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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. November 2009

Verbreiterhaftung: Deutschlandfunk darf (höchstwahrscheinlich) Grässlin-Interview über Piech wieder senden

Interviews mit dem Konzernkritiker Grässlin sind immer eine riskante Sache, denn die von ihm thematisierten Manager sind sehr empfindlich und bemühen offensiv einschlägig bekannte Kanzleien.

So hatte Piech etwa Teile dieses Interviews per einstweiliger Verfügung vom – Überraschung! – Landgericht Hamburg untersagen lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich jedoch in der mündlichen Verhandlung mit den jüngsten Entscheidungen des BGH auseinandersetzen, der Grässlin in der Sache mit Schrempp eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit attestierte und auch beim Willemsen über Markwort-Interview die Meinungsfreiheit weiter fasste, als die Leute vom Sievekingplatz. Die Hanseaten sind mit dem Kurs des BGH offensichtlich alles andere als glücklich, scheinen ihn aber erstaunlicherweise zu respektieren.

Wie der ehrenamtliche Stenograph der Hamburger Pressegerichte berichtet, wird/wurde die einstweilige Verfügung „höchstwahrscheinlich“ (größtenteils?) aufgehoben. Gut so.

Angesichts der Protagonisten in Sachen Interviewfreiheit Willemsen und Grässlin war es nur konsequent, dass Willemsen auch mal Grässlin interviewte. ;-)

SPIEGEL kassiert einstweilige Verfügung

DER SPIEGEL hatte behauptet, die Linkspolitikerin Ulla Jelpke hätte sich despektierlich über Hartz 4-Empfänger geäußert, diese als „Hartzies“ bezeichnet. Dies wurde ihr nun von einem „Kammergericht Hamburg“ untersagt. (Gemeint ist offensichtlich die Pressekammer Hamburg, ein Kammergericht gibt es nur in Berlin.)

25. November 2009

Delegierender Enthüllungsjournalismus dank Wikileaks

Inzwischen ist Wikileaks dazu übergegangen, spektakuläre Leaks in konventionellen Medien anzukündigen. Morgen wird der geheimnisvolle Toll-Collect-Vertrag größtenteils veröffentlicht.

Indem Medien auf die international agierenden, praktisch unzensierbaren Wikileaker verweisen, können sie sich dezent aus der Schusslinie halten. Harte Zeiten für gewisse Industrie-Anwälte, deren Job es faktisch ist, die Öffentlichkeit dumm zu halten.

Süddeutsche lobpreist den fliegenden Gerichtsstand

Ausgerechnet eine renommierte Zeitung wie die Süddeutsche redet dem fliegenden Gerichtsstand das Wort. Klasse!

Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.

Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.

Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

EINSPRUCH, Herr Kollege.

Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.

DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.

IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.

Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.

Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …

21. November 2009

Gerichtsreportage unter Gerichtsbeschuss

Indymedia meldet:

„Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links“, von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf.“

Corpus Delicti:

„Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links“ veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.

Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links“ den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.“

Über den Fall liegt mir außer dieser Meldung noch nichts vor. Das Vorgehen gegen Äußerungen mit Strafbefehlen ist bei bloßen Missverständlichkeiten eher ungewöhnlich. Normalerweise gibt es bei so etwas eine zivilrechtliche Abmahnung, wobei ein in PR erfahrener Betroffener erst einmal ein klärendes Gespräch sucht und dem Irrenden die Möglichkeit zur Korrektur lässt. Wenn aber eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft selbst zu den Waffen greift, dann bekommen solche Fälle sehr schnell ein Geschmäckle.

Für eine Bewertung ist es angesichts der unklaren Informationslage noch zu früh, aber seltsam erscheint das Ganze schon jetzt.

Update:

Kommentar von Peter Novak im „Freitag“

Kollege E. ./. Blogger Kai

Der Kollege E. hat dem Nachwuchs-Blogger Kai Diekmann mal wieder gezeigt, wer Chef im juristischen Ring ist. Ob das ein Gewinn für die Presse- und Satirefreiheit ist, darf bezweifelt werden, weshalb die Entscheidung, gegen die Abwehr-Polemik vorzugehen, natürlich zu Abzügen in der B-Note führt. Sie entspricht jedoch der Policy von Kollege E., sich nichts bieten zu lassen, war also absehbar. Und da der Kollege E. das Presserechtshandwerk wie kaum ein zweiter beherrscht, war er auch erfolgreich.

20. November 2009

Enthüllungsbuch über weltlichen Geistlichen wird zensiert

In dem hier bereits angesprochenen Fall eines sündhaften Hirten hatte der Antragsteller mehr als 70 Passagen angegriffen.

