Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. November 2011

Dr. jur. Franz Josef Degenhardt (†)

Der Kollege Dr. jur. Franz Josef Degenhardt, zu APO-Zeiten ein bekannter Linksanwalt, danach in erster Linie als Liedermacher in Erinnerung, ist heute gestorben. Degenhardt verfasste u.a. Romane, in denen Rechtsanwälte einer Rolle spielten. Sein wohl bekanntestes Lied, nämlich das von den „Schmuddelkindern“, hatte in meinen Pfadfinderzeiten einen Stammplatz.

14. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (10)

Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.

9. November 2011

Düsseldorfer Hexen werden rehabilitiert

Vor zwei Wochen amüsierten sich die bloggenden Anwälte über einen Artikel in einer Lokalzeitung, in dem vom Widerstand der dortigen CDU gegen die sozialethische Rehabilitierung von zwei dort als angebliche Hexen verbrannten Frauen berichtet wurde. Dem Beitrag zufolge hatten sich die Christdemokraten auf einen Theologen gestützt, der das Urteil nach den früheren Maßstäben als rechtmäßig ansah und keine Zweifel an der Schuld der Frauen hatte. Es sah danach aus, als hätte die Düsseldorfer CDU das Thema beerdigt.

Die skurrile Sache war mir eine Glosse bei Telepolis für Halloween ein paar Tage später wert. Der Beitrag wurde erstaunlich oft angeklickt und scheint das Interesse der konventionellen Medien geweckt zu haben. WDR bis RTL produzierten Beiträge, auch BILD griff das Thema auf. Obwohl die „Hexen“ bei der Sitzung des Beschwerdegremiums gar nicht auf der Tagesordnung standen, beeilte man sich plötzlich, klar zu stellen, dass Düsseldorf natürlich nicht zu den Hexenverbrennungen stehe und beschloss fraktionsübergreifend einstimmig eine Vorlage, wie die sozialethische Rehabilitierung umgesetzt werden solle. In der Sitzung soll der Artikel bedauert worden sein. ;)

Über den Theologen, auf den sich die örtliche CDU anfangs anscheinend verlassen hatte, wurde indes bekannt, dass dieser offenbar der Bigotterie anhängt. Dessen kruder Gegenantrag scheint auch bei der CDU den Wunsch nach Distanz ausgelöst haben. Der NRZ zufolge spricht er sich auch für die Todesstrafe für Schwerstverbrecher aus, schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zivilisationsdecke ist dünn …

7. November 2011

RBB saß Broder auf und setzte Sendung ab

Radio FRITZ (RBB) lässt sich von Spaltpilz Henryk M. Broder verladen. Typischer Fall von Broderlein-Syndrom.

UPDATE: Hier ein aufschlussreicher Briefwechsel zwischen Broder und dem Tübinger OB.

25. Oktober 2011

Schertz ./. Schälike

Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.

Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.

In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.

Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.

Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.

Mit einer gewissen Wehmütigkeit kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.

Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! ;)

23. Oktober 2011

Und wieder eine „Akte Gysi“ …

Ein in der DDR tätiger Rechtsanwalt, der irgendwie mit der Kirche, aber auch mit der Partei zu tun hatte, vertrat seinerzeit Mandantschaft, die nicht durch übertriebene Systemtreue auffiel. Verständlicherweise hatte das Ministerium für Staatssicherheit ein großes Interesse an diesen Leuten. Immer wieder wurde daher in den vergangenen Jahren der Verdacht geäußert oder der Eindruck erweckt, der damalige Kollege hätte seine Mandantschaft verraten. Der NDR möchte gerne eine Dokumentation zum Thema wiederholen, was der gute Mann verhindern will und sein Persönlichkeitsrecht daher – mal wieder – in die Hände der Zivilkammer 24 zu Hamburg legt.

Von dem obigen Video und jeglichen dort enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder möglichen verursachten Eindrücken distanziere ich mich. Herr Gysi und ich kennen uns nicht persönlich und ich kann nicht beurteilen, ob die NDR-Leute gut gearbeitet haben. Herr Gysi bestreitet, dem MfS bewusst zugearbeitet zu haben.

Eine Interview-Partnerin von mir, Bärbel Bohley, war allerdings nicht von ihrer Überzeugung abzubringen, auch nicht durch entsprechende Klagen. Ihr kann das Landgericht Hamburg nicht mehr gefährlich werden.

21. Oktober 2011

GVU freut sich über eine Bewährungsstrafe

Mit diesem unsäglichen Spot terrorisierte die Filmindustrie einst redliche Film- und Videokonsumenten, bevor sie ihre Filme genießen durften. Dem gegenüber zeichneten sich gepflegte „Raubkopien“ dadurch aus, dass sie den Genuss der Filmfreunde nicht mit einem solchen Propaganda-Machwerk trübten.

Heute nun rennt die GVU durchs Dorf und verkündet mit stolz geschwellter Brust – eine gerade einmal zur Bewährung ausgesetzte Strafe, die mit dem dramatisierten Gefängnisspot eher wenig zu tun hat:

Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.

Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2  hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.

Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

20. Oktober 2011

GVU: Erste Anklage wegen kino.to

Die GVU meldet:

Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang dieser Woche Anklage vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig gegen den ersten der mutmaßlichen Betreiber von kino.toerhoben. Dem Beschuldigten wird die Mittäterschaft am diesem illegalen Filehoster-Portal-System vorgeworfen.

Die Anklage ist Folge einer internationalen Durchsuchungsaktion gegen kino.to unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) am 8. Juni dieses Jahres. In deren Verlauf beschlagnahmten die Beamten die Domain von kino.to sowie die Server mehrerer Streamhoster und verhaftete 13 Personen. Sechs dieser Tatverdächtigen sitzen bis heute in Haft, darunter der nun Angeklagte.

19. Oktober 2011

Geschmacklose Satire zum Bundestrojaner

NDR-Extra3 hat einen Doppelgänger von Uhl in den Bundestag geschickt, der heute eine so unterirdische Rede hielt, dass … Ach ne, sehen Sie sich dieses Dokument selbst an.

18. Oktober 2011

Regensburg Digital erzeugte keine falschen Eindrücke

Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.

Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.

Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.

Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.

Freunde, das Geld war gut angelegt!