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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


6. Juli 2011

Presseausweis – für nur 39,95 Euro …

Zu meinen Twitter-Followern gesellte sich eine ihrem Avatar nach schnuckelige Blondine,  die für einen Link http://www.dein-presseausweis.de/ wirbt. Dort wird ein „Presseausweis“ angeboten, der total legal sei und allerhand Vorteile böte. Die Website verspricht auch, dass man nicht prüft, ob der Besteller denn tatsächlich Journalist sei, der Ausweis würde aber genau das jedem bescheinigen – für nur 39,95 inkl. Versandkosten.

Erstaunlicherweise lässt der Ausweis nicht erkennen, wer ihn ausgestellt hat, was für eine Urkunde nun einmal konstituierend ist. Damit ist dieser „Ausweis“ so echt wie die Detektiv-Ausweise von YPS. Konventionelle Presseausweise werden von diversen Verbänden ausgestellt, und man muss wenigstens ein bisschen heucheln, dass man Journalist sei. Auch die etablierten Presseausweise begründen übrigens keine originären Rechte. Es bleibt jedem Veranstalter etc. selbst überlassen, ob er jemanden als Journalist anerkennt, oder eben nicht. Der Presseausweis ist nicht mehr als ein Indiz, wobei Aussteller wie der DJV, BDZV, ver.di usw. natürlich eine gewisse Autorität ausstrahlen – mehr nicht.

Der Websitebetreiber – offenbar männlich und nicht die süße Blondine – sieht übrigens schon Twittern als journalistische Tätigkeit an. Na denn …

5. Juli 2011

Energiefeld-Beschwörer mit Professorentitel gefeuert

Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.

Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.

Erstaunlich ist, dass

  • die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
  • u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
  • im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.

Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.

Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.

Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.

4. Juli 2011

Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Kachelmann-Berichterstattung

Dieses Video mit dem wesentlichen Ausschnitt zum Kachelmann-Panel bei Netzwerk Recherche kann ich jedem Strafverteidiger empfehlen. Ab Minute 25 berichtet Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Einrichtung des Rechtsmediziners Prof. Püschel, der in Hamburg eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Gewalt leitet. Dorthin können sich Opfer begeben, um unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige die medizinischen Beweise zu sichern und Beratung zu erhalten.

Einen großen Teil seiner Fälle ordnet Püschel tatsächlichen Vergewaltigungen zu, bei einem anderen Teil kann er sich keine eindeutige Meinung bilden, aber bei 27 % der Fälle gelangt Püschel zu dem Schluss, dass entsprechende Spuren simuliert wurden. In einem Vier-Augen-Gespräch pflegen die vermeintlichen Opfer dies sogar häufig einzugestehen und die Einrichtung zu verlassen, als sei nichts gewesen.

Wer um diese bemerkenswert hohen Fälle weiß, der bewertet die Glaubhaftigkeit von Verdächtigen, welche die Tat abstreitet, durchaus etwas anders, als Frau Schwarzer das sieht.

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sieht Frau Rückert eher kritisch und verweist auf einen Beitrag des Kollegen Udo Vetter. Auch andere hatten einen anrüchigen Kontakt zwischen Rückert und Schwenn ausgemacht, die mal gemeinsam ein Buch geschrieben hatten. Anders als viele Kommentatoren war ich bei dem gesamten, hier im Video nur teilweise wiedergegeben Panel anwesend, wo Frau Rückert bekannt gab, dass sie von Schwenn überhaupt nichts bekommen hatte – sie hätte die Akte ja bereits von Birkenstock bekommen (was der bestreitet). Ich halte Frau Rückert für eine professionelle Gerichtsjournalistin (erheblich besser als Gisela Friedrichsen).

Ja, sie hat sich nicht nur auf die Beobachterrolle beschränkt hat, sondern Haltung gezeigt und sich eingemischt. Damit verstieß sie gegen ein unter anderem von den Netzwerk Recherche-Leuten gepriesenes Dogma, dass sich ein guter Journalist nicht mit einer Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten. Aber mal Hand aufs Herz: Glaubt denn irgendjemand, dass es neutralen Journalismus gibt? Seit Heisenberg wissen wir, dass die Beobachtung das Objekt beeinflusst, eine Wechselwirkung unvermeidbar ist.

Ich kenne exzellente Journalisten, die durchaus ein Anliegen transportieren und andernfalls auch kaum das Vertrauen von Informanten gewonnen hätten – Recherche macht man nicht aus Leidenschaft um ihrer selbst Willen, sondern weil man ein Motiv hat. Demgegenüber beobachte ich jedoch etliche Schreiber, die PR transportieren. Warum hätte Frau Rückert Kachelmann, den sie beim falschen Anwalt wähnte, ins offene Messer rennen lassen sollen? Selbstverständlich tauschen sich recherchierende Journalisten mit Anwälten aus. Ich jedenfalls habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.

