13. März 2014
Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?
Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.
admin •
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27. Februar 2014
Letztes Jahr hatte ich schon einmal für „Schweinchen Babe“-Synchronsprecherin Anne Helm die Kohlen aus dem Feuer geholt, nachdem sie Mist gebaut hatte. Wenn sie aktuell Hilfe braucht, etwa bei der Durchsetzung von Polizeischutz oder der Organisation konspirativer Unterkunft, helfe ich gerne. Und auch vor angreifenden Nazi-Idioten würde ich sie im Rahmen meiner Möglichkeiten schützen. Nicht allerdings würde ich eine Demo von gerade einmal 11 armseligen Neonazi-Elendsgestalten durch Aufmerksamkeit und Negativ-PR aufwerten wollen. Ich halte es mit den Grünen Neukölln, die nichts davon halten, Stichwortgeber für Nazis zu spielen. Die Berliner Piraten allerdings scheinen zur eigenen Profilierung Nazis dringend zu benötigen.
Eine andere Frage ist die Politikerin Anne Helm. Die hat zwar inzwischen eingeräumt, dass die Aktion in Dresden wohl nicht ganz das Gelbe vom Ei war, will sonst aber keine Konsequenzen ziehen. Wäre sie eine gute Politikerin, hätte sie das Unausweichliche bereits letzte Woche getan und ihrer Partei eine krasse Zerreißprobe und ihren Buddies Interessenkonflikte erspart. Ob Anne Helm doch noch ihren Verzicht auf die Annahme eines Mandats im EU-Parlament erklärt, ist inzwischen egal, denn einen EU-Wahlkampf der Piraten wird es diesmal nicht geben.
Dagegen spricht bereits das unfassbare Verhalten der Spitzenkandidatin Julia Reda, die den dringenden Verdacht noch immer nicht ausgeräumt hat, einen digitalen Kettenhund auf parteiinterne Kritiker zu hetzen oder dieses zumindest zu billigen. Für Berliner Piraten ist es offenbar normal, kritische Parteikollegen mit kruden Nazis-Prangern in Misskredit zu bringen und „Listen“ von Gegnern zu führen. Reda war auf dem Ticket der „Jungen Piraten“ gereist, eine Art digitale Schlägerorganisation erstaunlich primitiver Zeitgenossen, die im Windschatten der Piraten eine Parallelstruktur aufgebaut hatten. Reda war zudem vom umstrittenen Landesverband Berlin protegiert worden, der sich nach seinem Statement vom letzten Sonntag außerhalb des Parteikonsens gestellt hatte. Kein Pirat, der noch eine Funken Selbstachtung hat, wird für diese verkorkste EU-Liste einen Finger krumm machen wollen. (Tut mir leid, Foti, Anke und Bruno.)
Die schwächste Figur in dieser Affäre machte leider der neue Piraten-Babo Thorsten Wirth, dem offenbar dessen Loyalität zu Gestalten aus dem radikalisierten Landesverband Berlin zum Verhängnis wurde. Der Bundesvorstand wäre gemäß § 8 der Bundessatzung verpflichtet gewesen, den Landesverband Berlin aufzufordern,
„die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.“
Dass die Einheit der Partei beschädigt wurde, ist unübersehbar, hatten doch diverse Landesverbände eindringlich zum Einschreiten aufgefordert:
Demgegenüber steht das hummeldumme Statement des Landesverbands Berlin, der einerseits der Presse vorwarf, Helm die Tat ohne Grundlage anzulasten, sich aber andererseits darüber beklagte, dass ihr nackter Körper zur Schau gestellt werde. Schuld sei natürlich die CDU Neukölln …
Neben der offensichtlich verletzten Einheit der Partei sind im Landesverband Berlin etliche Grundsätze der Partei missachtet worden. Zudem hat der Landesverband Berlin dem Ansehen der Piraten 100 x mehr geschadet als alle anderen Landesverbände zusammen. Praktisch alle Quartalsirren, die der Glaubwürdigkeit der Piratenpartei schadeten, haben einen Berliner Hintergrund. Für die bislang ausbleibende Ermahnung durch den Vorstand habe ich genau 0 (in Worten: Null) Verständnis. Gegen eine Piratin, die eine Brandfackel an die russische Botschaft geworfen hatte und damit einen diplomatischen Zwischenfall geschaffen hat, ist offenbar nicht einmal eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet worden. In den letzten Tagen haben etliche Piraten die Partei verlassen, darunter auch viele Berliner, die sich den schrillen Landesverband über Jahre hinweg antaten, aber mit der zunehmenden Radikalisierung nichts anfangen können.
