28. Februar 2011
Während hierzulande Leben als höchstes Rechtsgut gilt, hat man in den USA keine Probleme mit solchen Sachen wie Menschenwürdegarantie usw., die Todesstrafe etwa ist tief in der amerikanischen Mentalität verwurzelt. Mit einer bemerkenswerten Selbstverständlichlichkeit erläutert Paul Craig Roberts, der Vater der Reagonomics, die CIA werde Julian Assange liquidieren, wenn man rechtlich nicht zum Zuge käme. Das sei für die CIA nicht ungewöhnlich.
Tatsächlich hätten CIA-Killer eher Formalitäten zu befürchten. Die USA sind erkennen aus irgendeinem geheimnisvollen Grunde nicht Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an. 2002 hatte die Bush-Regierung verfügt, dass angeklagte US-Täter notfalls mit Kommando-Aktionen befreit werden dürfen. Ein niederländischer Diplomat verschenkte daraufhin einen Globus, „damit Gentleman in Washington“ wisse, wohin er seine Leute schicken müsse.
Dass die CIA Europa als legitimes Operationsgebiet ansieht, ist tatsächlich nichts Neues. Ironie am Rande: WikiLeaks hatte 2009 sein Quartier in Wiesbaden, ebenso wie die CIA-Folterbrigade, die für Abu Ghuraib zuständig war. Wenn Friedensnobelpreisträger Obama nun Assange liquidieren lassen würde, dessen Projekt gegenwärtig ebenfalls für den Friedensnobelpreis nominiert ist, werden es Kabarettisten schwer haben, die Farce noch parodieren zu können.
25. Februar 2011
Morgen möchten empörte Wutbürger gegen den Selbstverteidigungsminister protestieren, wobei sie aus der arabischen Welt das Symbol des Schuhs adaptiert haben, der ja bisweilen sogar zu fliegen pflegt. Das wirft natürlich bei Juristen die Frage auf, ob das Mitführen von zusätzlichen Schuhen bei einer Demonstration erlaubt ist. Bei der Demo wird zwischen Hausschuhen und High Heels mit waffenscheinpflichtigen Absätzen zu unterscheiden sein. Auch eine Prüfung auf Emission unwägbarer Stoffe könnte bei Schuhen gegen eine Zulässigkeit sprechen. Wie man in diversen Doktorarbeiten ja sicherlich nachlesen kann, wird seit Generationen diskutiert, ob der „beschuhte Fuß“ ein gefährliches Werkzeug iSd § 223a StGB sei.
Mit Strafrecht wird sich der gutte Mann auch anderweitig befassen müssen. Zwar muss man in Bayreuth – anders, als anderswo – keine eidesstattliche Versicherung ableisten, man hätte die Disssertation alleine geschrieben, aber nun wird gemunkelt, seine zu Tollheit hätten den Doktortitel schon vor dessen formeller Vergabe geführt – ein Sakrileg! Aber was hat man schon von Edelmannswörtern zu halten …?
Durchlaucht reihen sich allerdings in eine lange Tradition konservativer Munkelmänner ein. Wenn der Baron jetzt auch noch ankündigt, wegen übler Nachrede den Gerichten Arbeit zu machen, dann werden wohl Tausende kriminalisiert – Tatort Internet!
UPDATE: Süddeutsche zur Rechtslage
Den Vogel in Sachen übler Nachrede abgeschossen hat allerdings der eigene Pressesprecher, der am Ende dieses Videos … :-)
Fotomontage via Frank.
23. Februar 2011
Noch ein Stück tiefer in meiner Achtung gesunken ist der vormalige Bundesschnüffelminister Dr. Wolfgang Schäuble. Keine 20 Jahre nach dem Ende der DDR mit ihrem verhassten Ministerium für Staatssicherheit mit ihrem Spitzelsystem hat das beliebte konservative Politikerle ein Netzle an V-Leutle installiert.
Europäische Stellen halfen sich gegenseitig bei der Legendierung von Spitzeln aus, die in linke Kreise eingeschleust wurden. Wie einst die Romeo-Agenten waren sich einige der europäischen Spione nicht dafür zu schade, um sogar im Bett aufzuklären. Vom skrupellosen Spitzel zum Lockspitzel oder Agent Provocateur ist es nur ein kleiner Schritt.
22. Februar 2011
… sagt heute das Bundesverfassungsgericht.
Auch der private Flughafen unterliegt der Grundrechtsbindung:
(…) Auch die Meinungsäußerungsfreiheit ist dem Bürger allerdings nur dort
gewährleistet, wo er tatsächlich Zugang findet. Anders als im Fall des
Art. 8 Abs. 1 GG ist dabei die Meinungskundgabe aber schon ihrem
Schutzbereich nach weiter und nicht auf öffentliche, der Kommunikation
dienende Foren begrenzt. Denn im Gegensatz zur kollektiv ausgeübten
Versammlungsfreiheit impliziert die Ausübung der Meinungsfreiheit als
Recht des Einzelnen in der Regel keinen besonderen Raumbedarf und
eröffnet auch nicht einen eigenen Verkehr, der typischerweise mit
Belästigungen verbunden ist. Als Individualrecht steht sie dem Bürger
vom Grundsatz her überall dort zu, wo er sich jeweils befindet. (…)
Mit Demos hat man am Frankfurter Flughafen ja ausgiebig Erfahrung …
UPDATE: Und noch einmal Frankfurter Flughafen: Auf den Toiletten gibt es auch juristische Neuigkeiten!
