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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


25. September 2014

Geheimdienstkontrolle: Wer bewacht die Wächter?

 

Im Leitartikel zum aktuellen KOMPASS habe ich das gegenwärtigen Konzept der Geheimdienstkontrolle in Deutschland beschrieben. Ab S. 4 skizziere ich zunächst kurz, welche Erfahrungen wir hierzulande mit Geheimdiensten so gemacht haben. Anschließend stelle ich knapp die Kontrolle durch Justiz, Verwaltung, Politik und Medien dar, sowie meine Meinung zu dem Thema. Die Zeitung enthält auch ein Interview mit Padeluun von Digital Courage.

22. September 2014

Amtsgericht Bochum: CC-Lizenzeintreiber kriegte im Vergleich nur 16% – Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing läuft nicht

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Foto: Segelschiff am Zingster Strom, Hafen von Zingst, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen gewisse „Fotografen“ das Internet mittels Wikipedia, Flickr, eigenen Websites usw. Google-trächtig mit Fotos fluten, die unter einer Crative Commons-Lizenz stehen, zz. CC BY 3.0. Entgegen einem häufig erweckten Eindruck sind solche Bilder aber nur dann frei, wenn Urheber und Lizenz genannt werden. Es hat den Anschein, dass es bestimmte Fotospammer darauf anlegen, fahrlässige Missverständnisse zu provozieren, um dann mit feisten Lizenzforderungen abzukassieren. Im Patentwesen wird dieses anrüchige Geschäftsmodell Patent-Trolling genannt.

Auch der Kläger, der Lizenzzahlungen für die Nutzung des obigen Lichtbilds eines Boots in Zingst einforderte, ist insoweit ein alter Bekannter. Seine Standard-Drohung, bei Nichtzahlung seiner unverschämten Forderungen einen „Fachanwalt für Urheberrecht“ zu beauftragen, ist bis heute offenbar ein Bluff geblieben. Im einzig mir bekannten und wegen zunächst falscher Gerichtsortswahl vermutlich ersten Prozess, den er gegen einen Nutzer anstrengte, vertrat sich der stolze Hobbyjurist lieber selbst.

Der Kläger begehrte die Zahlung von 1.397,18 € zzgl. Zinsen für das nur wenige Wochen in geringer Größe und Auflösung genutzte Foto. Der Kläger bezeichnete sich in der Klageschrift selbstbewusst als „professioneller Fotograf“ und nahm für sich Geltung der „Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM)“ in Anspruch. Dabei berechnete er gleich die Kosten für ein ganzes Jahr Nutzung, frei nach dem Motto: „Draußen nur Kännchen“.

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Foto: Wikingerfest 2010, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Diese berühmten Empfehlungen der MFM werden allerdings allenfalls bei wirklich professionellen Fotografen anerkannt, die Kosten für Fotostudios, teure Ausrüstung, Models, Reisen, Nachbearbeitung usw. aufwenden, in die Künstlersozialkasse einbezahlen, bei der IHK als gewerbliche Fotografen gemeldet sind, usw.. Allerdings sind auch diese Empfehlungen kein anerkannter Tarif, sondern bloße Wunschvorstellungen der Lobby. Bei den großen Verlagen, die tatsächlich den Marktpreis gestalten, sind sie nicht durchsetzbar. Nicht einmal das als scharf geltende Landgericht Hamburg nimmt die Empfehlungen der MFM ernst, sondern kennt die Marktpreise.

Die angebliche Professionalität des Klägers stand jedoch in gewissem Widerspruch zu seiner steuererechtlichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der IHK des angeblich gewerblich tätigen Fotografs suchte man vergeblich. Die vom Kläger verwendete Kamera, eine Canon EOS 50D (ca. 333,- € Wert) ist eher kein professionelles Gerät. Demgegenüber versehen professionelle Fotografen und Fotostocks entsprechende Bilder mit Urheberstempel bzw. Wasserzeichen. Es mehren sich aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers auch in anderen Verfahren die Indizien, dass der Kläger damals nicht eine einzige Bildlizenz im Wege einer regulären Nachfrage verkauft hatte.

Nach § 97 UrhG kann die Höhe eines Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Man kann die Ansicht vertreten, dass diese Vergütung bei Fotos, die unter CC-Lizenzen kostenfrei genutzt werden dürfen, ziemlich genau bei 0,- € zu taxieren ist. Kein vernünftiger Mensch würde für etwas Geld ausgeben, was er umsonst bekommt, falls er die gewünschte Form einhält. Zwar mag es in der Profi-Werbebranche wertsteigernd sein, Fotos in Anzeigen ohne Urheberbenennung benutzen zu dürfen, doch auf einem solchen anspruchsvollen Markt war der Kläger mit seinen mäßig gelungenen Werken nicht wirklich tätig.

