28. April 2014
In der Piratenpartei wird regional eine unterschiedliche Parteienkultur gepflegt. Etwa in den Landesverbänden Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachen, Saarland, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein, die mit Abstand die meisten Piraten stellen, hat sich eine solide, demokratische Parteienkultur entwickelt. Dort hegt man hohe Ansprüche an Transparenz, legt gesteigerten Wert auf das Einhalten demokratischer Verfahren und pflegt eine offensive Fehlerkultur.
Beim Landesverband Berlin hingegen liefen die Dinge schon immer anders. Der legendär raue und unmenschliche Umgangston wird nirgends auch nur halb so primitiv und konsequent praktiziert wie bei den Berliner Piraten. Wer vom bemerkenswert ideologischen Berliner Kurs abweicht, wird quasi in Selbstjustiz per Shitstorm angegriffen, mundtot gemacht und ohne erkennbare Hemmung in die Nähe von Nationalsozialismus gerückt. Politik funktioniert dort auf allen Ebenen nach einem gnadenlosen Freund-Feind-Schema. Selbst Anschwärzungen bei Arbeitgebern und ähnliche Intrigen scheinen in Berlin akzeptierte Methode zu sein. Transparenz äußert sich allenfalls in der Weise, dass man Vetternwirtschaft nicht einmal mehr bemäntelt.
Versprach man einst Partizipation, Transparenz und Basisdemokratie, ist das Klima nunmehr auch auf Bundesebene von Klüngelei, Eigenmacht und Selbstjustiz geprägt. Da die Berliner beim Bremer Bundesparteitag einen demokratischen Wahlsieg von Stefan Körner befürchteten, unterstützten sie Julia Schramms Frankfurter Vertrauten Thorsten Wirth, der sich in seinem Landesverband Hessen allerdings nicht bewährt hatte. Im „Fahnengate“ und „Bombergate“ versagte Wirth dann auch auf ganzer Linie und redete stattdessen den Berlinern nach deren dumpfer Schnauze. Etliche Aktive traten daraufhin aus oder in #Orgastreik, die oben genannten Landesverbände bekundeten ihren Unmut in deutlichen Stellungnahmen. Nachdem drei Bundesvorstände schließlich am 16.03. zurücktraten, wurde der BuVo satzungsgemäß handlungsunfähig.
Aktuellstes Problem der Partei ist, dass diese auf Bundesebene derzeit noch immer nicht wieder satzungsgemäß vertreten wird. Statt eine kommissarische Vertretung zu ernennen, die unverzüglich einen außerordentlichen Parteitag hätte einberufen müssen, hat Wirth unter Missachtung des Verbots des Selbstkontrahierens mal eben sich selbst und die restlichen Bundesvorstände zum „kommissarischen BuVo“ ernannt. Von ihren Getreuen lassen sich die eigentlich entmachteten Ex-Vorstände „unser BuVo“ nennen. Bis zum heutigen Tag verschleppt „unser BuVo“ das unverzüglich gebotene Einberufen eines außerordentlichen Parteitags, ein solcher ist bislang lediglich für Ende Juni (!) angekündigt.
Es dürfte wohl auch der Fall des § 9a Abs. 11 der Satzung vorliegen. Wie sich inzwischen herausstellt, war „unser BuVo“ schon wegen der Urlaubsplanung der Beteiligten absehbar nicht in der Lage, seiner Aufgabe nachzukommen. Angebotene Hilfe wie etwa unterschriftsreife Verträge über BPT-geeignete Hallen usw. schlug Wirth großzügig aus. Nachdem „unser BuVo“ in einer hochnotpeinlichen „unser BuVo“-Sitzung Antworten angekündigt hatte, verbarrikadiert er sich zwei Wochen später arrogant im Hinterzimmer – die Antworten blieb er bislang schuldig. Kritiker des „unser BuVo“-Mimimi werden von Berliner Piraten scharf angegriffen – „Korpsgeist“ würde man diesen Treueschwur anderswo nennen.
