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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. Dezember 2016

Digitale Charta ohne Katharsis

Da ich im Gegensatz zur digitalen Berliner Bohème ein hart arbeitender Mittelständler mit einem vollen Schreibtisch bin, konnte ich mir gestern zeitlich nur eines von zwei möglichen Events leisten. Ich hatte die Wahl zwischen einer politischen Live-Veranstaltung und einem satirisch-grotesken Event via Stream.

Ich entschied mich für die politische Veranstaltung und wohnte hier in Köln-Ehrenfeld der in einem Kino abgehaltenen Präsentation der neuen Somuncu-DVD sowie der Kürung von Serdar Somuncu als Kanzlerkandidat der PARTEI durch Martin Sonneborn himself bei. Somuncu demonstriert mit seinem genialen Programm auf wundervolle Weise, wie man man souverän mit Meinungsfreiheit und Hatespeech umgeht. Der Mann versteht es sogar, mit Fäkalhumor eine Katharsis auszulösen. Sowohl Sonneborn wie auch Somuncu sind erklärte Streiter für Meinungsfreiheit.

Nur indirekt auf Twitter folgte ich der Comedy, die sich in Berlin und Brüssel(?) abspielte. Da sollte im Auftrag der ZEIT-Stiftung der Spezialdemokrat und wohl Kanzlerkandidat Martin Schulz mit Internet-Kompetenz gesegnet werden. Dazu trommelte die finanziell potente ZEIT-Stiftung mehr oder weniger prominente Namensinhaber zusammen, die angeblich 14 Monate lang feierten, bis sie dann eine seltsame digitale Charta ausschieden, die Oettinger wahrscheinlich auch nicht schwächer hingekriegt hätte.

Angeblich sei um jedes Wort gerungen worden. Inzwischen hatte sich jedoch herumgesprochen, dass der Kaiser nackt ist. Ich verweise mal auf die Analyse von Dr. Malte Engeler: Unstable –  Digital-Charta fehlt ihr Datenschutz-Fundament. Nachdem Politiker seit zwanzig Jahren mit den diversesten Vorwänden das Internet zensieren wollen, soll es diesmal Hatespeech sein, um eine „Verhinderung“ unerwünschter Inhalte zu liefern. Wie in der Türkei, China, Ungarn, Putin-Russland, teilweise Obama-USA. Sehr schön!

Normalerweise würden jetzt die üblichen Verdächtigen Alarm schlagen. Die hatte die reiche ZEIT-Stiftung aber geschickt nahezu alle zur Party eingeladen. Und so präsentierte man uns „27 Prominente“, die ein Grundgesetz für die digitale Welt entwickelt haben. Man habe nicht auf Expertise, sondern auf Diversität gesetzt.

Wenn ich ein neues Flugzeug entwickle, Gehirnchirugie revolutionieren will oder EU-Verfassungsrecht, denn werde ich künftig auch 27 Prominente engagieren. Am besten noch solche, die Gender-Sternchen für einen Ausweis an Urteilsvermögen halten. So wird’s gemacht! Expertentum ist überbewertet!

Die PR-Strategie scheint aufzugehen: Kritik gab es fast nur aus dem Internet. Also Trolle. Verschwörungstehoretiker. Neidischer Plebs. Die Edelfedern der Medien werden der ZEIT nicht reingrätschen. Und so astroturfte man und frau dem lieben Herrn Schulz Internetkompetenz. Alles töfte.

Nach einem Wochenende Shitstorm wurde nun die Charta der EU als „Beta-Version“ überreicht. Halb so wild: Ähnliche Vorstöße gibt es zweimal im Jahr. Hal Faber etwa rief die Online Magna Charta von 1997 in Erinnerung. Der Zensur-Quatsch würde so oder so am Bundesverfassungsgericht scheitern. Wahlkampfgeschwätz halt.

Mir egal. Ich mache nur noch für die PARTEI Wahlkampf. Mit unserem Kanzlerkandidat bin ich zufrieden. Ihr könnt ruhig dem Schulz die Schuhe blank putzen. Wird sowieso Merkel.

21. November 2016

Polizeipräsident von Berlin beendet Zensur von Bruno Kramms Gedichtrezitation

Dem Berliner Polizeipräsident, den die Piraten seit geraumer Zeit verklagen, ist inzwischen aufgegangen, dass Bruno Kramm das sogenannte „Böhmermann-Gedicht“ rezitieren darf. Ursprünglich hatten die Preußen angenommen, dies sei eine Straftat, weshalb die Demonstration vor der Türkischen Botschaft zunächst mit Zensur beauflagt und dann wegen Verstoßes hiergegen abgebrochen wurde.

Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft in Mainz einen Beleidigungsvorsatz des Satirikers Böhmermann endgültig verneinte, hatte nun auch der von den Piraten verklagte Berliner Polizeipräsident ein spätes Einsehen. Allerdings will er die Verfahrenskosten nicht tragen, da er seinen Fehler vor der Einstellung des Mainzer Ermittlungsverfahrens nicht habe erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich Herr Kramm sogar ausdrücklich und glaubhaft von den ernsthaft problematischen Stellen distanziert hatte, ist das ein eher schwacher Standpunkt.

Außerdem hält der Polizeipräsident die Atemalkoholkontrolle für rechtmäßig, die demonstrativ am Versammlungsleiter Herrn Kramm durchgeführt wurde, was wir als einen willkürlichen Einschüchterungsversuch ansehen. Der Fall bleibt also weiterhin spannend.

16. November 2016

Kontrollverlust der Edelfedern

Anscheinend hat sich die Mehrheit der US-Wähler nicht über die konventionellen Medienkanäle, sondern über das Internet, insbesondere via Social Media informiert – der künftige Präsident Trump beruft sich sogar völlig auf das Internet. Insbesondere Inkompetenz und faustdicke Lügen verbreiteten sich auf diese Weise ungefiltert. Das Nutzerverhalten ist natürlich ärgerlich für die bisherigen Gatekeeper, welche das Oligopol für Informationszugang und Deutungshoheit beanspruchten und selber darüber befinden wollten, welche Lügen wir zu glauben haben.

Der Medienwandel trifft besonders hart das ehemalige Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, der aufgrund Einnahmenrückgang nunmehr Personal abbauen muss. Zusätzlich werden die transatlantisch fest verwurzelten Gatekeeper mit einem Präsidenten konfrontiert, der ausgerechnet die NATO infrage stellt und den Medien ebenfalls offen misstraut.

Das ist nun also der Dank dafür, dass man den neuen Kalten Krieg so eifrig mit herbeigeschrieben und die gewünschten Feindbilder kommuniziert (und die unerwünschten ausgeblendet) hat! Nun hat man einen Leader of the Free World, der Rassismus und mentale Schlichtheit salonfähig macht, wieder foltern will usw..

Wenn die politischen Redaktionen Glaubwürdigkeit beanspruchen, täten sie gut daran, ihre Scheuklappen, Weichzeichner und Tabus Richtung Washington abzulegen. Denn was das gerade abgeht, ist kein Betriebsunfall.

15. November 2016

Urheber ./. GEMA

https://youtu.be/yEmAlwitwRw

Bruno Kramm nimmt ausführlich zu seiner GEMA-Klage und seinen Beweggründen Stellung.

Hier ist eine Pressemitteilung des Gerichts: Kammergericht Az. 24 U 96/14

12. November 2016

Einfach mal den Taxifahrer fragen …

Letzten Mittwoch verriet mir ein Taxifahrer in Dublin, dass er vom Wahlausgang nicht überrascht sei. Er hätte in den letzten Tagen etliche US-Amerikaner gefahren, die ihm über die tatsächliche Stimmung in den USA berichtet hätten.

Die Obama/Clinton/Establishment-berauschte Presse hingegen hat auch in Deutschland in ihrer Echochamber das Wahlergebnis eiskalt und völlig unvorbereitet erwischt. Medienkritiker Stefan Schulz und Medienhacker Tilo Jung haben die kollektive Realitätsverweigerung der Journalisten, die schon bei Brexit und AfD-Wahlerfolgen falsch lagen, in ihrem „Aufwachen“-Podcast schonungslos kommentiert.

Wenn sich Kritik an den USA an Trump fokussiert, scheint solches erlaubt zu sein, während es sonst als „Antiamerikanismus“ abgetan wird. Tatsache aber ist, dass es Obama war, der massenhaft u.a. Kinder mit Drohnen massakrierte, in Libyen Krieg führte und den Krieg der Saudis im Jemen unterstützte, die Entwicklung von ISIS zu verantworten und eine riesige weltweite Schnüffelindustrie aufgefbaut hat, mit der sein Nachfolger nun nahezu jeden auf diesem Planeten erpressen kann.

Gerade einmal eine Woche ist es her, dass unsere Parlamentarier die BND/NSA-Spionage von uns selbst legalisierten.

Noch peinlicher als die Journalisten agierte Außenminister Steinmeier. Der hatte seinen künftigen großen Bruder Trump mal eben „Hassprediger“ genannt, weil ihn sein BND nicht von der Wahrscheinlichkeit eines Trumpsiegs gewarnt hat. Hätte der BND aber wissen können: Einfach mal den Taxifahrer fragen … Oder die Simpsons, die schon 1999 Bescheid wussten.

2. November 2016

Landgericht Hamburg: Erdoğan vs. Böhmermann

Heute bin ich in Gedanken um 10.00 Uhr im Saal A 337 im Landgericht Hamburg. Da nämlich verteidigt Herr Erdoğan seine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen meinen Ehrenfelder Nachbarn Herrn Böhmermann.

