13. September 2011
Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch „psychologische Gutachten“ kaltgestellt werden sollten.
Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine „Übertragung“ hielt.
Die Frankfurter Rundschau berichtet:
Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit „Maßnahmen“. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.
Die Zensoren kniffen. „Passiver Widerstand“ nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.
Zwischenzeitlich hatte mich Guido per E-Mail um meine Rechtsauffassung gebeten und diese mit „ist erlaubt“ wiedergegeben. Jein. Die Frage ist gerichtlich meines Wissens noch nicht geklärt, jedoch sprechen die besseren Argumente dafür.
Jugend forscht: Ich selbst wurde mal in der Hamburger Pressekammer auf mein lautes Hacken auf die Tatstatur angesprochen, wobei der Vorsitzende wissen wollte, was ich denn da tippe. Meine Antwort, dass ich gerade eine Satire über die vorangegangene Verhandlung über „Ballacks Karriereende“ schreibe, stellte, den Vorsitzenden zufrieden. Auch gegen Twittern aus dem Gerichtssaal hat er nie etwas gesagt.
UPDATE: Der Hessische Rundfunk berichtet.
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11. September 2011
„Das größte Hindernis bei den Ermittlungen gegen islamistische Terroristen waren die Interessen der US-Ölkonzerne und die Rolle Saudi-Arabiens.“
urteilte der FBI-Mann John O’Neill und kündigte nach 30 Dienstjahren schließlich Mitte 2001 seinen Job. Man hatte ihn bei der Jagd nach einem Mitglied einer saudischen Industriellen Familie behindert, einem gewissen Osama bin Laden. O’Neill hatte ihn im Verdacht, etwas mit dem Anschlag auf die USS Cole im Jemen zu tun zu haben. Die US-Botschafterin hatte die Einreise des FBI-Fahnders in den Jemen sabotiert. FBI-intern lief eine Kampagne gegen den unbequemen Ermittler, der seine Arbeit ernst nahm.
O’Neill heuerte im August 2001 als Sicherheitschef des World Trade Centers an, wo es 1993 einen dubiosen Bombenanschlag gegeben hatte. An einem seiner ersten Arbeitstage vor Ort flogen zwei Flugzeuge in die Towers 1 und 2. O’Neills Leiche wurde am 22. September in den Trümmern gefunden.
Das Infotainmentmagazin DER SPIEGEL unterschlägt O’Neills politisch sabotierten Kampf gegen den militanten saudischen Millionär auf seiner diese Woche beigelegten DVD zu 9/11. Dem SPIEGEL fiel zu O’Neill stattdessen nichts Besseres ein, als ihn zum Sicherheitsrisiko auszurufen, weil er seiner Frau femdgegangen sei, was ohne journalistischen Mehrwert breit ausgewalzt wurde.
Wie kommt DER SPIEGEL eigentlich zu der Vermessenheit, die Boulevard-Zeitung BILD zur brandmarken?
6. September 2011
Die unqualifizierte Berichterstattung in Sachen WikiLeaks reißt nicht ab. Gestern hatte ein SPIEGEL-Schreiberling nach seiner Rückkehr von einer Audienz bei Papst Julian einen schon wegen fragwürdigen Auslassungen tendenziösen Artikel geschrieben, in dem seine Heiligkeit verhältnismäßig gut wegkommen. Dass es bereits im letzten Jahr bei Assange intern einen fragwürdigen Umgang mit den unredigierten Cables gab, und dass Assange laut James Ball von Anfang an vorgehabt hatte, die Cables langfristig unredigiert ins Netz zu stellen, scheint dem SPIEGEL noch nicht aufgefallen zu sein. Hatte Assange vor zwei Wochen noch vorwerfen lassen, wer über seinen Daten-GAU berichte, gefährde Menschenleben, verlautbart er heute, es wäre doch gar nicht so schlimm, die Informanten seien doch wohl längst umgezogen etc.
Zu den Leuten, die das Prinzip des aus WikiLeaks hervorgegangenen Projekts OpenLeaks noch immer nicht verstanden haben, gesellte sich auch Assange himself, der in den letzten Tagen mehrfach kundtat, OpenLeaks hätte noch nichts veröffentlicht. OpenLeaks ist jedoch überhaupt keine Veröffentlichungsplattform, sondern „nur“ ein sicherer elektronischer Briefkasten, der bei den jeweiligen Medienpartnern installiert wird, eingereichte Dokumente von Spuren filtert und nicht rückverfolgbar an die Medienpartner transportiert. Ob etwas über OpenLeaks an ein Medium gelangt, wird im Optimalfall nicht einmal bekannt. Daher „konkurrieren“ die beiden Plattformen auch nicht.
