Pustekuchen: Das Tagesschau-Archiv ist geleakt und nun – hoffentlich – dauerhaft im Netz: http://depub.org/
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Da ich in den letzten Wochen wirklich sehr beschäftigt war und Rechtspopulisten nicht so mein Thema sind, hatte ich den Sarrazin-Amoklauf nur sehr am Rande verfolgt. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Mensch in seinem Buch genetische Veerbungslehre usw. politisch verwertet.
Öhm, tja, also, äh …
Soweit ich hörte, hat BILD diesen Teil des Sarrazinschen Gedankenguts neulich bei der Parteinahme für ihn ausgespart – doch dieser Missgriff kann bei der Recherche aber unmöglich entgangen sein. BILD, quo vadis? (Quo statis?)
UPDATE: Kioske boykottieren BILD.
Mehrfach hatte ich von dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Enthüllungsjournalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst berichtet, das sie beim Bundesverwaltungsgericht gewonnen hat. Trotzdem will der Kanzlerin ihr Geheimdienst nicht, dass wir unsere Geschichte der 50er Jahre kennen lernen. In den Akten scheint ja allerhand zu stehen, was peinlich sein könnte.
Der Deutsche Presserat als Reaktion auf die nicht selten misslungene Berichtersattung über den Amoklauf von Winnenden einen Leitfaden erstellt, wie mit solchen Themen umzugehen sei.
Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.
Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.
Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.
Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.
Die Zahnärztekammer Hessen hat Bekanntschaft mit einem liebenswerten norddeutschen Landgericht gemacht. Die Kammer darf nicht mehr behaupten, das Buch „Zahnarztlügen – Wie Sie ihr Zahnarzt krank behandelt“ sei gelogen.
„Die deutschen Krankenkassen pumpen jährlich 12 Milliarden Euro in die Zahnarztpraxen und dennoch ist jeder krank.“, erklärt Hendrickson.
„Nein zum Krieg“ hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.
Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.
Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Die entsprechende Klage, die es bis zum Bundesarbeitsgericht brachte, war daher zum Scheitern verurteilt. Außerdem sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr eines Antikriegsaufrufs, was für eine Unterlassungsverfügung erforderlich gewesen wäre. Warten wir doch mal ab, was sich im Iran tut.
Der Axel Springer-Verlag wehrt sich gegen Kachelmanns Diskretionswünsche hinsichtlich seiner Strafakte und konnte gestern am Landgericht Köln einen weiteren Erfolg verbuchen. Für Presserechtspraktiker interessant ist, dass Kollege Höcker offenbar nur einen beschränkten Antrag stellte. So berichtet Media:
Verlagssprecher Tobias Fröhlich: „Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte – und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung – , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen.“
Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
Wer wissen will, was deutsche Sittenwächter aktuell unter „unsittlich“ verstehen, kann das bei Kollege Pornoanwalt nachlesen.