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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Oktober 2011

Störerhaftung des Nüburgring-Forums am OLG Köln

Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel‘ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:

Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)

Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.

Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

9. Oktober 2011

20 Jahre Drewermann-Zensur

Gestern vor 20 Jahren wurde dem Münsteraner Theologen Prof. Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil er etwa die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt eher bildlich interpretierte denn als Tatsachenschilderung. Wie man heute weiß, war der Paderborner Bischof schon länger von Ratze, damals Chef der Glaubenskongregation (formally known as Heilige Inquisition) gegen den sturen Westfalen unter Druck gesetzt worden. Drewermann verglich den Bischof mit dem König im „Kleinen Prinz“, der nur die eine Seite seines Planeten kennt und glaubt, er lasse jeden Tag die Sonne aufgehen. Aus rechtlichen Gründen konnte Drewermann 1991 nicht mehr verbrannt werden, wie man es seinerzeit Giordano Bruno praktizierte, der an der Hölle zweifelte.

Die Drewermann-Farce präsentierte sich als eine Art gigantischer Streisand-Effekt. Hatte die Vatikan-Bande schon in Sachen Luther in Deutschland an Autorität eingebüßt, werden Ratze & Co. hierzulande seither nur noch von Unverbesserlichen ernst genommen.

5. Oktober 2011

Nochmal: Verlinken auf geleakte E-Mails

Auch SPIEGEL ONLINE wurde nunmehr vom Landgericht Braunschweig gestattet, auf geleakte interne E-Mails von Burschenschaften zu linken.

* Räusper * Ich darf mal schwer vermuten, dass in dem Verfahren ständig mit meinem Urteil LG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 argumentiert wurde … * /Räusper *

3. Oktober 2011

Das Persönlichkeitsrecht des Walter Ulbricht

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“

ist ein geflügeltes Wort, das man heute verlogenen Politikern (Redundanz?) entgegen schleudert.

Würde Walter Ulbricht heute noch leben, so wäre er längst zum Landgericht Hamburg gelaufen, denn mit dem Zitat wird Ulbricht mindestens andeutungshalber vorgeworfen, die Öffentlichkeit über seine Absichten belogen zu haben. Einen Prozessgegner würde die Beweislast für das Zutreffen einer Lüge Ulbrichts treffen.

Die Beweisaussichten für einen Prozessgegner wären jedoch schwach, denn es spricht vieles dafür, dass Ulbricht damals tatsächlich gemeint hatte, was er sagte.

Die Äußerung fiel am 15.06.1961 im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien zum Kennedy-Chruschtschow-Gipfel, als die FR-Journalistin Annamarie Doherr fragte:

„Bedeutet die Bildung der freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

Ulbricht:

„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westdeutschland Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

Ostdeutsche Historiker und Zeitzeugen bestreiten, dass Ulbricht damals etwas anderes im Sinn hatte, wenngleich er auch von Moskau Maßnahmen forderte, um die damaligen Wirtschaftsflüchtlinge aufzuhalten. Das erstmalige Verwenden des Wortes „Mauer“, noch dazu ohne Not, wäre für den Taktierer auch mehr als ungeschickt gewesen, hätte er bereits derartiges konkret im Sinn gehabt.

Tatsächlich besprach Ulbricht dann im Juli in einem inzwischen freigegebenen Geheimpapier mit Chruschtschow, dass man in Berlin sowie an den anderen Grenzen etliche Stellen mit Stacheldraht sichern wolle. Eine Mauer war tatsächlich nicht im Gespräch.

Am 01.08.1961 war es Chruschtschow, der in Moskau versammelten internationalen Genossen bei einer Rede Maßnahmen gegen den personalen Abfluss verkündete, bei der auch Ulbricht anwesend war. Ein entsprechender Aktenfund ist seit 2009 publik. Am 27.08.1961 soll Chruschtschow bei einem Besuch in Berlin den Mauerbau diktiert haben. Ulbricht, von dem unbedingte Loyalität und Disziplin erwartet wurde, hätte Chruschtschow schwerlich widersprechen können, schon gar nicht vor versammelter Mannschaft. Spätestens nach dem Quasi-Putsch Chruschtschows, der seinen Rivalen Berija erschießen ließ, hing die Macht des in der DDR angezählten Ulbricht von Chruschtschows Protektion ab. Was passiert wäre, hätte sich Ulbricht verweigert, probierte er Jahre später aus – und wurde von Mokaus neuem Mann Honecker ersetzt.