Unwidersprochen tat Assange heute wieder kund, der Programmierer „Architekt“ hätte das Submission-System „gestohlen“. Der Mensch hatte es jedoch selbst programmiert und bei seinem Weggang mehr oder weniger den von ihm vorgefundenen Zustand hergestellt. Dass der „Architekt“ und nicht jemand anderes der Urheber war, hat Assange indirekt durch einen Tweet eingeräumt, der auf den vermeintlichen Twitter-Account des Architekten verwies, wo dies erneut kundgetan wurde.
Selbst Jimi Wales, dessen Wiki-Software Assange für WikiLeaks nutzte, hat sich nunmehr zu Wort gemeldet und tadelt den unprofessionellen Umgang mit den unredigierten Cables. Während der SPIEGEL-Artikel vom Montag noch hündisch dem WikiLeaks-Boss huldigte, wird dem SPIEGEL-Boss von Blumencron die Nähe zu Assange dann doch etwas peinlich.
Kreativ fiel der STERN-Beitrag aus, der auf den Weggang des einstigen deutschen Sprechers eingeht:
„Der hatte die Depeschen-Datei mitgenommen, als er Wikileaks im Streit verließ.“
Die Depeschen-Datei hatte Assange damals doch längst an seine Medienpartner geliefert, lediglich seine eigenen Back Ups hatte er auf erstaunlich fahrlässige Weise verloren. Eine Kopie dieser Datei befand sich im ausgebauten WikiLeaks-Archiv, das an einen mit beiden Parteien persönlich bekannten IT-Sicherheitsexperten zu Händen Herrn Assange übergeben wurde. Warum jemand dann dieses Archiv inklusive Datei ins Torrent hochgeladen hat – angeblich ohne Rücksprache mit Assange – , wäre doch einmal ein Recherche-Thema.
Was mich aber am meisten nervt, ist dieser als Nachricht getarnte, völlig schwachsinnige Boulevardmist von wegen „Schlammschlacht“ und „Egos“. Mir ist genau einer der Kontrahenten aufgefallen, der mittels Twitter-Exzessen u.ä. ständig Schlamm verspritzt, während der andere außerhalb von Konferenzen, bei denen er als Referent geladen ist, nicht einmal Interviews gibt, für die Presse oft tagelang nicht zu erreichen ist. Pseudo-Journalismus ohne Ende …
2. September 2011
Für einen Medienkritiker bietet sich im Blätterwald derzeit reichlich dankbares Anschauungsmaterial. Wenn ich mir die Berichterstattung etwa von SPIEGEL ONLINE zu WikiLeaks diese Woche ansehe, dann muss ich einräumen, dass man der BILD-Zeitung viel Unrecht getan hat …
Den aktuellen Daten-SUPER-GAU hat nun Siegfried Kauder zum Anlass dafür genommen, die Strafen für Geheimnisverrat zu verschärfen und distanziert sich insbesondere vom gegenteiligen FDP-Vorschlag, Journalisten rechtlich besser zu schützen.
Nach seinem Willen soll künftig „für klassische Medien wie für Internet-Plattformen jede Veröffentlichung tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann“. In derart schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen.
schreibt NTV unter Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.
Im Klartext bedeutet dies, dass inländische Medien also nicht mehr über Dinge berichten dürfen, die man im Ausland und insbesondere durch die vom Internet geschaffene Daten-Globalisierung damit überall nachlesen kann. Hat der gute Mann eigentlich noch immer nichts verstanden?
Nicht, dass ich falsch zitiert werde: Ich halte überhaupt nichts davon, durch Leaks und bodenlose Schlamperei Menschenleben zu gefährden, insbesondere müssen in den Cables aufgeführte Informanten nicht notwendig Verräter gewesen sein, welche wissend oder gar freiwillig ein Risiko eingegangen sind. Aber die Mittel des Strafrechts gegen die Presse sind diesbezüglich jedoch offensichtlich untauglich, insbesondere in einer Informationsgesellschaft, in der schädliche Informationen so oder so fließen.
