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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Halloween: Politgruselclown vs. Killerpirat

Der Möchtegern-Politiker Christopher Lauer, der von Axel Springer für irgendwas Geld bekam und plötzlich das Leistungsschutzrecht töfte fand, hat offenbar auch Spaß am Medienrecht. Neulich erinnerte ein Berliner Pirat ungebeten an Lauers schäbiges Verhalten von 2010 gegenüber einem Pirat, der Lauer an Schrägheit ebenbürtig war: Gerwald Claus-Brunner.

Der wollte damals für die Piratenpartei einen Wagen beim Berliner CSD anmelden, was an der vom Veranstalter geforderten Kaution von 1.000,- € zu scheitern drohte. Nachdem die Berliner Piraten nicht in die Gänge kamen, wandten sich Claus-Brunner und andere an den Bundesvorstand und boten persönliche Bürgschaften für den Fall an, dass nicht genug Spenden zusammenkämen. Der Bundesvorstand beschloss daraufhin ad hoc die Teilnahme mit dem Truck.

Als dies Lauer zu Ohren kam, fühlte sich die Diva übergangen. Daher bewegte der Intrigant den Bundesvorstand zur Rücknahme der Beauftragung, indem er die Einbringlichkeit der Bürgschaften in Zweifel zog. Lauer bestreitet, dabei Claus-Brunner als „bankrott“ bezeichnet zu haben. Einen Pirat, der dieses kürzlich gebloggt hatte, ließ Lauer anwaltlich auf Unterlassung abmahnen und verlangte eine Gegendarstellung.

Mit seinem beim Landgericht Berlin eingereichten einstweiligen Unterlassungsantrag fiel der Neu-Sozi zu 2/3 erst einmal auf sein Lauerface, weil zwei beanstandete Äußerungen der Meinungsfreiheit unterlagen – etwas, das Piratens mal hoch hielten. Einzig das „Bankrott“-Zitat wurde einstweilen verboten, weil Lauer an Eides statt versichert hatte, dies nicht behauptet zu haben. Insoweit erwirkte er auch per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung. (Ob ein persönliches Blog, das Erscheinungsintervalle von bis zu neun Monaten aufweist, wirklich ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach § 56 Rundfunkstaatsvertrag ist, darf man bezweifeln.)

Das kleine Problem dabei ist, dass zwei damalige Bundesvorstände inzwischen an Eides statt versichert haben, dass sehr wohl Worte wie „bankrott“ gefallen seien. Lauers eigene eidesstattliche Versicherung ist schon deshalb spannend, weil er dort eine ohne Auftrag erfolgte Anmeldung des Trucks beim CSD behauptet hatte. Aus einer Rundmail von Lauer folgt aber, dass Lauer genau wusste, dass Claus-Brunner & Co. zwischenzeitlich sehr wohl einen Auftrag hatten, mag Lauer einen solchen auch nachträglich torpediert haben.

Lauers fragwürdige Versicherung an Eides statt beschäftigt inzwischen einen alten Bekannten von ihm: Den Polizeipräsident in Berlin. Die Polizeigewerkschaft nannte Lauer jüngst einen „Politclown“.

Bereits 2014 bemühten seltsame Pseudopiraten Presserecht, als Lauer die Piratenpartei übernehmen sollte und Berichterstattung hierzu unerwünscht war. Der Zensurversuch geriet damals maximal peinlich. Lauers Kandidatur scheiterte witzigerweise an einer formalen Hürde, die er selbst entwickelt hatte, um anderen die Bewerbung zu erschweren. Auch der von Lauer 2010 beinahe sabotierte Truck beim CSD fuhr schließlich doch noch.

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Ein Kommentar

  1. Clowns | Blauer Bote Magazin

    […] Halloween: Politgruselclown vs. Killerpirat 31.10.2016, 09:30 Uhr. Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, […]

    #1 Pingback vom 31. Oktober 2016 um 21:12

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