Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger „Internet-Kammer“, welche die uns liebgewonnene „Pressekammer“ seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.
Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das „Sprachrohr Gottes“ hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend „Hamburger Brauch“ hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.
Anlässlich des aktuellen Afghanistan-Leaks von WikiLeaks erinnert die Morgenpost in einem prägnanten Beitrag an die großartige Leistung von Daniel Ellsberg, der die Wahrheit über die Lügen der US-Präsidenten über Vietnam kannte.
Die Spitzenpolitiker wollten sein Material nicht. Die NY-Times begann den Abdruck, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Dann aber gab Ellsberg die brisanten Informationen an alle namhaften Zeitungen, was den Aufwand juristischen Sperrfeuers vervielfacht und letztlich ad absurdum geführt hätte.
Ellsberg ist übrigens ein großer Fan des Projekts WikiLeaks.
Dem, was Stefan Niggemeier über die Selbstdemontage des Promianwalts heute schreibt, habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Die Antwort auf die auf der Hand liegende Frage, warum Dr. S. nicht den „fliegenden Gerichtsstand“ bemüht, liegt in der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs: denn der setzt kein deliktisches Handeln voraus, so dass § 32 ZPO nicht anwendbar ist. Da aber faktisch weitgehend die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen zu prüfen sind, kann man sich schon die Frage stellen, warum bei Unterlassungswünschen der fliegende Gerichtsstand erforderlich sein soll, wenn es beim Gegendarstellungsanspruch auch ohne geht. Das Fax braucht nach Frankfurt auch nicht länger als innerhalb von Berlin oder nach Hamburg …
Ich war Niggemeier und Dr. S. übrigens vor zwei Wochen bei der Tagung von Netzwerk Recherche begegnet, wo der Promianwalt in einer Podiumsdiskussion zum Besten gegeben hat, dass er nicht „Promianwalt“ genannt werden möchte. Leider gab es kein unmittelbares Aufeinandertreffen zwischen dem Anwalt und seinem Ex-Mandanten … ;-)
Seltsam: Obwohl offenbar selbst der Axel Springer-Verlag nichts dagegen hat, will der WDR einen 30 Jahre alten Film des Undercover-Journalisten nicht ausstrahlen, schreibt der SPIEGEL.
Telepolis hat heute meinen Kommentar zur seltsamen Mediencharta der niedersächsischen Ministerin für „Gedöns“ (O-Ton Gerhard Schröder) veröffentlicht. Die Überschrift ist nicht von mir und trifft es nicht so ganz, aber im Ergebnis irgendwie doch …
Vielleicht ist diese Aktion von Frau Özkan ja eine Reaktion auf die Erfahrung mit dem FOCUS-Interview, aus dem eine kritische Äußerung über Kruzifixe in Klassenzimmern, die es in Niedersachsen praktisch ohnehin kaum gibt, maßlos aufgebläht wurde. Dann aber muss man eben die eigene Medienkompetenz schärfen, Interviews von PR-Leuten checken lassen. Die offene Konspiration mit den Medien aufgrund staatlichem Drucks ist wohl kaum das Mittel der Wahl.
Zwei Journalisten, Thomas Datt und Arndt Ginzel, hatten etwas getan, was selten geworden ist: sie haben recherchiert. Und sie hatten den Schneid, sich mit Mächtigen anzulegen. Weil eine ehemalige Zwangsprostituierte auf einem Bild einen Juristen als Freier erkannt haben wollte und sie dies an den SPIEGEL weitergegeben hatten, stehen sie jetzt vor dem Kadi wegen übler Nachrede – nicht etwa vor einer Pressekammer, nein, es musste gleich eine Strafkammer sein.
Niemeyer ist nie presserechtlich gegen den Spiegel-Artikel vorgegangen. Wenn etwas hängen bleibt, dann liegt das auch daran, dass man bis heute im Online-Archiv des Spiegels den Artikel über Freier Ingo nachlesen kann. Niemeyer begründet das mit finanziellen Erwägungen: „Ich habe einen guten Presseanwalt kontaktiert. Der verlangte 50.000 Euro. Das Geld habe ich nicht.“ Stattdessen schlug er am schwächsten Glied zurück: beim Autor und den Rechercheuren.
(…)
Insgesamt hat die sächsische Justiz 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet, die zur Korruptionsaffäre recherchiert haben. Die meisten sind inzwischen eingestellt. Das Urteil gegen Datt und Ginzel wird voraussichtlich Ende Juli fallen. „Die Strafe ist mir nicht so wichtig“, so Jürgen Niemeyer. „Mir geht es um die Wahrheit.“ Die Angeklagten sagen, darum gehe es ihnen auch.
Ein Druckerzeugnis für Frauen, die sich am Glück der Schönen und Reichen erfreuen wollen, hatte 2009 über die jüngste Hochzeit von Boris Becker berichtet und angemerkt, es seien auch Oliver und Simone Kahn dabei gewesen.
„Zuletzt haben sich Oliver und Simone Kahn bei der Hochzeit bei Boris Becker in der Öffentlichkeit gezeigt.“
Wenn jemand schreiben will, ich sei bei der Hochzeit von Boris Becker dabei gewesen, darf er es gerne tun. Es gibt schlimmeres – zum Beispiel bei der WM die Bälle nicht zu halten … Sogar der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer meinte:
Es ist nicht Ansehen mindernd, bei Boris Becker auf der Hochzeit zu sein.
Doch bei Kahns scheint das irgendwie peinlich zu sein, vielleicht waren sie auch gar nicht da, oder nicht beide, oder wie auch immer. Vielleicht ging es auch um die Frage, ob die beiden sich später woanders gezeigt haben, weshalb die Behauptung dann unzutreffend wäre.
Wie groß denn die Wiederholungsgefahr sein könnte, dass der Herr Becker wieder heiratet und die Kahns einlädt, sei einmal dahingestellt, die News von 2009 sind heute keine mehr.
Erstaunlicherweise stand in der Abmahnung nicht, ob der Kahn und seine Simone jetzt nun auf der Hochzeit waren oder halt nicht. Der Vorsitzende drohte sogar, Boris Becker und ca. 100 Hochzeitsgäste zu laden, damit Herr Schälike aus erster Hand erfahren kann, ob Herr oder Frau Kahn bei Herrn Becker von der Torte genascht haben. Solch spannenden Information haben übrigens einen Streitwert von 10.000,- Euro. Läppisch …
Hier meine Homage an Boris Becker aus den 90er Jahren! ;-)
Der Bundestrainer prüft derzeit neben der Taktik gegen Uruguay auch eine solche gegen „Poldi’s WM-Tagebuch“ des bisweilen recht pubertären WDR-Sender 1live, wo man in einer anzüglichen Satire auf die Schiedsrichter-Affären anspielte (Folge: Politik [05.07.2010]).
Oups, gestern hat der Promi-Anwalt in einer Talkshow vor Journalisten in Hamburg zum Besten gegeben, er möchte nicht „Pomi-Anwalt“ genannt werden. Warum so bescheiden?
Der Presse-Anwalt der Fußballnationalmannschaft muss neben der gestrigen Niederlage seiner Mandantschaft auch einen weiteren Rückschlag verkraften:
In den offenen Meisterschaften des Bloggergängelns holte sich Favorit Dr. Schertz im Rückspiel eine weitere Klatsche! Obwohl man in Mannschaftsstärke aufgelaufen war, um einem Blogger den angeblichen Vorrang des Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten vor der Meinungsfreiheit des Gerichtsbloggers gerichtlich beizubringen, erlitt man auf dem Feld beim Amtsgericht Charlottenburg eine herbe Niederlage.
Zwar hatte man sich Anfang 2007 eine einstweilige Verfügung und später in der Hauptsache ein Versäumnisurteil besorgt, doch als man nun den Hals nicht voll kriegte und Kosten für die Abmahnung und ein verlangtes Abschlussschreiben einforderte, ließ sich der Blogger aus der Reserve locken und Dr. Schertz vor die Wand laufen:
Allerdings standen die Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zedenten als Rechtsanwalt. Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Al.: 27 0 705/09; Urteil vom 21,01.2010,‘ Al.: 27 0 938/09). Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persaönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 0 300/09 m.w.N.). Eine Prangerwirkung geht von dem angegriffenen Bericht nicht aus. Der Beklagte hat darin eingeräumt, dass er auf die Abmahnungen des Zedenten Unterlas$ungserklärungen abgegeben hat. Die Tatsache, dass der Zedent den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen und Klage erhoben hat und hierfür auch Honorar forderte, liegt bei einem Rechtsanwalt nahe und ist nicht geeignet, diesen herabzuwürdigen. Soweit der Beklagte sich in dem Bericht eine „andere Arbeitsweise“ von einem „Profianwalt“, zu denen er auch den Zedenten zählt, wünscht und diesem „Mimosenhaftigkeit“ unterstellt, handelt es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen des Beklagten, die jedenfalls keine strafrechtsbewehrte Beleidigung darstellen. Die Feststellung des Beklagten in dem Bericht, ,Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung“ stellt ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dass diese Behauptung zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zedenten geführt hat, beispielsweise dadurch, dass (potentielle) Mandanten ihn nicht mehr beauftragt haben, weil sie befürchten mussten, nicht ordnungsgemäß vertreten zu werden, hat die Kläigerin nicht dargelegt.