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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


DER SPIEGEL begeht schon wieder Leichenschändung

Das Boulevardmagazin DER SPIEGEL kündigt heute in einer Anzeige für SPIEGEL GESCHICHTE TV für heute Abend einen Beitrag über das Rohwedder-Attentat an. Dabei fragt der Anzeigentext: „RAF oder Stasi“?

Soweit ich gehört hatte, war die Stasi 1991 infolge Staatswegfall längst aus dem Geschäft. Trotz meiner bekannten Faszination für Geheimdienste ist mir nicht bekannt, dass die Stasi im Ausland Mordaufträge an Entscheidungsträgern etc. durchgeführt hätte. Die immer wieder genannten Fälle wie der Verkehrsunfall des betrunkenen Sportlers Lutz Eigendorf taugen nicht einmal zur Verschwörungstheorie. Allenfalls an der Grenze und im Umfeld der ominösen „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die ihrerseits Terroranschläge in der DDR verübt hatte, sind mir Stasi-Morde außerhalb der DDR bekannt.

Rohwedder war weder für die RAF, noch für Gleichgesinnte ein logisches Ziel, denn im Vergleich zu seiner Nachfolgerin war er geradezu linksradikal. Von dem Mord hatten diese Verdächtigen nicht den geringsten Vorteil. Treuhandchefin Breuel, von Geburt an im Bankermillieu, änderte Rohwedders Kurs und gab sich als unerbittlich – und hinterließ später bei der EXPO 2000 ein finanzielles Desaster.

Seit ich nicht mehr fernsehe und den SPIEGEL allenfalls aus beruflichen Gründen lese, hat sich die Qualität meines Wissensstands dramatisch verbessert. DER SPIEGEL täte gut daran, mal über die ca. 2.000 ganz offiziell von der CIA ihm zurückliegenden Jahrzent durch Drohnen liquidierten Personen zu berichten.

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Autor:
admin
Datum:
13. September 2011 um 13:49
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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