Die DDR war in militärischer Hinsicht bis zur Ära Gorbatschow nie ein souveräner Staat gewesen, dem man die Entscheidung zum Mauerbau überlassen hätte. Sowohl im Osten, als auch im Westen Deutschlands hatten die Supermächte intern klar gestellt, wer Koch und wer Kellner war. Galt etwa die „Kanzlerakte“ jahrzehntelang als Verschwörungstheorie, die vor allem von Neonazis gepflegt wurde, so lüftete Egon Bahr 2009 das vormalige Staatsgeheimnis, dass für die westlichen Siegermächte das Grundgesetz keine durchgehende Geltung entfaltete.

Während heute am Tag der Deutschen Einheit wieder Politiker um die Verdammnis der Mauer wetteifern und brav in jedem Beitrag das zweifelhafte Ulbricht-Zitat nachbeten, sind Zweifel angebracht, ob die Mentalität heutiger Volksvertreter tatsächlich eine andere ist: Vor nicht allzu langer Zeit  hatte die Regierungsmehrheit mit Billigung aller im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der FDP und Linkspartei) das Internetsperrgesetz beschlossen. Eine staatliche Sperre aus Beton und digitale Sperren an Landesgrenzen sind zwar nicht das gleiche, aber doch prinzipiell etwas sehr ähnliches.

25. September 2011

SZ-Portrait über Whistleblower-Netzwerker Guido Strack

Die Süddeutsche Zeitung portraitiert den Gründer des Whistleblower Netzwerks Guido Strack, einem einstigen EU-Beamten, der einen Missstand erkannte und daher unbequem wurde. Wie etliche Whistleblower vor ihm hatte er erlebt, was passiert, wenn man die Kreise etablierter Parasiten stört und wurde nach allen Regeln der Kunst gemobbt.

Ich habe so einige Whistlebloewer kennen gelernt, allerdings noch keinen glücklichen. Sie konnten zwar aufrechten Gangs in den Spiegel sehen und sich treu bleiben, doch derzeit belohnt unsere Gesellschaft – inklusive die Justiz – nicht die Mutigen, sondern die mit den besseren Kontakten. Lieber köpft man den Überbringer der schlechten Nachricht.

Guido Strack hat sich nicht in die Rolle des Verlierers drängen lassen, sondern sich mit anderen Betroffenen organisiert und dieses Jahr einen Gesetzesentwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz ausgearbeitet, der von der SPD aufgegriffenen wurde.

(Nicht nur das staatliche und wirtschaftliche Establishment arbeitet mit Mobbing, sondern auch ein von mir seit Jahren beobachtetes Netzwerk zur Pflege einer enzyklopädischen Website, das auf Kritik mit Klassenkeile und virtueller Gewalt reagiert. Davon demnächst mehr.)

24. September 2011

Kohl-Söhne erwirken einstweilige Verfügung gegen Hannelore-Kohl-Biograph Schwan

Die Söhne des Altkanzlers haben gegen den früheren WDR-Autor Heribert Schwan am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen einer in einem Interview gefallenen Äußerung erwirkt. Schwan, der ein umstrittenes Buch über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, äußerte sich wie folgt:

„Beide müssen den Vorwurf hinnehmen, dass sie die Mutter im Stich gelassen haben – sie sind mitschuldig am Tod der Mutter.“

Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass es sich um ein überwiegend wertungsgeprägte Äußerung handelt, die außerhalb Hamburgs mit hoher Wahrscheinlichkeit als Meinungsäußerung angesehen worden wäre. Die Äußerung enthält die Tatsachenbehauptung des Im-Stich-Lassens, für die der Autor ggf. darlegungs- und beweisbelastet ist, also Anhaltspunkte liefern muss, auch bei nur indirekter Andeutung dürfte man starke Wertungen nicht völlig ins Blaue hinein tätigen. Da in Hamburg bei entsprechenden Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen der Gegner grundsätzlich nie vorher angehört wird, konnte er insoweit wohl auch nichts glaubhaft machen. (Andere Gerichte hören oft den Gegner vorher an.)

