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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück

Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.

Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)

Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.

 

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2 Comments

  1. Wochenspiegel für die 41. KW., das war AlBakr, Böhmermann, NSU, Kuhhandel und Bodycams – Burhoff online Blog

    […] das Ende der Böhmermann-Geschichte mit: Erdogan scheitert mit Beschwerde, oder: Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück, […]

    #1 Pingback vom 16. Oktober 2016 um 10:45

  2. Wochenrückblick: Internet- und Medienrecht KW41 - Thomas hat Recht

    […] gegen den Berliner Piratenpartei-Vorsitzenden Bruno Kramm haben. So äußerte sich mindestens Kramms vertretender Anwalt Markus Kompa in seinem Blog. Der Politiker hatte im Rahmen einer Demonstration Teile des Böhmermann Gedichtes rezitiert und […]

    #2 Pingback vom 16. Oktober 2016 um 16:39

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