Der Marktpreis ist auch aus anderen Gründen zweifelhaft. So kann man vergleichbare Motive sehr günstig erstehen, etwa hier ein Foto des wohl gleichen Schiffes bei Fotolia.

Meines Erachtens verhält sich der Kläger als agent provocateur treuwidrig und muss sich mindestens Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen, da er durch Betreiben sogenannter „Honeypots“ bei der Entstehung des angeblichen Schadens schuldhaft selbst mitwirkte. Das hätte ich gerne einmal durchgefochten.

Das Amtsgericht Bochum sah es zwar etwas anders, mochte dem Kläger jedoch gerade einmal 16% seiner stolzen Forderung zubilligen. Da wegen der geringen Beschwer eine Berufung gegen ein Urteil nicht möglich gewesen wäre, ließ sich der Beklagte auf den Vergleich ein. Da der Kläger allerdings 80% der Prozesskosten zu tragen hatte, konnte der Beklagte mit seiner Ausgleichsforderung aufrechnen. Unterm Strich musste der Kläger wegen seines höheren Prozesskostenanteils sogar draufzahlen.

Letztlich musste der forsche Lizenzeintreiber also den Heimweg wie ein begossener Pudel antreten, zumal es an diesem Tag in Bochum regnete. Auch zum Fotografieren des Amtsgerichtsgebäudes eignete sich diese Beleuchtung nicht.

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Foto: Regenwetter, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

19. September 2014

ARD-Programmbeirat kritisiert Einseitigkeit der Ukraine-Berichterstattung

 

In einem so wohl historischen Vorgang hat der ARD-Programmbeirat den Duktus der Berichterstattung in der ARD u.a. als „fragmentarisch“, „tendenziös“, „mangelhaft“ und „einseitig“ kritisiert.

Die neun Mitglieder des Programmbeirats empfehlen der ARD „eine gründlichere Recherche durch die politischen Redaktionen“. Angesichts der Fortdauer der Krise sei es wünschenswert, auch noch „im Rückblick Recherche und Information“ zu verstärken. Das Ziel sollte es sein, mehr Dokumentationen und Hintergrundberichte zu produzieren, um die Entwicklungen in der Ukraine „nachvollziehbar zu machen“.

Und:

Insgesamt musste der Programmbeirat nach einer umfangreichen inhaltlichen Analyse in zehn Punkten eine unzureichende Arbeit der ARD feststellen. Differenzierende Berichte über die Verhandlungen der EU über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine hätten gefehlt. Die „politischen und strategischen Absichten der NATO“ bei der Osterweiterung seien kaum thematisiert worden. Die Legitimation des „sogenannten Maidanrats“ und die „Rolle der radikal nationalistischen Kräfte, insbesondere Swoboda“ hätten ebenso wenig eine Rolle gespielt wie deren Aktivitäten beim Scheitern „der Vereinbarung zur Beilegung der Krise in der Ukraine vom 21. Februar“.

Die DDR ARD-Würdenträger sind über die Watsch’n offenbar sehr unglücklich. Wie es aussieht, bringen auch die eigenen Internet-Foren die ARD in Verlegenheit. Spannend wird es sein, ob das ehemalige Nachrichtenmagezin DER SPIEGEL die Kritik des ARD-Programmbeirats an den ARD-Journalisten(?) genauso tapfer ignorieren wird wie die am eigenen Haus. DER SPIEGEL muss derzeit ertragen, dass das von mir empfohlene Buch meiner TELEPOLIS-Kollegen Mathias Bröckers und Paul Schreyer inzwischen die Top 10 der SPIEGEL-Bestsellerliste für Paperbacks erreicht hat.

Mich würde auch einmal interessieren, wie lange sich die pseudokritische Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. ihren blinden Fleck leistet. Der jüngste Beitrag im dortigen Blog redet lieber dem neuen Kalten Krieg das Wort.

Das Internet hat offenbar seinen Job gemacht. Hätte sich die heutige Kriegsministerin mit ihren Plänen eines zensierten Internets durchgesetzt, würden wir heute vermutlich in einem anderen Land leben. Auch, wenn ich mich mit meinem Engagement für die Piratenpartei mit etwa einem hochnotpeinlichen Landesverband Berlin häufig ein Stück weit lächerlich gemacht habe, so war und ist mir unser Kampf für ein unzensiertes Netz jede Sekunde wert.

