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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


17. Februar 2017

Geheimdienstliche Geheimnisse vor der Dienstherrin

Der gestrige Auftritt der Kanzlerin vor dem NSA-Untersuchungsausschuss erinnerte mich an zwei Stellen aus meinem Politthriller Das Netzwerk:

So gibt es dort einen ehrgezigen Kanzleramtsminister, der seinen Geheimdienstchefs auch bei offensichtlich rechtswidrig gewonnenen Informationen keine Fragen stellt und seine Kanzlerin von kompromittierendem Wissen hierüber konsequent abschirmt. So kann sie alles plausibel abstreiten.

Außerdem macht meine Romanheldin das Buhndeskanzleramt darauf aufmerksam, dass das angebotene No Spy-Abkommem schon deshalb ein Fake sein muss, weil dies die US-Regierung gar nicht ohne Gesetzesänderung anbieten könnte, für welche im Kongress Mehrheiten und politischer Wille fehlen. Der Geheimdienstkoordinator antwortet darauf, dass man das naürlich schon selber wisse, aber darauf spekuliere, dass den politischen Journalisten die juristische Kompetenz fehlt, um diese Scharade vor Ende des Wahlkampfs (2013) zu durchschauen.

In der Tat haben gestern etliche Medien über das angebotene No Spy-Abkommen noch immer so berichtet, als sei dies jemals eine plausible Option gewesen.

15. Februar 2017

Geheimdienstvolles Päckchen

In der Post lag heute ein unerwartetes Päckchen eines mir unbekannten Absenders aus Luxemburg. Auf dem Umschlag stand die Botschaft

… für Sie …

weil Sie am 13.04.2016 schönen Artikel auf HEISE publiziert haben.

Da ich über Luxemburg hauptsächlich zur geheimnisvollen Bombenleger-Affäre aus den 1980ern geschrieben hatte, die Kenner dem tiefen Staat des Großherzogtums zuschreiben, überlegte ich kurz, ob ich das Päckchen vor dem Öffnen vielleicht besser mit ins Gericht nehme, um es da am Eingang fachmännisch durchleuchten zu lassen … Mein Beitrag In Luxemourg gehen die Uhren anders betraf den vormaligen Geheimagenten André Kemmer, der die Uhren-Affäre ins Rollen gebracht und damit eine Regierungskrise herbeigeführt hatte.

Die Neugier siegte und ich öffnete vorsichtig das Päckchen. Dieser enthielt einen Roman, der offenbar im November in Luxemburg ein Bestseller ist. Autor: André Kemmer. „Der Geheimdienst-Insider“ ist offenbar inzwischen der zweite Schlüsselroman des einst schillernden Geheimagenten, der am Finanzplatz Luxemburg offenbar sehr delikate Aufgaben hatte. Wie man heute weiß, brauchten sich die Luxemburger Geheimagenten in Sachen Dienstwagen nicht hinter dem Idol aus London zu verstecken, da sie betuchte Zielpersonen schlecht mit schäbigen Mörchen beschatten konten.

Vielleicht revanchiere ich mich ja mal und schicke Kemmer eine Ausgabe meines Geheimdienstromans „Das Netzwerk“

22. November 2016

JFK

Am 26.10.2017 werden die letzten noch gesperrten Akten zum Kennedy-Attentat freigegeben, das sich heute zum 53. Mal jährt. Wenn man sich ansieht, welche Akten mit dem JFK Records Act von 1991 noch zurückgehalten werden, kann man sich einen Reim auf den Verdacht der Zugangsberechtigten machen.

Letztes Jahr legte Kennedy-Biograph David Talbot eine Biographie des CIA-Chefs und zugleich Anwalts der rechtsgerichteten Wallstreet-Elite Allen Dulles vor, in der Talbot überzeugend nachzeichnet, wer Kennedy beseitigen wollte und wie Dulles den Staatsstreich politisch abdeckte. Gesperrt sind insbesondere die Reisedokumente des Leiter des CIA-Mordteams William King Harvey, der bereits 1975 der Church-Kommission als Organisator des Attentats in Dallas galt.

Vor ein paar Wochen hatte ich auf TELEPOLIS in einem Dreiteiler Harveys abenteuerlichen Lebenslauf nachgezeichnet:

Teil 1: Der „amerikanische James Bond“ liquidierte nicht nur ausländische Staatschefs
Teil 2: Planung eines Königsmords
Teil 3: Schachmatt

In einem Interview beklagte David Talbot mir gegenüber, dass die Medien auch zum 50. Jahrestag des Attentats weiter schwiegen oder die längst widerlegten Märchen des von Dulles diktierten Warren-Reports wiederkäuten. In Deutschland, wo wir institutionell unabhängige Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist es nicht anders.

Dass das hochverehrte Publikum den konventionellen Medien kein Vertrauen mehr schenkt und sich lieber im Internet belügen lässt, kann niemanden ernstlich verwundern. Würden die Medien ihren Job machen, hätten wir auf dem SPIEGEL-Cover längst eine Collage der Gesichter von mehreren Hundert Kindern, die ein Friedensnobelpreisträger per Drohne massakrieren ließ, mit der Aufforderung: „Stoppt Obama jetzt!“

Ich bin gespannt, ob sich diese selektive „Berichterstattung“ unter einem denkbar unsympathischen Präsident Trump halten lässt. In dessen Amtszeit wird am 26.10.2017 die Freigabe der letzten Kennedy-Akten fallen. Überraschungen sind nicht zu erwarten.

21. November 2016

Polizeipräsident von Berlin beendet Zensur von Bruno Kramms Gedichtrezitation

Dem Berliner Polizeipräsident, den die Piraten seit geraumer Zeit verklagen, ist inzwischen aufgegangen, dass Bruno Kramm das sogenannte „Böhmermann-Gedicht“ rezitieren darf. Ursprünglich hatten die Preußen angenommen, dies sei eine Straftat, weshalb die Demonstration vor der Türkischen Botschaft zunächst mit Zensur beauflagt und dann wegen Verstoßes hiergegen abgebrochen wurde.

Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft in Mainz einen Beleidigungsvorsatz des Satirikers Böhmermann endgültig verneinte, hatte nun auch der von den Piraten verklagte Berliner Polizeipräsident ein spätes Einsehen. Allerdings will er die Verfahrenskosten nicht tragen, da er seinen Fehler vor der Einstellung des Mainzer Ermittlungsverfahrens nicht habe erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich Herr Kramm sogar ausdrücklich und glaubhaft von den ernsthaft problematischen Stellen distanziert hatte, ist das ein eher schwacher Standpunkt.

Außerdem hält der Polizeipräsident die Atemalkoholkontrolle für rechtmäßig, die demonstrativ am Versammlungsleiter Herrn Kramm durchgeführt wurde, was wir als einen willkürlichen Einschüchterungsversuch ansehen. Der Fall bleibt also weiterhin spannend.

14. Oktober 2016

Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück

Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.

Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)

Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.

 

22. September 2016

„Snowden“ von Oliver Stone

Oliver Stones Biopic über Snowden ist in jeder Hinsicht gelungen.

Stone mag sich zur Dramatisierung manch dichterische Freiheit genommen haben, doch diese Kunstgriffe des Meisters erwiesen sich zur Gratwanderung zwischen Dokudrama und spannendem Kino als perfekt. Während etwa der Whistleblower-Film „Inside WikiLeaks“ als „Männer, die auf Bildschirme starren“ verspottet wurde und in jeder Hinsicht floppte, ist „Snowden“ ein kurzweiliger, unterhaltsamer, bildgewaltiger und vielschichtiger Streifen, der die beeindruckende Wandlung des patriotischen Elitesoldaten und CIA-Hackers in einen entschiedenen Bürgerrechtler anschaulich nachzeichnet, ohne in billige Heldenverehrung zu verfallen.

Zu wünschen wäre, dass Stone mit seinem Film wie bei JFK einen politischen Impact erzielt. Der Gegenwind, der gegenwärtig aus Hollywood und der US-Presse kommt, wird das schwierig machen, erlaubt aber Aufschluss darauf, wer wirklich das Sagen hat. Für die beruhigte Bevölkerung spielt das Überwachungs- und Schnüffeleithema derzeit keine Rolle. Wie schon eine Figur im Film sagt, begnügen sich die Leute mit dem Vorwand „Sicherheit“.

