Der Axel Springer-Verlag wehrt sich gegen Kachelmanns Diskretionswünsche hinsichtlich seiner Strafakte und konnte gestern am Landgericht Köln einen weiteren Erfolg verbuchen. Für Presserechtspraktiker interessant ist, dass Kollege Höcker offenbar nur einen beschränkten Antrag stellte. So berichtet Media:
Verlagssprecher Tobias Fröhlich: „Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte – und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung – , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen.“