Da auch der Bundesvorstand das Zeitfenster zum Handeln verpasst und damit beim Kobayashi-Maru-Test durchgefallen ist, werden die kapitänslosen Piraten nun die Europawahlen und möglicherweise die gesamte Piratenpartei selbst versenken. Die Interessen der Piraten, vor allem deren Kernthemen, müssen im EU-Parlament die Parteien Bündnis90/Die Grünen und DieLinke vertreten. Da diese Parteien sich im Urheberrecht und bezüglich Überwachung unseren Standpunkten angenähert haben und über gute Fachleute verfügen, ist die Situation halbwegs erträglich.
Ich selbst werde diesmal für die Partei Die PARTEI Wahlkampf machen und mich scheckig lachen, wenn wir es tatsächlich schaffen, Martin Sonneborn ins Parlament zu hieven. Der PARTEI bin ich einen Tag nach der von Berliner Vollpfosten sabotierten Bundestagswahl eingetreten. Wenn schon Satire, dann bitte freiwillig. Und einen cooleren Kandidaten als den Spitzenkandidat der PARTEI haben die Piraten nun einmal nicht ansatzweise zu bieten. ;)
23. Februar 2014
Die Pressesprecherin der Piratenpartei Deutschland (Berlin) beharrt noch immer tapfer darauf, dass die Identität der mäßig vermummten „Feme“ von Dresden nicht geklärt sei. Nahezu der Rest der Welt beurteilt dies offenbar anders. (Update: taz bleibt bei ihrer Behauptung. ;) ) Mit Verspätung von 69 Jahren detonierten Harris‘ letzte Blindgänger in der Piratenpartei: #Bombergate. Dem hallte ein sehr häßlicher Twitterstorm hinterher, bei dem es zu Schwerveletzten kam – mancher wurde in seinen Ansichten verletzt, mancher in seiner Würde. Jeder kann sich ein Bild davon machen, wie schnell insbesondere Berliner Weltverbesserungspiraten fähig sind, ihre Gesprächspartner als „Nazis“ zu bezeichnen.
Nachdem sich der Bundesvorstand gewisse Zeit mit einer Reaktion ließ, die dann eher halbherzig ausfiel, setzte ein Exodus etlicher bekannter Piraten ein, darunter ehemalige Bundesvorstände, ein amtierender Landesvorsitzender und ITler, die den Laden aufgebaut hatten. Die größten Landesverbände veröffentlichten daraufhin deutlich kritischere Stellungnahmen. Doch der Shitstorm der Trollhorden, die überwiegend in Berlin heimisch zu sein scheinen und bundesweit einzufallen pflegen, riss nicht ab – dafür der Partei-Orga der Geduldsfaden, so dass diese in Streik tat: #orgastreik!
Die „Sabotage“ von Kommunikationseinrichtungen war gerade in der für Netzneutralität kämpfenden Piratenpartei ein eher unerwarteter Schritt. Ungleich absurder fiel jedoch die Reaktion etwa der selbsternannten Anarchisten(!) aus, die mit Schadensersatzforderungen, Parteiausschlussverfahren und Strafrecht drohten – wie Anarchisten halt so sind … ;) Manche dem ultralinken Flügel zuzurechnende Helden sprachen auch noch den ehrenamtlichen IT-Arbeitssklaven das „Streikrecht“ ab, etwa die ideologisch besonders aufgeladenen JuPis. Absurder geht es nicht mehr. (Update: Doch, geht! Ein Antideutscher bemängelte in einer Stellungnahme schlechtes deutsch.)