Während die Staasanwaltschaft den Beleidigungsvorwurd am fehlenden Vorsatz hat scheitern lassen, kommt es für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden an. Daher wird nach Hamburger Landrecht von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen sein. Damit aber ist noch nicht das urteil gesprochen:

Es liegt nun in der Hand der Vorsitzenden Frau Simone Käfer, das Grundrecht auf Achtung des Persönlichkeitsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Dies gelang ihr einst in der Sache ZEIT-Pozesshanseln ./. Die Anstalt.

Doch in der Berufungsinstanz am OLG Hamburg wurde der Anstalt jene Satire doch noch ganz humorbefreit verboten.

Wie auch immer, Böhmermann wird jedenfalls inzwischen ja prominent vertreten … ;)

31. Oktober 2016

Halloween: Politgruselclown vs. Killerpirat

Der Möchtegern-Politiker Christopher Lauer, der von Axel Springer für irgendwas Geld bekam und plötzlich das Leistungsschutzrecht töfte fand, hat offenbar auch Spaß am Medienrecht. Neulich erinnerte ein Berliner Pirat ungebeten an Lauers schäbiges Verhalten von 2010 gegenüber einem Pirat, der Lauer an Schrägheit ebenbürtig war: Gerwald Claus-Brunner.

Der wollte damals für die Piratenpartei einen Wagen beim Berliner CSD anmelden, was an der vom Veranstalter geforderten Kaution von 1.000,- € zu scheitern drohte. Nachdem die Berliner Piraten nicht in die Gänge kamen, wandten sich Claus-Brunner und andere an den Bundesvorstand und boten persönliche Bürgschaften für den Fall an, dass nicht genug Spenden zusammenkämen. Der Bundesvorstand beschloss daraufhin ad hoc die Teilnahme mit dem Truck.

Als dies Lauer zu Ohren kam, fühlte sich die Diva übergangen. Daher bewegte der Intrigant den Bundesvorstand zur Rücknahme der Beauftragung, indem er die Einbringlichkeit der Bürgschaften in Zweifel zog. Lauer bestreitet, dabei Claus-Brunner als „bankrott“ bezeichnet zu haben. Einen Pirat, der dieses kürzlich gebloggt hatte, ließ Lauer anwaltlich auf Unterlassung abmahnen und verlangte eine Gegendarstellung.

Mit seinem beim Landgericht Berlin eingereichten einstweiligen Unterlassungsantrag fiel der Neu-Sozi zu 2/3 erst einmal auf sein Lauerface, weil zwei beanstandete Äußerungen der Meinungsfreiheit unterlagen – etwas, das Piratens mal hoch hielten. Einzig das „Bankrott“-Zitat wurde einstweilen verboten, weil Lauer an Eides statt versichert hatte, dies nicht behauptet zu haben. Insoweit erwirkte er auch per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung. (Ob ein persönliches Blog, das Erscheinungsintervalle von bis zu neun Monaten aufweist, wirklich ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach § 56 Rundfunkstaatsvertrag ist, darf man bezweifeln.)

Das kleine Problem dabei ist, dass zwei damalige Bundesvorstände inzwischen an Eides statt versichert haben, dass sehr wohl Worte wie „bankrott“ gefallen seien. Lauers eigene eidesstattliche Versicherung ist schon deshalb spannend, weil er dort eine ohne Auftrag erfolgte Anmeldung des Trucks beim CSD behauptet hatte. Aus einer Rundmail von Lauer folgt aber, dass Lauer genau wusste, dass Claus-Brunner & Co. zwischenzeitlich sehr wohl einen Auftrag hatten, mag Lauer einen solchen auch nachträglich torpediert haben.

Lauers fragwürdige Versicherung an Eides statt beschäftigt inzwischen einen alten Bekannten von ihm: Den Polizeipräsident in Berlin. Die Polizeigewerkschaft nannte Lauer jüngst einen „Politclown“.

Bereits 2014 bemühten seltsame Pseudopiraten Presserecht, als Lauer die Piratenpartei übernehmen sollte und Berichterstattung hierzu unerwünscht war. Der Zensurversuch geriet damals maximal peinlich. Lauers Kandidatur scheiterte witzigerweise an einer formalen Hürde, die er selbst entwickelt hatte, um anderen die Bewerbung zu erschweren. Auch der von Lauer 2010 beinahe sabotierte Truck beim CSD fuhr schließlich doch noch.

14. Oktober 2016

Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück

Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.

Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)

Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.

