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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Freundliche Erinnerung an den NDR

In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:

Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:

Lieber Herr Kompa,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.

Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.

Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor

Meine Antwort:

Lieber Herr Dr. Beyer,

der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.

Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:

Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kompa

« „Bundespräsident Schramm“ – Opern gegen Gewalt »

Autor:
admin
Datum:
9. Januar 2013 um 12:26
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,PR,Pressefreiheit,Pressekammer,Zensur
Tags:
 
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