nur mit Humor bewältigen kann, wir hatten jedenfalls Spaß. Der Podcast soll heute online gehen.

Wer dem deutschen Anwalt von Uri Geller mal beim Falschspiel auf die Finger sehen will, hat hierzu am Sonntag, den 07.11. in Siegen und am 09.11. in Münster Gelegenheit.

1. November 2010

Netzwerk Recherche fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Gerade packe ich meine sieben Sachen ein, weil es morgen wieder zum Landgericht Hamburg geht, wo ein Landrichter und seine beiden Beisitzer ihre einstweilige Verfügung verteidigen werden. Ein nicht in Hamburg wohnender Blogger hatte über eine zuvor gegen eine dritte Person ergangene einstweilige Verfügung berichtet, und angemerkt, ihm lägen schriftliche Zeugenaussagen vor, welche die verbotenen Behauptungen bestätigten. Eigene Stellungnahmen zur Sache oder zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen gab er nicht ab.

Darin sah das Landgericht Hamburg ein Zueigenmachen der verbotenen Äußerung und erließ gegen meinen Mandanten eine einstweilige Verfügung. Damit dürfte Gerichtsberiochterstattung nach Hamburger Spruchpraxis bei Äußerungsprozessen nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Dass sich die einstweilige Verfügung kaum mit der Karlsruher Rechtsprechung in Einklang bringen lässt, wo man die Meinungsfreiheit einigermaßen hoch hält, stört Hamburger Landrichter bekanntlich wenig.

Gegen den fliegenden Gerichtsstand, der die Landesgrenzen von Hamburg ungebührlich ausweitet, habe ich schon häufig gewettert. Nun hat sich endlich auch die Journalisten-Vereinigung Netzwerk Recherche dieses Themas angenommen, zu dem praktizierende Juristen eine einhellige Meinung haben (wenn sie nicht gerade sehr im Abmahnbusiness stecken). Auf einer Tagung in Dortmund wurde nun erstmals von einer namhaften Vereinigung die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands gefordert.

Der fliegende Gerichtsstand ist an sich nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern eine richterliche Deutung des § 32 ZPO. Die Rechtsprechung hätte diese Ausuferung des Foum Shoppings längst abstellen können. Einige Judikate gehen bereits in diese Richtung. Doch die Richter von St. Pauli freuen sich anscheinend über den Zuwachs an Aufgaben. Mögliche Gründe habe ich hier dargelegt.

25. Oktober 2010

Stefan Niggemeiers Naming Names

In der Blogosphäre wird derzeit Alpha-Blogger Stefan Niggemeier kritisiert, weil er seinen Verdacht über die Identität eines anonyme Blogkommentatoren, der offenbar mit einer Vielzahl an Pseudonymen kommentierte, ohne Not öffentlich gemacht hat. Dies hat den Betroffenen, der kein Unbekannter ist, offensichtlich in gewisse Probleme gebracht.

Das Recht auf Anonymität wird in IT-Kreisen sehr hoch gehängt, gerade in Zeiten von Schnüffelbegehrlichkeiten des Staates. Wer sich anonym und damit außerhalb sozialer Kontrolle wähnt, überwindet schnell die Hemmschwellen und äußert Dinge, mit denen er öffentlich nicht identifiziert werden möchte. Umso verständlicher, dass sich umgekehrt niemand einem penetranten Heckenschützen ausgesetzt sehen möchte, und sich ab einem gewissen Leidensdruck ein starkes Bedürfnis zum Outing des Trolls entwickelt.

Ich selbst muss zugeben, dass es mich auch juckt, etwa die mir inzwischen zahlreich bekannten Klarnamen gewisser Wikipedia-Autoren zu veröffentlichen. Besonderen Genuss hätte ich daran, etwa die Identitäten der Mobbing-Brüder vom Wikipedia-Stammtisch Hamburg zu posten. An dieser Stelle herzlichste Grüße an jenen Hamburger Rechtsanwalt und Politiker, der sich als scheinbar neutraler Wikipedia-Admin zugunsten seiner Stammtischbrüder positionierte.

Doch was könnte ich mir von diesem Naming Names kaufen? Nichts. Der Schaden allerdings, den Kodex der Internetgemeinde zu verletzen und mich mit dem Pack der Kolporteure auf eine Stufe zu stellen, wäre handfest. Insbesondere als Blogbetreiber hat man gewisse Gastgeberverpflichtungen, zu denen auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gehört. Niggemeiers Kommentatoren werden es sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihm insoweit wieder ihr Vertrauen schenken möchten.