Wie die Badische Zeitung nunmehr mitteilt, hat das Landgericht Freiburg Ravensburg inzwischen per einstweiliger Verfügung untersagt, personenbezogene Daten, den Priester betreffend, aus der Verfahrensakte des Landgerichts Freiburg zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Darüber hinaus wird verboten, vier Behauptungen des schreibenden Opfers in dem Buch zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

19. November 2009

Privatleben eines Politikers

Zu den Klassikern persönlichkeitsrechtsrelevanter Fälle zählt das nicht öffentlich gemachte Privatleben. Zu einem aktuellen Fall hat die Süddeutsche einen Kommentar veröffentlicht, den ich kurz ergänzen möchte.

Es gab – jedenfalls in der Bonner Republik – unter allen großen Verlagen etc. die Absprache, dass bei Politikern nicht über Seitensprünge und artverwandte „G’schichtn“ berichtet wurde. Selbstverständlich gab es das, die Presse wusste häufig, wer fremd geht, die Politiker mussten sich nicht einmal wirklich verstecken. Es ist damals nie etwas darüber geschrieben worden. Beim damaligen Bundeskanzler Willy Brandt vielleicht, da gab es gewisse Andeutungen, die aber erst im Windschatten der Guillaume-Affäre deutlicher wurden (so genau weiß ich es nicht, war ja vor meiner Zeit). Die Frauengeschichten, die man von einem damals zum Halbgott verklärten bayrischen Ministerpräsidenten so hört, gingen nicht in Druck. Bei Kohl hat man manchmal Andeutungen über die rasante Karriere seiner Sekretärin gelesen, aber im Großen und Ganzen hatte man Politikern ihre Ruhe gelassen.

Es mag Fälle geben, wo das Privatleben insoweit tatsächlich eine Relevanz aufweist, etwa bei bewusst inszenierten Saubermänner mit Doppelmoral, die ggf. politisch Dinge fordern, die mit ihrem privaten Gebaren in Widerspruch stehen.

Wirklichen Nachrichtenwert haben Seitensprünge nicht. Sie werden von Politikern aller Couleur praktiziert. Politiker sind nun einmal von Berufs wegen Opportunisten. So what?

Seit ich vor etlichen Jahren angefangen habe, Medien und die Verteilung und Bewertung von Information durch Gatekeeper genauer zu verfolgen, habe ich keinen Zweifel daran, dass der Entschluss über Schweigen oder Veröffentlichen von Privatissima aus politischen Erwägungen erfolgt. Meistens ist es gar nicht einmal der eigentliche politische Gegner, der ja nur eine Person gegen dessen Stellvertreter eintauschen würde, vielmehr sitzen die Büchsenspanner häufig in der eigenen Partei.

Zum aktuellen Fall habe ich mir über den politischen Nutznießer noch keine Meinung gebildet. Aber auf die Redaktion des Magazins, welche diese überflüssige Kolportage gebilligt hat, sehe ich schon länger mit Sorge. Ich kenne im Medienbetrieb viele Journalisten, welche sich das Mem „Das ehemalige Nachrichtenmagazin“ zumindest privat zu eigen gemacht haben.

Lässiges Impressum

Die Leute von Seat-1 haben ein cooles Impressum:

(…)
Haftungsausschluss und andere Floskeln

Da wir uns die Inhalte verlinkter Seiten zu eigen machen, vermeiden wir es, zum Landgericht Hamburg zu verlinken.

Wir haben keinen Einfluss auf die Inhalte verlinkter Seiten, distanzieren uns aber dennoch nicht. Vielmehr finden wir sie so toll, dass wir ausdrücklich zu deren Besuch aufrufen.

Auf dieser Internetpräsenz vorkommende bestehende oder zukünftige Markennamen sind das Eigentum der jeweiligen Markeninhaber, es sei denn die Marke wurde nicht erteilt, gelöscht oder als nichtig erklärt.

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Seat-1 Software GmbH haftet für keinerlei Schäden aus der Nutzung des Systems, ausgenommen für die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Unternehmen ist der Gerichtsstand Coburg.

Im Falle von Namensrecht-/Domainstreitigkeiten, Textaussagen- u. Inhalte bzw. Abmahnungen gegen geltendes Wettbewerbsrecht bzw. Fernabsatzgesetz bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer negativen Feststellungsklage oder schlimmerem beantwortet.

Zu Nebenwirkungen und Risiken lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Mobilfunkpreise können abweichen.

Füllhöhe technisch bedingt.

Dieses Impressum wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Rechnungsdatum entspricht Lieferdatum.

Kann Spuren von Erdnüssen und anderen Nüssen oder überhaupt von allem möglichen enthalten.

bla fasel
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Fitze, fatze, Hühnerkacke.