 

4. Oktober 2016

Déjà-vue mit einem Geheimagent

Letzte Woche hatte ich mir am Landgericht Bochum den Auftakt des Steuerprozesses gegen den sagenumwobenen Geheimagenten Werner Mauss angesehen. Leider ging es nur um Geplänkel zur örtlichen Zuständigkeit. Dass Mauss sich öffentlich zur Herkunft der aufgetauchten Millionen äußert, ist eher nicht zu erwarten. Eine bisher zu den Akten gereichte und an die Öffentlichkeit gesickerte, allerdings ziemlich abenteuerlich anmutende Geschichte hierzu kann derzeit noch nicht bewertet werden. Bislang sind neun Termine angesetzt.

Mauss kam durch den „Künstlereingang“ und hüllte sich in einen Anorak, offenbar in der Hoffnung, Bildberichterstattung zu erschweren. Sein Medienanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach (Kanzlei Romatka & Kollegen) versandte nach dem Termin eifrig Schreiben an Redaktionen, in denen er auf Achtung des Persönlichkeitsrechts pochte.

Inzwischen bestätigte der Kollege Himmelsbach gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass es von Mauss verschleierte Parteispenden an die CDU gegeben hat. Dies zaubert mir ein Lächeln auf die Lippen, denn auch in meinem Roman Das Netzwerk geht es u.a. um einen in die Jahre gekommenen Privatermittler aus dem Dunstkreis deutscher Geheimdienste, der mit verdeckten Finanziers einer konservativen Partei zu tun hat. ;)

14. September 2016

Warum Berliner „trotzdem“ Piraten wählen sollten

1. Die Piraten waren dann am erfolgreichsten, als sie nicht in Parlamenten saßen.

Als die Piraten bei der Europawahl 2009 aus dem Stand weg über 2% einfuhren, schrillten bei den Parteistrategen die Alarmglocken. Denn 2%, die einer etablierten Partei fehlen, können in Zeiten knapper Wahlergebnisse und Zersplitterung des Parteiensystems wahlentscheidend sein. Also gaben sich sämtliche Parteien Mühe, dem lästigen Newcomer den Wind aus den Segeln zu nehmen:

  • Die bereits beschlossenen Zensursula-Netzsperren wurden auf den Müllhaufen geworfen
  • ACTA wurde aufgegeben
  • wenigstens pro forma interessierte man sich plötzlich für Digitales und Demokratie

Daher wirken Piratenstimmen auch dann, wenn es nicht für 5% reichen sollte. Wer Wert auf Kernthemen der Piraten legt, muss diesen Druck unbedingt aufrechterhalten. TTIP, CETA und der andere antidemokratische Lobby-Schrott müssen verhindert werden.

2. Spitzenkandidat Bruno Kramm überzeugt. Isso.

https://youtu.be/bym3Ed4OtRg

Zugegeben: Die Berliner Piratenfraktion im AGH war alles andere als ein Ruhmesblatt. Aber ein Kind, das Laufen lernen will, muss erst ein paar mal auf den Popo fallen. Apropos Popo: Die nicht integrierbaren schrillen Ideologen haben die Piraten inzwischen verlassen. Die Berliner Piraten haben von den Abgeordneten nur noch die aufgestellt, die sich bewährt haben.

Stattdessen bieten die aktuellen Berliner Piraten mit dem Musikproduzenten und Künstler Bruno Kramm einen denkbar überzeugenden Spitzenkandidaten, dem man Sachkompetenz etwa im Bereich Urheberrecht und politisches Geschick selbst auf verminten Terrain schwerlich absprechen kann. So verklagt der lagerübergreifend respektierte Bruno Kramm gerade aussichtsreich die GEMA, und es war nicht zuletzt Bruno Kramms Motivationsvideo zu den ACTA-Protesten gewesen, das zur Abwendung einer wirtschaftlich und kulturell fatalen Fehlentwickungen erheblich beitrug.

3. Wahlomat will es so. Punkt.

Wer sich nicht von Image-PR, Medienrealitäten und anderem Gedöns Sand in die Augen streuen will, kann mit dem Wahlomat testen, welche Partei am ehesten seine Interessen oder Überzeugungen vertritt. Viele sind erstaunt, dass ihnen der Wahlomat die Piraten empfiehlt.

Demgegenüber ist etwa die Mitbewerberin Linkspartei aufgrund ihrer in Berlin derzeit besonders heftigen Flügelkämpfe sowie einiger charakterlosen Figuren dort jedenfalls für die anstehende Wahl unwählbar. Wer die Vorratsdatenspeicherung ablehnt und das Taktieren in Baden-Württemberg verfolgt, kann auch nicht ernsthaft bei den Grünen sein Kreuz machen. Der Wiedereinzug der FDP ist herzlich überflüssig, und wer CDUSPD wählen will, hat anscheinend die letzten Jahre offenbar verschlafen.

Und last but not least: Ohne die Piraten würde das AGH mit Sicherheit deutlich langweiliger … ;)