Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.
Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.
Erstaunlich ist, dass
die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.
Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.
Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.
Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.
Dieses Video mit dem wesentlichen Ausschnitt zum Kachelmann-Panel bei Netzwerk Recherche kann ich jedem Strafverteidiger empfehlen. Ab Minute 25 berichtet Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Einrichtung des Rechtsmediziners Prof. Püschel, der in Hamburg eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Gewalt leitet. Dorthin können sich Opfer begeben, um unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige die medizinischen Beweise zu sichern und Beratung zu erhalten.
Einen großen Teil seiner Fälle ordnet Püschel tatsächlichen Vergewaltigungen zu, bei einem anderen Teil kann er sich keine eindeutige Meinung bilden, aber bei 27 % der Fälle gelangt Püschel zu dem Schluss, dass entsprechende Spuren simuliert wurden. In einem Vier-Augen-Gespräch pflegen die vermeintlichen Opfer dies sogar häufig einzugestehen und die Einrichtung zu verlassen, als sei nichts gewesen.
Wer um diese bemerkenswert hohen Fälle weiß, der bewertet die Glaubhaftigkeit von Verdächtigen, welche die Tat abstreitet, durchaus etwas anders, als Frau Schwarzer das sieht.
Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sieht Frau Rückert eher kritisch und verweist auf einen Beitrag des Kollegen Udo Vetter. Auch andere hatten einen anrüchigen Kontakt zwischen Rückert und Schwenn ausgemacht, die mal gemeinsam ein Buch geschrieben hatten. Anders als viele Kommentatoren war ich bei dem gesamten, hier im Video nur teilweise wiedergegeben Panel anwesend, wo Frau Rückert bekannt gab, dass sie von Schwenn überhaupt nichts bekommen hatte – sie hätte die Akte ja bereits von Birkenstock bekommen (was der bestreitet). Ich halte Frau Rückert für eine professionelle Gerichtsjournalistin (erheblich besser als Gisela Friedrichsen).
Ja, sie hat sich nicht nur auf die Beobachterrolle beschränkt hat, sondern Haltung gezeigt und sich eingemischt. Damit verstieß sie gegen ein unter anderem von den Netzwerk Recherche-Leuten gepriesenes Dogma, dass sich ein guter Journalist nicht mit einer Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten. Aber mal Hand aufs Herz: Glaubt denn irgendjemand, dass es neutralen Journalismus gibt? Seit Heisenberg wissen wir, dass die Beobachtung das Objekt beeinflusst, eine Wechselwirkung unvermeidbar ist.
Ich kenne exzellente Journalisten, die durchaus ein Anliegen transportieren und andernfalls auch kaum das Vertrauen von Informanten gewonnen hätten – Recherche macht man nicht aus Leidenschaft um ihrer selbst Willen, sondern weil man ein Motiv hat. Demgegenüber beobachte ich jedoch etliche Schreiber, die PR transportieren. Warum hätte Frau Rückert Kachelmann, den sie beim falschen Anwalt wähnte, ins offene Messer rennen lassen sollen? Selbstverständlich tauschen sich recherchierende Journalisten mit Anwälten aus. Ich jedenfalls habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.
(Ich halte allerdings den Kollegen Birkenstock durchaus für einen exzellenten Strafverteidiger, der offenbar die richtige Strategie gefahren hat und habe umgekehrt derzeit wenig Anlass, mich mit der gewiss professionellen Kanzlei Schwenn&Krüger zu identifizieren, die auch einen gewissen Herr Dr. Nikolaus Klehr vertritt. Ich kann und will mir aus der Distanz kein Urteil über Schwenns Künste erlauben; beeindruckt haben mich die Mätzchen fachlich jedenfalls nicht.)
Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und „verstolpen“ die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.
Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.
Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:
(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)
Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.
Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:
(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)
Heute hatte ich in Hamburg die Gelegenheit, Süddeutsche-Boss Heribert Prantl die Hand zu schütteln für seine Arbeit bei der meines Erachtens besten deutschen Tageszeitung (die allerdings auch gewisse Schwächen hat). Wie in vergangenen Jahren auch hatte man dem begabten Redner die Laudatio für die Verleihung der „Verschlossenen Auster“ übertragen, welche dieses Jahr an die Lobbyisten der Atomenergieindustrie ging. Hier sein brillanter und mit Verve vorgetragener Text.
