26. Januar 2013
Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.
Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP via @SPIEGELONLINE
So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.
Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.
Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.
Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.
Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.
Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.
Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.
So orakelt der SPIEGEL:
„Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“
Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:
Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.
Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.
Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.
Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:
„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“
(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

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20. Januar 2013
Ich gratulieren den niedersächsischen Piraten zum besten Wahlergebnis, das sie je bei einer Landtagswahl hatten. Für den Bundestagswahlkampf waren die Erfahrungen der letzten Wochen eine gute Generalprobe. Positiv ist auch festzuhalten, dass die für den Landtag kandidierenden Piraten nun für den Bundestag zur Verfügung stehen, darunter einige politische Talente.
Die 2% sind keineswegs „verloren“, wie Gabriel höhnte, sondern fehlen den beiden Koalitionslagern, die heute einen anstrengenden Auszählungsmarathon vor sich haben. Die Blöcke werden sich überlegen müssen, warum sie Stimmen an uns verloren haben und wie sie das Vertrauen wieder zurückgewinnen könnten. Die 40% Nichtwähler sollten allen zu denken geben.
Den Niedersachsen ging es offensichtlich um die Wahl zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb, wo die Piraten, welche die Meinungsumfragen längst unter die 5%-Hürde verortet hatten, keine Option waren. Die bodenständigen Niedersachsen konnten vermutlich auch wenig mit den schrillen Piraten anfangen, die in den letzten Monaten ein wenig attraktives Bild boten.
Dem ansonsten treffenden Kommentar der Süddeutschen, welcher das Ergebnis der Piraten als „hausgemacht“ erklärt, ist allerdings in einem Punkt zu widersprechen: Es ist keineswegs eine „Verschwörungstheorie“, sondern eine überprüfbare Tatsache, dass die niedersächsischen Piraten wenig Medienaufmerksamkeit bekamen (warum auch immer). Der NDR hat der FDP ausgiebig Raum gegeben, obwohl diese zeitweise in den Umfragen einen schwächeren Stand hatte, als die Piraten. Eine Partei mit inzwischen 45 Landtagsmandaten beinahe zu ignorieren ist mit dem NDR-Programmauftrag nur schwer in Einklang zu bringen.
Auch ein anderes Nachrichtenhaus aus Hamburg bot den niedersächsischen Piraten auffallend wenig Raum. So berichtete man zwar ausgiebigst über die Querelen auf Bundesebene und ähnliches, der erste Beitrag zum Niedersachsenwahlkampf und den landesspezifischen Inhalten der Piraten erschien jedoch erst drei Tage vor dem Wahltermin – zu spät für Briefwähler, und angesichts der vorangegangenen Berichterstattung dürften abgeschreckte Wähler bereits jeglichen Goodwill verloren haben. Eine interessante Machtdemonstration bot insbesondere die Platzierung eines Beitrags in der Woche vor der Wahl, der Erlebnisse einer Journalistin mit einem unreifen Berliner Piraten behandelte, der weder mit den niedersächsischen Piraten zu tun hatte, noch aktuell veranlasst war, da die Vorfälle Monate zurücklagen. Das erinnerte an die bizarre Hysterie während der NRW-Wahl, als „Journalisten“ plötzlich den Piraten eine Unterwanderung durch Rechte andichteten, wobei es insbesondere in NRW nicht einen einzigen Fall gab. Vereinzelte Spinner einer gesamten Partei von knapp 34.000 Mitgliedern anzulasten, ist nicht ganz das, was ich mir unter seriösem Journalismus vorstelle.
Wir werden einen interessanten Bundestagswahlkampf bekommen. Und dabei die Pressefreiheit achten und aushalten.
9. Januar 2013
In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:
Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:
Lieber Herr Kompa,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.
Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.
Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor
Meine Antwort:
Lieber Herr Dr. Beyer,
der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.
Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:
Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kompa
4. Januar 2013
… wir sind ja grundsätzlich Freunde. Euer Sender wird von der Allgemeinheit finanziert, damit er unabhängig berichtet, was insbesondere ja gerade bei der politischen Berichterstattung wichtig ist. Das Klima der Meinungsvielfalt ermöglichte Anfang der 80er die Gründung einer neuen politischen Bewegung, und auch der unerwartete Erfolg der Piraten war ein Ergebnis eurer Arbeit, weil ihr fair geblieben seid.
Lieber NDR, was ist eigentlich gerade bei euch los? Bereits seit einigen Wochen ärgern sich vereinzelt Piraten, dass sie im Rundfunk kaum berücksichtigt werden. Kann man so oder so sehen. Nun aber hast du, lieber NDR, einen Beitrag „Wahlkampf im Internet“ gemacht, in dem ausgerechnet die „Internetpartei“ nicht vorkam. Auch bei den Sonntagsgesprächen mit Spitzenkandidaten scheint ihr die Piraten zu schneiden.
Lieber NDR, wir haben Wahlkampf. Gerade in dieser Zeit ist es euer Job, ausgewogen und fair zu berichten. Verschweigen ist jedoch die effizienteste Form von Zensur. Die Piraten habe eine realistische Chance auf einen Einzug in den Landtag und haben sich 2012 im politischen Spektrum etabliert. Ich finde das Unterschlagen der Piraten langsam nicht mehr witzig.
(Zur Klarstellung: Von den Forderungen vereinzelter GRÜNER in dem Video distanziere ich mich ganz entschieden.)

