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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sachsensumpf: 21 Verfahren gegen Journalisten

Zwei Journalisten, Thomas Datt und Arndt Ginzel, hatten etwas getan, was selten geworden ist: sie haben recherchiert. Und sie hatten den Schneid, sich mit Mächtigen anzulegen. Weil eine ehemalige Zwangsprostituierte auf einem Bild einen Juristen als Freier erkannt haben wollte und sie dies an den SPIEGEL weitergegeben hatten, stehen sie jetzt vor dem Kadi wegen übler Nachrede – nicht etwa vor einer Pressekammer, nein, es musste gleich eine Strafkammer sein.

Niemeyer ist nie presserechtlich gegen den Spiegel-Artikel vorgegangen. Wenn etwas hängen bleibt, dann liegt das auch daran, dass man bis heute im Online-Archiv des Spiegels den Artikel über Freier Ingo nachlesen kann. Niemeyer begründet das mit finanziellen Erwägungen: „Ich habe einen guten Presseanwalt kontaktiert. Der verlangte 50.000 Euro. Das Geld habe ich nicht.“ Stattdessen schlug er am schwächsten Glied zurück: beim Autor und den Rechercheuren.

(…)

Insgesamt hat die sächsische Justiz 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet, die zur Korruptionsaffäre recherchiert haben. Die meisten sind inzwischen eingestellt. Das Urteil gegen Datt und Ginzel wird voraussichtlich Ende Juli fallen. „Die Strafe ist mir nicht so wichtig“, so Jürgen Niemeyer. „Mir geht es um die Wahrheit.“ Die Angeklagten sagen, darum gehe es ihnen auch.

ZEIT vom 16.07.2010 (= Ausgabe 07/2010 des JOURNALIST)

(via telemedicus)

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Ein Kommentar

  1. Amtsgericht Dresden verurteilt Sachsensumpf-Rechercheure » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Aus rechtlichen Gründen sehe ich davon ab, das unglaubliche Urteil des AG Dresden zu kommentieren. Siehe auch hier. […]

    #1 Pingback vom 13. August 2010 um 17:52

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