Auf ihrem Bundesparteitag haben die GRÜNEN erkannt, dass es ein Internet gibt und dass derzeit einiges schief läuft. Die Kollegen von TELEMEDICUS stellen eine Übersicht der aktuellen grünen Positionen dar. Wie der SPIEGEL sehr richtig bemerkt, haben die PIRATEN unsichtbar am Tisch bzw. im Nacken gesessen.
So vernünftig diese Ansätze auch sein mögen, wir werden uns da trotzdem lieber persönlich drum kümmern. Lange Leitungen mögen wir nicht.
Vor zwei Wochen amüsierten sich die bloggenden Anwälte über einen Artikel in einer Lokalzeitung, in dem vom Widerstand der dortigen CDU gegen die sozialethische Rehabilitierung von zwei dort als angebliche Hexen verbrannten Frauen berichtet wurde. Dem Beitrag zufolge hatten sich die Christdemokraten auf einen Theologen gestützt, der das Urteil nach den früheren Maßstäben als rechtmäßig ansah und keine Zweifel an der Schuld der Frauen hatte. Es sah danach aus, als hätte die Düsseldorfer CDU das Thema beerdigt.
Die skurrile Sache war mir eine Glosse bei Telepolis für Halloween ein paar Tage später wert. Der Beitrag wurde erstaunlich oft angeklickt und scheint das Interesse der konventionellen Medien geweckt zu haben. WDR bis RTL produzierten Beiträge, auch BILD griff das Thema auf. Obwohl die „Hexen“ bei der Sitzung des Beschwerdegremiums gar nicht auf der Tagesordnung standen, beeilte man sich plötzlich, klar zu stellen, dass Düsseldorf natürlich nicht zu den Hexenverbrennungen stehe und beschloss fraktionsübergreifend einstimmig eine Vorlage, wie die sozialethische Rehabilitierung umgesetzt werden solle. In der Sitzung soll der Artikel bedauert worden sein. ;)
Über den Theologen, auf den sich die örtliche CDU anfangs anscheinend verlassen hatte, wurde indes bekannt, dass dieser offenbar der Bigotterie anhängt. Dessen kruder Gegenantrag scheint auch bei der CDU den Wunsch nach Distanz ausgelöst haben. Der NRZ zufolge spricht er sich auch für die Todesstrafe für Schwerstverbrecher aus, schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zivilisationsdecke ist dünn …
In den vier Wochen, in denen Kino.to abgeschaltet war und KinoX.to noch nicht publikumswirksam auf der Bildfläche erschienen ist, zählt der Media Control Index mehr Ausleihen als im Vorjahr.
Gut möglich, dass kino.to sogar eine Nachfrage geschaffen oder verstärkt hat, von der die konventionellen Verleiher profitierten, in dem sie diese auffangen konnten. Allerdings meldet die GVU auch, dass im letzten Jahr die Verleihzahlen rückläufig gewesen seien. Ob das nachlassende Interesse nun kino.to anzulasten ist, oder ob die letzten zwei Jahre kinomäßig nun einmal ein vergleichsweise schwaches Angebot mit signifikant weniger Blockbustern vorlegten, steht in den Sternen.
Ein in der DDR tätiger Rechtsanwalt, der irgendwie mit der Kirche, aber auch mit der Partei zu tun hatte, vertrat seinerzeit Mandantschaft, die nicht durch übertriebene Systemtreue auffiel. Verständlicherweise hatte das Ministerium für Staatssicherheit ein großes Interesse an diesen Leuten. Immer wieder wurde daher in den vergangenen Jahren der Verdacht geäußert oder der Eindruck erweckt, der damalige Kollege hätte seine Mandantschaft verraten. Der NDR möchte gerne eine Dokumentation zum Thema wiederholen, was der gute Mann verhindern will und sein Persönlichkeitsrecht daher – mal wieder – in die Hände der Zivilkammer 24 zu Hamburg legt.
Von dem obigen Video und jeglichen dort enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder möglichen verursachten Eindrücken distanziere ich mich. Herr Gysi und ich kennen uns nicht persönlich und ich kann nicht beurteilen, ob die NDR-Leute gut gearbeitet haben. Herr Gysi bestreitet, dem MfS bewusst zugearbeitet zu haben.
Eine Interview-Partnerin von mir, Bärbel Bohley, war allerdings nicht von ihrer Überzeugung abzubringen, auch nicht durch entsprechende Klagen. Ihr kann das Landgericht Hamburg nicht mehr gefährlich werden.
Mit diesem unsäglichen Spot terrorisierte die Filmindustrie einst redliche Film- und Videokonsumenten, bevor sie ihre Filme genießen durften. Dem gegenüber zeichneten sich gepflegte „Raubkopien“ dadurch aus, dass sie den Genuss der Filmfreunde nicht mit einem solchen Propaganda-Machwerk trübten.
Heute nun rennt die GVU durchs Dorf und verkündet mit stolz geschwellter Brust – eine gerade einmal zur Bewährung ausgesetzte Strafe, die mit dem dramatisierten Gefängnisspot eher wenig zu tun hat:
Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.
Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.
Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
NDR-Extra3 hat einen Doppelgänger von Uhl in den Bundestag geschickt, der heute eine so unterirdische Rede hielt, dass … Ach ne, sehen Sie sich dieses Dokument selbst an.
DER SPIEGEL bringt derzeit die wohl bizarrste Geschichte aus der Frühzeit der CIA, nämlich die Indienstnahme des damals gefeierten US-Zauberkünstlers John Mulholland, dessen Anleitungsbuch für tödliche Tricks Jahrzehnte später ruchbar wurde, jedoch bis vor zwei Jahren als Urban Legend galt.
Was der SPIEGEL diese Woche bringt, konnten TELEPOLIS-Leser aus berufener Feder bereits vor knapp zwei Jahren nachlesen … ;-)
(Als ich mich mit der Mulholland-Story vor ca. 10 Jahren das erste Mal befasste, war dies übrigens der Beginn meiner Faszination für die Welt der Geheimdienste.)
In Folge 19 des CCC-nahen Podcasts „Alternativlos“ besprachen Berliner Hacker den Bundestrojaner. Wie nun gemeldet wird, können Leute in niedersächsischen Behörden den Podcast anscheinend nicht hören, weil dieser als „Hate Speech“ gelabelt werde. Erinnert an die Zensur von WikiLeaks bei US-Behörden.
Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.