Als wir 2013 während des Obama-Besuchs in Berlin eine Snowden-Solidaritätsdemo an der Siegessäule aufzogen, kamen gerade einmal an die 100 Leute. Doch ganz umsonst war es nicht: Im Abspann von „Snowden“ ist ein Foto von unserer Demo zu sehen, bei der wir uns Masken von Snowden und Manning vor das Gesicht hielten. Dann bin ich also jetzt nicht nur in der US-TV-Serie Homeland, sondern nun auch im wohl bemerkenswertesten Kinofilm des Jahres … ;)

16. September 2016

Was WLANer nach der EuGH-Entscheidung tun sollten

Wer über den Telekom-Hotspot surft, etwa im Hotel oder im ICE, kann anonym ohne Password und Anmeldung ins Netz gehen. Denn § 8 TMG nimmt die Telekommunikationsunternehmen aus der Haftung aus. Das ist auch ziemlich sinnvoll, denn andernfalls kommt wieder so ein eigenwilliger Richter auf die Idee, den Inhaber von Compuserve wegen Rechtsverletzungen von dessen Kunden zu verurteilen.

Wenn Sie Ihr WLAN offen lassen, dann sollen Sie für Rechtsverletzungen Dritter haften, jedenfalls auf Unterlassung, was Anwalts- bzw. Prozesskosten verursacht. Nach der aktuellen EuGH-Entscheidung zur deutschen Störerhaftung müssen Sie den Zugang zu Ihrem WLAN mit einem Password verschlüsseln und den Namen Ihrer Gäste notieren. (Ob das mit dem deutschen Datenschutz harmoniert, wäre eine andere Frage.)

Warum Sie als Privatmensch für Gäste haften und quasi eine eigene Bestandsdatenspeicherung betreiben sollen, ist im Ergebnis seltsam. Das Haftungsprivileg der Telkos gilt nämlich sogar dann, wenn eine Telko private WLAN-Router für Angebote wie phone für ihr kommerzielles Angebot mitnutzt, etwa die Telekom mit WLAN-to-go. Technisch absolut identisch, doch was über das private WLAN rausgeht, kann teuer werden.

Das kommt aber nun einmal dabei raus, wenn man eher Lobbyisten als Experten in die Politik schickt. Die deutsche Störerhaftung ist übrigens weltweit einmalig und wird wie in vielen anderen Bereichen dafür sorgen, dass wir IT-mäßig von Ländern abgehängt werden, die man technisch eher in der Provinz verortet hätte. Innovation geht anders.

Das aktuelle Urteil legt nahe, dass rechtsbewusste Nutzer ihren WLAN-Zugang verschlüsseln sollen. Wer aber weiterhin sein WLAN offen lassen will – so die Idee des Freifunks – der sollte unbedingt (aber auch aus Gründen der Privatsphäre) ein Virtual Private Network zwischenschalten, das die Zuordnung des Internetanschlusses erschwert oder verunmöglicht.

VPN the whole day, keeps the Abmahnanwalt away!

Bekannte Anbieter sind perfect privacy, ipredator und vpntunnel. Die Freifunker machen das schon seit Jahren so und haben seither wohl Ruhe …

Falls Sie dennoch eine Abmahnung bekommen, ist Schweigen Gold: Der Kollege Herr Lorenz hatte mal vor Jahren im Rahmen einen statistischen Auswertung analysiert, welche ca. 3% Abmahnopfer tatsächlich verklagt werden. Das sind ganz überwiegend solche, die nach der Abmahnung selbst mit dem Abmahnanwalt in Kontakt getreten sind und sich dabei um Kopf und Kragen geredet haben. Aus meiner Praxis kann ich diesen Befund nur bestätigen. Aber, hey, was wissen wir Anwälte schon?

Also: Abmahnung entweder selbst in den Papierkorb werfen oder damit direkt zum eigenen Anwalt. Internetangebote, die Drohungen mit einer negativen Feststellungsklage wegen § 8 TMG empfehlen, sind vielleicht doch keine so eine tolle Idee …

Weitere juristische Kommentare zur allenfalls halbgaren EuGH-Entscheidung von den Kollegen Rechtsanwalt Thomas Stadler und Richter Dr. Reto Mantz.

