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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. Januar 2011

Landgericht Hamburg läßt Strauß-kritisches Buch passieren

2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.

Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.

Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.

2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)

14. Januar 2011

Maschmeyer hat es schon wieder getan!

Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.

Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.

Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.

UPDATE: Interview mit dem DLF-Interview mit dem NDR-Justiziar Klaus Siekmann

Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …

13. Januar 2011

NDR widerspricht Maschmeyer

Der NDR hat eine Chronologie der Interviewanfragen ins Netz gestellt. Maschi hatte sich ja in der BILD („Verhör“) darüber beklagt, dass man ihn nicht ordentlich um ein Interview gebeten hätte.

Maschis Anwalt moppert, weil die Bildrechte beim letzten Interviewversuch verletzt worden seien. Hier stellt sich wieder die alte Frage, ob das widerspruchslose Dulden einer TV-Aufnahme als stillschweigende Einwilligungserklärung zu werten ist (eher nicht), und ob Berichtsinteresse der Öffentlichkeit an Aufnahmen besteht, bei denen der prominente Interviewpartner Desinteresse signalisiert. Darüber wird zu reden sein.

So verdienstvoll der Film sein mag, man hätte die Sendezeit auch mit einer Analyse des AWD-Systems verwerten können, das aus Menschen Drücker macht, die fähig sind, ihre Mitmenschen hemmungslos in den Ruin treiben. So etwa der ORF – Report vom 21.10.2008:

Wikipedia wird 10 Jahre – und ist noch immer unreif

Heute um 17.05 Uhr sendet SWR 2 eine Diskussionsrunde zum Thema „10 Jahre Wikipedia“, bei der Wikimedia e.V.-Geschäftsführer Pavel Richter und meine Wenigkeit konträre Meinungen zu den Zuständen in der deutschsprachigen Wikipedia vertraten. Da ist mir unter anderem der Satz entglitten, dass es mich nicht wundern würde, wenn die in der deutschsprachigen Wikipedia eines Tages Gartenzwerge aufstellen.

Richter brachte das Standard-Beispiel mit der englischsprachigen Wikipedia, in der es für jede Simpsons-Folge einen eigenen Artikel gäbe. Bescheidene Frage: Warum denn nicht? Wenn das Leute interessiert, warum soll man sie daran hindern? Was hat eine Community, die 594 Pornodarsteller für so relevant hält, dass diese jeweils eines eigenen Artikels für würdig befunden werden, anderen Leuten vorzuschreiben, was sie zu interessieren hat? Diese Leute wollen eine Internetenzyklopädie wie eine Papierenzyklopädie aufziehen. * facepalm *

Was mich wunderte, ist die Tatsache, dass man bei solchen Anlässen nie die Pressesprecherin Frau Schoneville sieht, deren Job das doch eigentlich wäre. Also ist sie wohl nur eine Art Assistentin des Geschäftsführers. Nun aber stellt sich heraus, dass die assistierende Pressesprecherin, die übrigens nie eine Presseanfrage von mir beantwortete, sogar ihrerseits einen Assistenten hat. Was machen die eigentlich so den ganzen Tag lang? Professionelle Arbeit wohl kaum, denn beim Versand der Einladungen für die anstehende Hauptversammlung ist denen eine erstaunliche Panne passiert.

Hier ein interessanter Blogbeitrag von jemandem, der sich Gedanken zu den aktuellen Finanzen dieses Vereins gemacht hat. Bekanntlich hatte kürzlich der Schatzmeister von WikiMedia e.V. überraschend sein Amt hingeworfen, angeblich wegen „Verwechslungsgefahr mit WikiLeaks“ – was weder sonderlich plausibel klingt, noch der eigentliche Grund sein muss …

Wikimedia e.V. wäre dringendst zu raten, endlich das Deutsche Spendensiegel zu beantragen und ernsthafte Transparenz zu schaffen, will man nicht unter dem Generalverdacht der Vetternwirtschaft stehen. Gerade wieder ist ein Wiki-Funktionär mal eben nach San Francisco gejettet, um Hallo zu sagen. Warum eine „online-Community“ zur Kommunikation so viel reisen muss, soll mir mal jemand erklären. Naja, wenn man gerade Spenden in Millionenhöhe erbettelt hat – man gönnt sich ja sonst nichts!

