Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


30. Januar 2011

„Heute ohne Bilder“-Show

Ruft man die ZDF-Satiresendung „Heute Show“ in der ZDF-Mediathek ab, so erscheinen ständig graue Bilder mit dem Hinweis, die ursprünglichen könnten aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden. Da scheint es ja ordentlich Arbeit in der ZDF-Rechtsabteilung zu geben. Irgendwann machen die eine reine Audio-Show …

Für mich als Internetkonsument mit „neuartigem Rundfunkempfangsgerät“, der  originärem TV schon lange entsagt, ist das natürlich besonders ärgerlich.

Das bei weitem größere Problem der Heute-Show ist allerdings, dass deren „Comedians“ nun einmal beim besten Willen nicht komisch sind, sieht man mal vom Running Gag „Gernot Haßknecht“ und ein paar sehr gelegentlichen Lichtblicken von Martin Sonneborn ab. Welke ist nun einmal kein Harald Schmidt oder Ingolf Lück. Und „Tina Hausten“ ist Galaxien von Anke Engelke entfernt. Bei solchen Aushilfscomedians sollte das ZDF meine Gebühren nicht über Gebühr verschwenden.

12. Januar 2011

Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Playstation 3-Hacker

Auf dem Chaos Computer Congress hatten Hacker einen Jailbreak in die Playstation 3 vorgeführt. Sony fürchtet um sein Geschäftsmodell und hat den Hackern eine einstweilige Verfügung reingezimmert, weil sie den Code nicht verbreitet sehen wollen.

Sony bietet bekanntlich auch Musik an. Haben die da inzwischen Barbra Streisand unter Vertrag …? ;-)

11. Januar 2011

Aktuelles zu Filesharing-Massenabmahnern

Der Kollege Christian Müller weist auf einen WISO-Beitrag über die Filesharing-Abmahnseuche, in dem der Kollege Vetter das fragwürdige Geschäftsmodell kommentiert und Richter am OLG Prof. Hoeren die zögerliche Anwendung des seegensreichen § 97 Abs. 2 UrhG kritisiert.

Auch der Massenabmahner Dr. Udo Kornmeier kommt zu Wort. Was in dem Beitrag leider nicht untergebracht wurde, war der Aspekt, dass etliche Massenabmahn-Künstler mit der Abmahnung das eigentliche Geschäft machen. Und das, lieber Herr Kollege Kornmeier, hat mit Rechtsverteidigung nur wenig gemein.

Der Kollege Solmecke indes hat die Pappe auf wegen den Herschaften in der Kölner Urheberrechtskammer. Nunmehr hat er Befangenheitsanträge gestellt.

2. Januar 2011

Laufrichtung einer Rolltreppe vom Urheberrecht erfasst?

Ein bizarrer Streit zeichnet sich in Münster ab, wo eine Bank das Einkaufszentrum Münster Arkaden verkaufte. Der potugisische Käufer ist jedoch nicht glücklich und moniert die Laufrichtung der Rolltreppen, welche er gerne geändert sähe. Die aber unterliegt nach Meinung des Architekten dessen Urheberrecht, welches dem Verwaltungs- und Nutzungsrecht vorgehe.

Ob das urheberrechtliche Problem wirklich das ausschlaggebende Motiv für die Rücktrittswünsche des Käufers sind, darf bezweifelt werden.

25. Dezember 2010

Bank of America meldet Beleidigungs-Domains an

Offenbar in Erwartung eines Shotstorms, den die angekündigten WikiLeaks-Enthüllungen auslösen werden, hat die Bank of America damit begonnen, Domains zu blockieren, unter diese Strategie von Finanzvertrieben, die keine Aufklärungssites oder Ehemaligen-Organisationen wünschen.) Kurioserweise beleidigt sich die Bank hierdurch selber … :-)

Die Angst dürfte berechtigt sein: Der Buzz-Wert der Marke Amazon scheint durch die Rückgratlosigkeit des Konzerns gelitten zu haben. Schade aber auch …

Inzwischen wird WikiLeaks ausgerechnet auf Kuba gemirrored. Wenn 251.000 US-Dokumente – also die US-Sicht auf die Welt – da veröffentlicht werden, scheint auch dort die Meinungsfreiheit langsam Fuß zu fassen … ;-)

WikiLeaks.org hat das Hosting der Homepage nun ausgerechnet an ein Unternehmen in Langley vergeben – einen Steinwurf entfernt von der CIA-Zentrale, wo man gerade eigens die WTF gegründet hat.

Le Monde hat Assange zum „Mann des Jahres“ ausgerufen.

Die UNO untersucht gegenwärtig, ob Bradley Manning aufgrund der Bedingungen seiner spartanischen Einzelhaft gefoltert wird.

Einen guten Überblick verschafft Deutschlandradio.

17. Dezember 2010

BGH zur Panoramafreiheit: Foto von Schloss, das innerhalb des Geländes einer Stiftung gefertigt wurde, darf nur mit Erlaubnis verbreitet werden

Der Streit um die Fotos der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ ist entschieden:

Wer Fotos von draußen knippst und öffentlich verwerten will, muss darauf achten, ob er sich auf freiem Gelände oder solchem befindet, das etwa einer Stiftung gehört. In letzterem Fall billigt der BGH dem Eigentümer, der Schloss und Garten in Schuss hält, das exklusive Motivrecht zu. Wer künftig entsprechende Kalender auf den Markt bringen will, sollte sich daher ein Teleobjektiv besorgen. Auch die Google-Autos werden nicht über den Rasen fahren dürfen.