EuGH, Urteil vom 15.09.2016 (Vorlageentscheidung), Az.: C?484/14

3. September 2016

Das Schachbrett des Allen Dulles

Das Buch, auf das ich fast 20 Jahre gewartet habe und letztes Jahr erschien, gibt es nun auch in einer deutschen Fassung: Das Schachbrett des Teufels – Die CIA, Allen Dulles und der Aufstieg Amerikas heimlicher Regierung von David Talbot.

Seit ich das erste Mal auf den Namen Allen Dulles stieß, wollte ich wissen, was es mit diesem Menschen und seinen schmutzigen Tricks auf sich hatte, und wie es im westlich liberalen Kulturkreis zu einer solchen staatlichen Organisation wie der CIA überhaupt kommen konnte. Der Mann, der die Welt inklusive aller seiner Präsidenten täuschte, hat das 20. Jahrhundert vermutlich stärker geprägt als die gewählten Politiker. Eine wirklich kritische Biographie war mehr als überfällig.

Als „The Devil’s Chessboard“ letztes Jahr erschien, wurden meine hohen Erwartungen sogar noch übertroffen. Zum Verständnis des US-amerikanischen Gehemdienstsystems und überhaupt zur US-Außenpolitik ist dieses sehr anschaulich geschriebene Buch ein Meilenstein. Jedes einzelne Kapitel birgt genug Stoff für eine spannende TV-Doku.

Bislang gab es biographische Beiträge über Dulles in deutscher Sprache praktisch nur von mir – die man sich angesichts des beeindruckenden Werks von Talbot sparen kann. Wer die Ära von Dulles-Feind Roosevelt, Dulles-Marionette Eisenhower und Dulles-Feind Kennedy verstehen möchte, kommt an diesem Buch nicht vorbei.

Für ein Blog zum Medienrecht ist Dulles deshalb interessant, weil es der gewiefte Industrieanwalt und Schattenmann verstand, die US-amerikanische Presse von der Spitze herab zu kontrollieren. So dinnierte der CIA-Chef mehrfach die Woche in seinen Milliardärsclubs mit Verlegern, Radiobossen und Starjournalisten, die er stets zuverlässig auf Linie brachte.

Diese fundamentale Medienkontrolle ermöglichte es Dulles, mit dem von ihm manipulierten Warren-Report durchzukommen – übrigens bis heute.  Es war Dulles enger Verleger-Freund Henry Luce, der den Zapruder-Film kaufte – um ihn jahrelang im Tresor verschwinden zu lassen, weil die Bilder nicht mit dem Warren-Report in Einklang zu bringen waren.

Autor David Talbot hat mir ein Interview gegeben, das heute auf Telepolis erscheint.

Update: Hier eine deutsche Fassung.

2. September 2016

Wie man auf Filesharingabmahnungen richtig reagiert – und wie besser nicht

Ist fachliche Kritik Werbung?

Zunächst möchte ich eines klarstellen: Ich habe nie Werbung für anwaltliche Filesharingabwehr gemacht und dieses Feld bewusst den Kollegen überlassen, schon wegen meiner Nähe zur Piratenpartei. Selbstverständlich schicke ich niemanden weg, der ein rechtliches Problem hat, schon gar nicht im Fall einer Klage. Fast alle Filesharingmandate, die ich betreue, resultieren aus Mund-zu-Mund-Propaganda.

Wenn mich jemand angefragt hat, habe ich den Leuten früher auch stets erklärt, dass ein Ignorieren eine ausreichende Strategie sein kann und daher anwaltliche Tätigkeit vorgerichtlich nicht nötig ist. Dennoch ist es mir in keinem einzigen Fall gelungen, Mandanten davon abzuhalten, mich vorgerichtlich mit Filescharingfällen zu mandatieren.