Fairerweise muss man sagen, dass sich der PR-Mann Dr. Guido Knott, der den Preis sportlich mit weiteren Vertretern von insgesamt vier Energiekonzernen entgegen nahm, ebenfalls als Kommunikationsprofi erwies. Auch PR-Profi Kocks zollte beiden lautstark Respekt.
Counter: Dies ist der 1.111 und 1. Artikel in diesem Blog! (* selbstaufdieschulterklopf *)
Auf der Journalisten-Tagung von Netzwerk Recherche, die stets in den Räumen des NDR in Hamburg stattfindet, gab es eben ein Panel zur Sendung von Christoph Lütgert über den AWD.
Das Recherche-Team schilderte die Widerstände, auf welche man bei der Produktion stieß. So hatte nicht nur der Sender Abmahnungen bekommen, sondern auch den Journalisten persönlich – zum Teil freie Mitarbeiter – hatte man Angst einjagen wollen. Recherchefehler mussten sich die NDR-Leute nicht vorwerfen lassen. Das gegenwärtige (lächerliche) Verbot, die Interviewversuche mit Maschi zu zeigen, sind natürlich wieder dem Persönlichkeitsrecht geschuldet.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte Maschmeyer himself sein Kommen zugesagt, um sich in der Höhle des Löwen den Reportern zu stellen. Der gewievte PR-Profi hätte hieraus zweifellose eine Show gemacht. Seine Zusage wollte Maschi jedoch zurückziehen, als er hörte, auf dem Podium mit Lütgert konfrontiert zu werden. Als Netzwerk Recherche hierauf einging, drohte Lütgert mit seinem Austritt, falls die Journalistenvereinigung keine Haltung zeige. Den vollzog er dann auch, als Netzwerk Recherche Maschis Wunsch akzeptierte. Nachdem Maschi nun durch sein Manöver bei den kritischen Journalisten die größtmögliche Zwietracht gesäht hatte, zog er einfach seine Zusage zurück. Gut gespielt, Maschi! Die Journalisten hätten miteinander auch eine Spur gelassener umgehen können.
In dem Panel beklagte Lütgerts Rechercheur Sell völlig zu Recht, dass sich die anderen „Qualitätsmedien“ von Maschi hatten einwickeln lassen. So hatte der stets die Falschberatungen – wie in der Branche üblich – als Einzelfälle abgetan. Warum die Qualitätsjournalisten ihm diese feiste Nummer durchgehen ließen und auf Rückfragen verzichteten, hätte nicht nur Sell interessiert.
Fazit der Veranstaltung war, dass man eine solche Reportage eigentlich nur mit einem öffentlich-rechtlichen Sender im Rücken stemmen kann, weil die juristischen Risiken kaum anders gestemmt werden können. Der Autor dieser Zeilen kann dies bestens nachvollziehen, denn auch er hatte sich vor Jahren Gefechte mit einem großen Finanzvertrieb geliefert.
Das Programm des ersten Tages des diesjährigen Jahrestreffens der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche war definitiv hochkarätig, jedenfalls in den Panels, die ich besucht habe. Die Veranstaltung war diesmal nicht so überlaufen wie im letzten Jahr. Sie begann mit einer Eefantenrunde aus Mascolo, di Lorenzo, Leyendecker und Pohl, die mit Tom Schimmeck über die Gegenwart des Journalismus räsonierten.
Im Kachelmann-Panel konnten mich ausgerechnet der Kollege Höcker und die Zeit-Journalistin Sabiene Rückert positiv beeindrucken. Neu war mir, dass Frau Rückert über den Kachelmann-Fall erst schrieb, als es ohnehin schon alle taten, obwohl sie zum Fall bereits Zugang hatte. Rückert behauptet, der ursprüngliche Kachelmann-Verteidiger Birkenstock hätte ihr Akteneinsicht angeboten, was der laut Höcker vehement bestreitet. Rückert hatte dann den Wechsel zu Schwenn empfohlen, mit dem Rückert gute Erfahrungen in einem von ihr journalistisch betreuten Fall gemacht hatte. Überraschenderweise hat Schwenn der Journalistin keine Informationen gegeben, was aufgrund Aktenkenntnis auch gar nicht nötig gewesen sei.
Höcker vermochte die Anzahl der von ihm erwirkten einstweiligen Verfügungen im Kachelmann-Fall nur zu schätzen, was er bei „über 100“ taxierte. Auch Höcker ist nur Anwalt, nicht PR-Berater seines Mandanten, dessen eigenmächtige Kommunikation ihm offensichtlich nicht durchgehend behagte.
