8. September 2012
Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:
Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.
Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.
Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.
Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)
Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:
Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.
Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.
admin •
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30. August 2012
Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.
Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als „Beobachter“ teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei „Die Partei“ einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.
Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!
BRAEKING: Papst zieht zurück!
admin •
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22. August 2012
Die Firma Euroweb Internet GmbH flutet seit Jahren die Düsseldorfer Gerichte mit über eineinhalbtausend Klagen wegen geplatzter „Internet-System-Verträge“. Es geht praktisch immer um selbständige Gewerbetreibende, die nach telefonischer Ankündigung von einem Klinkenputzer von Euroweb aufgesucht werden, dort einen Vertrag unterschreiben und kurz danach den Vertrag anfechten, kündigen usw. Übereinstimmend sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. Gegen einmalige Zahlung von z.B. 170,- € sei ihnen eine ansonsten kostenfreie Webpräsenz versprochen worden, im Vertrag selbst jedoch stehe, sie hätten sich zu einer monatlichen Zahlung dieses Betrags auf z.B. vier Jahre verpflichtet.
(Von den Behauptungen der Interviewpartner im Video distanziere ich mich. Diese Leute lügen vielleicht und tun Euroweb furchtbares Unrecht. Grüße an dieser Stelle an die Vorsitzende Richterin Frau Käfer nach Hamburg.)
Für das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds wie z.B. eine arglistige Täuschung ist der Kunde beweisbelastet, sodass bei Aussage gegen Aussage von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen wird. Dem Kollegen Thorsten Wachs ist es kürzlich am Landgericht Düsseldorf gelungen, einen ehemaligen Abschlussvertreter der Euroweb zum Auspacken zu bewegen. Der Zeuge bestätigte in seinem Fall den von hunderten Beklagten behaupteten Sachverhalt und präsentierte außerdem einen Leitfaden, wie sich die Werber von Euroweb zu verhalten hätten. In dem Urteil führten die Richter aus, es erfülle bereits den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, wenn der Kunde durch ein teureres Alternativangebot beeinflusst und damit ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert werde. (Trotz Nachfragen hat mir Euroweb noch nie bewiesen, dass tatsächlich andere Verträge als „Referenzkunden“ geschlossen wurden.) Im bezogenen Fall fiel Euroweb daher komplett auf die Schnauze. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Beharrlichkeit des Kollegen Wachs ist es auch zu verdanken, dass der BGH in zwei Entscheidungen feststellte, dass der verwirrend kombinierte Vertrag von Euroweb als Werkvertrag aufzufassen ist, was sich auf Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung auswirkt. In einem von mir vertretenen Fall hatte Euroweb zunächst behauptet, nahezu alle Leistungen (Design, Hosting, Service usw.) in-house zu erledigen, so dass durch die Kündigung meiner Mandantin keine Kosten erspart hätte. Mein Einwand, sie kaufe bei Drittfirmen, sei „absoluter Unsinn.“ Nachdem der BGH jedoch den Fahrplan für die Rückabwicklung geändert hatte, trug Euroweb nunmehr genau diesen „absoluten Unsinn“ vor.
Bei der Rückabwicklung von Eurowebverträgen ist allerdings Stand der Kunst, dass mit einem Anspruch aus § 649 S. 3 BGB in Höhe von 5% der (angeblich) vereinbarten Summe gerechnet werden muss. Und um an wenigstens diesen zu gelangen, geht Euroweb einen langen Rechtsweg. In dem von mir betreuten aktuellen Fall machten sie es zunächst am örtlich zuständigen Amtsgericht der Mandantin im Urkundenprozess anhängig, was natürlich unschlüssig war, dann ging es zum Amtsgericht Düsseldorf, wo es im Mai 2011 zur ersten Verhandlung kam, mit deren Verlauf Euroweb wohl nicht recht glücklich war. Überraschend besann sich Euroweb im Herbst, dass man mehr als 5.000,- € fordere, was eine neue Zuständigkeit, nämlich die des Landgerichts begründete. Das Landgericht Düsseldorf terminierte im November 2011 auf August 2012.
Während die vom Kollegen Wachs erstrittenen Urteile bei einem Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf laut einem aktuellen Hinweisbeschluss auf Wohlwollen stoßen, so beurteilt ein anderer Senat in Düsseldorf die Sach- und Rechtslage eher im Sinne von Euroweb. Daher haben die Eurowebkunden eine Art Glücksspiel, zu welchem Berufungssenat sie kommen. Selbst, wenn Euroweb im Ergebnis „nur“ mindestens 5% bekommt, werden die Prozesskosten und der Aufwand hierfür unwirtschaftlich. Daher haben wir im vorliegenden Fall einen Vergleich geschlossen. Es ist mir allerdings gelungen, Euroweb unter 10% der ursprünglich geforderten Summe zu drücken. Soweit mir bekannt ist, hat sich Euroweb noch nie so niedrig verglichen. Wenigstens etwas.
Dennoch ist der Ausgang der Sache unbefriedigend. Unterstellt, die Hunderte Euroweb-Kunden und der ehemalige Abschlussvertreter sagen die Wahrheit, dann wäre es unter der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich, solche tatsächlich so nicht geschlossenen Verträge durch Anfechtung oder Widerruf zu vernichten, wie es Verbrauchern zugebilligt wird. Denn Gewerbetreibende und Kaufleute gelten nun einmal nicht als Verbraucher. Anwälte können privat Verbraucher sein, während es Handwerkern und Händlern bei der Berufsausübung zugemutet wird, vertragsrechtliche Fallen zu erkennen. Vielleicht wäre es ja mal Zeit, dass der Gesetzgeber hier im Bereich der Klinkenputzer einen neuen Widerrufstatbestand schafft.