Herr Kauder, wo ist denn Ihrer Meinung nach die inhaltliche Grenze für das Gefährden von Menschenleben? Wenn ein US-Präsident zum Hass gegen arabische Völker aufstachelt und Kriegslügen verbreitet, die zum Tod von Hundertausenden Menschen führen, darf darüber nicht, auch nicht kritisch berichtet werden? Was Sie da fordern, ist auf der juristischen Ebene nicht ansatzweise praktikabel. Jegliches Gesetzeswerk dürfte am im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz scheitern.
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31. August 2011
Einen originellen Reality-Hack leistete dieser Tage ein Spaßvogel, der sich als der „Architekt“ ausgab, also jenen anonymen Programmierer, der für WikiLeaks das Submissionsystem gezimmert hatte, das nach dem Ausbau dort bei OpenLeaks weiterlebt.
Der als ex_wl_arch posierende Störfunker hatte selbst „Enthüllungen“ angekündigt und „wollte OpenLeaks verlassen“. Etliche Publikationen gingen dem Pseudo-Architekten auf den Leim; selbst bekannte Hacker maßen nichts weniger als einem anonymen Twitter-Account Nachrichtenwert bei.
Der echte Architekt löste das Problem nach Art eines Hackers: Er fügte in den Code von OpenLeaks eine Botschaft ein, die dadurch nur von ihm stammen konnte, empfahl, nicht allem in der Presse und bei Twitter zu glauben und stellte darin dem Hochstapler Fragen, welche nur der echte Architekt hätte beantworten können.
Der Spaßvogel gab sich daraufhin geschlagen.
29. August 2011
Jeden Freitag eröffnet die Pressekammer die wöchentliche Sitzung um 9.55 Uhr mit den Verkündungen, ab 10.00 Uhr beginnen die Termine. Bereits vor einiger Zeit war auf der Terminrolle mal ein Termin aufgetaucht, der ca. eine Stunde früher begann. Einem gewissen Gerichtsreporter kam der Verdacht, man versuche, seine Berichterstattung zu umgehen. Da der Mann jedoch Frühaufsteher ist, erspähte er diesen ungewöhnlichen Termin rechtzeitig, um die Ereignisse in der ihm eigenen Art zu würdigen.
Vergangenen Freitag jedoch rieben sich die Kollegen, welche die Terminrolle sahen, die Augen, fragten sogar ungläubig den Vorsitzenden nach einem Druckfehler. So waren dort tatsächlich zwei Sachen eines Klägers um 7.00 Uhr morgens angesetzt worden – eine Zeit, in der allenfalls Reinigungs- und Verwaltungspersonal die Flure des Landgerichts Hamburg bevölkert.
Wie Nachforschungen ergaben, war dieser Termin keineswegs kurzfristig eingeschoben worden, sondern stand über eine Woche fest. Er war allerdings sehr kurzfristig dann doch ausgefallen und ist auf November verschoben worden. Sollte es sich tatsächlich um ein Manöver gehandelt haben, um den Gerichtsblogger auszubremsen, so wäre dies untauglich: Der Mann ist ehemaliger Bergsteiger und hatte einmal die erste Polarexpedition der DDR vorbereitet. Wer seinen Kampfgeist brechen will, muss noch früher aufstehen… ;-)
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24. August 2011
Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit Verwünschungen, weil Daniel Domscheit-Berg (DDB) und die anonymen OpenLeaks-Leute das im Submissionsystem damals festgeklemmte Material gelöscht haben.
Auch mir behagt der Gedanke nicht, dass hierdurch der Welt wichtige und ggf. unwiederbringliche Informationen verloren gegangen sein könnten oder gar Whistleblower vergeblich Lebensgefahr eingegangen wären. Aber ist es wirklich so dramatisch?
Im Februar hat DDB auf der oben im Video verlinkten Pressekonferenz vom Februar 2011 bekannt gegeben, dass das fragliche Material nur einen Bruchteil der von WikiLeaks veröffentlichten Datenmenge ausmacht, vermutlich über 3.000 Dateien. Alleine am heutigen Tag veröffentlicht WikiLeaks 35.000 Cables, also 10 x mehr Dateien. (Ich füge hinzu, dass ein Großteil der bisherigen WL-Veröffentlichungen ungehört verpufft ist und damit publizistisch verschenkt wurde – ein leider ungleich größerer Skandal.)
Ein Großteil der Einsendungen, wenn auch nicht alles, kann erneut eingesandt werden, ggf. im großen braunen Umschlag per Schneckenpost oder übers Internetcafé. Und dann wissen die Whistleblower hoffentlich, welche Risiken sie eingehen und wem sie das Material tatsächlich anvertrauen.
