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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kachelmann ./. BILD: Viel Lärm und dann nichts

Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

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Ein Kommentar

  1. LexisNexis® Strafrecht Online Blog | Wochenspiegel für die 4. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

    […] Bei Kachelmann geht es weiter, vgl. hier, hier, hier, hier und hier. 2. Wirklich hemdsärmelig, vgl. hier 3. Auch Rechtsanwälte […]

    #1 Pingback vom 25. Januar 2011 um 10:43

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