Wie man es dreht und wendet: Orgastreik mag radikal gewesen sein, aber für viele, die eher eine sozialliberale Bürgerrechtspartei und nicht eine Anarcho-ultrafeministische MLPD 2.0 für Bildungsferne sein wollen, der letzte Schritt vor dem Austritt aus einer gekaperten Partei.
Während man gewisse Trolle ertragen, ignorieren oder blocken muss, möchte ich gerne einen Tweet für die Nachwelt konservieren. Die folgende „geistreiche“ Äußerung stammt nicht von irgendwem, sondern vom sich dem „linken Flügel“ zurechnenden Beauftragten für die Bundesparteitagsorga, der dort regelmäßig die Versammlungsleitung macht und gelegentlich in Selbstgerechtigkeit zu ertrinken droht:
Die Piraten hatten nach der Bundestagswahl den dysfunktionalen Bundesvorstand von Neumünster ausgetauscht – aber das sonstige schrille Personal beibehalten. Selbst notorische VersagerInnen behielten Einfluss. Keine Pointe.
Auch in Berlin gibt es durchaus zivilisierte und konstruktive Piraten, allerdings werden die kaum wahrgenommen. Leuchtendes Beispiel war Cornelia Otto, die für die Berliner ins Rennen für den Bundestag geschickt worden war. Doch ihre ruhige, freundliche und kompetente Art passte nun einmal nicht zur Trollhochburg. Am Freitag verließ sie nach langem Ringen mit sich selbst die Partei.
Schließlich trudelte auch aus Sachsen eine altklug belehrende Stellungnahme ein, die den Linksautonomen/Antideutschen/Ultrafemimimiwasweißich gefällig sein dürfte – brav. Keine ausdrückliche Äußerung kam bisher vom „LV Hollywood“ (Berlin), wo man sich um mangelnde Solidarität mit Dramaqueens sorgt – und lieber weiter Party macht. Die deutlichste Stellungnahme hingegen bot am Samstag schließlich der Landesverband Schleswig-Holstein. Well done! :)
admin •
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13. Februar 2014
Letzte Woche hatte ich mir im Landtag NRW u.a. diese Expertenanhörung zur Situation der Wirtschaftspionage vor dem Hintergrund der Snowden-Leaks angesehen. Daniel Schwerd stellt ab Minute 37 unbequeme Nachfragen, warum dem für die Abmwehr von Wirtschaftsspionage zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz scheinbar Informationen unbekannt sind, die jeder Interessierte in den Medien erfahren kann. Er spielte dabei auf den Vortrag von Jacob Appelbaum über die „Angry Neighbours“ genannten Werkzeuge an, mit denen anvisierte Systeme auch ohne Internetanschluss ausgespäht werden können.
Die Experten beurteilten die Spielräume des Staates zur Abhilfe als gering. Einer der Auswege sehen sie in Open-Source-Systemen.
Und nochmal zu Edathy:
Zum aktuellen Informationsstand, dass es sich wohl um sogenannte „Posing Pictures“ handeln soll, sowie zum Verhalten seiner „Parteifreunde“ hatte ich vorhin auf Telepolis geschrieben.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
Damals fügte man den bis dahin straflosen „Besitz“ von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ und hantierte mit Begriffen wie „wirklichkeitsnahes Geschehen“. (Update: Offenbar war Besitz kinderpornographischer Schriften bereits seit 1993 strafbar, nicht nur das Verbreiten.) Der Besitz von Posing Pictures kann dann strafbar sein, wenn Kinder abgebildet werden, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß „aufreizend zur Schau stellen”. Wann dies der Fall ist, wird in Evidenzfällen nachvollziehbar sein, dürfte aber noch einige Strafrechtler beschäftigen. Vermutlich kann so manch harmloses Foto von Kleinkindern im Planschbecken bei entsprechender Neigung Reize auslösen.