Die für den Weser-Kurier tätige Journalistin Claudia Kröger berichtete über ihre Recherchen im Hannoveraner Rocker- und Rotlicht-Millieu, bei der ihr ein Wistleblower über einen Staatsanwalt berichtete, der in einem Etablissement in Naturalien geschmeidig gemacht wurde. Frau Kröger bereute, nicht Jura zu Ende studiert zu haben, was ihr das Aktenlesen erleichtert hätte.
Zum Thema „Früher war alles besser“ diskutierte über politische Magazin unter anderem Anja Reschke, die Talent zum temperamentvollen Streiten bewies. Altmeister Franz Alt stritt trotz seines Alters sehr schlagfertig und geistreich.
In einem viel zu kleinen Raum hatten die Veranstalter eines der brisantesten Panels untergebracht: Zu Information und Desinformation in Afghanistan diskutierten u.a. Ulrich Tilgner sowie ein Presseoffizier der Bundeswehr, nach dessen Angeben die Bundeswehr 1000 Leute mit Kommunikation beschäftigt – eine stolze Zahl.
Action gab es in einem Panel zur anrüchigen Welt der PR, die unter anderem von Klaus Kocks repräsentiert wurde, der die Show mit allerhand Sticheleien und geistreichen Bonmonts dominierte. Ausgerechnet Berufsschwindler Kocks beklagte die nachlassende Qualität im Journalismus – schließlich hätte die PR-Branche ein vitales Interesse an der Gesundheit des Wirtstieres. Der PR-Profi ärgerte sich über Journalisten, die PR-Dienstleistungen anböten, nannte sie gar „Schwarzarbeiter“. Man muss nicht immer seiner Meinung sein, unterhaltsam ist er in jedem Falle. Kocks äußerte die These, die Atomwirtschaft selbst habe das Atommoratorium herbeigeführt, weil sie durch ihre Zeitungsanzeigen Frau Merkel so plump als Erfüllungsgehilfin hingestellt habe, dass es der Frau peinlich gewesen sein müsse (sinngemäß zitiert).
Auch dieses Jahr stach die Analogheit der Journalisten ins Auge. Statt Notebookes und Tablets sieht man ganz überwiegend Leute, die mit Bleistift und Block hantieren.
Die Journalistin Gaby Weber, über die ich mehrfach berichtet hatte, hat nach ihrer zumindest im Prinzip erfolgreichen Klage nun das Bundesarchiv verklagt und den Deutsche Bank-Chef Ackermann angezeigt. Es geht ihr um die historische Aufarbeitung seltsamer Nachkriegsgeschäfte, die offenbar dem einen oder anderen peinlich sind.
Die Anzeigeerstatterin stört sich daran, dass die Papiere von Adenauers rechter Hand Hans Globke nicht öffentlich zugänglich sind, sondern sich im Besitz der Konrad Adenauer Stifung befinden. Auch ein gewisser Herr Hermann Abs, der die Bundesrepublik in sehr delikaten Angelegenheiten vertreten hatte, hat etliches Papier diesbezüglich hinterlassen, das einer ominösen Historisches Institut der Deutschen Bank befindet. Beide Einrichtungen erwiesen sich als unkooperativ.
Frau Weber ist der Auffassung, dass diese Papiere ins Bundesarchiv gehören, wo sie den Historikern zur Verfügung stehen sollen. Da sich das Bundesarchiv nicht zur Jagd tragen lässt, bemüht die resolute Klägerin nun erneut die Justiz.
Der World Wildlife Fund, seit Gründung personal dem konservativen Lager zuzurechnen, hat mit sechs Anträgen auf einstweilige Verfügungen versucht, die WDR-Doku „Der Pakt mit dem Panda“ zu verbieten. Jetzt wurde die Doku ausgestrahlt, wenn auch mit kleinen Änderungen.
Gründungspräsident des WWF war übrigens Prinz Bernhard der Niederlande, der als erster Gastgeber der Bilderberger und Bakschisch-Nehmer im Lockheed-Martin-Skandal in die Geschichte eingegangen ist, infolge dessen er einen Kuhhandel akzeptierte: Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern gegen Geheimhaltung der ihm gemachten Korruptionsvorwürfe. Der WWF diente dem ehemaligen SS-Angehörigen und Freund des rechtsgerichteten Diktators Juan Péron offenbar als Cover zur Verschleierung von Zahlungen an Söldner, die Anschläge auf den ANC verüben sollten.