19. August 2012
Als ich vor sechs Jahren in einen Guerillakrieg gegen die Finanzindustrie zog, war die resolute Wiesbadener (jetzt Mainzer) Bankenrechtsexpertin Heidrun Jakobs eine meiner wichtigsten Verbündeten. Später brachte ich sie auch zum Bloggen. Und genau ein temperamentvoller Blog-Beitrag störte rheinabwärts letztes Jahr den Kölner Landgerichtspräsidenten, der sie prompt bei der Anwaltskammer verpetzte. Doch getreu ihrem Motto „Keine Angst vor großen Hunden“ (sie legt sich regelmäßig mit großen Bankhäusern an) holzte sie zurück:
Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).
So sah es denn auch die Anwaltskammer:
In den Äußerungen der Kollegin, die 26. Kammer sei “als bankenfreundlich bekannt” ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu sehen.
Na also, geht doch … ;-)
Übrigens ist sie neulich in die Piratenpartei eingetreten.
admin •
20:26 •
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15. August 2012
Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.
Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.
Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.
admin •
09:38 •
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10. August 2012
In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von
Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.
Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..
Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.
admin •
10:20 •
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8. August 2012
Wenn man die Zeichenfolge „https://www.youtube.com/watch?v=E9JjFy3jmd4“ in das entsprechende Feld des Browsers eingibt, erscheint angeblich ein Youtube-Video mit einem possierlichen Krokodil, hat man mir gesagt. Das Krokodil im Sandkasten ist eine Hommage an eine Montessori-Enthusiastin namens Vera B., die eine Sandkastentherapie anbietet und Deutungen über Krokodile deutelt. Es scheint sich bei Vera um eine sehr ehrenwerte Trägerin von Persönlichkeitsrechten zu handeln, denn immerhin ist sie Mitglied des Ethikausschusses des „C. G. Jung-Instituts München e.V.“.
Die honorige Vera ist jedoch nicht so recht glücklich mit dem Youtube-Video. Denn dieses bringt Vera in Verbindung mit ihrer Familie, und die verdient nun einmal kräftig an einem anständigen deutschen Unternehmen, welches das Erfolgsprodukt „Leopard 2“ herstellt, das wir mit eifriger Unterstützung der geliebten Kanzlerin (die aus dem Pfarrhaus) in alle Welt exportieren, soweit wir sie mögen.
Vera hat einen Anwalt, der was kann halt. Den hat sie auch mit angeblich einstündiger Frist die Aufforderung untersagen lassen, Vera ins Gefängnis zu bringen. Von derartigem distanziere ich mich natürlich in aller Form, denn wir brauchen dringend Menschen wie Vera, die mit unseren Kindern im Sandkasten spielen. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Vera Kriegsspielzeug im Sandkasten auch doof findet. Vielleicht gründet sie ja eine Initiative, um in der nahöstlichen Wüste ganz viele Sandkästen aufzustellen, damit man da schön Therapie machen kann.
Wer von Vera noch nicht genug hat, bitte hier entlang.
admin •
13:57 •
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3. August 2012
Das ZDF beschäftigt u.a. eine Spitzenkraft in Sachen politischer Journalismus namens Dominik Rzepka, der immer wieder im Bezug auf die Piratenpartei auffällt.
Zum Bundesparteitag etwa hatte er eine „Super-Story“ über das hysterisch-grotesk übertriebene Naziproblem der Piratenpartei gemacht. (Pro-Tipp: 5 bekannte Personen mit Nazi-Affinität auf über 30.000 Piraten sind nicht einmal im Promillebereich messbar.) Leider war sein damals für Sonntag Abend (29.04.2012) vorbereiteter Nazi-Beitrag von den dramatischen Vorgänge vom Samstag mehr als überholt. Statt den Beitrag zu schmeißen, klaubte die Journalisten-Kanone zusammen, was man am Vortag an Blödsinn hatte finden können, reduzierte die unmissverständliche wie einhellige Absage der Piraten gegen Rechts auf „Symbole“ und halluzinierte von „Extremisten, die in den Bundestag segeln“.
Nachdem Herr Rzepka den Piraten also vor drei Monaten ein Rechts-Problem angedichtet hatte, hat der Fachmann für Absurdes nun etwas Neues gefunden: Ein Links-Problem! Anlass hierzu scheint für Rzepka das aktuelle Gespräch zwischen Linkspartei-Chefin Kipping und Piratenvorsitzenden Schlömer gewesen zu sein. Analyse-Ass Rzepka roch den Braten sofort und twitterte:
Piraten: Sagt doch einfach, dass ihr links seid
und schreibt:
Die Partei besteht aus Linken
Die Überschrift lautet übrigens:
Piraten: Links, liberal – je nach Wahl
Wir werden noch viel von diesem Ausnahmetalent hören und sehen …
25. Juli 2012
Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.
Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.
Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.
Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.
Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:
>>>http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20021100?noDispatch=1<<<
PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?
admin •
11:06 •
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24. Juli 2012
In Sachen Klehr ./. Kompa haben wir gestern die Berufungsbegründung eingereicht.
Bekanntlich habe ich mit der Vertretung den Kollegen Rechtsanwalt Stadler beauftragt, weil ich zu der Sache naturgemäß keine Distanz habe und es in Sachen Haftung im Internet kaum eine bessere Wahl gibt. Klehrs Anwalt wird eine harte Nuss zu knacken haben, und es wird spannend zu beobachten, welche Figur der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts machen wird.
admin •
13:05 •
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