Auch die von Berlin protegierte EU-Spitzenkandidatin Julia Reda glänzt mit Eigenmacht. Reda und ihre Berliner Ideologen waren beim BPT in Bochum mit ihrem Programmantrag eigentlich gescheitert. Doch demokratische Entscheidungen hinderten die vormalige JuPi-Vorsitzende natürlich nicht daran, in einem uninspirierten Wahlspot statt TTIP-Kritik genau diese Forderungen zu bringen, inklusive dem albernen Weltraumfahrstuhl nebst Weltraumfahrstuhlmusik. Wenn man Kritik an den aufgestellten Kandidaten übt, verweisen diese auf ihre demokratische Legitimation. Die galt den Berlinern allerdings einen Dreck für die demokratisch abgestimmte NRW-Liste zur jüngsten Bundestagswahl, weil die NRW-Kandidaten nicht durchgehend den ideologisch verbohrten Vorstellungen entsprachen. Ehrensache, dass die Berliner ihre Kollegen aus NRW und anderen Bundesländern bei ihren Berliner Presse-Spezis anschwärzten.
Eigenmächtig und damit definitiv nicht demokratisch handelten auch jene Berliner Piraten, die beim BPT in Bochum der Veranstaltung durch penetrantes Aufhängen von Antifa- und Anarchofahnen ihren Stempel aufnötigten („Fahnengate“).
Besonders faszinierend finde ich, wenn die Berliner Piraten altklug von Minderheitenrechten und am liebsten vom Feminismus predigen. Bei den letzten Berliner Vorstandswahlen wurde ein rein männlicher Landesvorstand gewählt, während etwa bei uns unbelehrbaren „Machos“ in NRW Frauen im Landesvorstand ganz selbstverständlich zahlreich vertreten sind. Minderheiten haben bei den Berlinern nur dann etwas zu melden, wenn sie ideologisch passen. Die linientreue Mentalität im Landesverband Berlin spiegelte sich auch in dessen sogenannten Landesschiedsgericht wieder, wo rechtsstaatliche Grundsätze keine allzu große Wertschätzung erfahren, während man dort hingegen Urteile gendert …
Als ich 2012 vor genau zwei Jahren in das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei eintrat, sah ich mich damals alsbald zur Ansage veranlasst, dass ich meine Aufgabe als neutraler Richter ernst nähme, das auch von meinen Kollegen erwartete und für Klüngelei nicht zur Verfügung stünde. Statt sachlicher Auseinandersetzung reagierten Berliner BSG-Richter mit albernen persönlichen Angriffen. Nachdem wir uns dann berappelt hatten, war am BSG während meiner im letzten November ausgelaufenen Amtszeit kein nennenswerter Klüngelversuch mehr zu erkennen.
Beim BPT13.2 in Bremen wurde das BSG überwiegend mit Personen aus dem Landesverband Berlin und den bekanntlich Berlin-orientierten JuPis besetzt. Entsprechend linientreu fielen denn auch die jüngsten BSG-Entscheidungen aus, für die man sich einfach nur noch schämen möchte.
Hoffentlich läuft es in meiner anderen Partei Die PARTEI besser …
UPDATE:
Es kommentiert die laut BSG über jeden Verdacht von Klüngelei, Parteilichkeit und Unsachlichkeit erhabene vormalige Vorsitzende des LSG Berlin und aktuelle BSG-Richterin Daniela Berger, die bestimmt auch nie pöbeln würde:
Vielleicht sollte der @KompaLaw sich ’ne neue Basis wählen? #lastTweets
22. April 2014
In Deutschland unterliegt das Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant einem fundamentalen Schutz. Das Abhören entsprechender Gespräche durch Strafverfolgungsbehörden – offline wie online – ist unzulässig, eine Verwertung entsprechender Erkenntnisse ausgeschlossen.
Der Päsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges wies allerdings anlässlich der in knapp einem Monat anstehenden Europawahlen darauf hin, dass unsere verehrten Sicherheitspolitiker da deutlich schmerzfreier sind. So war tatsächlich der Versuch gemacht worden, das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch Europa auszuhebeln. So wollte man sogar den für Abhörmaßnahmen erforderlcihen Richtervorbehalt umgehen, etwa in der Weise, das Länder ohne einen solchen Richtervorbehalt bei eigenen Ermittlungsverfahren die deutschen Behörden zur Schnüffelei anweisen sollten. Dieser infame Angriff auf den Rechtsstaat konnte durch Besonnenheit der Entscheidungsträger abgewendet werden (BRAK Mitteilungen, S. 53).
Wer bei seiner Entscheidung zur EU-Wahl noch Hilfestellung benötigt, dem empfehle ich einen aktuellen Text von Süddeutsche-Chef Heribert Prantl über die Schiedsgerichte des geplannten TTIP-Abkommens. Demgegenüber spircht sich Friedrich Merz, Häuptling der von mir kürzlich beleuchteten Atlantik-Brücke, für eben diese privaten Schiedsgerichte aus.
Bzgl. TTIP weist die FAZ aktuell auf negative Effekte etwa im Hinblick auf das Versicherungswesen hin.
14. April 2014
Am Wochenende habe ich fleißig Sozialpunkte bei den Datenschützern gesammelt.
Am Freitag stand in Bielefeld die jährliche Verleihung der Big Brother Awards an. Höhepunkt war Heribert Prantls wortgewaltige Laudatio auf Edward Snowden, dem der neu geaschaffene Positiv-Preis „Julia and Winston Award“ verliehen wurde.
Samstag dann ging es zu Demo StopWatchingUS in Köln, hier ein schöner Bericht des WDR.
Am Sonntag machten sich die Bündnispartner der Demo Gedanken, ob und wie man für Datenschutz noch mehr mobilisieren könnte. Das wird sehr schwierig werden. Das abstrakte Thema Überwachung wurde in Deutschland erst verstanden, als das Abhören von Angela Merkels Handy bekannt wurde (obwohl gerade das Belauschen fremder Staatschefs für Geheimdienste ein denkbar legitimes Ziel ist). Auf der Prioritätsskala der Deutschen rangiert Datenschutz etwa an Position 15.
9. April 2014
Kommenden Samstag treffen sich verantwortungsvolle Menschen in Köln, um zu demonstrieren, dass es sich auch unter Freunden nicht gehört, sich uneingeladen in fremden Rechnern und Telefonen herumzutreiben. Wem die Unschuldsvermutung und Privatsphäre etwas bedeuten, der findet sich um 14 Uhr am Heumarkt zur Demo #StopWatchingUs ein. Abends gibt es eine Party, am Sonntag ein Barcamp.

8. April 2014
Inzwischen ist das von der Lokalpresse berichtete Urteil des Amtsgerichts Bonn online, das einem selbsternannten Umweltschützer verboten hatte, (heimlich) den Halter eines unangeleinten Hundes im Naturschutzgebiet zu fotogragieren, um ihn an die Behörden zu verpetzen. Die Bilder wurden nicht veröffentlicht, sondern für einen Rechtsstreit verwendet.
Das in den §§ 22 ff. KunstUrhG geregelte „Recht am eigenen Bild“ regelt zwar, ob man angefertigte Fotos von Personen auch veröffentlichen darf, nicht aber verbietet das KunstUrhG das Fotografieren (andere Ansicht: RA’in Janina Ruland). Grundsätzlich ist allerdings das Anfertigen von Fotografien in der Öffentlichkeit erlaubt, solange man nicht gerade ein militärisches Sperrgebiet ablichtet oder die „Öffentlichkeit“ zufällig eine öffentliche Sauna oder ähnliches ist. Juristisch ist Fotografieren von der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
Vereinzelt gibt es Entscheidungen, die etwa fotografierten Polizisten vor Ort das Löschen von Fotos erlaubten, da diesen nicht zumutbar sei, eine drohende Veröffentlichung abzuwarten. Das Abfilmen von öffentlichem Raum mit Überwachungskameras kann gegen Datenschutzbestimmungen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, etwa dann, wenn die Kamera auf den Hauseingang des Nachbarn gerichtet ist. Ggf. ist auch Haus- und Urheberrecht ist zu beachten.