Auch das Einbinden von Youtube-Mitschnitten wird neuerdings vom Landgericht Hamburg verboten, so dass ich mich natürlich aufs Schärfste von den Inhalten distanzieren muss. Alles ist bestimmt spekulativ, erlogen oder so schlampig, dass laufend falsche Eindrücke entstehen … (Autor Huismann ist übrigens vor fünf Jahren tatsächlich mal durch eine sehr schwache Leistung aufgefallen. Schwamm drüber …) Hoffentlich ist nix mit der versteckten Kamera gedreht worden, sonst haut der Herr Buske mir wieder auf die Finger …
Der WWF weist die darin geäußerten Vorwürfe als unhaltbar zurück. Wir stellen uns der Kritik und prüfen die Fakten. Dokumentarfilmer Wilfried Huismann erhebt in seiner Reportage drei Kernvorwürfe:Vorwurf 1: Der WWF unterstützt den Anbau genetisch veränderter Pflanzen.
Vorwurf 2: Der WWF ist käuflich.
Vorwurf 3: Der WWF toleriert die Zerstörung von Regenwald für Agrarflächen.
Zu Vorwurf 1: Der WWF lehnt Gentechnik grundsätzlich ab. Diese Position des WWF International gilt für alle WWF-Länderorganisationen. Der WWF kooperiert mit keinem Gentechnik-Konzern, auch nicht mit Monsanto. Der WWF Deutschland empfiehlt grundsätzlich nur gentechnikfreies Soja. Das gilt auch für Soja mit einem RTRS-Zertifikat.
Zu Vorwurf 2: Der WWF ist nicht käuflich. Der WWF verhandelt mit Unternehmen, um möglichst viel für die Natur zu erreichen. Dabei haben wir klare Grenzen. Der WWF schließt keine Kooperation, wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, unsere Standards im Umweltschutz und im Bereich der Nachhaltigkeit zu akzeptieren. Wir kritisieren wenn nötig Kooperationspartner auch öffentlich. Der Panda trägt keinen Maulkorb.
Zu Vorwurf 3: Der WWF setzt sich weltweit für den Erhalt der Regenwälder ein.Es ist hochgradig zynisch zu behaupten, der WWF würde durch sein Engagement zur Rodung und Zerstörung von wichtigen Ökosystemen wie etwa den tropischen Regenwäldern beitragen. Für den Fall, dass in einer Region Plantagen geplant werden und sich diese nicht mehr verhindern lassen, verlangt der WWF, dass unbedingt schützenswerte Primär- und Sekundärwälder mit besonders hoher Biodiversität ausgespart bleiben und die Plantagen auf Brachland angelegt werden.
Gestern hat der BGH das von Eva Herman gegen den Axel Springer Verlag erstrittene Urteil des OLG Köln aufgehoben, mit dem die nach Meinung der Kölner Gerichte verfälschte Wiedergabe des folgenden Zitats untersagt und mit Geldentschädigung sanktioniert wurde:
„…Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das ja leider mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war `ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – und das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben…“.
Die zum Axel Springer Verlag, der ja mit den 68ern ebenfalls so seine eigenen Probleme hat, gehörende Zeitung hatte geschrieben:
„‘(…) sei wieder ein ‚Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft‘, heißt der Klappentext, [Eva Herman], die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen ‚im Begriff sind, aufzuwachen‘; dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern dem der ‚Existenzsicherung‘. Und dafür haben sie ja den Mann, der ‚kraftvoll‘ zu ihnen steht.
In diesem Zusammenhang macht die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, z. B. Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“
Das OLG Köln hatte geurteilt:
Eben das geht indessen aus dem Artikel nicht hervor. Die darin enthaltene beanstandete Äußerung wird nicht als subjektive Deutung der den Artikel verfassenden Journalistin, sondern als die einer Interpretation nicht bedürftige eindeutige – tatsächlich so gemachte – Erklärung der kritisierten Klägerin dargestellt. Sie ist daher als „Falschzitat“ einzuordnen, dessen Aufstellen und Verbreiten der Kritisierte, dem die Äußerung zugeschrieben wird, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht hinnehmen muss, solange nicht durch einen „Interpretationsvorbehalt“ deutlich wird, dass es sich um die Interpretation des Kritikers einer – mehrdeutigen – Erklärung des Kritisierten handelt, und damit letztlich der Charakter der dem Kritisierten eine – eindeutige – Erklärung zuschreibenden Äußerung als „Falschzitat“ entkräftet wird.