(Ich halte allerdings den Kollegen Birkenstock durchaus für einen exzellenten Strafverteidiger, der offenbar die richtige Strategie gefahren hat und habe umgekehrt derzeit wenig Anlass, mich mit der gewiss professionellen Kanzlei Schwenn&Krüger zu identifizieren, die auch einen gewissen Herr Dr. Nikolaus Klehr vertritt. Ich kann und will mir aus der Distanz kein Urteil über Schwenns Künste erlauben; beeindruckt haben mich die Mätzchen fachlich jedenfalls nicht.)

BGH zur vermeintlichen Veröffentlichungspflicht der Presse über Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Verdachtsberichterstattung

Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und „verstolpen“ die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.

Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.

Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:

(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)

Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.

Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:

(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)

Mutig vom Anwalt …

Via Kanzlei Prof. Schweizer.

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2. Juli 2011

Im Kern gespalten

Heute hatte ich in Hamburg die Gelegenheit, Süddeutsche-Boss Heribert Prantl die Hand zu schütteln für seine Arbeit bei der meines Erachtens besten deutschen Tageszeitung (die allerdings auch gewisse Schwächen hat). Wie in vergangenen Jahren auch hatte man dem begabten Redner die Laudatio für die Verleihung der „Verschlossenen Auster“ übertragen, welche dieses Jahr an die Lobbyisten der Atomenergieindustrie ging. Hier sein brillanter und mit Verve vorgetragener Text.

Fairerweise muss man sagen, dass sich der PR-Mann Dr. Guido Knott, der den Preis sportlich mit weiteren Vertretern von insgesamt vier Energiekonzernen entgegen nahm, ebenfalls als Kommunikationsprofi erwies. Auch PR-Profi Kocks zollte beiden lautstark Respekt.

Counter: Dies ist der 1.111 und 1. Artikel in diesem Blog! (* selbstaufdieschulterklopf *)

Der Drückerkönig drückte sich – Maschmeyer kniff

Auf der Journalisten-Tagung von Netzwerk Recherche, die stets in den Räumen des NDR in Hamburg stattfindet, gab es eben ein Panel zur Sendung von Christoph Lütgert über den AWD.

Das Recherche-Team schilderte die Widerstände, auf welche man bei der Produktion stieß. So hatte nicht nur der Sender Abmahnungen bekommen, sondern auch den Journalisten persönlich – zum Teil freie Mitarbeiter – hatte man Angst einjagen wollen. Recherchefehler mussten sich die NDR-Leute nicht vorwerfen lassen. Das gegenwärtige (lächerliche) Verbot, die Interviewversuche mit Maschi zu zeigen, sind natürlich wieder dem Persönlichkeitsrecht geschuldet.

Im Vorfeld der Veranstaltung hatte Maschmeyer himself sein Kommen zugesagt, um sich in der Höhle des Löwen den Reportern zu stellen. Der gewievte PR-Profi hätte hieraus zweifellose eine Show gemacht. Seine Zusage wollte Maschi jedoch zurückziehen, als er hörte, auf dem Podium mit Lütgert konfrontiert zu werden. Als Netzwerk Recherche hierauf einging, drohte Lütgert mit seinem Austritt, falls die Journalistenvereinigung keine Haltung zeige. Den vollzog er dann auch, als Netzwerk Recherche Maschis Wunsch akzeptierte. Nachdem Maschi nun durch sein Manöver bei den kritischen Journalisten die größtmögliche Zwietracht gesäht hatte, zog er einfach seine Zusage zurück. Gut gespielt, Maschi! Die Journalisten hätten miteinander auch eine Spur gelassener umgehen können.

In dem Panel beklagte Lütgerts Rechercheur Sell völlig zu Recht, dass sich die anderen „Qualitätsmedien“ von Maschi hatten einwickeln lassen. So hatte der stets die Falschberatungen – wie in der Branche üblich – als Einzelfälle abgetan. Warum die Qualitätsjournalisten ihm diese feiste Nummer durchgehen ließen und auf Rückfragen verzichteten, hätte nicht nur Sell interessiert.

Fazit der Veranstaltung war, dass man eine solche Reportage eigentlich nur mit einem öffentlich-rechtlichen Sender im Rücken stemmen kann, weil die juristischen Risiken kaum anders gestemmt werden können. Der Autor dieser Zeilen kann dies bestens nachvollziehen, denn auch er hatte sich vor Jahren Gefechte mit einem großen Finanzvertrieb geliefert.