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25. Dezember 2012
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

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14. Dezember 2012
Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.
Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.
Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)
Gegenstandswert: 160.000,- €
Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

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28. November 2012
(HINWEIS FÜR TAZ-LESER: Das Folgende war ironisch gemeint.)
- Nachdem die Rechtsprechung zu Filesharing-Fällen die bestehenden Geschäftsmodelle von auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltskanzleien zunehmend gefährdet, besteht zur Sicherung von Arbeitsplätzen entsprechend versierter Fachkräfte dringender Bedarf an neuen Aufgabenfeldern. Das Leistungsschutzrecht wird für jede Menge Rechtsunfrieden sorgen und ist daher aus anwaltlicher Perspektive nur zu begrüßen.
- Nach Wegfall von Internetsperrgesetz und ACTA besteht für die Piratenpartei unter dem Aspekt des Wahlkampfes in Niedersachsen Bedarf nach einem griffigen Beispiel, dass die Verrückten nicht etwa in der Piratenpartei, sondern in den Regierungsparteien sitzen. Der politische Wert eines nach allen Expertenmeinungen unsinnigen Gesetzes wie des LSRs und die willfährige Ignoranz der lobbyhörigen Politiker diesbezüglich ist wahlkampftechnisch unschätzbar.
- Die aktuelle Berichterstattung einiger Medien zum LSR, an dem ihre Verleger ein (irrationales) Interesse haben, ist ein pädagogisch wertvolles Beispiel für die „Unabhängigkeit“ und „Zuverlässigkeit“ des Journalismus. Einen plakativeren Beweis für die Funktionslosigkeit des gegenwärtigen politischen Systems kann man sich schwerlich vorstellen.
Nach weiteren Gründen für das LSR können Sie ja mal googeln …
27. November 2012

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23. November 2012
Die Piraten pflegen ein fundamentales Verhältnis zur Pressefreiheit. Aber die Idee, jeden Journalisten beim dieses Wochenende stattfindenden Bundesparteitag ein Dokument wie das unten stehende unterschreiben zu lassen, hätte schon etwas: :-)
Die/der unterzeichnende Medienvertreter/in bestätigt hiermit:
- Mir ist bekannt, dass es beim Bundesparteitag keine „Delegierten“, sondern ausschließlich basisdemokratisch agierende Mitglieder gibt.
- Ich habe Kenntnis von der Website kein-programm.de genommen.
- Mir ist bekannt, dass das eigenmächtige Abfilmen von fremden Bildschirmen als Indiskretion betrachtet wird. Ich habe schon einmal davon gehört, dass Menschen auf Monitoren ihre privaten E-Mails lesen, Websites mit intimen Content anzeigen lassen oder sich zu politischen Themen äußern, was sie nicht notwendig öffentlich tun möchten.
- Ich habe schon einmal vom Wahlgeheimnis gehört und weiß, dass es sich nicht geziemt, Menschen während des Ankreuzens von Wahl- oder Stimmzetteln zu filmen.
- Anträge und sonstige Äußerungen eines einzelnen Mitglieds einer Partei mit inzwischen über 35.000 Parteigängern sind Privatmeinungen und keine offiziellen Aussagen einer basisdemokratischen Partei.
- Ich habe verstanden, dass Vorstände einer basisdemokratischen Partei deren Dienstleister sind und politisch selbst nichts zu verkünden, zu predigen oder sonst wie zu kamellen haben.
- Mir ist bekannt, dass Personen, die auf Parteitagen mit Piratenhüten oder ähnlichem herumlaufen, entweder „Gregory“ sind (der darf das) oder Vollidioten (die dürfen das leider auch).
- Ich habe davon gehört, dass von Journalisten mitgebrachte nautische Utensilien, Piratenschiffe und Dinge, die nach Inszenierung aussehen, meine Berufsgruppe in Misskredit bringen.
Ach, was! Schreibt, was ihr wollt!
8. November 2012
Sucht man bei SPON nach Beiträgen zu „indect“, so werden für dieses Jahr gerade einmal drei Artikel ausgeworfen, von denen wiederum allenfalls einer informativ ist (einer von SPIEGEL PRINT und zwei von SPIEGEL ONLINE). Das Thema scheint also unwichtig zu sein.
Wenn ich mir hingegen das Interesse an den Personen der Piraten-Vorstände ansehe, die ja aktuell keine politische Macht ausüben, etwa den heutigen „irgendwas-mit-Piraten“-Artikel, dann frage ich mich langsam, nach welchen Kriterien denn Medien ihre Themen so gewichten.
Pressefreiheit verpflichtet. Boulevard kann jeder.