Der einstige Startorwart Toni Schumacher hat ein interessantes Interview gegeben. 1987 haute er als Whistleblower mit seinem legendären Enthüllungsbuch „Anpfiff“ über Doping im Fußball mächtig auf die Kacke. Bewirkt hat er, dass es seither rigide Doping-Kontrollen gibt. Gedankt hat man es ihm kaum. Angegriffen wurde sein Buch nur in der Öffentlichkeit, nicht aber vor Gericht.
Gestern hat das isländische Parlament die von Wikileaks protegierte Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) auf den Weg gebracht. Mehr dazu beim ORF. Unterstützung erhielten die Isländer aus dem Umfeld des deutschen Chaos Computer Clubs.
Herzlichen Glückwunsch und besten Dank! Der fliegende Gerichtsstand ist damit ein Stück weit ausgeflogen … ;-)
Die Süddeutsche Zeitung nimmt den Fall Kachelmann zum Anlass, um auf das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Presseinteresse hinzuweisen. Dort heißt es unter anderem:
Erhöht wird die Unsicherheit für die Medien durch eine prozessrechtliche Besonderheit, den „fliegenden Gerichtsstand“. Dahinter verbirgt sich kein orientalisches Märchen, sondern die Wahlfreiheit der Anwälte, an welches Gericht sie ihre Klage adressieren. Wurde der Artikel bundesweit verbreitet, kann die „Verletzung“ des Persönlichkeitsrechts nämlich überall eingetreten sein. Beliebt bei Klägeranwälten sind etwa die Pressekammern in Hamburg und Berlin – auch wenn Schertz deren angebliche Einseitigkeit zulasten der Presse als „völligen Quatsch“ bezeichnet.
Der Prozessbeobachter Rolf Schmitt und der Angeklagte selbst kommentieren die zahlreichen Desinformationen, mit denen sich unsere „Qualitätspresse“ bekleckert hat. Völlig zu Recht merkt er an, dass Meinungsfreiheit da aufhört, wo Verleumdung anfängt. Sein Medienanwalt dürfte derzeit gut zu tun haben.
Vor vier Jahren war der Blatter-Sepp mächtig sauer auf den Kritiker Andrew Jennings, weil der ein unbequemes Buch geschrieben hatte. Doch seine Pläne, den Verlag juristisch anzugehen, verwarf der umstrittene Sportsmann schließlich.
Am Montag war ich mit einem Kumpel von der Titanic saufen. Bekanntlich hatten wir denen die WM im letzten Jahr zu verdanken. Doch Undank ist der Welten Lohn:
Bereits der unermüdliche Gerichtsblogger Rolf Schälike teilte mir vor einiger Zeit seine Beobachtung mit, dass auch die Pressekammer Berlin so langsam von dem ausufernden Missbrauch des Persönlichkeitsrechts durch findige Anwälte genug hat und ihren fragwürdigen Widerstand gegen die Vorgaben aus Karlsruhe zurückfährt.
In diese Richtung geht ein weiteres Urteil, mal wieder zur leidigen Problematik, ob man ehemalige Verpflichtete der StaSi entsprechend benennen darf, oder ob diese Episode vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt und damit dem Interesse der Öffentlichkeit entzogen ist.
Heute wurde bekannt, dass Iris Berbens Lebenspartner am Berliner Kammergericht mit dem Verbot gescheitert ist, seine Benennung als „IM“ zu verbieten. Zuvor hatte das die Berliner Pressekammer dem rbb und etlichen Printmedien verboten.
Wurden von den Gerichten zunächst die Persönlichkeitsinteressen der früheren IM in der Regel über das Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit gestellt, zeichnet sich nach den jüngsten Urteilen nun ein gegenteiliger Trend ab.
(…) Das Aufarbeitungsinteresse hatte auf der ganzen Linie gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte gesiegt.
Künftig also werden Historiker weniger vom diffusen Persönlichkeitsrecht behindert werden, das zwar grundsätzliche Berechtigung, aber eben auch gewisse Grenzen hat.