20. Februar 2011
Jeder PR-Berater mit einem Minimum Resthirn hätte Baron zu Googleberg geraten:
„Oups, erwischt! Ja, sorry, war nicht böse gemeint! Wir haben ja alle mal einen Joint geraucht oder eine Steuererklärung, na wissen schon, oder?“
Dann wäre das Thema durch gewesen. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, zu Guttenbergs Eignung als PR-Figur für das Kriegsministerium infrage zu stellen, denn verglichen mit der Lügerei beim Kundusausschuss ist das Geschummele ein Dumme Jungen-Streich. Die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben werden will, hätte schon in den Startlöchern gewartet.
Aber für die „Krisen-PR“, seine evidente Jugendsünde „mit Nachdruck“ abzustreiten, hat er seine Eignung als Politiker eingebüßt. Chuzpé geht anders. Weggetreten!
19. Februar 2011
Der inzwischen nicht mehr als Anwalt tätige Kollege Gysi macht sich derzeit wieder um die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdient. So geht der Kollege gegen den NDR vor, weil dieser in seiner jüngsten Dokumentation den Eindruck erzeugt haben soll,
er habe in seiner Zeit als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet. Unmittelbar vor der Ausstrahlung hatte Gysi dem NDR per einstweiliger Verfügung untersagt, in einer Vorankündigung zu behaupten, ihm sei als Anwalt die Staatsräson oft wichtiger gewesen als das Schicksal seiner Mandanten.
schreibt das Hamburger Abendblatt.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung kann man medienrechtlich nicht nur wegen Tatsachenbehaupten in Anspruch genommen werden, die man tatsächlich gesagt hat, sondern auch für solche, die durch Schlussfolgerungen des Publikums entstehen. Nach Karlsruhe benötigt es einen „zwingenden Eindruck“, der unabweisbar erweckt werde, in Hamburg hingegen reicht es aus, wenn man etwas in den Mund gelegt bekommt. Man muss dann absurderweise Behauptungen, die man ggf. nie gesagt oder auch nur gemeint hatte, aufgrund der Beweislastumkehr beweisen. Während man Fehlurteile in Karlsruhe über eine Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit korrigiert, ist in Hamburg die Meinungsfreiheit eher die des Richters. Meinungen über Sachverhalte sind in Hamburg Tatsachenbehauptungen.
Ich habe den Eindruck, die Geschichte des Herrn Gysi ließe sich nur sehr schwer erzählen, ohne, dass der Eindruck gewisser Interessenkonflikte des Kollegen Gysi entsteht. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass der vom NDR erzeugte Eindruck den Tatsachen entspricht. Immerhin erlagen dieses Eindrucks etliche in der Doku erwähnten Ex-Mandanten. Nicht in der Doku erwähnt ist Gysis Ex-Mandantin Bärbel Bohley, der Gysi den StaSi-Verdacht in Hamburg untersagen ließ. Frau Bohley hatte schon zu DDR-Zeiten in der Bürgerrechtsbewegung eine Frau als Spitzel verdächtigt, was sie nicht beweisen konnte und sich durch den Vorwurf in Misskredit brachte. Die verdächtigte Frau war tatsächlich eine eingeschleuste – sogar hauptamtliche – Mitarbeiterin der StaSi, Frau Bohley hatte richtig gelegen.
Wenn Herr Gysi den Gegenbeweis nicht führen kann, dann hat man zwar nicht das Recht, zu behaupten, Gysi habe dies und das definitiv getan. Aber man hat das Recht, das zu meinen, und dies auch als Meinungsäußerung kund zu tun. Mit diesem – möglicherweise falschen – Eindruck muss er leben. Daran werden auch 1000 Sprüche des Landgerichts Hamburg nichts ändern. Versaut allerdings wird durch Gysis Prozess-Exzess die Kultur der Meinungsfreiheit, die Gysis Kumpel Manfred Stolpe so erfolgreich attackierte. Von beiden fühlte sich Bohley seinerzeit verraten und hatte geseufzt: „Wir wollten Gerechtigkeit, und haben den Rechtsstaat bekommen!“ Frau Bohley hat sich übrigens an das Hamburger Verbot nicht eine Sekunde gehalten.
Apropos Manfred Stolpe: Seiner früheren Behörde, dem Bundesverkehrsministerium, habe ich letzte Woche per einstweiliger Verfügung für einen Mandanten eine bestimmte Behauptung untersagen lassen. Der Rechtsstaat funktioniert gelegentlich auch nach oben … ;)
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16. Februar 2011
In seiner SPON-Kolumne spricht sich Sascha Lobo für eine vernünftige Beleidigungskultur aus. Ich weiß von einem weisen Münchner Richter, der absichtlich das Internet auslässt, weil ihn nicht heiß macht, was er nicht weiß. Auch sonst imponieren mir etliche Leute des öffentlichen Lebens, die mitr gesagt haben, dass sie den Blödsinn, der über sie geschrieben wird, einfach ignorieren. (Ich selbst bin noch von dieser Weisheitsstufe entfernt …)
Wie Sascha Lobo diesen kulturellen Fortschritt realisieren will, etwa durch Kodifizierung der Beleidigungskultuer, hat er nicht verraten. Das Recht der Beleidigungen ist vorwiegend Richterrecht. Was die Rechtsprechung zu Schmähkritik betrifft, die inflationär das Unternehmenspersönlichkeitsrecht reklamieren, so wären mit einer Abspaltung des Stadtstaats Hamburg vom Bundesgebiet 98% des Problems erledigt.
Aus meiner Sicht ist das größere Problem aber nicht die Schmähkritik, sondern die seit der „Stolpe-Rechtsprechung“ unmöglich gewordene Benutzung der deutschen Sprache, wenn man es mit betuchten Klägern zu tun hat. Es wäre ein historisches Verdienst – für Lobo oder für einen anderen Journalisten – mal einer breiten Öffentlichkeit darzustellen, welcher Wahnsinn sich unter dem Label „Stolpe-Rechtsprechung“ in deutschen Gerichtssälen abspielt.
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14. Februar 2011
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen ein lästiges Buch von Richard Schneider am Landesgericht St. Pölten, Österreich, ist gescheitert. Die Herrschaften in den Nadelstreifen wollten nicht über sich so häßliche Sachen lesen wie
„hochkriminelles Netzwerk“ und einer „international tätige Verbrecherclique“
(Ähnliches hatte mir mal vor etlichen Jahren mal ein norddeutsches Gericht verboten – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …!) Für die St. Pöltener Richter entscheidend war der gebetsmühlenartige Hinweis auf die Unschuldsvermutung im Buch und der Verzicht auf dem Klappentext, die Namen zu nennen. Der Verlag wird sich über die Gratis-Werbung freuen …
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3. Februar 2011
Durch einen geschickten Schachzug hat Kachelmanns Starverteidiger Schwenn das Klima im Gerichtssaal bereinigt und Alice Schwarzer ab sofort auf den Flur gesetzt. Denn Schwenn hat Schwarzer lässig zur Zeugin ausgerechnet der Verteidigung (!) gemacht … Schwarzer soll aussagen, dass sie einen Klönschnack mit einem streitbaren Gutachter hatte.
„Es wird sich die Einbindung der Zeugin Schwarzer und anderer Gleichgesinnter in dem öffentlichen Feldzug gegen Herrn Kachelmann erweisen.“
Die BILD-Zeitung muss sich nun einen anderen Boulevard-Star holen. Vielleicht Richterin Barbara Salesch?
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Nachdem im Netz auf geheimnisvolle Weise die Akten des Strafermittlungsverfahrens gegen Julian Assange inklusive Foto eines angeblich von ihm benutzten Präservativs aufgetaucht sind – zufällig einen Tag nach der Nominierung von WikiLeaks für den Friedensnobelpreis – wird der Fall langsam interessant.
Die Akten können eigentlich nur durch die Behörden oder die beteiligten Anwälte in Verkehr gebracht worden sein. Die beiden Frauen werden von einem Rechtsanwalt namens Claes Gustaf Borgström vertreten. Der Mann ist nicht irgendwer: Er ist nicht nur ein Politiker der schwedischen Sozis, sondern teilt sich die Kanzlei mit Thomas Lennart Bodström – einem ehemaligen schwedischen Justizminister.
Solche intimen Beziehungen zu Regierung und Justizapparat dürften denn auch äußerst zweckmäßig sein, wenn man ein bereits zweimal eingestelltes Verfahren wieder zum Laufen bringen will. Ob seinen Mandantinnen wirklich so viel daran liegt, ihr Sexualleben in der Öffentlichkeit weltweit auszubreiten? Dass sie sich etwa mit einem Herrn eingelassen haben, der Fragen der Körperpflege geringschätzt?
Oder ob das Ganze nicht etwa doch politische Hintergrund hat? Frau Ardin war ja einmal bekanntlich nach Kuba gereist, um dort – als sei sie von den USA bestellt – über Menschenrechte zu schreiben. Da mag Kuba, das sich durchgehend im Visier der US-Geheimdienste befand, so seine Probleme haben. Doch wenn man sich die medizinische und soziale Versorgung in Kuba vor Augen führt, würde manch ein US-Amerikaner, der nicht in den Geldadel geboren wurde, im Tausch seine Menschenrechte wohl relativieren wollen … Frau Ardin hätte in der Gegenwart überzeugendere Themen für Unmenschlichkeit finden können.
Was mich ja am meisten fasziniert, ist die Sammelleidenschaft beider Frauen für benutzte Präservative. Sammeln eigentlich alle Schwedinnen die Lümmeltüten, etwa als Trophäen? Oder werden die wiederverwendet? Oder handelt es sich gar um zwei besonders perfide Fälle von Samenraub?
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17:43 •
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