Bislang sieht es nicht danach aus, als wäre da wirklich ein großer Wurf verloren gegangen: Z.B. die Veröffentlichung von 60.000 E-Mails der NPD wäre von fragwürdigem Nutzen, zumal auch für NPD-Parteigänger das Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsrechte gelten, ob wir diese Leute jetzt mögen oder nicht. Die Veröffentlichung privater E-Mails wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Hacker-Ethik etwa des CCC gewesen. Den Leak bzgl. der Bank of America hatte Assange schon 2009 angekündigt, damit also bevor es das Submissionsystem gab, weshalb sehr zweifelhaft ist, ob das angebliche Material wirklich in diesen „gestohlenen“ Daten enthalten war.
Interessant ist ferner, dass Assange sich drei Wochen lang im September 2010 nicht um das Angebot zur Rückgabe gekümmert hatte, fünf Monate später dann aber, als „Inside WikiLeaks“ erschien, diese Dateien angeblich so wichtig wurden, dass öffentlich Krawall geschlagen wurde. Nachdem die Rückgabe von der Gewährleistung der Sicherheit der Whistleblower abhängig gemacht wurde, scheint es außer trotzigen Forderungen kein überzeugendes Angebot gegeben zu haben. Im Gegenteil haben die Assange-Advokaten alles getan, um Öl ins Feuer zu kippen, das daraufhin nun endgültig „gelöscht“ wurde.
DDB berichtet, einige Einsender hätten sich bei ihm sogar gemeldet und ihren einstigen Willen zur Veröffentlichung zurückgezogen. Mit Blick auf Bradley Mannings Schicksal und zwei vor Jahren in Afrika getötete WikiLeaks-Informanten wäre dies mehr als nachvollziehbar. Die Whistleblower, mit denen ich zu tun hatte, sind übrigens keine sonderlich glücklichen Leute, nebenbei bemerkt. WikiLeaks hatte sich den Whistleblowern gegenüber als personalstarke Gruppe inszeniert, bestand aber praktisch nur aus zwei zur Auswertung relevanten Personen, die beide mit der Masse der Einsendungen sowie in journalistischer Kompetenz überfordert waren. Was die neuen Mitarbeiter von WikiLeaks betrifft, so befinden sich hierunter auch u.a. fragwürdige Figuren wie dieser hier, denen ich jedenfalls meine Sicherheit definitiv nicht anvertrauen würde.
Gegenüber Heise sagte DDB nun:
„Ich übergebe keine Daten an Menschen, die nun mehrfach unter Beweis gestellt haben, dass sie solche Daten nicht sauber handhaben können“, erklärte der Aktivist. „Solche Fehler dürfen nicht passieren. Es scheint, als würden alle nur ihre eigene Agenda verfolgen in der Sache – niemand aber die Interessen der Quellen. Solchen Leuten vertraue ich auch nicht noch weiteres Material an, das Menschen in Schwierigkeiten bringen könnte. Da bin ich lieber der Buhmann für alle.“
Wer lieber heroisch bei den Heißspornen als bei den Buhmännern sein will, meinetwegen. Was den Whistleblowern damit geholfen sein könnte, das Projekt OpenLeaks zu dämonisieren oder PR-technisch zu sabotieren, vermag ich nicht zu erkennen. Forken wäre eine konstruktivere Maßnahme gewesen, wie es Gnome-Erfinder Seif Lotfy ankündigt.
Noch kurz ein Wort zu der von Assange ausgegebenen Verschwörungstheorie, die CIA hätte DDBs heutige Frau geschickt, um WikiLeaks zu unterwandern: Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte die CIA zweifellos darauf bestanden, WikiLeaks solange wie möglich aus der Nähe zu beobachten oder dazu aufgefordert, die Verbreitung der Cables zu sabotieren. Im Gegenteil hatten DDB & Co. WikiLeaks jedoch verlassen. Die für seine Klientel attraktive Story mit Sex-Agentinnen hatte Assange bereits bei den Schwedinnen aufgetischt – da mag es zwar bei der Strafverfolgung Druck aus Washington gegeben haben, aber es sieht nicht danach aus, als hätten die Schwedinnen Assange auf Geheiß der CIA missbraucht. Was für ein Shice …
Hier ist übrigens die „CIA-Agentin“ (die dann die Netteste wäre, die ich kennengelernt habe):
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23. August 2011
Zu den unappetitlichsten Gegnern im Privatzensurgeschäft gehören jene ominösen Adressbuchverlage, die sehr empfindlich gegen Kritik an ihrem Geschäftsmodell sind. Die Behauptung, diese Branche mache keine Gefangenen, wäre unrichtig, denn gegenwärtig sitzt etwa Dr. Peter Niehenke als angeblicher Betreiber einer anonymen kritischen Website im Knast, was ihn an seinem Lieblingshobby Joggen vermutlich hindern wird.