Vorliegend aber war der Fotograf alles andere als aufdringlich, sondern fotografierte sogar heimlich. Die Bilder waren nicht zur Veröffentlichung oder zu einem Missbrauch bestimmt, sondern gingen ausschließlich an die Behörden, die sogar nach § 24 KunstUrhG und § 45 UhrG privilegiert sind. Angeblich hatte sie der Fotograf sogar anschließend gelöscht. Sie kamen dem Hundehalter erstmals im Wege einer Akteneinsicht zur Kenntnis:
(…) mit 18 dokumentierten und fotografierten Verstößen an dem streitursächlichen Tag und gut 35 mögliche Verstößen in einer Woche zielgerichtet letztlich an behördenstatt Ordnungswidrigkeiten festhält und die Personen während ihres Aufenthaltes systematisch überwacht ohne dass dies dem Kläger als Betroffenen zuvor bekannt gemacht worden wäre. (…)
Das Amtsgericht bewertete die Fotonachstellungen als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Hundehalters, der nicht gerechtfertigt gewesen sei. Der selbsternannte Hilfssherrif hätte sich durch Notieren des Autokennzeichens behelfen und die Behörden ihren Job machen lassen können. Daher verurteilte es den Fotofreund zur Unterlassung und erkannte auf einen für Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten sensationell niedrigen Streitwert von 500,- €.
Unabhängig von der Frage, ob man das Gestalke von solch selbsternannten Wildhütern nun schätzt oder nicht: Juristisch ist das Urteil nicht ganz so überzeugend. Die vom Amtsgericht angeführten Urteile befassen sich nicht mit gezielter detektivischer Dokumentation von Hundeunrecht, sondern mit penetranter dauerhafter Videoüberwachung und betreffen überwiegend schon nicht den Unterlassungsanspruch.
1. Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht?
Während das Amtsgericht Bonn sich ausgiebig damit befasste, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt gewesen sei, hielt es sich bei der Begründung, ob überhaupt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorläge, nicht allzu lange auf. Ein allgemeines „Recht aufs Nichtfotografiertwerden“ im öffentlichen Raum gibt es aber derzeit nicht. Soweit in jenem Nachbarschaftsfall von 1995 die Kameraüberwachung verboten wurde, ging es um einen Überwachungsdruck, der massiv in das Persönlichkeitsrecht eingriff.
2. Güter- und Interessenabwägung
Im bezogenen Urteil machte der BGH eine in derartigen Fällen nun einmal gebotene Güter- und Interessenabwägung zwischen dem Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht (grundrechtlich geschützt aus Art.. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) und dem Interesse des Filmers, der seinerzeit das Abladen von Unrat auf seinem Grundstück dokumentieren wollte (grundrechtlich ebenfalls geschützt, nämlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG). Letzteres sah der BGH in diesem konkreten Fall als weniger gewichtig an.
Beweisverwertung
Das Amtsgericht Bonn bezog sich auf zwei weitere Zivilurteile, in denen es allerdings nicht um Unterlassung ging. So hatte das OLG Köln die Beweisverwertung von Videoaufnahmen in einer Waschküche abgelehnt, weil diese heimlich angefertigt worden waren, was als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bewertet wurde. Ebenso erkannte als OLG Karlsruhe, als jemand sein Auto gegen Vandalismus verdeckt überwachen wollte. Ggf. wäre es sinnvoll gewesen, mit der gleichen Argumentation auch im Bonner Hunde-Fall einer Verwertung der Bilder durch die Behörden zu widersprechen.
Unterlassungsanspruch?
Ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch gegen das Anfertigen von Fotos ist außer in § 201a StGB nicht vorgesehen. Einem Richter ist es auch nicht ohne weiteres gestattet, selbst Gesetze zu erfinden oder nicht anzuwenden, vgl. Art. 100 GG. Wenn nunmehr ein Richter unter extensivem Heranziehen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Dokumentieren von Rechtsverstößen verbietet und damit Fotografen eine Rechtfertigung für seine Fotos aufbürdet, dann steht künftig jeder Fotograf mit einem Bein mindestens im Gerichtssaal. Wenn etwa heimliches Fotografieren verboten ist, werden darüber vermutlich Privatdetektive nicht allzu glücklich sein. Betroffen wären jedenfalls definitiv die Dashcams, die ja derzeit auch datenschutzrechtlich in der Kritik stehen. Teleobjektive werden demnächst dann wohl waffenscheinpflichtig.
Wie gesagt, dem Denunziantentum gilt grundsätzlich nicht meine Sympathie. Aber solange sich ein Umweltfreund rechtstreu verhält und die Behörden unterstützen möchte, kann man dem Leinenmuffel durchaus zumuten, als Fotomotiv herzuhalten, wenn dies nur den dargestellten Zweck betrifft. Es wäre Sache des Gesetzgebers, hier Änderungen ausgestalten.
Jedenfalls der Hund hat ganz sicher keinen Anspruch auf Unterlassung, vgl. § 1 BGB.
Digital Courage hat diesen Clip von Politikerreden zusammengeschnitten. Nunmehr eher interessant für Historiker …
27. März 2014
Heute ist ein großer Tag für die Zunft der Medienrechtler: Was Uschi von der Leyen nicht schaffte, dürfen künftig Richter Buske & Co.: Netzsperren verfügen.

admin •

16:07 •
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Urheberrecht,
Verdachtsberichterstattung,
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25. März 2014
Für die Freunde der NSA-Spione gibt es kommenden Samstag, den 29.03.14, ein besonderes Freizeitangebot:
Der NSA Spion Schutzbund und andere Vereinigungen laden zu einer groß angelegte Expedition ein.
Treffpunkt ist um 15:00 Uhr am Griesheimer Marktplatz.
Während der Expedition wird es ausreichend Gelegenheit geben, um sich über bisherige Forschungsergebnisse und aktuelle Expertenerkenntnisse zu informieren.
Vielleicht kommen ja wieder auch prominente Gäste … ;)
14. März 2014
Der deutsche Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ nähert sich allmählich seiner eigentlichen Aufgabe an:
Vor wenigen Wochen wurden Pläne bekannt, dass man künftig auch Geheimdiensten „befreundeter Länder“ auf die Finger sehen will, was aus histroischen Gründen bislang ausgespart wurde.
Heute nun wurde bekannt, dass Bundestagsabgeordnete der Linkspartei nicht mehr beobachtet werden sollen, es sei denn, dass sie ihren Abgeordnetenstatus missbrauchen.
Das wurde auch langsam Zeit. Wir haben 2014.
25. Februar 2014
Beim Lesen des heute veröffentlichten GCHQ-Dokuments “The Art of Deception: Training for Online Covert Operations” über die Zersetzungsmanipulationen des britischen Geheimdienstes musste ich trotz des widerwärtigen Themas mehrfach schmunzeln: Es geht um geheimdienstliche Täuschungsoperationen im Internet, die den Schlapphutschülern anhand des Schemas eines Zauberkunststücks erläutert werden. Diese werden aufgelockert durch Hinweise auf bekannte Zauberkünstler, die mit Geheimdiensten zu tun hatten.
Vor einem Jahrzehnt hatte ich Fachkreisen Biographien über exakt solche Zauberkünstler veröffentlicht, etwa über den angeblichen „War Magician“ Jasper Maskelyne oder eben John Mulholland (zudem ich gerade einen Dokumentarfilm berate). Mein speeniges Buchprojekt „Böse Zauberer“ müsste ich mal wieder angehen. Über gelegentlich zauberhafte Spionage habe ich neulich ein ePub bei HEISE mit dem Titel COLD WAR LEAKS. (Hier ein Mitschnitt einer Lesung mit der Mulholland-Story).
Einige der Beiträge sind mit Kartentricks illustriert. Nun ja, dafür reicht es bei mir noch … ;)
A Gambler’s Nightmare from Oguz Teoman on Vimeo.