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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


22. Januar 2011

Schweigt DER SPIEGEL über „Schweigeabkommen“?

Niemand auf der Welt verfügt über mehr Erfahrung mit Zensur als die Katholische Kirche. Besonders in der Dösese Regensburg scheint man sich mehr um lästernde Worte als um lüsternde Prediger zu sorgen.

Nun hat das Landgericht Hamburg dem SPIEGEL erstinstanzlich verboten, von angeblichen „Schweigeverträgen“ zu schreiben: So ist dem Nachrichtenmagazin verboten,

die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen.

weiß der Pressetext des Landgerichts Hamburg, wie in Regensburg Digital wiedergibt.

Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.

21. Januar 2011

Gaby Weber ./. BND (Fortsetzung)

Ich war vorletztes Jahr Zaungast beim Prozess der investigativen Journalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Eichmann-Akten. Die Schlapphüte wehrten sich nach allen Regeln der Kunst, gaben irreparable Nachteile für Deutschland bei Aktenfreigabe usw. zum Besten. Nachdem sie den langwierigen Prozess gegen Widerstände aus BND und Bundeskanzleramt gewonnen hatte, legte der BND dem Bundesarchiv ein Dokument über eine „Notvernichtungshandlung“ vor. Ein interessantes Wort für Zensur.

Im Bundestag gab es zu Eichmann diese Woche eine spontane aktuelle Stunde.

Die Akte Gysi

Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?

BGH: Madeleine von Schweden erhält 400.000,- Euro

Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.

Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.

Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)

20. Januar 2011

Maschis Kumpel unterliegt in Ausgburg

Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.

Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:

Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala –  einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.

Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?

Ankündigungstext für NDR-Doku „Die Akte Gysi“ stellenweise verboten

Mit 25 % seiner Verbotswünsche kam der ehemalige Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi beim Landgericht Hamburg durch. Die Doku heute wird jedoch wohl laufen …

UPDATE: So kommentiert DIE LINKE.

UPDATE: Die FAZ weiß, was fehlt:

Der NDR dürfe nun unter anderem nicht mehr behaupten, dass Gysi die Staatsräson oft wichtiger gewesen sei als das Schicksal seiner Mandanten.

Kachelmann ./. BILD: Viel Lärm und dann nichts

Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

Maschmeyer-Show geht heute weiter

Heute wird Maschmeyer in Panorama zu sehen sein.
UPDATE: ZAPP: Die Medienstrategie des Carsten Maschmeyer

18. Januar 2011

Tunesisches Jugendministerium geentert!

Ein Aktivist der Piratenpartei, der vor ein paar Tagen wegen seines Eintretens für Pressefreiheit ins Gefängnis gesteckt wurde, ist nunmehr Mitglied der Übergangsregierung. Der Minister für Jugend und Sport heißt ab sofort Slim Amamou.

Hierzulande steht die Revolution noch aus. So will Bayern u.a. medienrechtlich enger mit Ungarn zusammenarbeiten, und zwar unter dem Segel angeblicher Maßnahmen gegen Kinderpornographie. Ungarn, das sind die mit der offiziellen Zensurbehörde.

Gerade hat der Branchenverband eco übrigens bestätigt, dass das Konzept „Löschen“ von entsprechenden Inhalten funktioniert. Die Sperren hingegen laden zum Missbrauch ein, etwa zur Zensur missliebiger Leak-Websites.

17. Januar 2011

Wallstreet 1 1/2

Als ich neulich die Fortsetzung von „Wallstreet“ sah, hatte ich etliche Dejás Vues. In dem Film ging es nämlich um Lügen in der Finanzbranche, Insiderhandel, Hedgefonds, Kursmanipulationen, Shorten und um eine linke Website. Ich hatte das Gefühl, dass sich Regisseur Oliver Stone aus einem kuriosen Abschnitt meines Lebens bediente, nämlich meinem über Jahre währenden Kleinkrieg mit der Finanzindustrie.

Vor einigen Jahren hatte ich mich über einen Finanzvertrieb geärgert, eine bewusst krawallige Website ins Netz gestellt und die Reaktionen getestet. Als die Firma juristische Schritte unternahm, wurde das Internetforum von WALLSTREET(!)-online zum Kampfplatz. Nachdem das Forum mehrfach vor den Anwälten der Firma einknickte, eröffnete ich mein erstes Blog – was u.a. eine Entscheidung nach sich zog, die man heute in jedem Markenrechtsbuch als „Unternehmens-Blog.de“ nachlesen kann. Nach Einstellung des Blogs entstand in den USA ein anonymes Blog, das so richtig böse wurde … Selbst ein bei der WIPO angestrengtes Domain-Verfahren überstand diese Website und ging gestärkt daraus hervor.

Die Webaktivitäten, welche über den Streisand-Effekt und Google-Ranking extrem bekannt wurden und der Firmenkommunikation beträchtlichen Schaden zufügten, zeitigten auch andere Effekte. Als zur Gallionsfigur und zum Sprachrohr gewordener Kritiker fanden etliche ehemalige Firmenangehörige ihren Weg in mein Lager, darunter der Whistleblower, der vor Jahren 8 Milliarden Euro Luft aus der Firmenaktie gelassen hatte. Dessen Einschätzung zufolge hatten aktuelle Kursschwankungen unmittelbar mit den Aktivitäten des ursprünglichen bzw. des anonymen Blogs zu tun, das sich inzwischen zur inoffiziellen Firmenzeitung entwickelt hatte. In dieser Zeit erfuhr ich mehr über die Firmengeschichte, als sich die meisten Firmenangehörigen träumen ließen.

Aber auch andere verfolgten die Aktivitäten, etwa ein sehr bekannter Hedgefonds-Manager, der seinerzeit durch Shorten an der Firma ein beträchtliches Vermögen verdient hatte. Die Vorstellung, dass man mit ein bisschen Tippern auf der Tastatur exorbitant Geld verdienen könnte, erschien zwar sexy, aber das Studium des Wertpapierhandelsgesetz verhinderte, dass ich einen unmittelbaren Kontakt zu dem geheimnisvollen Mann suchte. Ich bin ein kleiner, freundlicher Mann, der von gewissen Dingen halt lieber die Finger lässt und sich ohne Scham im Spiegel sehen möchte. Manche Storys sieht man sich besser im Kino als im Leben an, wobei ich mich in diesen Tagen häufiger fragte, ob ich mich in der Realität befand, oder eben in einem seltsamen Film. Besagter Finanzjongleur etwa ist heute untergetaucht. Ich bin noch da.

Irgendwann kam einmal die Stunde der Parlamentäre, und man hat sich mal auf Augenhöhe zusammengesetzt und vernünftig miteinander geredet, persönliche Animositäten beigelegt. Mit dem heutigen Abstand kann ich manchmal kaum glauben, was sich da damals abgespielt hatte.

Dieser Tage macht ein anderer Whistleblower von sich reden: Rudolf Elmer, der bereits vor Jahren mit WikiLeaks operierte und nunmehr eine Datei mit Steueroptimierern an die Datenschleuder übergeben hat. Zeigs ihnen, Rudolf!