1. Juli 2011

11. Jahrestreffen von Netzwerk Recherche

Netzwerk Recherche 2011

Das Programm des ersten Tages des diesjährigen Jahrestreffens der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche war definitiv hochkarätig, jedenfalls in den Panels, die ich besucht habe. Die Veranstaltung war diesmal nicht so überlaufen wie im letzten Jahr. Sie begann mit einer Eefantenrunde aus Mascolo, di Lorenzo, Leyendecker und Pohl, die mit Tom Schimmeck über die Gegenwart des Journalismus räsonierten.

Im Kachelmann-Panel konnten mich ausgerechnet der Kollege Höcker und die Zeit-Journalistin Sabiene Rückert positiv beeindrucken. Neu war mir, dass Frau Rückert über den Kachelmann-Fall erst schrieb, als es ohnehin schon alle taten, obwohl sie zum Fall bereits Zugang hatte. Rückert behauptet, der ursprüngliche Kachelmann-Verteidiger Birkenstock hätte ihr Akteneinsicht angeboten, was der laut Höcker vehement bestreitet. Rückert hatte dann den Wechsel zu Schwenn empfohlen, mit dem Rückert gute Erfahrungen in einem von ihr journalistisch betreuten Fall gemacht hatte. Überraschenderweise hat Schwenn der Journalistin keine Informationen gegeben, was aufgrund Aktenkenntnis auch gar nicht nötig gewesen sei.

Höcker vermochte die Anzahl der von ihm erwirkten einstweiligen Verfügungen im Kachelmann-Fall nur zu schätzen, was er bei „über 100“ taxierte. Auch Höcker ist nur Anwalt, nicht PR-Berater seines Mandanten, dessen eigenmächtige Kommunikation ihm offensichtlich nicht durchgehend behagte.

Die für den Weser-Kurier tätige Journalistin Claudia Kröger berichtete über ihre Recherchen im Hannoveraner Rocker- und Rotlicht-Millieu, bei der ihr ein Wistleblower über einen Staatsanwalt berichtete, der in einem Etablissement in Naturalien geschmeidig gemacht wurde. Frau Kröger bereute, nicht Jura zu Ende studiert zu haben, was ihr das Aktenlesen erleichtert hätte.

Zum Thema „Früher war alles besser“ diskutierte über politische Magazin unter anderem Anja Reschke, die Talent zum temperamentvollen Streiten bewies. Altmeister Franz Alt stritt trotz seines Alters sehr schlagfertig und geistreich.

In einem viel zu kleinen Raum hatten die Veranstalter eines der brisantesten Panels untergebracht: Zu Information und Desinformation in Afghanistan diskutierten u.a. Ulrich Tilgner sowie ein Presseoffizier der Bundeswehr, nach dessen Angeben die Bundeswehr 1000 Leute mit Kommunikation beschäftigt – eine stolze Zahl.

Action gab es in einem Panel zur anrüchigen Welt der PR, die unter anderem von Klaus Kocks repräsentiert wurde, der die Show mit allerhand Sticheleien und geistreichen Bonmonts dominierte. Ausgerechnet Berufsschwindler Kocks beklagte die nachlassende Qualität im Journalismus – schließlich hätte die PR-Branche ein vitales Interesse an der Gesundheit des Wirtstieres. Der PR-Profi ärgerte sich über Journalisten, die PR-Dienstleistungen anböten, nannte sie gar „Schwarzarbeiter“. Man muss nicht immer seiner Meinung sein, unterhaltsam ist er in jedem Falle. Kocks äußerte die These, die Atomwirtschaft selbst habe das Atommoratorium herbeigeführt, weil sie durch ihre Zeitungsanzeigen Frau Merkel so plump als Erfüllungsgehilfin hingestellt habe, dass es der Frau peinlich gewesen sein müsse (sinngemäß zitiert).

Auch dieses Jahr stach die Analogheit der Journalisten ins Auge. Statt Notebookes und Tablets sieht man ganz überwiegend Leute, die mit Bleistift und Block hantieren.

UPDATE: Meedia

28. Juni 2011

Was ist es einem wert, die Welt zu verändern?

What Does it Cost to Change the World? from WikiLeaks on Vimeo.

Ich habe ja inzwischen so meine Probleme mit Mr. Großmaul, aber cool ist seine Kommunikation irgendwie ja schon …

26. Juni 2011

Gaby Weber verklagt das Bundesarchiv

Die Journalistin Gaby Weber, über die ich mehrfach berichtet hatte, hat nach ihrer zumindest im Prinzip erfolgreichen Klage nun das Bundesarchiv verklagt und den Deutsche Bank-Chef Ackermann angezeigt. Es geht ihr um die historische Aufarbeitung seltsamer Nachkriegsgeschäfte, die offenbar dem einen oder anderen peinlich sind.

