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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


10. Juli 2011

Wiki-Watch in der CheckUser-Falle

Die seltsamen Querelen um das Wikipedia-kritische Projekt „Wiki-Watch“ und dessen Protagonisten Wolfgang Stock schlagen Wellen. Ein diesbezüglich kritischer Artikel in der FAZ ist nun in überarbeiteter Form wieder online.

Stock wird vorgeworfen, mit seinem Account – allerdings vor dem Wiki-Watch-Projekt – anrüchige PR-Schönungen für einen Konzern zu dessen Wikipedia-Artikel versucht zu haben. Wikipedanten ist es ähnlich wie Politikern zu eigen, bei unerwünschter Kritik Schwächen in der Person des Kritikers zu suchen, um diese mundtot zu machen. Hierzu bietet die „Vorratsdatenspeicherung“ von Wikipedia reichlich Gelegenheit, um Kompromat zu finden.

Praktisch alle professionellen Wikipedanten halten sich daher einen Schwarm an „Sockenpuppen“, um je nach Bedürfnis ihre Identität zu wechseln – so offenbar auch Stocks „Wiki-watch-de“, der allerdings mit dem Account „Diskriminierung“ Übereinstimmungen aufweist. Dieses Sockenpuppen-Mimikri hat längst zur Entwicklung einer Abteilung „Saatssicherheit“ geführt, die verdächtige Accounts in einem „CheckUser“ genannten Verfahren einer Rasterfahndung unterzieht und mit dem Instrumentarium von Kriminalisten und Geheimdienstlern gemeinsame Identitäten aufspürt.

Nach Beobachtung von Kritikern wird das CheckUser-Verfahren ähnlich willkürlich instrumentalisiert wie die Offline-StaSi. Manche sind eben „gleicher“.

In Mitleidenschaft von der Peinlichkeit wurden neben dem bekannten Berliner Medienanwalt Prof. Johannes Weberling auch Prof. Wolff Heintschel von Heinegg gezogen, an dessen Lehrstuhl Stocks Projekt angesiedelt ist. Das Projekt Wiki-Watch dürfte aufgrund des nun gegebenen Defizits an Glaubwürdigkeit erledigt sein, zumal Stock dem konservativen Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft nahe steht, wo man aufklärungsresistentes Gedankengut kultiviert wie die Schnappsidee, Homosexualität sei therapierbar. Da die Wikipedanten einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Homosexuellen aufweisen, dürften solche Positionen kaum auf Gegenliebe stoßen.

9. Juni 2011

Kommentar zu kino.to-Razzien

Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.

Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.

Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.

Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).

8. Juni 2011

Elektrischer Reporter zieht Musikindustrie den Stecker!

Der Elektrische Reporter hat einen Blick in die „Zukunft“ der Musikindustrie geworfen … ;)

7. Juni 2011

Nachbar-TV

Schön, wenn man Nachbarn hat, die Anteil an einem nehmen. Damit sich ein Ehepaar nicht über mangelnde soziale Kontrolle beschweren konnte, installierten freundliche Nachbarn eine Videokamera, die Tag und Nacht filmte, sogar ins Schlafzimmer hinein. Angeblich ging es dem Filmenden um Überwachung seines Briefkastens (wie wir das ja alle machen). Am Amtsgericht Landsberg wusste man die Fürsorge jedoch nicht zu schätzen.

Filmender Schuhkarton

Wir hatten ja vor einiger Zeit den Trainer einer Frauschaft im Raum Dortmund, der in eine Duschgelflasche eine Kamera eingebaut hatte. Das war von der Tarnung her ja wenigstens durchdacht.  Doch jetzt ist bei Hannover ein Fußballtrainer damit aufgefallen, der eine Kamera in einem Schuhkarton versteckt hatte, der da einfach auf einem Tisch stand.

Was für eine Pfeife … Schuhkarton! Jeder Mann mit einem Minimum an Lebenserfahrung muss doch wissen, dass sich Frauen nun einmal für wenig Dinge mehr als für Schuhe interessieren …

Siehe auch: § 201a StGB

4. Juni 2011

Whistleblower-Gesetz

Whistleblower sind nach gegenwärtiger Rechtslage als Verlierer vorprogrammiert.

Guido Strack, selbst leidgeprüfter Whistleblower in Sachen EU, hatte vor einiger Zeit die Initiative ergriffen und das Whistleblower-Netzwerk gegründet. Um den gesellschaftlichen Nutzen des Whistleblowings nicht durch Gesetze zu blockieren, hat er ein Whistleblowerschutzgsetz entworfen, an dem ich zumindest Kommafehler korrigieren durfte … ;) In anderen Ländern gibt es bereits vergleichbare Whistleblower-Gesetze.

Im Europäischen Parlament stellte Guido Strack neulich seine Erfahrungen als Whistleblower dar.

Inzwischen haben auch die Medien das Thema: SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE, SÜDDEUTSCHE ONLINE

Vielleicht werden wir uns dieses Jahr einen US-Film ansehen, der im August anläuft und auf wahren Begebenheiten beruht: The Whistlebower

25. Mai 2011

Nackerter filmt Nackerte

Die Süddeutsche berichtet über einen Naturfilmer, der textilfrei eine ebenso bekleidete Sonnenbaderin auf einer Kiesbank heimlich filmte, offensichtlich ohne deren Einverständnis. Die Zeitung zitiert die Rechtsmeinung eines Polizisten. Demnach

„ist derartiges Filmen nur strafbar, wenn sich die Frau belästigt fühlt.“

Eine Anwendung des „Spannerparagrafen“ 201a StGB scheidet bei Entblößung der Fotografierten in der Öffentlichkeit schon mal aus.

Liegt eine „exhibitionistische Handlung“ nach § 183 StGB vor? Der Fotofreund war lediglich mit seiner Kamera bekleidet, die er vermutlich oberhalb der Gürtellinie trug. Da er seine Pracht allerdings wohl eher nicht präsentierte, dürfte insoweit eher keine vorsätzliche Belästigung zu begründen sein.

Hat der Mann die sich in der Öffentlichkeit sonnende Frau beleidigt, § 185 StGB? Eine Kundgabe der Missachtung wird schwer zu begründen sein, denn er wollte ja nichts kundgeben. Im Gegenteil hat er faktisch zum Ausdruck gebracht, dass sie ihm gefällt …

Liegt ein Erregen öffentlichen Ärgernisses vor, § 183a StGB? Erregt wird er wohl gewesen sein, aber man wird sich streiten können, ob diskretes Filmen als sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit zu werten ist, zumal er ja nach Entdeckung sofort eingepackt hat, also keinen entsprechenden Vorsatz gehabt haben dürfte. Sicher hat der Ästhet die Frau auch nur aus künstlerischen Motiven gefilmt und wird sich auf die Kunstfreiheit berufen …

Bleibt noch die mögliche Ahndung durch Geldbuße wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ als Ordnungswidrigkeit, § 118 OWiG. Da an der Stelle ohnehin Nacktbadeverbot herrschte, wird die Öffentlichkeit dem Manne wohl insoweit die Vornahme einer „grob ungehörige Handlung“ zum Vorwurf machen können, nicht allerdings die gleichfalls nackte Geschädigte. Auch das unerwünschte Rumknipsen wird man unter diesen Umständen als „ungehörig“ ansehen dürfen.

Zivilrechtlich betrachtet sieht es ebenfalls weniger freizügig aus. Sofern das Gesicht der Frau gefilmt wurde, kann diese sich auf §§ 22ff KunstUrhG berufen und für den Rest ihres Körpers das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bemühen. Das schützt zwar nicht gegen das Filmen als solches, aber immerhin gegen die mögliche Verbreitung der Bilder. Vereinzelte Gerichte haben bereits die bloße Möglichkeit des Verbreitens als ausreichend angesehen, um die inflagranti erfolgte Vernichtung der Aufnahmen zu rechtfertigen. Das geht zwar über das geschriebene Gesetz hinaus, wäre aber auf der Wertungsebene für Fälle wie diesen nachvollziehbar.

Wenn Frau sich also gegen die Bilder zur Wehr setzen will, sollte sie den Lümmel vor Ort möglichst durch einen Ordnungshüter zur Löschung der Aufnahmen dringend veranlassen. Ob die Löschung zivilrechtlich und vor allen Dingen faktisch durchgesetzt werden kann, wenn der Täter die Gelegenheit zu Kopien hatte, ist im Ergebnis müßig.

21. Mai 2011

StA Darmstadt schaltet die sechstgrößte Bundespartei mal eben ab

Die StA Darmstadt hat zur (offenbar untauglichen) Suche nach einem französischen Kuckucksei, das auf auf einem Server der Piratenpartei liegen soll, den Provider aufgesucht – und dann mal eben die digitale Identität und Kommunikationsplattform der Priratenpartei Deutschland abschalten lassen.

Wow! Wer hätte gedacht, dass man die derzeit sechstgrößte Partei Deutschlands zwei Tage vor der Bremen-Wahl  durch den Federstrich irgendeiner Staatsanwaltschaft einfach abschalten kann? Verfassungsrechtlich ist dieser Eingriff in die Funktionalität einer im Wahlkampf befindlichen Partei höchstbedenklich, zumal auch das politische Medium, das Piratenblog, abgeschaltet war. Zur Unverhältnismäßigkeit siehe auch Udo Vetters Kommentar.

Auf technischer Ebene sollte darüber nachgedacht werden, die Serverstrukturen zu dezentralisieren und diversifizieren, damit die piratigen Infrastrukturen nicht so einfach sabotiert werden können. Hier in Münster war die Piratenpartei stets online.

Auch bei der Presse ist mal wieder Totalversagen: Statt die Brisanz dieser Angelegenheit zur erkennen, verdrehen etliche Medien die Tatsachen und liefern Überschriften wie „Durchsuchung bei der Piratenpartei“. Bei der Partei selbst gab es keine Durchsuchung, ein untergeschobenes französisches Kuckucksei ist auch keine Rechtfertigung für eine kriminalisierende Berichterstattung. Genauso gut könnte man im Forum von SPIEGEL online eine Aufforderung zu einer dDOS-Attacke platzieren und dann den SPIEGEL in ein schlechtes Licht rücken. Schwache Leistung …

14. Mai 2011

Wird Julian Assange Sektenführer?

Ich hatte häufig positiv über WikiLeaks und solidarisch mit Julian Assange geäußert. Teilweise allerdings mit Bauchweh, denn als Anwalt seines früheren Partners Daniel Domscheit-Berg hatte ich hinter den Kulissen schon früh einen Einblick in die seelischen Abgründe des Julian Assange. Der einst als Rebell gegen Zensur angetretene Freiheitskämpfer („Information wants to be free!“) hat die gegenwärtige WikiLeaks-Generation von einem liebenswerten Projekt im wesentlichen zweier Freunde in eine straffe Organisation verwandelt, die genau jene Instrumente benutzt, die sie bei anderen kritisiert.

Ausgerechnet der Leaker-Papst will eigene Leaks um jeden Preis verhindern. Während das Anliegen der Geheimhaltung bei einem Projekt wie diesem durchaus nachvollziehbar ist, so ist die Methode der Durchsetzung diesbezüglich entlarvend: Er hat seiner Crew absurde Verträge gestellt, in denen sich diese für Verrat zu hohen Geldzahlungen von bis zu 12 Millionen Pfund verpflichten und auch hierüber nicht berichten dürfen. Ehrensache, dass einer der Leaker diese Farce geleakt hat. Erstaunlicherweise erhielt Assange für diesen Verrat an den eigenen Idealen etwa auf Twitter großen Zuspruch. Assange hat offensichtlich Jünger.

Aus Sicht von CIA & Co. ist das prima gelaufen: Assange diskreditiert sich selbst, die Feinde können die Hände in den Taschen lassen und sich vom Hochsitz aus amüsieren. Assange gehört nun einmal zu den Typen, die das, was sie mit den Händen geschaffen haben, mit dem Hintern wieder einreißen. Schade um eine großartige Idee.

20. April 2011

Markwort soll vor griechischen Kadi

Helmut Markwort, der die Hamburger Gerichte seinerzeit zu dem weltfremden Unfug verleitete, die Saarbrücker Zeitung für eine irrtümliche Äußerung in einem Interview mit Roger Willemsen in die Haftung zu nehmen, kriegt nun selbst eins aufs Dach. Die Griechen fanden seinerzeit einen FOCUS-Titel nur halb so witzig wie ich und bitten nun Herrn Markwort zum Griechenland-Urlab vor die Agora, wo man ein schönes Scherben-Gericht bereithält. Bereits die Bezeichnung „Sympathisches Völkchen“ scheint in Griechenland auszureichen, um vor ein Strafgericht(!) gestellt zu werden.

Anscheinend sind da einige noch geistig in der gar nicht mal so lange zurück liegenden Militärdiktatur verhaftet, als die freie Rede in Griechenland mal aus der Mode gekommen war. Die wohl schönste Sternstunde dieser Zeit war jener Moment, als da so ein Überwachungspolitiker einer Reihe Journalisten den Überwachungscomputer vorführte und die Liste von potentiellen Staatsfeinden aufrief, die zu überwachen seien. Peinlich, denn es fanden sich darunter auch Namen eben jener geladenen Journalisten …

BILD: FOCUS, Burda-Verlag