Wenn ich mich zu einem Rechtsthema fachmännisch äußere, und mir CCC-Leute „Eigenwerbung“ unterstellen, fordere ich, dass sich IT-Experten bitte auch nicht mehr öffentlich zu Sicherheitsthemen äußern sollten. Das können Laien doch sicherlich viel besser …

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Das Abmahngeschäft funktioniert, indem man dem Abgemahnten Angst macht und hierdurch zur Zahlung stimuliert. Damit verdient man Geld, Gerichtsverfahren sind hingegen riskant, weil der Abmahner nicht weiß, ob und wie sich ein Gegner verteidigen kann und ob er überhaupt greifbar ist oder Geld hat.

Von den Abmahnungen, bei denen sich das Abmahnopfer nicht einschüchtern lässt, wird nur ein sehr geringer Anteil vor Gericht gebracht. Nach Erfahrungen von Anwälten sind dies knapp 3%.

Ob die Klagequote bei Abmahnopfern, die keinen Anwalt einschalten, höher ist, weiß ich nicht. Ich nehme aber an, dass Abmahner lieber Leute vor Gericht ziehen, die keine professionelle Gegenwehr signalisiert haben. Bei mir ist es so, dass bis auf eine Kanzlei 100% aller Abmahner Ruhe gegeben haben.

Ob irgendwelche Privatschreiben an Abmahner diese vom Klagen abhalten, ist genauso wenig auszuschließen wie die Wirkung von Homöopathie. Bei einer Verfallquote von ca. 97% auch ohne Schreiben kann man über die Wirkung nur spekulieren.

Sollte man dem Abmahner vorgerichtlich erklären, warum die Abmahnung unberechtigt ist?

Wenn man eine 300% robuste Rechtsposition hat, kann man das tun. Aber bei einem Klagerisiko von weniger als 3% rate ich dazu, gelassen abzuwarten. Denn der Abmahnanwalt muss sich für seine 3% diejenigen Abmahnopfer heraussuchen, von denen er sich Erfolg verspricht. Wer vorgerichtlich sein Pulver verschießt, macht sich für Abmahnanwälte im Gegenteil interessant.

Wenn man darlegen und beweisen kann, dass Dritte als Täter infrage kommen, macht eine entsprechende Einlassung nur Sinn, wenn man diese Personen auch dem Gegner namhaft macht. Zudem fordern etliche Gerichte unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung „Tauschbörse I“, dass man diese Personen befragt hat und auch über deren Internetgewohnheiten Auskunft gibt.

Besonders delikat wird es, wenn es um Pornofilesharing geht, denn dann müsste man seinen Bekanntenkreis nach entsprechenden Vorlieben befragen und dem Abmahner denunzieren. Ich persönlich würde über meine Freunde Dritten frühestens dann Auskunft geben, wenn ich vor Gericht stehe. Dass ich irgendwelchen windigen Abmahnern ohne Not solche Daten preisgäbe, käme für mich nicht in die Tüte.

Sollte man denn nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Bis vor ein paar Jahren haben das standardmäßig die meisten Anwälte so gemacht, um Kosten für den teuren Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Erfahrungsgemäß wird der Unterlassungsanspruch allerdings nie eingeklagt. Insbesondere habe ich in Fällen dieser Art nie eine einstweilige Verfügung gesehen.

Im Gegenteil hat es ein Abmahnopfer, dass keine solche Erklärung abgibt, in der Hand, bei einer Zahlungsklage im Wege der Widerklage eine negative Feststellungsklage einzureichen, dass kein Unterlassungsanspruch besteht. Dadurch erhöht sich bei einem Abmahner das Kostenrisiko.

Sollte man dem Abmahner einen kleineren Betrag überweisen, um ihn milde zu stimmen?

Auf gar keinen Fall. Denn der Abmahner wertet das als Schwäche und weiß dann außerdem, dass das Abmahnopfer Geld hat. Das steigert das Klagerisiko auf 100%.

Gilt das alles auch für Freifunk?

Freifunker können sich zusätzlich auf § 8 TMG berufen, bewegen sich aber bis zur für den 15.09.2016 erwarteten Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs in Straßbourg in einer Grauzone. Meines Erachtens müsste § 8 TMG auch für Privatleute gelten, aber ob Gerichte dem folgen, wird man sehen.

Aber auch Freifunker können es bei einem Risiko von nur ca. 3% gelassen auf eine Klage ankommen lassen.

Kostet vorgerichtliche Abmahnabwehr immer mindestens 150,- €?