Apropos Gummiparagraf: 2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte …
Ein anderes Körperteil nahm Rechtsausschuss-Mitglied Edathy quasi in den Mund, als er einem Fotografen das kreuzweise Züngeln hieran empfahl – nachdem Edathy dessen Urheberrecht auf Facebook missachtet hatte. Pharisäertum ist Edathy also nicht unbedingt fremd. Im Bundestag allerdings werde ich ihn jedenfalls nicht vermissen.
Nichtsdestotrotz hätte auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müssen. Und wie der Kollege Vetter zu Recht anmerkt, ist es schon fragwürdig, wenn der Erwerb legaler Bilder ohne weiteres einen „Anfangsverdacht“ für illegale Bilder auslöst, auf den sich Hausdurchsuchungen stützen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft wohl nichts Dringenders zu tun hat?
(Update: Selbstverständlich halte ich es für richtig, dass Kinderpornographie verboten ist.)
admin •
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11. Februar 2014
Die Zeitung DIE HARKE „rechtfertigt“ ihr Foto, das ihr Reporter von einer Balustrade aus durch das geschlossene Fenster von Edathys Wohnung gemacht hatte. Laut SPIEGEL ONLINE/Reuters will die Zeitung dennoch an Inhalt und Bebilderung des Artikels festhalten:
„Ja, wir bleiben bei unserer Darstellung“, sagte Autor Reckleben der Nachrichtenagentur Reuters – obwohl der frühere Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses mittlerweile juristische Schritte angekündigt hat. „Die Strafanzeige sehe ich gelassen, da hat er keine Chance“, sagte Reckleben weiter. Edathy sei „kein kleiner Bürgermeister“, sondern „eine veritable Person der Zeitgeschichte“.
Reckleben wird seine Rechtsmeinung wohl etwas relativieren müssen. Auch „Personen der Zeitgeschichte“ sind kein Freiwild, ebenso wenig deren private Räumlichkeiten.
Ein Berichtsinteresse der Öffentlichkeit wird sich für das fragliche Foto kaum begründen lassen, denn dort ist weder Edathy noch irgendetwas zu sehen, was mit den Vorwürfen zu tun haben könnte. Das Zimmer ist von der Privatsphäre geschützt, da es nicht ohne Hindernisse eingesehen werden konnte. Damit liegt mit einiger Sicherheit ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Herrn Edathy vor.
Auch der Pressekodex dürfte verletzt sein:
Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden.
Zutreffend ist allerdings die Einschätzung, was den strafrechtlichen Vorwurf betrifft. So wäre eine Fotografie von Edathys Wohnung nur dann nach § 201a StGB strafbar, wenn dort Personen abgelichtet werden, die zum Schutzkreis der Vorschrift gehören. Abgebildet wurden aber nur Staatsanwälte und deren Hilfspersonen, die gerade nicht die häusliche Abgeschiedenheit einer Wohnung wahrnehmen.
Auf den Aufnahmen sind allerdings künstlerische Bilder an der Wand zu sehen. Sofern der Künstler diese noch nicht offiziell veröffentlicht hat, wozu eine privates Aufhängen in der Wohnung nicht notwendig zählt, dann könnte ein Eingriff in § 12 Abs. 1 UrhG vorliegen.
admin •
20:10 •
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„Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“
Mit diesen Worten verteidigte sich Herr Edathy (SPD), der vor wenigen Tagen sein Bundestagsmandat so plötzlich aus angeblich gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Zu Recht beschwert er sich darüber, dass bei seiner Hausdurchsuchung die Presse dabei war, die etwa darüber berichten konnte, dass die dort präsente Staatsanwältin u.a. für Sexualstraftaten zuständig ist.
Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen „Terroristen“ und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.
Wer gefährlich ist, der soll gezielt verfolgt werden und ein faires Verfahren bekommen – so wie Herr Edathy es für sich einfordert.
Ein faires Verfahren darf übrigens auch nicht die – auf den ersten Blick paranoid erscheinende – Möglichkeit außer acht lassen, dass auf Rechnern kompromittierendes Material untergeschoben wird. Genau so etwas etwa kann und macht nämlich die NSA (auch wenn ich das im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich halte).
8. Februar 2014
Bei Verdachtsberichterstattung erliegen Journalisten häufig der Versuchung, sich für eine Partei zu entscheiden, wobei die Argumente nicht notwendig sachliche sind. Insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch will kein Autor Gefahr laufen, ein tatsächliches Opfer auch noch zum Lügner zu stempeln. Gerade in solchen Fällen aber, in denen ein möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter seine Unschuld häufig nicht beweisen kann, wären professionelle Kommentatoren gut beraten, vorverurteilende Berichterstatung zu vermeiden. Auch der Deutsche Pessecodex verlangt das.
Derlei Handwerk scheint die taz-Autorin Christina Nord noch lernen zu müssen. Schon die Überschrift „Nichts sehen, nichts sagen“ und die Dachzeile, in der von einer „Verkommenheit Hollywoods“ die Rede ist, beziehen klar die dann doch etwas unkritische Position. Dabei gesteht die „Expertin“ selbst ein, dass Aussage gegen Aussage stehe, urteilt aber:
„Angesichts des Detailreichtums von Dylan Farrows Erinnerung scheint es wahrscheinlicher, dass er lügt.“
Ähm. Nein. Bei unbeteiligten Zeugen kann Detailreichtum tatsächlich ein Indiz für Glaubwürdigkeit sein. Zeugenaussagen bewertet man jedoch auch hinsichtlich einer sogenannten „Belastungstendenz“. Hier nämlich haben wir es nicht mit einer bloßen Zeugin zu tun, sondern mit einer angeblich Geschädigten, die ganz klar im Lager von Mia Farrow steht, die Allen seit über 20 Jahren hasst.
Bereits damals kam ein Gericht zum Schluss, dass an den Anschuldigungen wohl nichts dran sei. Allen wurde 1993 insbesondere durch die Nanny entlastet, die aussagte, an dem fraglichen Tag die Adoptivtochter keine fünf Minuten aus den Augen gelassen zu haben. Und dass Farrow sie anstiften wollte, Allen in Misskredit zu bringen. Insbesondere widersprach sie Details (!), die Farrow zu dem Zwischenfall behauptet hatte.
Jeder, der einmal gewisse Zeit in einem Gerichtssaal zugebracht hat, weiß, dass Zeugen häufig lügen. In vielen Fällen merkt man es sofort, manche Menschen allerdings können lügen wie gedruckt. Ein Indiz für solche Lügen ist übrigens Detailreichtum …
Die taz-Kommentatorin schließt:
Wenn man daraus überhaupt einen Schluss ziehen möchte, dann vielleicht den, die eigene Fähigkeit zur Empathie besser auszubilden.
Eine Alternative zur offenbar noch nicht hinreichend ausgebildeten Empathie wäre eine gründliche Recherche. Hilfreich dabei wäre etwa dieser sehr ausführliche Beitrag eines Woody Allen-Biographen.
Hier die aktuelle Darstellung von Woody Allen.
7. Februar 2014
Gestern habe ich mir im NRW-Landtag zwei Anhörungen zur Lage der IT-Sicherheit in NRW nach den Snowden Leaks angesehen. Das Sicherheitsniveau der Kommunen ist unterirdischer, als ich es für möglich hielt. Hier mein Bericht NSA in NRW auf TELEPOLIS inklusive Links auf Experten-Meinungen. Hier ein Bericht des WDR.
Obwohl man bundesweit mit Schäden durch Wirtschaftsspionage fremder Staaten zwischen 20 und 50 Milliarden € rechnet, ließ das Interesse der Volksvertreter zu wünschen übrig. Den 7 Piraten saßen insgesamt 7 Vertreter der anderen Fraktionen (überwiegend Grüne) gegenüber. Sicherheit und Wirtschaft scheint insbesondere konservative Politiker nicht zu interessieren.
Wie es ist, abgehört zu werden, durfte Obamas Chefdiplomatin Victoria Nuland erfahren, die dem ukrainischen US-Botschafter „Fuck the EU“ empfahl, wozu dieser beipflichtete. Das sind die Leute, die mit uns eine Freihandelszone machen wollen.
2. Februar 2014
Gestern Abend nutzte ich noch eine der letzten Gelegenheiten, um mir im Kino den aktuellen Woody Allen-Film „Blue Jasmine“ anzusehen. Zu Recht ist der Streifen dreifach für den Oscar nominiert. Als ich vor einem Jahrzehnt mit dem Schreiben begann, war mein erstes großes Projekt eine eine spezielle Woody Allen-Biographie, für die ich das damalige Gesamtwerk des Filmemachers recherchierte, den ich wie keinen zweiten verehre.
Heute nun wurde erneut eine Anschuldigung wegen Missbrauchs seiner Adoptivkinder öffentlich. Während es früher Allens Ex-Freundin Mia Farrow war, die in einem Rosenkrieg entsprechende Vorwürfe erhob, welche Allens Beziehung zur volljährigen Adoptivtochter seiner Ex-Freundin und heutigen Ehefrau in ein gewisses Licht rückte, melden sich nun eine damals minderjährige Adoptivtochter und sie unterstützend deren Bruder zu Wort. Das kann nicht ganz so einfach ignoriert werden.
Der späte Gang an die Öffentlichkeit wäre für Missbrauchsopfer durchaus typisch. Ich vertrete gelegentlich Missbrauchsopfer, die sich erst im Erwachsenenalter trauten, ihre Peiniger zu benennen. In Deutschland ist das öffentlich allerdings medienrechtlich hochriskant, denn es kommt häufig nicht einmal darauf an, ob die Vorwürfe beweisbar sind: Sind die Straftaten etwa verjährt, haben die einstigen Täter einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungerecht.
Letztes Jahr reagierte der Bundestag endlich auf die Initiative etwa von „Netzwerk B“ und verlängerte die Verjährungsfristen für Missbrauch von drei auf dreißig Jahre. Vor vier Jahren sprach sich jemand sogar für die totale Aufhebung der Verjährung in solchen Fällen aus – der Mann ist heute Bundesjustizminister. Die geänderten Gesetze haben auch Auswirkung auf presserechtliche Unterlassungsansprüche, die früher nur sehr schwer abzuwehren waren.
Auch, wenn es mir zu glauben sehr schwer fällt, ein brillantes wie symapthisches Genie wie Woody Allen habe eine so dunkle Seite, so ist das nicht ausgeschlossen. Jahrzehntelang kamen etwa hierzulande Tausende auch gut beleumundete Priester und Pädagogen mit ihrer Masche durch, den Opfern hingegen wurde nicht geglaubt. Ein Mainzer Juraprofessor, gegen den in den 1990er Jahren ermittelt wurde, wählte den Freitod. Umgekehrt kann man sich allerdings gegen einen unwahren Vorwurf von Missbrauch allenfalls juristisch, in der Öffentlichkeit jedoch nicht wirklich wirksam verteidigen – irgendwas wird immer hängen bleiben.
In dem Film gestern Abend ging es übrigens auch um die schwierige Frage, ob man Fehltritte von Freunden wirklich wissen will bzw. kolportieren sollte, oder ob der ggf. unsouveräne Umgang mit verletzenden Informationen die Dinge ggf. noch schlimmer macht. „Blue Jasmine“ jedenfalls hatte kein Happy End.
Update: Details zur Beziehung zu Mia Farrow wurden korrigiert. Allen war nie mit Mia Farrow verheiratet und auch nicht der Stiefvater seiner heutigen Frau. Die „neueren“ Anschuldigungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.