Den Fehlgriff des ansonsten von mir hochgeschätzten Stefan Niggemeier kommentierte bereits der Kollege Stadler, und nun in gewisser Härte der Spiegelfechter.

19. Oktober 2010

„Die Wahrheit über die Lüge“ darf doch erscheinen

Der portugiesische Chefermittler Gonçalo Amaral, der im Fall „Maddie“ die Eltern des vermissten Mädchens verdächtigte und darauf hin von dem Fall abgezogen wurde, darf nun doch sein Buch veröffentlichen. Dies war ihm Anfang des Jahres verboten worden.

Pentagon bittet US-Medien, WikiLeaks-Dokumente zu unterdrücken

Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Pentagon bittet, die von Wikileaks angekündigten neuen geheimen Militärdokumente nicht zu bringen.

Dies ist militärstrategisch evident sinnlos, denn jedes Kind kann die Informationen aus dem Internet ziehen, insbesondere auch Talibankinder. Tatsächlich jedoch geht es gar nicht um den außenpolitischen Feind, sondern um die inländischen Kriegskritiker.

Die US-Medien, die im Mutterland der Pressefreiheit operieren, haben eine unrühmliche Tradition, „unpatriotische Nachrichten“ einfach zu unterdrücken. Dieses Ergebnis wird auf vielfache Weise erreicht. Chefs von CIA und NSA haben Jahrzehnte über Herausgeber großer Medienhäuser aufgesucht und an Verantwortung für die „nationale Sicherheit“ appelliert. Wer während des Kalten Kriegs die Sowjets nicht als Monster darstellte, machte sich verdächtig. Hinzukommt, dass die großen US-Medienhäuser durchweg mit Konzernen verbunden sind, die sich mit der Rüstungsindustrie überschneiden.

Ausgerechnet amerikanische Enthüllungsjournalisten hatten stets große Schwierigkeiten, unrühmliche Storys über amerikanisches Kriegsgebaren oder paramilitärische Aktionen der CIA zu platzieren. Selbst Michael Moore wollte den Skandal um Abu Ghuraib, als man ihm das Material anbot, nicht selbst bringen, um nicht als „unamerikanisch“ zu gelten. In gleicher Sache waren sogar Seymour Hersh zunächst die Hände gebunden. Während des Kalten Kriegs hielten die US-Medien sogar eine ganze Stadt geheim, weil sich dort die größte Munitionsfabrik befand. Nicht einmal auf Landkarten durfte das zu finden sein.

Wenn man um diese Zusammenhänge weiß, kann man sich einen Reim darauf machen, was wir noch so alles nicht erfahren.

18. Oktober 2010

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss! (Schälike ./. Anwälte)

Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.

Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.

17. Oktober 2010

FBI-Whistleblowerin: Hätte WikiLeaks 9/11 verhindern können?

Das FBI war an einigen Schlüsselfiguren des 11. September dran, durfte aber offenbar nicht, wie es wollte. Eine ehemalige Analystin des FBI ist der Ansicht, dass seinerzeit frustrierte FBI-Ermittler durch Whistleblowing öffentlichen Druck gegenüber ihren Vorgesetzten hätten aufbauen können.

11. Oktober 2010

Neues Buch von Petra Reski

Die Journalistin Petra Reski gehört noch zu den Autorinnen, die etwas mehr drauf haben, also zu googeln. Ihr Thema ist die Mafia, deren Präsenz hierzulande medial nur wahrgenommen wird, wenn es knallt. „Soziale Unsichtbarkeit“, wie das in der Kriminologie-Vorlesung hieß.

Auf der Buchmesse hat Reski ihr neues Buch vorgestellt. An einem ihrer früheren Werke habe irgendwelche ehrenwerten Herrschaften Stellen gefunden, die der Ehre hätten abträglich sein können, was ehrenwerte Juristen zu verhindern wussten.

Bei einem Vortrag machte sie auf die harmonische Beziehung zwischen der Mafia und einer anderen straffen Organisation aufmerksam, die sich historisch mit Zensur besser auskennen als jeder andere.

5. Oktober 2010

EGMR zur Verdachtsberichterstattung

Der Kollege Lehofer aus Österreich weist auf eine interessante Entscheidung des EGMR hin, bei der es um den reklamierten Schutz des Privatlebens vor Verdachtsberichterstattung wegen einer behaupteten Schwarzgeldsache ging.

Der Artikel in El Mundo betraf eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses und nach Ansicht der Mehrheit des Gerichts wurde auch die erforderliche journalistische Sorgfalt eingehalten: auch das Dementi des betroffenen Unternehmens wurde wiedergegeben und die anonym zugespielten Daten waren durch ein Gespräch mit dem (allerdings entlassenen) Buchhalter des Unternehmens gegengeprüft worden. Damit hatte der Journalist nach Ansicht des EGMR alle effektiven Möglichkeiten ausgeschöpft, die Information zu verifizieren.

