Der Kollege Nümann von der Kanzlei Nümann und Lang, welche sich um das Urheberrecht gegen die bösen Filesharer verdient macht, hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen einen Artikel gewehrt, in dem u.a. auch sein Namen erwähnt wurde. Dem Landgericht Köln hatte er auf die Nase gebunden, dass schändliche Überlegungen zu Massenabmahnern mit ihm verbunden würden. Das sah das OLG Köln anders. Nümann ist nicht der erste Massenabmahner, der an einer Einzelabmahnung gescheitert ist … ;-)
Niemand auf der Welt verfügt über mehr Erfahrung mit Zensur als die Katholische Kirche. Besonders in der Dösese Regensburg scheint man sich mehr um lästernde Worte als um lüsternde Prediger zu sorgen.
Nun hat das Landgericht Hamburg dem SPIEGEL erstinstanzlich verboten, von angeblichen „Schweigeverträgen“ zu schreiben: So ist dem Nachrichtenmagazin verboten,
die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen.
Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.
Ich war vorletztes Jahr Zaungast beim Prozess der investigativen Journalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Eichmann-Akten. Die Schlapphüte wehrten sich nach allen Regeln der Kunst, gaben irreparable Nachteile für Deutschland bei Aktenfreigabe usw. zum Besten. Nachdem sie den langwierigen Prozess gegen Widerstände aus BND und Bundeskanzleramt gewonnen hatte, legte der BND dem Bundesarchiv ein Dokument über eine „Notvernichtungshandlung“ vor. Ein interessantes Wort für Zensur.
Im Bundestag gab es zu Eichmann diese Woche eine spontane aktuelle Stunde.
Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?
Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.
Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.
Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)
Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.
Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:
Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala – einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.
Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?
Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:
In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.
Ein Aktivist der Piratenpartei, der vor ein paar Tagen wegen seines Eintretens für Pressefreiheit ins Gefängnis gesteckt wurde, ist nunmehr Mitglied der Übergangsregierung. Der Minister für Jugend und Sport heißt ab sofort Slim Amamou.
Gerade hat der Branchenverband eco übrigens bestätigt, dass das Konzept „Löschen“ von entsprechenden Inhalten funktioniert. Die Sperren hingegen laden zum Missbrauch ein, etwa zur Zensur missliebiger Leak-Websites.