13. September 2014

A Most Wanted Man – Geheimdienstthriller in Hamburg

 

Ich habe nun die diese Woche angelaufene Le Carré-Verfilmung „A Most Wanted Man“ gesehen. Es handelt es sich allerdings definitiv nicht um Popcorn-Kino, sondern um einen politischen Streifen für ein Publikum mit der erforderlichen Basic Brainpower. Auch von der prominenten Besetzung sollte man keinen Glamour erwarten, sondern einen düsteren Thriller mit nur homöopathisch dosierter Action in der grauen Welt der Geheimdienste.

Was den Film so beklemmend macht, ist dessen Authentizität. Zwar glaube ich nicht, dass ein Verfassungsschutzamt selbst Entführungen durchführt. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz dürfen nur beobachten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse wie etwa die Polizei. Allerdings hatten wir letztes Jahr von einem seltsamen deutsch-amerikanischen „Projekt 6“ in Neuss gehört, von der wir noch immer nicht so genau wissen, was da vor sich ging. Dort waren nicht etwa nur NSA-Schlapphüte, sondern immerhin Elitesoldaten stationiert.

 

 

Die Praxis der USA, in Deutschland Personen zu entführen, ist allerdings Realität und wird von der Bundesregierung gedeckt. So griff sich die CIA 1991 in Berlin Jeffrey Carney, der in der DDR die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, sowie 2001 den deutschen Staatsbürger Murnat Kurnaz, der vier Jahre ohne Anklage in Guantánamo als angeblich terrorverdächtig schmorte. Wenn unsere Regierung derartiges toleriert, mitvertuscht und ihre Geheimdienste mit solchen Diensten kooperieren lässt, spielt es eigentlich keinen Rolle, wer genau die Drecksarbeit erledigt.

Le Carré, der als britischer Schattenmann in Hamburg lebte, benannte die Stadt Hamburg als den dritten Hauptdarsteller seines Romans. Dem Film gelingt es, die düstersten Ecken der Stadt abzulichten. Gegen Ende des Films, das am Brahms-Kontor unterhalb des Sieveking-Platzes spielt, ist sogar kurz das Landgericht Hamburg zu erkennen. Viele Geheimdienst-Thriller aus dem richtigen Leben enden dort, weil auch Geheimagenten Persönlichkeitsrechte haben.

3. September 2014

Angela Merkels neuer Geheimdienst

 

Vor einem Jahr hatte ich die Ehre, in den Niederlanden auf eine Gruppe amerikanischer Ex-Geheimdienstler zu treffen. Es handelt sich hierbei nicht um irgendwelche romantisierenden Schlapphüte, die in fremden Ländern rumspionieren, sondern um hochrangige Analysten und hochqualifizierte Experten. Am bekanntesten etwa sind William Binney, seinerzeit technischer Direktor der NSA oder CIA-Analyst Ray McGovern, der in den 1980ern täglich Vizepräsident Bush und höchste Militärs briefte. Personen mit Rückgrad aus der CIA, dem State Department, dem FBI, der Army und des National Intelligence Council hatten bereits vor 12 Jahren fassungslos zugesehen, wie die USA mit gefälschten Beweisen in den Irakkrieg gelotst wurden. Sie ziehen noch heute den Hut vor damaligen deutschen Bundesregierung, die sich dem Waffengang verweigerte. Sie alle hatten nach und nach ihre Dienste verlassen und wurden zu Whistleblowern.

Nun aber haben die denkbar kompetenten Geheimdienstverteranen einen offenen Brief an Kanzlerin Merkel geschrieben, in dem sie ihr dringend nahe legen, die von Washington aufgetischten Verschwörungstheorien über Russland eher kritisch zu würdigen. TELEPOLIS hat heute eine deutsche Version veröffentlicht. Was sie schreiben, ist überzeugend.

Dieser private Geheimdienst dürfte der preiswerteste und qualifizierteste sein, der jemals einen deutschen Bundeskanzler beraten hat. Da die CDU jedoch den „Konservativen“ in Washington und da speziell den sehr konservativen verpflichtet ist, dürfte der gute Rat auf taube Ohren stoßen.