Der einzig abweichende Richter berief sich auf die Caroline-Entscheidung des EGMR. Damals hatten zwei Herschaften, die auf Kosten von Generationen von Menschen (Untertanen) unverdient zu exorbitantem Reichtum und Status gelangt sind, sich das Recht erstritten, nicht nur in ihren Privatschlössern und Ländereien ihre Privatsphäre ungestört ausleben zu dürfen (was Sie und ich heute nicht einmal mehr am heimischen Computer dürfen), sondern auch in der Öffentlichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen etc. unsichtbar zu werden. Wenn die Frau C. ein Reittournier ihres hochwohlgeborenen Töchterleins besucht, darf Mami nicht abgebildet werden, weil das ja etwas sehr schreckliches wäre, wozu Durchlaucht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen geruhen.

2. Oktober 2010

Wikimedia e.V. hat ein neues Problem (1)

Heute erschien ein Audio-Mitschnitt der Podiumsdiskussion über den Konflikt zwischen Wikipedianern und Akademikern, die letzten Samstag in Leipzig den Höhepunkt der Konferenz „Wikipedia – Ein kritischer Standpunkt“. So richtig spannend und prägnant ist es nicht geworden, bietet aber einen gewissen Einstieg in die Problematik. Bemerkenswert offen äußerte ein Wikipedianer seine Einstellung, dass er gar nicht den Anspruch hat, andere mitmachen zu lassen. Diese Leute betrachten die von ihnen eroberten Bereiche der Wikipedia schamlos als ihr „Revier“, was das Konzept des Wikis konterkariert.

Die Alltagsbedeutung der Wikipedia ist unverkennbar, die Sammlung von enzyklopädiertem Wissen, das im Prinzip von jedermann evaluiert und bereichert werden könnte, ist einer der Erfolgsgeschichten in der vernetzten Kommunikation. Das Problem ist, dass sich nicht etwa die Besten der Besten an dem Projekt beteiligen, sondern dass sich die „Community“ zu einem Closed Shop entwickelt hat, der neue Autoren durch Schnelllöschung und rauen Arbeitston wegeekelt und selbst darüber befindet, was denn „die Wahrheit“ oder überhaupt relevant ist.

Ich habe mir in den letzten Jahren diese Community und ihre Protagonisten genauer angesehen. Ich bin jedes Mal aufs Neue entsetzt, dass ein auf den ersten Blick so zivil und akademisch wirkendes Projekt von Leuten dominiert wird, deren Sozialverhalten und Niveau man nur schwer charakterisieren kann, ohne als beleidigend empfunden zu werden. Wer sich ein Bild über vordemokratischen Zustände dieser Leute machen möchte, muss nur mal die Vereins-Mailingliste der letzten Tage durchlesen, wo man gerade irgendwelche Formalitäten an den Haaren herbeizieht, um ein 10%-Quorum zu behindern, das eine außerordentliche Hauptversammlung herbeiführen könnte.

Es gehört zum guten journalistischen Stil, dass ein Journalist eigene Angelegenheiten nicht thematisiert. Bei mir gab es zwei Interessenkonflikte:

Interessenkonflikt 1: Autorenerfahrung

Zwischen 2005 und 2007 hatte ich in der Wikipedia editiert, bis ich mal überraschend gesperrt wurde, obwohl es keinen nachvollziehbaren Grund hierfür gab. Als ich dann heraus fand, dass meine Kontrahenten inklusive sperrende Admins allesamt Stammtischbrüder des Wikipedia-Stammtisches Hamburg waren, habe ich aus Protest eine Satire darüber verfasst und mich demonstrativ selbst sperren lassen.

Aus diversen Gründen bin ich dann doch wieder zum Projekt zurückgekehrt, wo es nicht das geringste Problem gab, bis ich Mitte 2009 einen Wikipedianer kritisiert hatte, dessen Verhalten mir hochneurotisch vorkam, und der mir durch seine Intriganz die Sperren von 2007 beschert hatte. Weil ich im Gegensatz zu meinen Kontrahenten keine Kraftausdrücke verwenden wollte (und in der Wikipedia bis heute nicht getan habe), hatte ich meinen neurotisch handelnden Gegner als „Neurotiker“ bezeichnet, was überwiegend sachlich gemeint war. Obwohl in der Wikipedia ein bemerkenswert rauer Arbeitston herrscht, wurde mir das als so schreckliche Beleidigung ausgelegt, dass ich „infinit gesperrt“ wurde. Diese Klüngelei fand ich so widerlich, dass ich den Kindergarten umgehend verließ. Ich verzichtete bewusst auf eine Sperrprüfung, beantragte Accountnamensänderung und dann die größtmögliche Stilllegung meines Accounts, weil ich mit der Wikipedia nichts mehr zu schaffen haben wollte.

