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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


19. April 2010

Meta-Meta-Blogger-Journalisten-Misskommunikation

In der SZ-Schaltzentrale geht es ja gerade richtig ab! :-)

Prinzessin Charlotte im Himmel der Liebe – ohne Text, aber mit Fotos!

Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.

Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.

Via telemedicus.

18. April 2010

Peter Alexander ist sauer auf seinen Promianwalt


Peter Alexander – Ich zähle täglich meine Sorgen – MyVideo

Was müssen wir heute auf SPIEGEL online für häßliche Dinge lesen? Peter Alexander, der sich der Dienste des wohl prominentesten deutschen Medienanwalts Prof. P. bediente, scheint über die erzielten Ergebnisse nicht glücklich zu sein.

Mit dem Verhältnis zwischen Anwalt zu Ex-Mandanten ist das so eine Sache. Der Ex-Mandant darf kräftig austeilen, während der Anwalt gegen die Schweigepflicht verstoßen könnte, wenn er sich angemessen zu verteidigen versucht. „Der Mandant von heute ist der Feind von morgen“ wird jungen Anwälten eingebläut. Was die nach Ansicht von Peter Alexander „völlig unverhältnismäßig hoch angesetzten Gegenstandswerte“ betrifft, so hat sich Alexander ja auf Angreifersache mitgetragen, wollte sie seinem Gegner zumuten, letzteres in offenbar unsicherer Sache. Da es u.a. um Schmerzensgeld/Geldentschädigung im sechsstelligen Bereich ging, sage ich da nur eins: Gier frisst Hirn.

17. April 2010

Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.

16. April 2010

UNESCO- Preis für Pressefreiheit

Die chilenische Journalistin Monica Gonzalez Mujica hat den UNESCO- Preis für Pressefreiheit für ihre Berichte über Menschenrechtsverletzung während der Pinochet-Diktatur erhalten.

Wer wissen will, welchen Anteil die USA und deren Völkerverständigungs-Dienstleister CIA an der Pinochet-Diktatur hatten, dem sei diese Website der George Washington University empfohlen, die kürzlich freigegebene Dokumente zugänglich macht.

WikiLeaks: SPIEGEL online macht Boden gut

Nach dem Griff ins Klo von neulich hat SPIEGEL online nun ein lesenswertes Interview mit dem einzig namentlich bekannten deutschen WikiLeaker geführt. Die arbeiten schon am nächsten Video.

ZAPP (NDR) hat das Thema in einem ausführlichen Video aufbereitet.

15. April 2010

Recht am eigenen Po? Gegendarstellungsrechte einer Pokerlady

Eine bekannte Pokerspielerin wurde in einem Klatschmagazin als scheinbar halbnacktes Luder mit Spielkarten im Bikinihöschen dargestellt, wobei es sich auf einem Foto offenbar um ein Model handelte. Das sollte einen Flirt mit einem bekannten Ex-Tennisspieler illustrieren. Durch derartiges Falschspiel fühlte sich die einen eigenen Po besitzende Pokerqueen abgezockt und verlangte eine Gegendarstellung. Dabei wollte sie auch, dass das fragliche Bild in der Gegendarstellung abgedruckt wird, damit diese für den Leser besser nachvollziehbar wird.

Das bayrische Pressegesetz sagt:

Art. 10

(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2 Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein. 3 Ergeben sich begründete Zweifel an der Echtheit der Unterschrift einer Gegendarstellung, so kann die Beglaubigung der Unterschrift verlangt werden.

(2) 1 Der Abdruck muss unverzüglich, und zwar in demselben Teil des Druckwerks und mit derselben Schrift wie der Abdruck des beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen erfolgen. 2 Der Abdruck darf nur mit der Begründung verweigert werden, dass die Gegendarstellung einen strafbaren Inhalt habe. 3 Die Gegendarstellung soll den Umfang des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten. 4 Die Aufnahme erfolgt insoweit kostenfrei.

(3) Der Anspruch auf Aufnahme der Gegendarstellung kann auch im Zivilrechtsweg verfolgt werden.

Zwar hat es durchaus solche Gegendarstellungen mit Bildillustration gegeben. Aus dem Gesetz lässt sich ein solcher Anspruch aber nicht unmittelbar herleiten, auch wenn die Verpflichtung zur gleichen Schrift eine solche Analogie nahe legen mag. Aber selbst in dem Fall sah es das Landgericht München als wesentliches Überschreiten des zuzubilligen Umfangs und gab nur einen Anspruch auf Abdrucken eines Textes.

Off Topic:

Wem die oben verlinkte Pokerrunde gefallen hat, der hat vielleicht auch Spaß am Wilsberg-Krimi „Royal Flusch“ (2007). Am Ende der Folge ist eine Pokerrunde mit einem Geber zu sehen, der ähnliche Kartenkunststückchen wie (scheinbar) Terence Hill macht. Gerüchten zufolge soll es sich bei diesem Darsteller um einen Münsteraner Anwalt mit Hang zum Falschspiel gehandelt haben … ;-)

UPDATE: Hier ein bisschen mehr Hintergrund.