Manche wird überraschen, dass auch die Einleitung auf der Meta-Ebene „Beide müssen den Vorwurf hinnehmen“ nicht geholfen hat, die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung zu kennzeichnen. Kenner der Rechtsprechung der Zivilkammer 24 wissen jedoch, dass derartige Einkleidungen das Landgericht Hamburg nicht ineteressieren: wo immer die Zivilkammer 24 in einer Meinungsäußerung einen Tatsachenkern erspäht, wird dieser geerntet – auch, wenn es dafür regelmäßig aus Karlsruhe wegen der Missachtung der Meinungsfreiheit auf die Finger gibt (z.B. FraPort, Schrempp).

Eine zweite Angriffsfläche wäre die Privatsphäre, über die nur bei hinreichendem Interesse der Öffentlichkeit berichtet werden darf. Nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfigur der „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ vor Jahren abgeschafft hat, wäre heute selbst die Privatsphäre der höchstprominenten Frau Kohl nur im begründeten Einzelfall der Öffentlichkeit zugänglich. Die Privatsphäre der Kohlsöhne ist erst recht geschützt. Insoweit ist bemerkenswert, dass einer der Kohlsöhne ja seine Memoiren geschrieben und damit seine eigene Privatsphäre insoweit selbst geöffnet hat.

Der Fall bleibt interessant.

Anzumerken wäre noch, dass offenbar nur der Autor selbst angegriffen wurde. In früheren Zeiten hatte das Landgericht Hamburg auch das Medium eines Interviews angegriffen, welches sich angeblich den Inhalt des Interviews zu eigen mache und daher dort behauptete Tatsachen nachrecherchieren müsse. Auch das hat Karlsruhe nicht mitgemacht.

(Der Autor hat zur Kohl-Familie keine Meinung und macht sich insbesondere das Zitat nicht zu eigen.)

UPDATE: SPON bringt einen Kurzbeitrag mit Schelte auch von Altkanzler Kohl. Dort bezeichnet man den Suizid als „Selbstmord“.

22. September 2011

Vorsitzender des weltgrößten Kinderschändernetzwerks auf Deutschlandbesuch

Für heute zwischen 15.30 Uhr und 17.30 Uhr am Brandenburger Tor, während im Bundestag ein Mann in Frauenkleidern über Gott und die Welt redet, ruft das Netzwerk B zu einer Demonstration gegen die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt auf. Norbert Denef, Vorsitzender der Betroffenenorganisation Netzwerk B, hat mit den Methoden der Kirche und speziell des Vertuschers Herrn Ratzinger so seine Erfahrungen gemacht. Während etliche Paps-kritische Demonstrationen nicht geduldet werden, wird diese stattfinden.

Falls Sie es kritikwürdig finden, dass Menschen, die erst als Erwachsene den Mut haben, sich gegen ihre Peiniger zu artikulieren, wegen großzügiger Verjährungsfristen derzeit keine Gerechtigkeit erfahren, können Sie sich den bislang über 20.000 Personen anschließen, welche diese Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier unterschrieben haben.

Auch gegen das Netzwerk B pflegen Täter ihre Zensurwünsche über das Instrumentalisieren von Persönlichkeitsrechten geltend zu machen. Vielleicht schafft es im Bundestag Frau von der Leyen, vor den Papst ein STOP-Schild zu halten.

Radio-Interview mit Norbert Denef

21. September 2011

SPIEGEL ONLINE ist ein Mädchen

Das Boulevardblog SPIEGEL ONLINE kann es nicht lassen, der Piratenpartei am Zeug zu flicken. Am Dienstag wurde eine völlig triviale Diskussion zum „Streit“ hochgeschrieben, am Mittwoch nun treiben die SPIEGELeier die Gender-Debatte durchs digitale Dorf – und wollen sogar „Frauenfeindlichkeit“ ausgemacht haben.

Es mag sein, dass beim Aufstellen von mehr Frauen sich deutlich mehr Wählerinnen mit den Piraten identifiziert hätten. Aber wenn sich nun einmal nur als eine Frau unter den 15 Kandidaten beworben hat, wäre eine taktische Inszenierung unehrlich gewesen – und Anbiederung, was die Piraten gerne den Mitbewerbern überlassen.

SPIEGEL, sag doch mal, wie viele Chefredakteurinnen hast du denn so in den letzten 60 Jahren gehabt? Bitte? „Null“? Aha.