Wie geht es weiter? Gilt das Gelände der Stiftung auch nach oben, oder kann man mit Drohnen oder so aus der Vogelperspektive Bilder schießen? Kann der BGH etwas gegen Spionagesatelliten machen?

8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

16. November 2010

User Generated Content: Sevenload gewinnt am OLG

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben, das wie kein anderes die Kultur des User Generated Content bekämpft und damit dem Kommunikationsstandort Deutschland schadet. Die Plattform Sevenload war von einem Musikverlag in Anspruch genommen worden. Das Landgericht Hamburg wendete jedoch schematisch das Wortspiel vom „zu Eigen Machen“ an, was es jedem Foren-, Wiki- oder sonstigem Plattformbetreiber andichtet. Der Einfachheit halber verweise ich auf die Pressemitteilung von Sevenload.

UPDATE:

Ich habe das Urteil OLG Hamburg – 5 U 9-09 mal online gestellt. Hoffentlich finde ich morgen Zeit, die Entscheidung zu kommentieren.

Off Topic:

Das Urteil war heute morgen übrigens auch schon Dr. Florian Drücke bekannt gewesen, dem Geschäftsfüher des Musikindustrie Verbandes e.V. (der allerdings nicht Verlage) vertritt und heute Referent beim Juraforum Münster ist. Da geht es nämlich heute genau m das Thema.

Mit Entsetzen habe ich dort vernommen, dass RTL-Star und Juraprofessor Ralf Höcker im entsprechenden Panel den sinnlosen Kampfbegriff „geistiges Eigentum“ propagiert, und zwar zur Legitimation von Strafrecht gegen Urheberrechtsverletzer. Es ist mir ein bisschen peinlich, einen Juraprof darüber zu belehren, dass der Begriff des Eigentums aus dem Sachrecht kommt. Naja, da hat er ja ein schönes neues Kapitel für sein „Lexikon der populären Rechtsirrtümer“ … ;-)

Auf dem Podium war sich dann auch jemand nicht dafür zu schade, den Diebstahl eines Handys mit dem „Diebstahl“ von Musik zu vergleichen, welchen er gleichfalls strafrechtlich sanktioniert sehen möchte. Beim Klonen eines Musikstück entsteht jedoch dem Rechteinhaber kein Verlust einer Sache oder eines Rechts, er erleidet lediglich den Verlust einer Erwerbschance. Das kann man bewerten, wie man will, aber mit „Diebstahl“ und „Eigentum“ hat das nix zu tun.

Strafrecht ist die härteste Sanktion des Staates. Die Kriminalisierung von Kavaliersdelikten ist eine höchst bedenkliche Forderung, der seinerzeit von Staatsanwaltschaften die Gefolgschaft verweigert wurde. Die Gefängnisse sind nämlich schon voll, und die Staatsanwaltschaften kämen zu nichts mehr. Die wenigsten, die von Knast sprechen, haben eine authentische Vorstellung, wie es da zugeht. Ist anders als der RTL-Frauenknast. Höcker sollte das wissen, schließlich vertritt er (medienrechtlich) den ehemaligen Untersuchungshäftling Herrn Kachelmann.

Zum Thema „Urheberrecht“ erschien heute bei Telepolis ein Beitrag über „Kindergarten-Cops“.

3. November 2010

Grenzen des Redigierens

Heute wird in den Blogs ein Urteil der 8. Zivilkammers des LG Hamburg als „Grundsatzurteil“ gefeiert, das einem Verlag untersagte, redigierte Texte eines Autoren zu veröffentlichen.

Fälle, bei denen es um Entstellung eines Werks geht, sind eher selten. Sofern vorliegend der Sachverhalt zutreffend geschildert wurde, das Werk also in seiner Form erheblich verändert wurde, lag evident ein unzulässiger Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht vor. Ob das Werk hierdurch besser oder schlechter wurde, ist rechtlich gesehen irrelevant. Sooooo spektakulär scheint mir diese Entscheidung nicht zu sein.

Dass sich Redaktionen in der Praxis um solche Autorenrechte nicht scheren, steht auf einem anderen Blatt. Da einem Autor jedoch „der Blick von Außen“ und die Distanz zum Werk fehlt, werden bei einer handwerklich versierten Redaktion die Texte nicht notwendig schlechter … Dass sich Verlage stark redigierte Versionen offenbar nicht autorisieren lassen, ist jedoch unverständlich.

LG Hamburg 308 O 78/10

2. November 2010

Verfassungsrichter klagt in Pressekammer

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem ein Juraprofessor wissenschaftliches Plagiat vorwarf, wehrt sich standesgemäß mit einer Klage. Und weil man in Karlsruhe so häufig lesen muss, bei welchem Gericht man so Äußerungen besonders gerne verbietet, setzte der Mann seine berufliche Kenntnis in die Praxis um und befasste die Hamburger Pressekammer mit dem Fall.