Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. März 2010

OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

CIA möchte die Einstellung der Deutschen zum Afghanistankrieg beeinflussen

In einem Memo der CIA vom 11. März machen sich unsere Amerikanischen Freunde Gedanken, was man uns denn erzählen muss, damit wir beim Afghanistan-Krieg nicht wie kürzlich die Niederlande von der Fahne gehen. Gerade einmal zwei Wochen später hat es WikiLeaks bereits veröffentlicht.

Emphasis on the mission’s multilateral and humanitarian aspects could help ease Germans’ concerns about waging any kind of war while appealing to their desire to support multilateral efforts. Despite their allergy to armed conflict, Germans were willing to break precedent and use force in the Balkans in the 1990s to show commitment to their NATO allies.

Die Jungs aus Langley werden langsam sauer und haben offenbar Island zum Operationsgebiet erklärt, wo der WikiLeaker Julian Assange beschattet wurde. Ein Unterstützer wurde von der isländischen Polizei verhört, die rudimentär auch Geheimdienstaufgaben wahrnimmt. Assange hat sich über die Repressalien inzwischen in einem offenen Brief beschwert.

Zum 5. April wird die Verbreitung eines Videos erwartet, das Massacker an der Zivilbevölkerung zeigt. Während die Leute, insbesondere die Bevölkerung der USA, nur im Ausnahmefall Zeitung lesen, haben Filme und Bilder durchaus eine gewisse wehrkraftzersetzende Wirkung.

Scientology filmt zurück

Wie bereits im Blog berichtet, wird die ARD kommenden Mittwoch den ersten Spielfilm zum Thema Scientology zeigen, in dem das Kind auch beim Namen genannt wird. Die Scientologen reagierten pampig und maulten, der SWR hätte den Laden zuvor konsultieren sollen. Konsultiert hatte der SWR stattdessen die Hamburger Sektenbeauftragte Ursula Caberta, einer Dauerkundin der Hamburger Pressekammer. Verklagen will man nicht den SWR, wohl aber Cabertas Arbeitgeber Stadt Hamburg.

Die von einem ehemaligen Marinegeheimdienstler und drittklassigen Science Fiction-Autor gegründete Sekte fährt statt Verbieten des unter Geheimhaltung produzierten Films und der bislang üblichen Anpöbelei von Kritikern nun eine andere PR-Strategie: Man will einen eigenen Film im Netz zeigen. Außerdem kündigte man eine Übersicht über Fehler im ARD-Film an.

25. März 2010

Causa Brender: Herr Beck geht nach Karlsruhe

Spät, aber vielleicht nicht zu spät tut Kurt Beck, was getan werden muss: Karlsruhe, übernehmen sie!

Und hier mein Senf dazu vom Januar.

Internetsperrgesetz: Die CIA will WikiLeaks abdichten

Die Tatsache, dass jemand die Pressefreiheit ernst nimmt, ist für einen Geheimdienst so ziemlich das Beunruhigendste, was es gibt. Auch Bürgerrechtsbewegungen waren von den Schlapphüten stets als Bedrohung gesehen worden, die es zu unterwandern galt.

Nun fürchtet die US-Regierung offenbar ein Video von einem Massaker an Zivilisten, das WikiLeaks wohl seit Januar hat und am 5. April online stellen möchte. Die Schattenmänner haben einige WikiLeaks-Treffen observiert, WikiLeaks-Gesicht Julian Assange bis nach Norwegen beschattet und einen WikiLeaker sogar verhört. Das Video scheint den amerikanischen Friedensfürsten so große Sorgen zu bereiten, dass sie anscheinend bereit sind, ihre Verfassung zu besudeln. Dem Vernehmen nach können US-Behörden WikiLeaks nicht mehr aufrufen. Dieses Verhalten ist bedenklich nahe an chinesischen Verhältnissen. Die über Twitter verbreiteten Nachrichten hat Gulli übersichtlich zusammengefasst.

Die Frage, was man mit Sperrinfrastrukturen machen würde, wenn man sie „wegen Kinderpornographie“ erst einmal errichtet habe, dürfte sich hiermit beantwortet haben.

24. März 2010

Dunkle Geldtöpfe sollen unbeleuchtet bleiben

Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.

Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.

Dass dunkle Geldtöpfe verboten sind, wussten schon die Simpsons.

19. März 2010

Türkei: Begriffe wie „Kurdistan“ und „Guerilla“ verwendet – 525 Jahre Haft

-> TAZ

18. März 2010

Zeitungen im Estland erscheinen mit leeren Seiten

In Estland provozierte ein pressefeindlicher Gesetzentwurf eine verlagsübergreifende Reaktion: Weil Zeitungen ihre Informanten offen legen sollen, ließen heute viele Zeitungen demonstrativ eine Seite frei.

Bloggerfreiheit in NRW politisch unerwünscht

NRW-Landesvater Jürgen Rüttgers ist sauer auf Blogger wegen der Verbreitung gewisser Indiskretionen. Nun hofft man in Düsseldorf, dass es die Staatsanwaltschaft richten werde. Das Handelsblatt – übrigens aus Düsseldorf – misst den Blogs durchaus Potential zur Wahlentscheidung bei.

Jungs, habt ihr am Rhein eigentlich kein Internet, wo man mal nachsehen könnte, was man unter Streisand-Effekt versteht? Und dass es in Zeiten von WikiLeaks schlichtweg unsinnig geworden ist, politisch brisante Lecks juristisch schließen zu wollen?

Promi-Anwalt Dr.S. unterliegt Buskeismus.de

Wie bei Stefan Niggemeier ausführlich berichtet, hat der justizkritische Blogger Rolf Schälike die absurde Verfügung des Promi-Anwalts Dr. S. auch im Berufungsverfahren abwenden können: Er darf dem Promi-Anwalt wieder näher als 50 m kommen. Die Posse erinnert an ein ähnliches Verfahren von Michael Moore, dem ein sensibler Milliardär ebenfalls ein Abstandsgebot aufs Auge drücken wollte.