Nein. Außerdem ist die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts aus den genannten Gründen nicht unbedingt notwendig, denn die Rechtsfragen kann man auch dann prüfen, wenn der Gegner wirklich ernst macht. Selbst in einem laufenden Prozess könnte man den Gegner noch deutlich herunterhandeln.

Sollte man mit einer negativen Feststellungsklage drohen?

Wenn man wirklich eine exzellente Rechtsposition hat, sollte man damit nicht nur drohen, sondern das sofort durchziehen. Als Mittel der Widerklage setze ich negative Feststellungsklagen offensiv ein. Einer Warnung hierzu bedarf es nicht.

Drohungen diesbezüglich kann man sich sparen. Jeder erfahrene Anwalt weiß, dass solche Drohungen meistens Bluffs sind, denn die wenigsten investieren Geld in so etwas, denn davon profitieren in erster Linie Anwälte.

Anders kann es liegen, wenn man auf § 8 TMG geht. Aber auch dann könnte man genauso gut auch eine Klage abwarten. Ein Pokerspieler deckt seine Karten nicht früher auf, als er muss

Wie gut sind die Chancen, einen Prozess zu gewinnen?

Es gibt sehr viele Ansätze, um es den Abmahnern schwer zu machen. In den Prozessen, die ich für Mandanten geführt habe, konnten wir über alle Instanzen die Ansprüche abwehren, was aber manchmal alles andere als ein Kinderspiel ist. Das liegt daran, dass die Gerichte in den Instanzen und an den verschiedenen Gerichtsorten die Rechtslage unterschiedlich interpretieren. Etliche Gericht verlangen ernsthaft, dass man Erwachsene (!), denen man Zugang zum WLAN eingeräumt hat, vorher über die Gefahren belehrt hat.

Allerdings möchte ich nicht verheimlichen, dass viele Mandanten solche langwierigen Prozesse als Belastung empfinden. Besser ist es, wenn man dafür sorgt, zu den 97% zu gehören. Und da rate ich nicht zu Geschwätzigkeit und Datenschleuderei, sondern eindeutig zum Poker.

Warum hast du dich so spöttisch über den „Abmahnbeantworter“ geäußert?

Eine eigentlich normalerweise sehr sympathische Berliner Rechtsanwältin, die offenbar Content für den Abmahnbeantworter geliefert hatte, hatte meine ursprünglich rein sachliche Kritik zum Anlass für wiederholte öffentliche Beleidigungen genommen. Das ist auch völlig in Ordnung, da in Berlin Pampigkeit und schlechtes Benehmen als „Berliner Schnauze“ sozial akzeptiert ist. Ich ziehe allerdings Humor und sei es auch nur Sarkasmus als Stilmittel vor.

Ich fand es auch befremdlich, dass die Medien den Abmahnbeantworter für eine große Sache hielten, denn ich fürchte, dass der gut gemeinte Abmahnbeantworter im Gegenteil den Abmahnern in die Hände spielt. Ich würde mich in diesem Fall sehr gerne irren.

Wie vermeide ich Abmahnungen am besten ganz?

Wer ein WLAN verwendet, sollte auch aus ganz anderen Gründen ein VPN dazwischenschalten. Dann nämlich wird es für die Abmahner schwierig, einen Upload nachzuweisen. Das ist insbesondere Leuten zu empfehlen, die ihr WLAN ganz offen halten.

27. Mai 2016

Zaungast beim Duell des Jahres

Vor meinem Arbeitszimmer in Köln-Ehrenfeld steht ein Schuppen, in dem mein Nachbar seine Tischtennisplatte aufgebaut hat. Heute empfängt er dort einen Gast, mit dessen Arbeitgeber er jahrelang juristisches Ping-Pong gespielt hat – der Presserechtsstreit ist heute legendär.

Inzwischen ist man dazu übergegangen, sich im Tischtennis zu duellieren. Während in den 1970er Jahren deutsche Geheimdienste die Küche und das Telefon meines Nachbarn mit technischem Aufwand abhörten und die Ergebnisse an BILD durchstachen, wird heute aus dem Schuppen ganz offiziell übertragen:

http://realsatire.de/liveticker-titanentischtennis/