In dem hier bereits angesprochenen Fall eines sündhaften Hirten hatte der Antragsteller mehr als 70 Passagen angegriffen.
Wie die Badische Zeitung nunmehr mitteilt, hat das Landgericht Freiburg Ravensburg inzwischen per einstweiliger Verfügung untersagt, personenbezogene Daten, den Priester betreffend, aus der Verfahrensakte des Landgerichts Freiburg zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Darüber hinaus wird verboten, vier Behauptungen des schreibenden Opfers in dem Buch zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.