Warum diese Stimmen der Geheimdienstveteranen in der konventionellen Presse kein Gehör finden, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Was Geheimdienstopa Ray McGovern (* 1939), der Washington seit den Kennedy-Tagen kennt, im obigen Video über die Medien zu sagen hat, kann ich leider nur unterschreiben. McGovern hat die Hoffnung, dass alternative Medien und etwa das Internet politischen Impact haben. Vor drei Jahren wurde McGovern verhaftet, weil er bei einer Rede von Hillary Clinton der Lügnerin den Rücken zudrehte. Letztes Jahr besuchten er mit seinen Mitstreitern Edward Snowden in Moskau.

24. August 2014

Freiheit statt Angst 2014

 

Am 30. August ruft ein breites Bündnis wieder zur Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin auf.

22. August 2014

Unbescholten überwacht

 

Die Humanistische Union stellt unter dem Titel „Unschuldig überwacht“ eine Reihe an Videos ins Netz, in denen Menschen von ihrer Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst berichten. So hat etwa der Schleswig-Holsteiner Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert interessante Erfahrungen gemacht.

21. August 2014

Plusminus (ARD): „Abmahnanwälte nicht zu stoppen“. Wirklich?

 

Einen unfreiwillig komischen Beitrag leistete sich das gebührenfinanzierte ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus. Unter dem grob irreführenden Titel „Abmahnanwälte nicht zu stoppen“ lieferte der öffentlich-rechtliche Sender zu melodramatischer Musik Propaganda vom Feinsten.

Beginnen wir beim Titel: Abmahnanwälte sind sehr wohl zu stoppen. Bei den von mir vertretenen Mandaten gab es genau einen Fall, bei dem sich der Abmahner überhaupt vor Gericht traute – und diesen Schritt vermutlich bereut hat. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Ansprüche an den Nachweis von rechtswidrigem Filesharing deutlich erhöht. Etliche Gerichte machen die grotesk hoch bemessenen Schadensersatzforderungen nicht mehr mit.

Zu Beginn behaupten die plusminusser, Filesharing sei für die Musikindustrie wie Diebstahl einer Sache im Laden. Die Lizenzforderungen werden aber nicht für den mit Diebstahl wirtschaftlich halbwegs vergleichbaren Download gefordert, sondern für den gleichzeitigen Upload, also die Weitergabe. Anders als beim Diebstahl verbleibt beim Up-/Download aber die Ware im Geschäft – genauso, wie beim Abspielen eines Musikstücks im Radio. Während das Aufzeichnen von im Radio laufender Musik oder von im TV ausgestrahlten Filmen legal ist, meinen die Content-Industriellen, dass das beim online-Tauschen anders wäre. Juristisch ist das der Fall. Wirtschaftlich allerdings ist die Verbreitung über Filesharing genauso eine Werbung für die Produkte wie der Konsum von Radio und Fernsehen. Den Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens im Musik und Filmbereich hat die Industrie bis heute nicht erbracht. Im Gegenteil geht es der Film- und Musikindustrie heute besser als zu Zeiten vor Filesharing. Wer „Planet der Affen“ online gut fand, der sieht sich die Fortsetzung im Kino an. Bei E-Books usw. mag das anders sein, doch im Abmahnbusiness geht es vorrangig um Musik und Filme.

„Doch wer sich im Internet bewegt, der tut dies nicht unbeobachtet“

Sollte er aber. Es gibt etliche Möglichkeiten, die IP-Adresse zu anonymisieren, etwa VPN-Tunnel oder TOR. Es gibt 1000 seriöse Gründe, um seine Identität im Internet zu verbergen und Privatsphäre zu sichern. Wer sich heute noch beim Filesharing erwischen lässt, begeht einen Kunstfehler.

„Aus Versehen kann das nicht passieren, weil ich bewusst ein Programm auf meinem Rechner installieren muss (…)“

Hä? Filesharing ist grundsätzlich eine seriöse Technologie – genauso, wie man Dateien per E-Mail oder FTP verbreiten kann. Manche Dateien sind urheberrechtlich geschützt, manche eben nicht. Es kann auch durchaus sein, dass eine falsch deklarierte Datei doch geschütztes Material enthält. Zur Verbreitung größerer Dateien ist Filesharing nun einmal technisch sinnvoll.

So richtig klebrig wird das Propaganda-Filmchen aber am Schluss, wo der geläuterte Filesharer wie ein im Bootcamp geläutertes Ghetto-Kid oder ein Reborn Christ brav „begriffen“ hat:

„Tauschbörsen lohnen sich nicht. Nachdem er das zweite Mal erwischt wurde, will er nun endlich die Finger davon lassen.“

Nein, will er nicht. In Wirklichkeit hat er jetzt eine Stinkwut auf die Contentindustrie und auf die Anwälte und zahlt den Verwertern aus Prinzip nichts mehr. Stattdessen hat er nach seinem pädagogischen Erlebnis inzwischen seine Kumpels gefragt, wie man sich einen VPN-Tunnel bauen kann und fileshart jetzt erst recht. Plusminus hat davon wohl noch nie gehört.