Da ich in der Wikipedia nicht mehr aktiv werden wollte und durch meine Erfahrungen eine gewisse Kompetenz zum Thema habe, empfand ich diese frühere Autorentätigkeit nicht als Interessenkonflikt, der mich an einer journalistischen Berichterstattung gehindert hätte. Das hat die Redaktion auch so gesehen. Ich darf mit einem gewissem Stolz bemerken, dass sich nur wenige andere deutsche Journalisten ähnlich häufig und fundiert mit der Wikipedia auseinander gesetzt haben:

Interessenkonflikt 2: juristische Auseinandersetzung mit Verleumdungen

In der kommenden Folge werde ich schildern, wie sich ein Konflikt mit Wikimedia e.V. entwickelt und hochgeschaukelt hat, der sehr wohl einen Interessenkonflikt auslöste. Aufgrund sehr befremdlicher Verleumdungen und einer soziologisch hochspannenden Kultur des Wikimedia e.V. und dem Gebaren seines unglücklich agierenden Geschäftsführers sah ich mich gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was ich in den kommenden Folgen dieser Serie näher ausführen werde.

Zwar kann es eigentlich nicht richtig sein, dass ein ursprünglich unparteiischer Journalist durch Angriffe zur Verteidigung provoziert und auf diese Weise zur Partei gemacht wird. Aber im Ergebnis lässt es sich nicht abstreiten, dass ich aufgrund der wirklich unterirdischen Erfahrungen, die ich in den letzten 11 Monaten mit Wikimedia e.V. gemacht habe, meine Distanz zum Thema verloren habe. Trotz Bemühens um Neutralität KANN ein Journalist, der sich mit seinem Berichtsobjekt Gerichtsprozesse liefert, per Definition nicht den professionellen Abstand leisten, der guten Journalismus auszeichnet. „Einen guten Journalisten erkennt man daran,  dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“ formulierte einst Hanns Joachim Friedrichs.

Mein jüngster Beitrag über die ominösen Umstände der hinter dem Rücken der Vereinsöffentlichkeit eingestielten „gemeinnützigen Wikimedia Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung“, die offensichtlich den gut im Speck des neureichen Vereins sitzenden Pöstcheninhabern ihre Einkommen sichern helfen soll, war zumindest in dieser Wertung bewusst scharf und hat vielen die Augen geöffnet. Inhaltliche Schwächen sind mir bis jetzt nicht bekannt (außer, dass ich den Anteil der sinnvollen Investionen in die Technik noch bei weitem zu hoch angegeben hatte, da sich die Zahlen auf 2008 bezogen). Die mir inzwischen per Mail und öffentlich gestellte Frage, warum Telepolis diesen Beitrag „aus redaktionellen Gründen“ gelöscht hat, kann ich daher nicht beantworten. Im Gegenteil war der Beitrag sogar noch viel zu harmlos.

Ich schätze den Heise-Verlag und speziell Telepolis sehr. Es ist aufgrund meiner gewachsenen Rolle als Kritiker und Prozessgegner dem Verlag nicht zuzumuten, dass er in Mitleidenschaft meines schwelenden Konflikts mit Wikimedia e.V. gezogen wird. Ich werde daher die Berichterstattung in dieser Angelegenheit nicht mehr in anderen Medien persönlich fortsetzen, sondern mich als Privatmann hier in meinem Blog äußern und die bereits interessierten Medien mit Informationen versorgen. Was mir in den 11 Monaten alles über Wikimedia e.V. und dessen Vereinsgeschichte zugetragen wurde, könnte locker ein ganzes Buch füllen. Arbeitstitel wäre: „Geld verdirbt den Charakter“.

Da ich künftig gegenüber Wikimedia e.V. insoweit nicht mehr den Verlag repräsentiere und mir daher auch keine Interessenkonflikte mehr nachsagen lassen muss, kann ich mir hier im Blog nunmehr gewisse Freiheiten erlauben, die ich mir vorher verkniffen hatte. Außerdem kann ich anwaltliche Mandate gegen Wikimedia e.V. ohne journalistische Interessenkonflikte annehmen. Deutlicher möchte ich heute nicht werden, verweise aber auf die Überschrift des Blogposts.