Ist euch aufgefallen, dass die politische Geschäftsführerin der Bundespiraten eine Frau ist? Nein? Macht nichts, spielt nämlich keine Rolle.

15. September 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (8)

Der verkannte Krebs-Behandler Herr Dr. Nikolaus Klehr verklagt gerade eine Person sowie Google auf Unterlassung, weil diese angeblich ein Zitat des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herrn Dr. Hans Hege ventilierten, der den werten Herrn Dr. Nikolaus Klehr „ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und einen „Scharlatan genannt haben soll.

In der Sendung Panorama“ vom 10.12.1998 soll Herr Dr. Hege angeblich gesagt haben:

“Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein – ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber – nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte – oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht.”

Man hat mir gesagt, im Internet seien diese Worte unter

http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.mpg
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.wmv

bei Minute 1:20 bis 2.01 zu finden. Ich wage es jedoch gar nicht, mir diese Sendung überhaupt anzusehen, erst recht nicht, sie zu verlinken, weil ich mir nach Meinung meiner Leser in Hamburg dann möglicherweise Inhalt zu eigen machen würde. Das möchte ich aber nicht, weil es anscheinend irgendwelche Details gibt, die Herrn Dr. Klehr stören. Wer sich für das Zitat des Herrn Dr. Hege interessiert, möge den Panorama-Beitrag bitte nur von Minute 1:20 bis 2.01 zur Kenntnis nehmen und ansonsten sie Sendung auslassen, in der vermutlich von vorne bis hinten gelogen wird und die Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Interessen des Herrn Dr. Klehr mit Füßen getreten. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem möglicherweise verleumderischen Panorama-Beitrag, insbesondere von den Behauptungen über angebliche Endotoxine, davon verstehe ich nichts. Und ich mache mir insbesondere auch nicht das Zitat des Dr. Hans Hege zu eigen. Herr Dr. Niklaus Klehr ist kein Ungeheuer, sondern humanoid. Der Erwerb ist sicherlich nur ein Nebenprodukt von Herrn Dr. Klehrs unermüdlichem Kampf gegen den Krebs, dem seine missgünstigen Mitbewerber die Anerkennung versagen. Und nur, weil etliche Ärzte Herrn Dr. Klehr öffentlich einen Scharlatan genannt haben, muss das ja nicht stimmen, so dass ich mich auch von dieser wertungsgeprägten Äußerung distanziere, denn ich bin kein Mediziner.

13. September 2011

DER SPIEGEL begeht schon wieder Leichenschändung

Das Boulevardmagazin DER SPIEGEL kündigt heute in einer Anzeige für SPIEGEL GESCHICHTE TV für heute Abend einen Beitrag über das Rohwedder-Attentat an. Dabei fragt der Anzeigentext: „RAF oder Stasi“?

Soweit ich gehört hatte, war die Stasi 1991 infolge Staatswegfall längst aus dem Geschäft. Trotz meiner bekannten Faszination für Geheimdienste ist mir nicht bekannt, dass die Stasi im Ausland Mordaufträge an Entscheidungsträgern etc. durchgeführt hätte. Die immer wieder genannten Fälle wie der Verkehrsunfall des betrunkenen Sportlers Lutz Eigendorf taugen nicht einmal zur Verschwörungstheorie. Allenfalls an der Grenze und im Umfeld der ominösen „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die ihrerseits Terroranschläge in der DDR verübt hatte, sind mir Stasi-Morde außerhalb der DDR bekannt.

Rohwedder war weder für die RAF, noch für Gleichgesinnte ein logisches Ziel, denn im Vergleich zu seiner Nachfolgerin war er geradezu linksradikal. Von dem Mord hatten diese Verdächtigen nicht den geringsten Vorteil. Treuhandchefin Breuel, von Geburt an im Bankermillieu, änderte Rohwedders Kurs und gab sich als unerbittlich – und hinterließ später bei der EXPO 2000 ein finanzielles Desaster.

Seit ich nicht mehr fernsehe und den SPIEGEL allenfalls aus beruflichen Gründen lese, hat sich die Qualität meines Wissensstands dramatisch verbessert. DER SPIEGEL täte gut daran, mal über die ca. 2.000 ganz offiziell von der CIA ihm zurückliegenden Jahrzent durch Drohnen liquidierten Personen zu berichten.