Die Anzeigeerstatterin stört sich daran, dass die Papiere von Adenauers rechter Hand Hans Globke nicht öffentlich zugänglich sind, sondern sich im Besitz der Konrad Adenauer Stifung befinden. Auch ein gewisser Herr Hermann Abs, der die Bundesrepublik in sehr delikaten Angelegenheiten vertreten hatte, hat etliches Papier diesbezüglich hinterlassen, das einer ominösen Historisches Institut der Deutschen Bank befindet. Beide Einrichtungen erwiesen sich als unkooperativ.

Frau Weber ist der Auffassung, dass diese Papiere ins Bundesarchiv gehören, wo sie den Historikern zur Verfügung stehen sollen. Da sich das Bundesarchiv nicht zur Jagd tragen lässt, bemüht die resolute Klägerin nun erneut die Justiz.

23. Juni 2011

WWF gegen WDR Doku über emotionalen Tigerschutz

Der World Wildlife Fund, seit Gründung personal dem konservativen Lager zuzurechnen, hat mit sechs Anträgen auf einstweilige Verfügungen versucht, die WDR-Doku „Der Pakt mit dem Panda“ zu verbieten. Jetzt wurde die Doku ausgestrahlt, wenn auch mit kleinen Änderungen.

Gründungspräsident des WWF war übrigens Prinz Bernhard der Niederlande, der als erster Gastgeber der Bilderberger und Bakschisch-Nehmer im Lockheed-Martin-Skandal in die Geschichte eingegangen ist, infolge dessen er einen Kuhhandel akzeptierte: Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern gegen Geheimhaltung der ihm gemachten Korruptionsvorwürfe. Der WWF diente dem ehemaligen SS-Angehörigen und Freund des rechtsgerichteten Diktators Juan Péron offenbar als Cover zur Verschleierung von Zahlungen an Söldner, die Anschläge auf den ANC verüben sollten.

Auch das Einbinden von Youtube-Mitschnitten wird neuerdings vom Landgericht Hamburg verboten, so dass ich mich natürlich aufs Schärfste von den Inhalten distanzieren muss. Alles ist bestimmt spekulativ, erlogen oder so schlampig, dass laufend falsche Eindrücke entstehen … (Autor Huismann ist übrigens vor fünf Jahren tatsächlich mal durch eine sehr schwache Leistung aufgefallen. Schwamm drüber …) Hoffentlich ist nix mit der versteckten Kamera gedreht worden, sonst haut der Herr Buske mir wieder auf die Finger …

UPDATE: Der WWF nimmt Stellung:

Der WWF weist die darin geäußerten Vorwürfe als unhaltbar zurück. Wir stellen uns der Kritik und prüfen die Fakten. Dokumentarfilmer Wilfried Huismann erhebt in seiner Reportage drei Kernvorwürfe:Vorwurf 1: Der WWF unterstützt den Anbau genetisch veränderter Pflanzen.
Vorwurf 2: Der WWF ist käuflich.
Vorwurf 3: Der WWF toleriert die Zerstörung von Regenwald für Agrarflächen.

Zu Vorwurf 1: Der WWF lehnt Gentechnik grundsätzlich ab. Diese Position des WWF International gilt für alle WWF-Länderorganisationen. Der WWF kooperiert mit keinem Gentechnik-Konzern, auch nicht mit Monsanto. Der WWF Deutschland empfiehlt grundsätzlich nur gentechnikfreies Soja. Das gilt auch für Soja mit einem RTRS-Zertifikat.

Zu Vorwurf 2: Der WWF ist nicht käuflich. Der WWF verhandelt mit Unternehmen, um möglichst viel für die Natur zu erreichen. Dabei haben wir klare Grenzen. Der WWF schließt keine Kooperation, wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, unsere Standards im Umweltschutz und im Bereich der Nachhaltigkeit zu akzeptieren. Wir kritisieren wenn nötig Kooperationspartner auch öffentlich. Der Panda trägt keinen Maulkorb.

Zu Vorwurf 3: Der WWF setzt sich weltweit für den Erhalt der Regenwälder ein. Es ist hochgradig zynisch zu behaupten, der WWF würde durch sein Engagement zur Rodung und Zerstörung von wichtigen Ökosystemen wie etwa den tropischen Regenwäldern beitragen. Für den Fall, dass in einer Region Plantagen geplant werden und sich diese nicht mehr verhindern lassen, verlangt der WWF, dass unbedingt schützenswerte Primär- und Sekundärwälder mit besonders hoher Biodiversität ausgespart bleiben und die Plantagen auf Brachland angelegt werden.