BILD ist die Freundin in der Not: Maschis PR-Masche

Karsten Maschmeyer hat anscheinend doch mindestens einen fähigen Ratgeber, der ihm einen guten Tipp zur Krisen-PR gegeben hat. Maschmeyer hat nämlich der BILD-Zeitung ein Interview gegeben.

Die BILD-Zeitung hatte zu Maschmeyer nicht nur stets ein auffällig unkritisches Verhältnis, sondern ist mit ihm sogar eng befreundet. AWD-Sprecher Bela Anda lässt sich häufig bei Kai Diekmann sehen, und Maschi hat dann auch für die BILD-Aktion „Ein Herz für Kinder“ die Privatschatulle geöffnet und sich zur Besten Sendezeit damit im TV präsentiert. Man kennt sich, man hilft sich.

Die BILD-Leute sind Freunde auch in Krisenzeiten. Schon die Überschrift „Haben Menschen bei Ihnen ihr Geld verloren?“ ist angesichts der etlichen belegten Fälle mehr als naiv. Aggressiv werde ich aber, wenn ich lesen muss:

BILD: Wie kann es sein, dass mehrere Kunden ihr Geld verloren haben?

Maschmeyer: „Die angesprochenen Vorgänge sind ausnahmslos zehn Jahre alt und älter. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Darauf weisen Finanzberater ihre Kunden auch hin. Wer dennoch ins Risiko will, muss dies schriftlich bestätigen. Leider ist es auch so, dass manche Anleger ihre Gewinne gerne privatisieren, Verluste jedoch sozialisieren wollen. Verantwortlich für Wertverluste sind die Initiatoren, nicht die Berater.“

Die Massenverfahren, die gerade gegen AWD in Österreich laufen, und etliche andere Vorgänge sind nicht 10 Jahre alt. Kunden von Finanzvertrieben wie AWD werden häufig über die Risiken nicht brauchbar belehrt. Die „Berater“ verkaufen typischerweise die Produkte, an denen sie die fetteste Provision verdienen, und kämen auch andernfalls nicht über die Runden, denn etliche AWD-Handelsvertreter sind selbst Looser, die unter Kostendruck stehen.

BILD: Herr Maschmeyer, ist das von Ihnen gegründete Finanzberatungs-Unternehmen AWD eine „Drücker-Kolonne“?

Carsten Maschmeyer: „Nein. Der Begriff „Drücker-Kolonne“ passt zum Beispiel auf Staubsaugervertreter, die mit einem Bus in ein Wohngebiet gekarrt werden, von Tür zu Tür klingeln und den Kunden zum Sofortabschluss drängen. Dagegen machen die hoch qualifizierten, von der IHK umfassend geprüften AWD-Berater nur auf Terminwunsch eine Erstanalyse, die Zweitberatung findet im Büro statt.“

Die Ausbildung Finanzvertrieblern – was übrigens jeder werden kann, ohne auch nur einen Hauptschulabschluss geschafft zu haben – ist in der gesamten Branche lächerlich. Im Wesentlichen wird da Verkaufstraining durchgeführt. Weil die Beratungsqualität so miserabel ist, hat die Europäische Union Mindeststandards vorgeschrieben, die hierzulande von der IHK überprüft werden. Auch diese Mindeststandards sind „eine Lachnummer“, wie der Versicherungsexperte Lutz Reiche schreibt.

Die BILD-Zeitung beansprucht anscheinend gar keine Glaubwürdigkeit mehr. Hier noch ein bisschen AWD-Kritik:

UPDATE:

Offenbar aufgrund der PR-Arbeit des eifrigen Kollegen Prinz brachte die NDR-Doku gestern eine exzellente Quote: 3,86 Millionen Zuschauer, Marktanteil von 12,5 Prozent der Zuseher ab 3 Jahren. Für eine Doku kann man sich es kaum besser wünschen! Singt Frau Ferres demnächst alte Streiand-Lieder, etwa „A Woman in Love“ …?