Mich würden ja mal die Beweggründe für diesen albernen Propaganda-Beitrag interessieren, der mangels aktuellen Informationen keinen Nachrichtenwert hat. Filesharing war vor über drei Jahren ein Medienthema – auch bei plusminus. 2011 brachte plusminus die gleiche Thematik – damals noch mit dem Spin Verbraucherschutz. Inzwischen muss in der Redaktion irgendetwas Schreckliches passiert sein. Wenn plusminus Mangel an IT-Themen hat, einfach mal bei heise.de lesen, was gerade aktuell ist. Kostet nichts und wird auch nicht abgemahnt.

14. August 2014

Bamford bei Snowden

James Bamford war im Vietnamkrieg selbst indirekter NSA-Mitarbeiter gewesen, zufällig wie Ed Snowden auch auf Hawaii. Das Ausspähen der eigenen Bevölkerung wollte er ebenfalls nicht mittragen, quittierte den Dienst und wurde zu dem, was man heute Whistleblower nennt. So sagte er in den 1970ern vor dem Church-Commitee aus, das dem Treiben der US-Geheimdienste erstmals herbe Einschnitte beibrachte. Die Lügen, mit denen seine Generation in den Vietnamkrieg getrieben wurden, ließen ihn nicht loss, und so wurde Bamford in den folgenden Jahren einer der profundesten Enthüllungsautoren im Geheimdienstbereich.

Sein „Puzzle Palace“ über die gigantische NSA wurde zum Klassiker, auch die Fortsetzung „Body of Secrets“, in der er u.a. das Northwoods Dokument einer breiten Öffentlichkeit vermittelte, sollte man unbedingt gelesen haben. Nun hat auch Bamford Snowden in Moskau getroffen und für Wired einen beklemmenden Artikel geschrieben. So sieht Snowden das schon von Kennedy befürchtete Risiko eines Kriegs aus Versehen, der im Cyberspace automatisiert ausbrechen kann. Die Entscheidung über das Für und Wider von Gegenmaßnahmen, wie sie zu Zeiten von Petrow noch mit kühlem Kopf möglich waren, wird von einem Computer getroffen.

Ich fürchte, dass wir uns Politiker, die das Internet für „Neuland“ behalten, einfach nicht mehr leisten können … In den USA, denen Frau Merkel so verbunden ist, muss derzeit Bamfords Kollege James Risen ins Gefängnis, weil er seine Quellen nicht preisgeben will. Im „Land of the Free“ sitzt übrigens konstant 2% der Bevölkerung.

7. August 2014

Drei Wochen nach MH 017

Vor ein paar Jahren hatte ich mich mit einer Serie von Abstürzen im Ultraleichtflugbereich befasst. Da sich die Medien für das Thema nicht interessierten, hatte ich das Projekt „Absturzblog“ über Flugzeugabstürze ins Leben gerufen, das im Hintergrund von Fachleuten betreut wurde. (U.a. wegen Zeitmangel liegt das Projekt derzeit leider auf Eis.) In diesen Zeitraum fiel die verunglückte Maschine mit dem polnischen Staatspräsidenten, und es war spannend, wie diese Tragödie je nach Perspektive interpretiert und politisch instrumentalisiert wurde.

Diese Erfahrung politischer Vereinnahmung wiederholte sich nun mit MH 017, wo selbst sehr professionelle deutsche Zeitungen lieber halbgar rumspekulieren und politisch einseitige Verschwörungstheorien ausgeben, anstatt konservativ ihre Arbeit zu machen. Die Ungereimtheiten fasst Christoph Jehle bei TELEPOLIS unter dem Titel „Da stimmt doch was nicht“ zusammen. Warum solche Beiträge nicht in den großen Qualitätsmedien laufen, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen.

Zu ergänzen wäre noch, dass bei Boden-Luft-Angriffen zur Positionierung einer Rakete jede Menge Radarstrahlung entsteht, die das US-Militär eigentlich aufgezeichnet haben müsste, wenn es solche gab. Auch sonst wird der Luftraum penibel beobachtet. Natürlich bleiben auch die militärischen Daten unter Verschluss, da man die Gegenseite nicht in Kenntnis über die eigenen Fähigkeiten setzen will.