Falls irgendein Zauberspruch vergessen wurde, einfach dazudenken.

Dieses Impressum darf frei genutzt, kopiert, veröffentlicht, rezitiert, verfilmt werden.

Erinnert mich ein bisschen an das Impressum, dass ich vor Jahren mal Finanzparasiten.de verpasst hatte:

Verantwortlichkeit für Links

Als fortgeschrittener Internetnutzer ist Ihnen bekannt, dass wir auf verlinkte Seiten keinen Einfluss haben. Für verlinkte Inhalte übernehmen wir keine Haftung und machen uns auch keine der dortigen Äußerungen zueigen. Benutzen Sie bitte Ihren Verstand!

(…)

Abmahnungen

Ihre Abmahnung richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an:

Finanzparasiten.de
c/o Kanzlei Kompa
Mariental-Str. 58
48149 Münster.

Finanzparasiten.de ist aufgeschlossen für kostenlose PR-Chancen wie Ihre Abmahnung, Ihre Klage oder Ihre Verleumdung. Da die Website medienrechtlich überprüft wurde sehen wir das ganz gelassen. Ggf. würden wir unter einer anderen Domain weitermachen, notfalls auf einem sicheren Server in Burkina Faso, in der Mongolei, … Auch da werden wir über Google gefunden werden. Aber machen Sie mal ruhig.

Und dann gab es irgendwann einmal den unglücklichen Kollegen, der u.a. durch Internetausdruck dieses Impressums in der Pressekammer Hamburg Stimmung gegen Finanzparasiten.de machen wollte und damit die gewünschte PR ins Rollen gebracht hat.

So richtig böse war dann aber das Impressum des berühmten anonymen Watchblogs:

Verantwortlichkeit für Links

Was das Landgericht Hamburg am 11.Mai 1998 entschieden hat, interessiert uns nicht. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an deutschsprachige und englischsprachige Bewohner der USA.

Strategisch unkluge Verfassungsbeschwerde gegen Verbot von Nennung des geänderten Namens

Das Landgericht Hamburg hatte der Frankfurter Rundschau verboten, über die geplante Namensänderung einer wegen Terrorismus verurteilten Person zu berichten. Bereits der Plan ohne Nennung des Namens ist der Hamburger Pressekammer zu viel der Pressefreiheit.

Die FR wendet sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Verbot. Und wie nicht anders zu erwarten springt ihr der Chefreaktionär der Springerpresse pflichtschuldig bei.

Mag das Verbot, über den Plan zur Namensänderung auch mal wieder überzogen sein, so stimme ich den Hamburger insoweit zu, als dass es keinen journalistisch seriösen Grund gibt, den neuen Namen rauszuposaunen. Zudem wäre das strategisch sehr ungeschickt: Zur Zeit klagen alle möglichen Knackis – meistens vertreten von einer ganz bestimmten Kanzlei – gegen Nennung ihres Namens, unter dem sie verurteilt wurden. Man will ja bei der Resozialisierung keinen schlechten Ruf durch die Tagespresse bekommen. Wenn diese in Hamburg erfolgreiche Rechtsprechung in den Instanzen hält, bedeutet dies, dass die ganzen Archive nachträglich anonymisiert werden müssten.

Nun könnte man aber Terroristen, Mördern und inhaftierten Rechtsanwälten, die Wert auf Diskretion legen, nahelegen, dann gefälligst ihren Namen zu ändern, anstatt den Chronisten das Leben schwer zu machen. Diese Leute sind es ja ohnehin häufig gewohnt, unter Tarnnamen zu leben. Eine obligatorische Namensänderung ist schon deshalb vernünftig, weil man im Zeitalter des internationalen Phänomens Internet keinen einmal bekannt gegebenen Namen wieder wirksam aus der Welt schaffen kann. Eine Umbenennung kann aber nur funktionieren, wenn die Presse usw. dann die Anonymität des neuen Namens respektiert.

Ich sehe auch kein ernsthaftes Bedürfnis, den Namen von entlassenen Straftätern preis zu geben. Die haben laut Gericht ihre Strafe abgesessen, sie stellen laut Sozialprognose keine Gefahr mehr dar und es ist nicht Aufgabe der Presse, solche Leute nach Jahrzehnten an den Pranger zu stellen. Strafe ist Sache des Staates. Man kann über diese Leute unter dem alten Namen berichten, das reicht für soliden Journalismus völlig aus.

Was der BILD-Kolumnist Nicolaus Fest jedoch schwadroniert, entbehrt jeden Kommentars und wäre ihm ein guter Anlass, sich selber einen neuen Namen zuzulegen.