Der Drückerkönig und die Politik

Hier ist die NDR-Doku, die Maschmeyer so sehr fürchtete.

Im Dezember war ich zu Gast beim in der Doku auftretenden Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, der über ein riesiges Archiv verfügt, in dem unzählige Akten über – nennen wir sie mal „anrüchige“ – Fälle von „Finanzberatung“ lagern. In Fuchsgrubers Team arbeiten unter anderem ehemalige AWD-Drücker, die den Laden ganz genau kennen – und eine kleine Rechnung offen haben. Kraftausdrücke zu Maschmeyer kann ich nur mit Mühe unterdrücken.

Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, einem Ex-Politprofi, hat auch einen instruktiven Auftritt.

Etliches können Sie in unseren Handelsvertreter-Blog.de unter der Kategorie AWD nachlesen.

12. Januar 2011

Maschmeyer lässt gegen die ARD spammen und pöbeln

Heute Abend wird Der Drückerkönig und die Politik ausgestrahlt, trotz aller anwaltlichen Bemühungen, den Journalisten Knüppel und Papierfluten zwischen die Beine zu werfen. Maschmeyer jammert, man hätte ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – obwohl er etliche Interviewanfragen abgelehnt hatte.

Die Süddeutsche hat weitere Hintergründe zum Gebaren des ehrenwerten Herrn Maschmeyer, der bereits die Doku vom letzten Jahr abmahnen ließ:

Etliche Personen, die in dem Stück zum Teil nur am Rande ins Bild laufen, ließen sich nun von Prinz vertreten und ihre Persönlichkeitsrechte per Einstweiliger Verfügung schützen, andere Teile des Film sollten wegen strittiger Urheberrechte nicht wieder verwendet werden dürfen. Mal hatte Prinz Erfolg, mal nicht. Viele kleine Scharmützel, die Prinz gleich an drei Gerichtsorten initiierte.

Für Forumshopping und Mehrfachversuche für einstweilige Verfügungen an unterschiedlichen Gerichten ist der Kollege Prinz nicht unbekannt.

DIE WELT zitiert weiter den NDR-Juristen:

Dabei sind laut NDR-Justiziar Klaus Siekmann die wesentlichen Aussagen aus dem Film im September weder von Maschmeyer noch vom AWD inhaltlichen angegriffen worden. Angegriffen wurde stattdessen, dass der eine oder andere nicht gezeigt werden möchte oder dass Maschmeyers Auto schwarz und nicht weiß sei, beschreibt Siekmann beispielhaft „die Qualität der Rechtsstreitigkeiten“.

Auch diese Strategie ist bekannt. Der Abmahn-Profi ist sich aber nicht zu schade, sich vollends zum Büttel seines zahlungskräftigen Mandaten zu machen:

Die „zu erwartenden Rechtsverletzungen unseres Mandanten“ seien geeignet, schrieb die Kanzlei, „dass das Handeln des NDR bzw. der ARD (…) als Präzedenzfall dazu geeignet wäre, die Grenzen der gebührenfinanzierten und gesetzlichen Grundversorgung gerichtlich feststellen zu lassen“.

Das könnte spannend werden, denn die ARD-Rundfunkanstalten sind diejenigen, die sich am meisten mit Mächtigen anlegen, und das noch hoffentlich lange tun werden. Die TAZ hat indes den Kollegen Prinz zum „Faxweltmeister“ gekürt.

Wunderschön über den „Drückerberger“ schreibt aktuell Financial Times Deutschland:

Nach der Gründung von AWD 1988 war Maschmeyer jahrelang der Aussätzige von der unbeliebten Drückerkolonne. Damals wollten selbst die Chefs jener Versicherer ungern mit ihm gesehen werden, deren Policen er verkaufte. Heute ist der Bundespräsident sein Freund.