Da der rbb im Gegensatz zu den anderen Medien klein bei gegeben hatte, darf er als einziger nun nicht mehr über „IM Wilfried“ berichten.
StaSi-Fälle beobachtet Schälike besonders gerne. Er hatte etliche Monate in StaSi-Gefängnissen zugebracht, weil er auch in der DDR seinen Drang nach Meinungsäußerung auszuüben pflegte.
Siehe auch:
UPDATE: Der Kläger wurde von einem Anwalt vertreten, der früher zur Kanzlei des rbb-Anwalts gehörte. Diese beiden Anwälte vertreten sich häufig gegenseitig, etwa wenn der eine für den anderen Herrn Schälike verklagt. Seltsam …
Eigentlich ist es der lebendige Strauß-Clan, der da grantelt gegen Wilhelm Schlötterer. Die werfen dem ehemaligen bayerischen Finanzbeamten laut Nürnberger Nachrichten Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verletzung des Steuergeheimnisses vor. Schlötterer nennt Strauß
einen »korrupten« Politiker; es sei in seinem Umfeld um die Gier nach Macht und Geld gegangen, um Begünstigung befreundeter millionenschwerer Unternehmer und um Eingriffe in amtliche Entscheidungen – kurz, um die Ausbeutung des Staates für Partei- und Privatinteressen.
(…) Schlötterer, Jahrgang 1939, hat FJS (wie berichtet) in seinem Buch bezichtigt, illegal ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe angehäuft und nicht versteuert, Provisionen von Waffenhändlern bezogen und große Summen auf Schweizer Konten deponiert zu haben. Nach seinem Tod hätten auch die Strauß-Kinder das Erbe vor dem Fiskus verborgen.
Und er
thematisiert auch immer wieder die Nürnberger Diehl-Affäre und fordert die Rehabilitierung der Betriebsprüferin M. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Diehl-Konzern von einer Steuerschuld von 30 Millionen Euro befreit wurde – vergebens.
Bislang wurde zivilrechtlich noch nichts (erfolgreiches) unternommen. Die Sträuße werfen Schlötterer u.a. einerseits vor, keine Quellen zu benennen – andererseits Verletzung des Steuergeheimnisses. Tja …
Noch etwas ist interessant: Der BND-Boss sagte, er lese gerade Henning Mankell. Nun ja, der Autor macht ja gerade außenpolitische Schlagzeilen, denn er sitzt im Knast einer Nation, deren nicht gerade zimperliche Auslandsgeheimdienst traditionell mit dem BND eng zusammenarbeitet. Das könnte spannend werden …
In der Neverending Story Schertz ./. Schälike begab sich der Kollege Dr. Schertz heute persönlich in den Gerichtssasl, um für seine Persönlichkeitsrechte und 20.000,- Euro zu streiten. Es war unschwer zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter Mauck dem Ansinnen nicht Folge leisten würde. Während der Verhandlung kam es bei den beiden miteinander erfahrenen Parteien wie schon häufig zu den Temperamentsausbrüchen. Die Frage von Schertz, ob Richter Mauck das Blog Buskeismus verfolge, verneinte dieser.
Schließlich machte Dr. Schertz, der u.a. spektakulär mit einer „Stalking-Verfügung“ gescheitert war, etwas, das sonst nur solche Leute wie Schälike machen: Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Berliner Presserichter. Funktioniert (außer im Fall von evidenten Interessenkonflikten) eigentlich nie. Schälike hatte das beim gleichen Richter(!) schon vorexerziert. Kopiert also Dr. Schertz den Blogger Schälike?
Donnerstag, den 10.06.2010 geht es in Berlin mit vier Sachen dort weiter. Demnächst stehen einige Termine zwischen den Kontrahenten am Landgericht Köln an, wo es ebenfalls schon mal Befangenheitsanträge hagelte. Warum wohl der Berliner Anwalt den Hamburger Blogger in Köln verklagt? Und falls Köln nicht so will wie der Promi-Anwalt, so bietet der Fliegende Gerichtsstand noch genug andere Landgerichte, bei denen man es ja mal versuchen kann.