21. Juli 2013
Am Wochenende fand ich endlich Gelegenheit, den Dokumentarfilm „We Steal Secrets“ des Oscar-Gewinners Alex Gibney zu sehen. Absolut empfehlenswert. Für diesen Montag wird das Urteil über Bradley Manning erwartet. Manning hatte übrigens sein Material vor WikiLeaks zwei US-Zeitungen angeboten, die es aber feige abgelehnt hatten. Hätten die Profijournalisten verantwortungsvoll gehandelt und sich um Quellenschutz usw. gekümmert, wäre die Geschichte vermutlich anders verlaufen.
Deutsche Medien indes begreifen nach und nach das Potential des Leakens. Vorliegend geht es nicht um das Pentagon, sondern um die Bonner Hardthöhe. Wie bereits berichtet, hatte die WAZ Unterlagen des Bundesministeriums für Verteidigung geleakt. Da aber das Verteidigungsministerium zwar keinen Eurohawk, sehr wohl aber einen Vogel hat, versuchte es in seiner Hilflosigkeit, die WAZ mit einer Abmahnung wegen eines halluzinierten Verstoßes gegen * Trommelwirbel * Urheberrecht zu beeindrucken, um die „Geheimnisse“ wieder einzufangen. Resultat dieser Albernheit war, dass die NRW-Piraten die Dokumente in guter WikiLeaks-Tradition auf ihren eigenen Servern speicherten und ebenfalls um eine Abmahnung baten.
Obwohl ich hier lang und breit erklärt habe, warum der vermeintliche Unterlassungsanspruch dann doch eher geringe Aussicht auf Erfolg hat, blies nun General Streisand zum Angriff gegen die WAZ vor dem Landgericht Köln. „Kriegsgewinnler“ der juristischen Gefechte werde vermutlich ich sein: Aller Wahrscheinlichkeit nach werde ich über ein für die Pressefreiheit wichtiges Urteil berichten können … ;)
18. Juli 2013
Lieber Betreiber von jurablogs.com,
ich bitte Sie (erneut), bestimmte Texte von mir sowie Ausschnitte daraus, die den Namen eines abmahnwütigen Wikipedia-Fotografen enthalten, nicht mehr zu verbreiten. Es handelt sich um meine folgenden Werke auf dem Gebiet der Dichtkunst:
• Die Wikipedia-Abmahnungen des <Wikipedia-Bild-Abmahner> (2.August 2011)
• <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Anwalt mahnt mich ab … Oder so ähnlich. (16. August 2011
• Richtigstellung: Anwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> wurde missverstanden! (10. September 2011)
• Der Rechtsanwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> will es wissen! (16. November 2011)
• Der Anwalt von Wikipedia-Abmahner <Wikipedia-Bild-Abmahner> lernt es nicht (21. November 2011)
(more…)
15. März 2013
Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.
Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

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28. Januar 2013
Ich habe gerade eine Abmahnung des Kollegen Höcker wegen meines Blogposts vom Samstag erhalten. Er bestreitet, den Artikel, dessen Inhalt er sich offensichtlich zu eigen macht, beim SPIEGEL „offenbar selbst lanciert“ zu haben. Ich hatte Höcker mehrfach angeschrieben und ihn genau hierzu befragt, sogar hinterher telefoniert, ohne dass der Kollege reagierte. Auch nach einem Anwaltsverhältnis zu Wallraffs Ex-Mitarbeiter hatte ich mich erkundigt. Jetzt auf einmal wird der Professor aktiv, eine Rechnung liegt auch bei.
Interessant ist, dass ich mit dem Kollegen Höcker eigentlich den Deal hatte, dass wir telefonieren, wenn er mit etwas in meinem Blog nicht einverstanden sein sollte, was wir auch schon problemlos praktiziert haben. Noch lustiger ist, dass er selbst auf seiner Website einen Rechtsstreit mit einem anderen Mandanten von mir – sagen wir mal „missverständlich“ – darstellt. Höckers scheinbare siegreiche Mandantin ist nämlich am Landgericht Köln wegen eines anwaltlichen Kunstfehlers(!) auf die Schnauze gefallen – kostenpflichtig. Der Kollege hat es nicht einmal geschafft, die angegriffene Äußerung authentisch wiederzugeben. Auch die dort geschilderte Unterlassungserklärung ist so nicht abgegeben worden. Aus kollegialem Respekt hatte ich verzichtet, die Kölner Kollegen vorzuführen oder deren Website abzumahnen.
Bis Mittwoch habe ich Zeit, mich einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen und dem Kollegen dann für seine Mühen Geld zu überweisen – oder auch nicht.

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26. Januar 2013
Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.
Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP via @SPIEGELONLINE
So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.
Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.
Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.
Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.
Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.
Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.
Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.
So orakelt der SPIEGEL:
„Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“
Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:
Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.
Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.
Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.
Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:
„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“
(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

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08:08 •
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16. Januar 2013
Die CDU Hessen hatte Anfang Dezember ihre aus den 1970ern stammende Cold War-Kampagne „Komm aus deiner linken Ecke“ exhumiert. Diese grottig-provinzielle Nummer, die an sich schon Realsatire war, nahmen die hessischen Piraten zum Anlass, die Kampagnen-Website der CDU zu parodieren. Dabei kopierten die Piraten auch das Logo mit dem Schriftzug „CDU Hessen“. Das wiederum fanden die hessischen Christdemokraten nicht witzig. Man war sauer darüber, dass die Piraten sich den Namen der CDU Hessen angemaßt hätten. Allerdings war die Website unschwer als Parodie zu erkennen.
Nachdem die Piraten ihren Spaß – und natürlich auch Medienaufmerksamkeit – gehabt hatten, änderten sie auf die Kritik der CDU hin ihre Website. Dennoch forderten die Christdemokraten zusätzlich über ihren Anwalt im Wege einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem begehrten sie die Abmahnkosten. Damit nicht genug, nahmen die gekränkten Christdemokraten einen Piraten persönlich in die Haftung.
Doch Piraten lassen sich jedoch nur ungern abmahnen. So gaben denn auch die hessischen Piraten ein gutes Vorbild und nahmen für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch, das auch die Freiheit zur Satire beinhaltet, und die geht nun einmal sehr weit. In den Verhandlungen zeigte sich der CDU-Anwalt allerdings unnachgiebig und kündigte stur einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Doch auch von diesem Säbelgerassel ließen sich die hessischen Piraten nicht irritieren. Ich habe dann im Auftrag vorsorglich bei diversen für entsprechende Querulanz anfälligen Gerichten sozusagen „Tretminen“ hinterlegt, nämlich sogenannte „Schutzschriften“. Nach dem „Hase-und-Igel-Spiel“ kann man nämlich einer drohenden einstweiligen Verfügung zuvorkommen, indem man seine Sicht der Dinge vorab bei Gericht einreicht, die dann im Falle eines Eingangs eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden muss. Außerdem löst derartiges bei einem erfolglosen Angriff zusätzliche Kosten aus … ;-)
Leider hat sich die CDU von meiner vorgerichtlichen Argumentation offenbar bekehren lassen und den hessischen Piraten leider keine weitere PR mehr geliefert. Heute nun, als die gerichtsübliche Ausschlussfrist für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auslief, erklärte der Anwalt der Christdemokraten sinngemäß, man werde die Angelegenheit wegen der prompten Änderung der Website nun auf sich beruhen lassen. Man werde jedoch künftige der CDU Hessen „untergeschobene Äußerungen“ nicht hinnehmen und insbesondere den als Admin-C fungierenden Pirat persönlich in Anspruch nehmen.
Es sieht nicht so aus, als ob die hessischen Piraten deswegen schlaflose Nächte hätten … ;)
9. Januar 2013
In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:
Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:
Lieber Herr Kompa,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.
Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.
Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor
Meine Antwort:
Lieber Herr Dr. Beyer,
der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.
Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:
Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kompa
25. Dezember 2012
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

admin •

17:40 •
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14. Dezember 2012
Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.
Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.
Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)
Gegenstandswert: 160.000,- €
Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

admin •

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10. Dezember 2012
Zum dritten mal hatte ich beim „Tatort“ (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.
Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive „Frau Streisand“ bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.
Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere „Scherze“. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die „Schmuddelgeschichten“, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.
Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)
Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz („Hinweisgeberschutzgesetzes“), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.
(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige „Tatort“ offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

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