Auch das Handelsblatt staunt über Maschis Motzen. Kurzum: Sympathiepunkte hat Maschi mit seinem Zensurversuch keine gemacht. Dafür aber wird Frau Streisand für den AWD-Gründer singen – gratis.

Der Stoff ist längst bei den Kabarettisten angekommen:

11. Januar 2011

Mosley fordert staatlich garantierte Zensurchance von Prominenten

Über Herrn Mosley berichteten die Boulevardmedien, er fröne einem bizarren Sexualleben. Da Berichte über die Intimsphäre tabu und im Normalfall auch von keinerlei politischem Interesse sind, bekamen die Medien ihre gerechte Strafe. Auch BILD durfte latzen.

Davon hat der gute wie gut situierte Mann natürlich wenig, denn die Meldung ist nun einmal draußen und wird es bleiben (einfach mal nach „mosley“ und „nazi“ videogooglen …). Nun möchte Herr Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erreichen, dass ihm die Medien eine solche Veröffentlichung ankündigen müssen, damit er Gelegenheit hat, eine einstweilige Unterlassungsverfügung zu erwirken.

So schreibt 20 Minuten online:

Konkret verlangt Max Mosley in Strassburg, dass die britischen Medien künftig Personen von öffentlichem Interesse vorab informieren müssen, wenn eine Geschichte über sie veröffentlicht werden soll. Damit sollen diese die Möglichkeit erhalten, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das wäre faktisch das Ende so genannter «Kiss and Tell»-Storys, doch auch «seriöse» Medien bekämpfen Mosleys Antrag. Sie fürchten Einschränkungen für den investigativen Journalismus und die Arbeit der Medien generell.

Privatrechtlich (Rechtsprechung) muss vor Veröffentlichungen bei problematischen Themen, wenn man sich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten berufen will, generell den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. In der Praxis birgt eine solche Stellungnahme die Gefahr, dass der Betroffene, der auf diese Weise vom geplanten Beitrag erfährt, diesen Beitrag vor Erscheinen unterbinden will. Bei garantiert rechtswidrigen Beiträgen (und es geht nun einmal niemanden etwas an, ob sich Mosley von Nazi-Dominas verdreschen lässt) fragt die Boulevardpresse erst gar nicht und hofft, dass die Mehreinnahmen die Rechtskosten kompensieren.

Im Grundsatz also haben die Medien „einen Schuss frei“ und müssen ggf. die Quittung zahlen. Nun aber fordert der Mann, der laut einer der fünf vom Gericht befragten Damen die deutsche Sprache so schätzt, eine staatliche Pflicht, dass „in der Öffentlichkeit stehende Personen“ kraft Gesetzes vorher befragt werden müssen, damit er eine „Gag-Order“ zur Bemaulkorbung beantragen könne. Da die britische Presserechtsprechung ohnehin als äußerst scharf gilt, wäre eine solche Einschüchterung ein weiterer Schritt, um die Pressefreiheit vollends zur Farce zu machen.

Mosley hätte sein Traumgesetz allerdings wenig geholfen:

Sein Antrag auf Verbot der Ausstrahlung des Videos wurde abgewiesen. Ein Zivilgericht gab ihm jedoch teilweise Recht und erkannte ihm Schadensersatz für den Nazi-Vergleich zu.

schreibt FOCUS.

Maschmeyer mag ARD-Doku nicht

Drückerkönig Carsten Maschmeyer, dessen früherer AWD googlemäßig unter meiner Website Finanzparasiten.de leidet, hat den Grand Seigneur der der Medienanwälte engagiert, um die Ausstrahlung eines für ihn wenig schmeichelhaften Films in der ARD zu verhindern.

Der Weg, den der Kollege Prof. Prinz wählte, ist bemerkenswert: So schrieb der Anwalt offenbar sämtliche ARD-Anstalten an. Die allerdings scheinen unbeeindruckt zu sein. Der Streisand-Effekt ist indes schon an der Arbeit.

„Der Drückerkönig und die Politik“ Mittwoch, 21.45 Uhr, ARD.

6. Januar 2011

Jurisdiction Hopping

Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)

Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.

Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …