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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


20. Januar 2011

Kachelmann ./. BILD: Viel Lärm und dann nichts

Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

Maschmeyer-Show geht heute weiter

Heute wird Maschmeyer in Panorama zu sehen sein.
UPDATE: ZAPP: Die Medienstrategie des Carsten Maschmeyer

17. Januar 2011

Wallstreet 1 1/2

Als ich neulich die Fortsetzung von „Wallstreet“ sah, hatte ich etliche Dejás Vues. In dem Film ging es nämlich um Lügen in der Finanzbranche, Insiderhandel, Hedgefonds, Kursmanipulationen, Shorten und um eine linke Website. Ich hatte das Gefühl, dass sich Regisseur Oliver Stone aus einem kuriosen Abschnitt meines Lebens bediente, nämlich meinem über Jahre währenden Kleinkrieg mit der Finanzindustrie.

Vor einigen Jahren hatte ich mich über einen Finanzvertrieb geärgert, eine bewusst krawallige Website ins Netz gestellt und die Reaktionen getestet. Als die Firma juristische Schritte unternahm, wurde das Internetforum von WALLSTREET(!)-online zum Kampfplatz. Nachdem das Forum mehrfach vor den Anwälten der Firma einknickte, eröffnete ich mein erstes Blog – was u.a. eine Entscheidung nach sich zog, die man heute in jedem Markenrechtsbuch als „Unternehmens-Blog.de“ nachlesen kann. Nach Einstellung des Blogs entstand in den USA ein anonymes Blog, das so richtig böse wurde … Selbst ein bei der WIPO angestrengtes Domain-Verfahren überstand diese Website und ging gestärkt daraus hervor.

Die Webaktivitäten, welche über den Streisand-Effekt und Google-Ranking extrem bekannt wurden und der Firmenkommunikation beträchtlichen Schaden zufügten, zeitigten auch andere Effekte. Als zur Gallionsfigur und zum Sprachrohr gewordener Kritiker fanden etliche ehemalige Firmenangehörige ihren Weg in mein Lager, darunter der Whistleblower, der vor Jahren 8 Milliarden Euro Luft aus der Firmenaktie gelassen hatte. Dessen Einschätzung zufolge hatten aktuelle Kursschwankungen unmittelbar mit den Aktivitäten des ursprünglichen bzw. des anonymen Blogs zu tun, das sich inzwischen zur inoffiziellen Firmenzeitung entwickelt hatte. In dieser Zeit erfuhr ich mehr über die Firmengeschichte, als sich die meisten Firmenangehörigen träumen ließen.

Aber auch andere verfolgten die Aktivitäten, etwa ein sehr bekannter Hedgefonds-Manager, der seinerzeit durch Shorten an der Firma ein beträchtliches Vermögen verdient hatte. Die Vorstellung, dass man mit ein bisschen Tippern auf der Tastatur exorbitant Geld verdienen könnte, erschien zwar sexy, aber das Studium des Wertpapierhandelsgesetz verhinderte, dass ich einen unmittelbaren Kontakt zu dem geheimnisvollen Mann suchte. Ich bin ein kleiner, freundlicher Mann, der von gewissen Dingen halt lieber die Finger lässt und sich ohne Scham im Spiegel sehen möchte. Manche Storys sieht man sich besser im Kino als im Leben an, wobei ich mich in diesen Tagen häufiger fragte, ob ich mich in der Realität befand, oder eben in einem seltsamen Film. Besagter Finanzjongleur etwa ist heute untergetaucht. Ich bin noch da.

Irgendwann kam einmal die Stunde der Parlamentäre, und man hat sich mal auf Augenhöhe zusammengesetzt und vernünftig miteinander geredet, persönliche Animositäten beigelegt. Mit dem heutigen Abstand kann ich manchmal kaum glauben, was sich da damals abgespielt hatte.

Dieser Tage macht ein anderer Whistleblower von sich reden: Rudolf Elmer, der bereits vor Jahren mit WikiLeaks operierte und nunmehr eine Datei mit Steueroptimierern an die Datenschleuder übergeben hat. Zeigs ihnen, Rudolf!

15. Januar 2011

Landgericht Hamburg läßt Strauß-kritisches Buch passieren

2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.

Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.

Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.

2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)

14. Januar 2011

Maschmeyer hat es schon wieder getan!

Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.

Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.

Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.

UPDATE: Interview mit dem DLF-Interview mit dem NDR-Justiziar Klaus Siekmann

Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …

13. Januar 2011

Der Drückerkönig und die Politik

Hier ist die NDR-Doku, die Maschmeyer so sehr fürchtete.

Im Dezember war ich zu Gast beim in der Doku auftretenden Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, der über ein riesiges Archiv verfügt, in dem unzählige Akten über – nennen wir sie mal „anrüchige“ – Fälle von „Finanzberatung“ lagern. In Fuchsgrubers Team arbeiten unter anderem ehemalige AWD-Drücker, die den Laden ganz genau kennen – und eine kleine Rechnung offen haben. Kraftausdrücke zu Maschmeyer kann ich nur mit Mühe unterdrücken.

Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, einem Ex-Politprofi, hat auch einen instruktiven Auftritt.

Etliches können Sie in unseren Handelsvertreter-Blog.de unter der Kategorie AWD nachlesen.

28. Dezember 2010

Temperamentvolles Interview mit Eisenberg

Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)

21. Dezember 2010

Die Gedanken sind frei …

Ungarn bekommt eine Zensur-Behörde. Nicht, dass es da wider einen Aufstand gibt, oder so.

China zensiert die Worte „leerer Stuhl“ und „Oslo“. Und komplett CNN und BBC.

Das US-Militär zensiert Medien mit WikiLeaks-Inhalten.

Apple zensiert eine WikiLeaks-App, die indirekt Spenden an WikiLeaks leiten will.

Peter Mühlbauer würdigt in TELEPOLIS die Männer des Jahres in Sachen Presse-, Rede- und Informationsfreiheit, darunter natürlich lauter Helden dieses Blogs

In Stuttgart hatte man neulich Meinungsfreiheit getestet, sich dann aber über einen Tisch ziehen lassen. So kommentieren es sinngemäß die Kollegen Peter Vonnahme, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i.R., ehem. Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung und Dr. Bernd Tremml, Leiter einer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in München.

16. Dezember 2010

Markt Intern ./. IKEA: zulässige Verdachtsberichterstattung


IKEA: Niedrigsteuern auf Milliardengewinne
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gegen die Pressefreiheit abgewogen. Eine scheinbar schwedische Firma mit anrüchigen Finanzpraktiken wollte den Branchenkennern verbieten lassen:

„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“„Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte IKEA-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“

Man wird halt nicht einer der reichsten Männer der Welt, wenn man nicht ein paar Leute arm macht.

Das Landgericht Düsseldorf sah im ersten Satz eine Meinungsäußerung, im zweiten eine zulässige Verdachtsberichterstattung – und wies den Zensurwunsch ab.

„Sie brauchen damit nicht zu warten“ – erklärten die Richter – „bis der volle Nachweis amtlich bestätigt ist. Sie können vielmehr Vorgänge von sich aus aufgreifen, auch in einem Stadium, in dem zunächst lediglich ein Verdacht besteht.“

Ach, wenn doch alle deutschen Landgerichte so vernünftig wären …

15. Dezember 2010

Recht am eigenen Bild: Einwilligungserklärung widerruflich?

Wer fotografiert oder gefilmt wird, der muss vor Veröffentlichung um seine Einwilligungserklärung ersucht werden, § 22 KunstUrhG.

Zwar kann es wie bei sonstigen Willenserklärungen sein, dass diese aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit, Irrtums oder arglistiger Täuschung etc. unwirksam bzw. anfechtbar sind, oder Sittenwidrigkeit etc. vorliegt. Aber grundsätzlich kann man sich auf eine einmal gegebene Einwilligungserklärung verlassen. Eine Widerruf oder ein „Rücktritt“ sind nicht vorgesehen. Pacta sunt servanda. Andernfalls könnten Verlage und Medien einpacken, da bei jedem Bild eine willkürlich angestrengte Unterlassungsklage zu erwarten wäre.

Im Schrifttum wird zwar in Analogie zum im Urheberrecht bekannten Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung diskutiert, ob man nicht auch etwas ähnliches beim Recht am eigenen Bild ermöglichen sollte. Klassisches Beispiel sind nachträglich als Jugendsünde empfundene Aktaufnahmen oder Mitwirkungen an Filmkunst zur Erwachsenenbildung. Urteile diesbezüglich sind bislang nicht bekannt geworden. In der Praxis streitet man sich jedoch häufig über den Umfang der Einwilligung.

Nun hat das Landgericht Köln einem Mann einen Unterlassungsanspruch zuerkannt, der ein Interview über seine bei der Loveparade 2010 verstorbene Enkelin gegeben hatte, nachträglich jedoch seine Meinung hierzu änderte. Er hatte das Interview ursprünglich als Trauerarbeit bewertet, nachträglich jedoch wollte er nicht mehr auf Kosten der Verstorbenen Publicity.

Grundsätzlich sind Motive, warum jemand zu etwas einwilligt, irrelevant. Sofern kein Irrtum oder eine Täuschung etc. vorliegen, muss man sich bei § 22 KunstUrhG an seiner Erklärung festhalten lassen.

Eine Begründung für dieses neue Urteil ist noch nicht bekannt. Das Anliegen des Opas kann man menschlich nachvollziehen, eine juristische Begründung aber dürfte jedoch anspruchsvoll ausfallen. Sollte tatsächlich die Analogie zu § 42 UrhG gewählt worden sein, dann müsste konsequenterweise auch dessen Abs. 3 herangezogen werden, der demjenigen, der auf die Einwilligung vertraut hatte, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung bietet. Das könnte teuer werden. Wahrscheinlicher ist, dass man auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht rekurrierte. Warten wir mal ab, wie die Vorsitzende Richterin das Problem gelöst hat.

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