Derselbe liebenswerte Anbieter von Branchenbüchern hatte neulich versucht, den ebenfalls kritischen Verein Anti Spam e.V. mit Markenrecht einzuschüchtern und aufgefordert, einen mit seiner Marke identischen Titeltag aus der Welt und Google zu schaffen. Zu letzterem setzte er eine Frist von einer Stunde. Die wackeren Kritiker ließen sich nicht einschüchtern und erstritten via Kanzlei Richter aus Berlin nun beim Landgericht Düsseldorf per negativer Feststellungsklage dieses schöne, noch nicht rechtskräftige Urteil. Glückwunsch nach Berlin!
Von den Darstellungen und Äußerungen auf den verlinkten Seiten distanziere ich mich und bestreite deren Wahrheitsgehalt mit Nichtwissen. Sicher ist sicher … ;-)
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21. August 2011
Die CIA kommt dieser Tage aus dem Lachen gar nicht mehr heraus:
Die CIA-Abteilung „Abwehr und Desinformation“ bekam bereits letzte Woche spontanen Extra-Urlaub, nachdem Julian-Assange-Fundamentalisten nichts unversucht ließen, um das Projekt OpenLeaks in Misskredit zu bringen. Dort ist die frühere Submission-Plattform eingebaut, welche die abtrünnigen WikiLeaks-Leute bei ihrem Weggang ausgebaut hatten. Der Input von WikiLekas war damals weggebrochen. Durch die versuchte PR-Sabotage dürften etliche Whistleblower nun verunsichert sein; ein Nutzen der Schlammschlacht für den Gedanken des Leakens ist nicht erkennbar.
Die gescholtene Abteilung, die für die Sicherheit der Cables zuständig war, wurde nunmehr rehabilitiert. Hatte Assange seine Kontrahenten noch verhöhnt, sie hätten bei der Sicherheit ihrer Daten einen wirklichen schlechten Job gemacht, sah sich plötzlich der weltbekannte Hacker umgekehrt mit der Tatsache konfrontiert, dass auch ihm Daten „gestohlen“ worden waren. Die von Assange angemaßte „Kündigung“, ohne vorher eine Sicherheitskopie zu ziehen, war nicht gerade eine Meisterleistung in Sachen IT-Sicherheit. Eine spontane Party feierten die US-Schlapphüte diese Woche, nachdem sich abzeichnete, dass die OpenLeaks-Leute die vormals im Submissionsystem klemmenden Einsendungen, die WikiLekas nicht bearbeitet hatte und jetzt plötzlich ganz wichtig findet, vernichten wird. Dies war eine direkte Folge des fragwürdigen Drucks, den die Assange-Jünger ohne Not aufgebaut hatten.
Heute allerdings wurde der Leiter der CIA-Abteilung Human Intelligence mit einem Orden für besondere Verdienste ausgezeichnet: Julian Assange hat bekannt gegeben, die Frau des OpenLeaks-Protagonisten, welche dieser letztes Jahr kennengelernt und spontan geheiratet hatte, sei eine Geheimagentin und habe WikiLeaks unterwandert! Dies dürfte so ziemlich der erste gelungene Coup einer von den US-Diensten platzierten Perspektiv-Agentin überhaupt sein. Die US-Dienste wurden bislang international dafür verspottet, dass sie es nie geschafft hatten, Zielpersonen durch Julia-Agentinnen zu gewinnen oder zu kompromittieren, wie es umgekehrt den Romeo-Agenten der östlichen Geheimdienste durchgehend gelungen war! Genauso perfide waren die US-Dienste bereits letztes Jahr in Schweden vorgegangen, wo es ihnen gleich zweimal gelang, den ahnungslosen Assange heimtückisch in die Honigfalle zu locken.
Nach diesem nun dritten Fall dürfen sich die Hacker auf weitere Sex-Agentinnen auf US-Payroll freuen. Zweifel am Wort von Assange, der sich mal „Mandax, der Lügner“ nannte, werden seine Jünger vermutlich nicht in Betracht ziehen.
19. August 2011
Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.
Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.
Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.
Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).
Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.
Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.
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