Anders sehen es die weise Frau und die weisen Männer des VI. Zivilsenats des BGH laut Pressemitteilung:
Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.
Das ist eine klare Ansage an die Gerichte (mir fällt da gerade noch ein anderes ein), die den Kontext gerne unter den Tisch fallen lassen und einzelne Äußerungen so lange verdrehen und verstolpen, bis irgendetwas gedeutelt ist, das nicht 100% der Selbstwahrnehmung des Klägers entspricht. Rechtssuchende sollte allerdings gesagt sein, dass die in Pressesachen routinierten Gerichte die Vorgaben aus Karlsruhe nur sehr zögerlich berücksichtigen. Ich bin auf die Veröffentlichung der Urteilsgründe sehr gespannt.
Als Eva Herman 2007 von den Journalisten (zählen wir Kerner mal dazu) so einhellig abgewatscht wurde, kam mir das allerdings irgendwie merkwürdig vor. Soweit ich das damals mitbekommen hatte, formulierte die Ex-Tagesschausprecherin Standpunkte, die etliche konservative Frauen insbesondere in ländlichen, über Generationen stark vom Christentum geprägten Regionen vertreten und ausleben. Der Lebensentwurf von der Hausfrau, die sich mit Kindern, Kirche und Küche begnügt und sich über ihren Versorger definiert, erscheint auch mir in der Realität weitaus häufiger vorzukommen als in der Medienrealität.
Soll doch jeder nach seiner Facon glücklich werden oder sich blamieren, so gut er kann. Aber ist es die Aufgabe von Journalisten, unpopuläre Meinung quasi zu exekutieren und ad hominem zu verbrämen? Wenn gleichgeschlechtlich orientierte Komiker Bestseller schreiben, in denen sie ausgerechnet auf Pilgerfahrten gehen, wenn früher als pervers beurteilte SM-Praktiken nunmehr zumindest in den Medien salonfähig sind, warum soll sich dann nicht auch ein schlichtes Gemüt wie Eva Herman über ihre Wünsche nach Ausleben der konservativen Frauenrolle verbreiten dürfen? Den Hinweis, das nicht alles, was die Nazis praktizierten, deshalb verkehrt sei, hätte sie sich im Hinblick auf die Ungeschicklichkeiten eines Philipp Jenninger sparen können, zumal die Betonung der Mutterrolle keineswegs eine Erfindung der Nazis war, aber immerhin hatte sich Frau Herman ja durchaus von Hitler & Co. distanziert.
Als Nicht-TV-Konsument, der schon seit längerem ein Problem mit der Mainstreampresse hat, wollte ich wissen, was denn die arme Frau so Schreckliches geschrieben hatte, dass ihr Kerner & Co. das Wort verbaten und tatsächlich der Eindruck eines quasi verabredeten Konsens entstand. Faszinierend fand ich, dass die Frau ständig beteuerte, nicht rechts zu sein und sich von den Nazis stets distanzierte, trotzdem ständig in die braune Ecke gestellt wurde. Tatsächlich erschien es mir, als habe die Presselandschaft kollektiv alle Register der Manipulation gezogen, um jemanden fertig zu machen, was ich schon aus prinzipiellen Gründen für kontraproduktiv halte.
Als Frau Herman ihre Erlebnisse mit der Journaille in einem Buch verarbeitete, ließ ich mir selbiges kommen, das mich ohne diese Medienschelte nicht die Bohne interessiert hätte. Bevor ich die Erlebnisse der Gepeinigten mit der 68er-geprägten Presse lesen konnte, entglitten Frau Herman dann allerdings ihre unterirdischen Kommentare zu den Opfern der Duisburger Loveparade. Seither habe ich das Buch nicht mehr angerührt. Ich frage mich, wie ein konservartiver Mann damit umgeht, wenn seine Frau derlei menschenverachtende Äußerungen tätigt. Ist es bei den Konservativen eigentlich noch Usus, seine Frau zu verprügeln …?
Frau Herman wusste, dass sie mit ihren Standpunkten in der deutschen Medienlandschaft kaum auf Gegenliebe stoßen würde. Sie hätte das Echo vertragen und als Medienprofi souverän damit umgehen müssen. Sie hätte eine Talkshow meiden sollen, in der keine qualifizierte Auseinandersetzung zu erwarten war, da schon ihr Buch von den Gästen gar nicht gelesen worden war. Der Versuch allerdings, ihre Ehre am grünen Tisch der Gerichte zu restaurieren, musste so oder so scheitern.