13. April 2010

Wikimedia e.V. will nicht haften

Das Landgericht Hamburg scheint langsam zu verstehen, dass die grotesk weite Haftung für User Generated Content nicht uferlos bleiben kann. Während die 24. Kammer (Pressekammer) noch vor zwei Jahren ein Wiki nicht von einem „Tagebuch“ unterscheiden konnte (ich hatte den Fall selbst vertreten), scheint die 25. Kammer („Internetkammer“) da flexibler zu sein.

Viel Neues hat die Entscheidung nicht gebracht, weil Wikimedia e.V. ein feiger Laden ist: Die distanzieren sich von der deutschsprachigen Wikipedia, das wäre alles Sache der Wikimedia Foundation in den USA. Faktisch gesehen Heuchelei auf hohem Niveau, aber juristisch haltbar. Hier mein aktueller Bericht bei Telepolis.de.

Haften tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und München. ;)

12. April 2010

SPIEGEL schießt auf WikiLeaks – und dabei einen Bock nach dem anderen

Einen weiteren journalistischen Offenbarungseid leisteten sich die Spitzenkräfte vom SPIEGEL. Es wirkt irgendwie überhaupt nicht cool, wenn man über einen altklugen „Wir sind die geilsten Journalisten“-Artikel sowas kleben muss:

In der aktuellen Ausgabe (15/2010) des SPIEGEL wurde auf Seite 63 nicht Daniel Schmitt von WikiLeaks abgebildet.

Abgebildet ist stattdessen Alexander Schill.

Dieser steht in keiner Verbindung zu WikiLeaks.

Wir bedauern diese Verwechslung.

Ignoranz und Arroganz pur leistet sich das so eben der eigenen Unfähigkeit überführte „Nachrichtenmagazin“ dann, wenn es herablassend schreibt:

WikiLeaks begnügt sich jedoch nicht mit der reinen Veröffentlichung geheimer Unterlagen, sie will diese auch journalistisch einordnen. Dem Bagdad-Video stellte WikiLeaks ein George-Orwell-Zitat voran, angekündigt werden die Bilder mit den Worten, man bekomme ein „wahlloses Töten“ zu sehen. Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre.

Hallo? Haben die Damen und Herren „Qualitätsjournalisten“ möglicherweise übersehen, dass WikiLeaks parallel auch das unkommentierte, ungeschnittene Originalvideo in Rohfassung online gestellt hat? Wie kann ein „Qualitätsjournalist“ diese wesentliche Tatsache unterschlagen?

In der bekannteren Version, in der sie dem Leser authentischen Kontext vermitteln, haben sie ein paar Wertungen einfließen lassen, die wohl kaum den Konsens humanitär orientierter Zeitgenossen verlassen. Die Bezeichnung von wahllosem Töten als wahlloses Töten ist ein schlechter Witz gegen Wertungen, die uns der selbsternannte „Qualitätsjournalismus“ des SPIEGEL konstant unterjubelt. Die effizienteste Wertung ist übrigens die, uns nur den Ausschnitt der Realität zu zeigen, den wir sehen sollen – etwa die Verbreitung des unkommentierten Videos zu unterschlagen.

Ich wüsste auch ganz gerne vom zitierten Herrn Schirrmacher von der FAZ, was er damit meint, wenn er sagt:

„Es ist ein perfekter Geheimagentenspielplatz.“

@ Schirrmacher: In drei Jahren hat WikiLeaks noch keinen einzigen Bock geschossen und Desinformation ventiliert. Anders als die FAZ, die früher solche obskuren „Geheimdienstexperten“ wie den einst BND-nahen Udo Ulfkotte beschäftigt hat, arbeitet WikiLeaks offenbar sorgfältig.

Bislang waren bei WikiLeaks Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eher Petitessen. Und bitte, liebe „Qualitätsjournalisten“ aus Hamburg: Wie kann ein Magazin, das solche manipulativen Cover bringt, gegenüber den zurückhaltend kommentierenden WikiLeakern so weit die Klappe aufreißen? Schade, dass ich euch nicht abonniert habe – wäre ein Anlass, das Abo zu kündigen.

10. April 2010

Internetsperren: Briten schmuggeln Urheberrecht ein – warum bin ich nicht überrascht?

Die Piratenpartei und ihr Umfeld hatte es schon immer geargwöhnt, nun zeigt sich am Beispiel der Briten, dass die angebliche „Verschwörungstheorie“ 100% richtig lag: Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie usw. haben sich die Engländer  von ihren Politikern kastrieren lassen.

Auf der Insel redet künftig der Staat ein Wörtchen dabei mit, wer welche Informationen bekommen soll. Das fängt bei der Content-Industrie an, die künftig wieder ihre klebrigen Finger ausstreckt und wird bei politisch unerwünschten Datenschleudern wie WikiLeaks kaum halt machen. Zum Regieren benötigt man Propaganda und Beschiss, da stört das Internet halt nur.

Derzeit will man uns diese Augenwischerei durch die Hintertür via ACTA bringen. Wie kommentierte der Lobbyist der Musikindustrie vor zwei Wochen beim LawCamp zu ACTA? „Verschwörungstheorie“.

Falls Sie den etablierten Politikern genauso vertrauen wie ich, hätte ich hier für die Wahlberechtigten in NRW für Mai eine Alternative: