2. August 2017
Was bisher geschah:
Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.
Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.
Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:
Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.
(…)
Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?
Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.
Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.
Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.
Der Blogger aber jetzt auch.
Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.
Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.
Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.
Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.
Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)
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31. Juli 2017
Was bisher geschah:
Einmal im Jahr will der Verlag Gruner+Jahr, der auch den stern in der Umlaufbahn hält, mit dem von ihm gestifteten Nannen-Preis „den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum fördern und pflegen“. 2010 wurde der Preis in der Kategorie „Reportage“ dem Gewinner wieder aberkannt, da dieser im prämierten Beitrag mit einer Formulierung den Eindruck erweckte, Herrn Seehofer selbst in dessen Modelleisenbahnkeller aufgesucht zu haben. Tatsächlich hatte er sich auf Berichte Dritter verlassen.
Diese Entscheidung zu einem völlig belanglosen Sachverhalt wie Seehofers Hobbykeller wirkt nahezu bigott, wenn man sich den täglichen Borderline-Journalismus solcher „Qualitätsmedien“ vor Augen führt, die aus Tweets „Nachrichten“ stricken. So schreibt stern.de über Bana:
„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.
Offenbar war niemand von stern.de Zeuge vor Ort dieser angeblich von der Bana stammenden Worte. Möglicherweise glaubt man bei stern.de auch, dass Bana Twitter nicht mit den Fingern, sondern mit dem „Mund“ bedient. Unbesehen kauften die stern-Texter die inzwischen als widerlegt geltende Legende ab, die im Bürgerkrieg aufgewachsene Siebenjährige könne englisch.
Bei den bereits in den anderen Postings genannten Indizien und der auffällig propagandistischen Distribution dieses Rührstücks hätten bei professionellen politischen Journalisten alle Alarmglocken schrillen müssen. Jedem Redakteur muss bekannt sein, warum Politker sich gerne mit kleinen Kindern abbilden lassen – wie es ja dann vorliegend mit Banas edlem Retter Herrn Erdogan geschah.
Spürnase Drewello hätte sich nur einmal dieses am 14.12.2016 gepostete YouTube-Video ansehen müssen, um stutzig zu werden:
Einem für Syrien zuständigen Redakteur sollte auch bekannt sein, dass die White Helmets so wenig das Rote Kreuz sind wie Bellingcat eine zuverlässige journalistische Quelle.
Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten …
Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen. Erst recht nicht in Zeiten, in denen das hochverehrte Publikum „Lügenpresse“ brüllt.
Befremdliche Prozesse dieser Art leisten sich normalerweise nur eitle Diven wie Kai Diekmann (vormals Vorsitzender von Atlantik-Brücke e.V.), Josef Joffe (transatlantisch bestens verdrahtet) oder Hemut Markwort (der teilweise unter Pseudonym schrieb, um Interessenkonflikte zu verbergen). Im Gegensatz zu solchen Mediendinosauriern befindet sich Marc Drewello gerade auf dem Zenith seiner Bekanntheit – nämlich als Akteur dieser hochnotpeinlichen Klage.
Fortsetzung folgt.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)
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24. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Zurück zum Bana-Fake. Inzwischen habe sich viele Leute die Arbeit gemacht, diese infame Propaganda-Nummer auseinander zu nehmen, etwa diese hier:
Offenkundig nutzt also eine Dschihadistin ihre Tochter wie ein Bauchredner seine Puppe, um Propaganda zu lancieren. (Hierzulande würde man sie als eine „Gefährderin“ oder „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ einstufen.)
Die westlichen Medien haben die durchsichtige Medien-Operation dankbar wie unkritisch aufgesogen. Stern-Autor Marc Drewello ist offenkundig ein so schlichtes Gemüt, dass er sogar der inszenierten Bana Mut zusprach und für sie betete:
So weit, so peinlich. Kriegsberichterstattung vom Schreibtisch aus.
Es ist das gleiche Theater, das unsere ja sooooo zuverlässigen Medien jedes Mal mitspielen, wenn ein transatlantisch beschlossener Krieg verkauft werden soll. In Afghanistan hießen die Taliban noch „Freiheitskämpfer“, als es gegen Russland ging; Saddam Hussein war zum Kriegführen gegen den Iran ein toller Partner, in Kuwait aber dank der inszenierten Kinderkrankenschwester ein Barbar; in Jugoslawien transportierte der Spiegel dieses Horrormärchen:
Scharping: (…) Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.
SPIEGEL: Ist das verbürgt?
Scharping: Ja, leider.
SPIEGEL: Die Zeugen sind verbürgt oder die Taten?
Scharping: Ich gebe solche Erzählungen nur weiter, wenn sie von mindestens zwei oder drei Zeugen unabhängig voneinander berichtet worden sind. Betrachten Sie einmal mit Auge und Herz, was kleine Kinder in den Lagern machen. Sie können über ihre Erlebnisse nicht sprechen und malen statt dessen. Mich zerreißt es fast, wenn ich solche Bilder sehe. Ich glaube inzwischen, wenn wir jemals die Ereignisse im Kosovo genauer nachvollziehen können, wird das Erschrecken noch größer sein als jetzt.
SPIEGEL: Es gab vor gut zehn Jahren einen Streit unter deutschen Historikern, ob der Holocaust historisch singulär ist oder nicht. Jetzt wiederholt sich im Kosovo einiges wieder – übertreiben Sie mit Ihrer Wortwahl?
Scharping: Nein, denn mit der Erinnerung an den Holocaust oder an Auschwitz wird keineswegs eine Gleichsetzung vollzogen, sondern eine Mahnung ausgesprochen. (…)
Unsere Medien schaffen derzeit das Kunststück, den IS als Kopfabschneider darzustellen, während unser wirtschaftlich wertvoller Partner Saudi-Arabien das gleiche relativ unbehelligt macht. Hier nun also tischt uns der stern eine Dschihadisten-Tochter als geistreichen Friedensengel auf. Gegen diese Dreistigkeit nehmen sich die vom stern „entdeckten“ Hitler-Tagebücher gerade zu als seriöse Geschichtsschreibung aus.
Der stern hat seine lachhafte Darstellung bislang nicht korrigiert, im Gegenteil halten die Sternenkrieger vor Gericht an ihrer naiven Interpretation vom Twitter-Mädchen fest und bringen damit den Blogger in Beweisnöte, da es bei Tatsachenbehauptungen eine Beweislastumkehr gibt. Damit macht sich der stern also gemein mit einer auch von der türkischen Regierung erfolgreich genutzten Fakenews-Story. (Dieselbe türkische Regierung hält gerade etliche Journalisten, die nicht am heimischen Schreibtisch fromm beten, im Gefängnis, darunter die Ulmer Journalistin Mesale Tolu mit ihrem zweijährigen Sohn.)
Der stern hatte im Dezember beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen verbieten zu lassen, fast ein halbes Jahr später bekam der Blaue Bote seine Widerspruchsverhandlung. Vor dieser hatte das Gericht offensichtlich die Schriftsätze gar nicht gelesen, wohl weil das Ergebnis bereits vorher feststand. Stattdessen empfahl das Gericht, man hätte ja gleich in die Hauptsache gehen können.
Da gibt es aber ein kleines Problem: Das Gericht wird in der Hauptsache diese Rechtsfrage unter Hinweis auf die Positionierung des OLG Hamburg auch nicht anders beurteilen. Für eine Berufung in der Hauptsache darf sich das OLG nahezu beliebig Zeit lassen. Etwa auf die Berufungsverhandlung zu Klehr ./. Kompa gegen das 2012 gefällte Urteil warte ich noch heute. Und wenn dann irgendwann mal das OLG einen Fall auf dem Tisch hatte, dauert es an die sieben Jahre, bis Karlsruher Richter die Hamburger Willkürverbote kassieren. Dann aber ist der streitgegenständliche Krieg in Syrien vermutlich schon lange vorbei.
Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:
Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegspropaganda verbreiten, denn eine Wahrheitspflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats …)
Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen.
Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein.
Wie man sich von dummen politischen Publikationen trennen kann, erklärt aboalarm.de.
Fortsetzung folgt.
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20. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Bevor wir im nächsten Posting zum eigentlichen Kern dieses eigenartigen Presseprozesses kommen, sollen heute kurz die Angreifer beleuchtet werden. Die beteiligten Journalisten verdienen nämlich weniger Verachtung als vielmehr unser Mitleid.
Während viele dem Berufstand der Journalisten hohes Prestige beimessen, sieht die Realität anders aus: Geld verdient man mit Schreiben nicht. Das mag sehr wenigen Stars in der Branche gelingen, in toto aber gehört Journalismus zu den prekären Berufen. Bundesweit sind ca. 9.000 Journalisten arbeitslos gemeldet, an die 25.000 schlagen sich als „freie“ durch, allein in Berlin bezeichnet sich eine fünfstellige Anzahl von Hartz 4-Empfängern als „Journalist“.
Die berüchtigten Journalisten-Rabatte sind weniger Ausdruck von Gier, vielmehr kommen insbesondere freie Journalisten oder Berufsanfänger ohne Tricks kaum über die Runden. Am besten haben es noch die festangestellten Journos in den öffentlich-rechtlichen Funkhäusern. Dort allerdings wird durchweg Qualifikation erwartet, meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
Anders bei Print und Online, wo wirklich jeder rangelassen wird, der sich auf die bescheidenen Arbeitsbedingungen einlässt. Die Tätigkeit etwa eines Online-Redakteurs besteht nicht etwa in monatelangen investigativen Recherchen oder in Reisen zu fernen Ländern zur Kriegsberichterstattung. Diese Redakteure verarbeiten hauptsächlich Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw.. Oder sie reichen Meldungen von Presseagenturen durch (die ihre dortigen Kollegen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. bekommen haben). Oder sie schreiben von ihren Kollegen in anderen Redaktionen ab (die Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. redigiert haben).
Um über die Runden zu kommen, müssen diese Menschen Beiträge zur Maximierung von „Klicks“ erzeugen. Oder sie bauen Klickstrecken und suchen nach aktuellen Vorwänden, um diese wieder aufzuwärmen. Seit es Social Media gibt, hält man es mancherorts auch für Journalismus, aus Tweets Nachrichten zu stricken. Dass sich insbesondere Online-Journalisten damit selbst herzlich überflüssig machen, da die Leute auch direkt auf Facebook klicken und sich gegenseitig auf Interessantes aufmerksam machen können, sollte man denen vielleicht besser gar nicht verraten.
Ich verfolge das Online-Angebot von stern.de nicht, den gedruckten stern kenne ich nur aus diversen Wartezimmern. Ebenso wenig kenne ich die stern-Deuter Stephanie Beisch und Marc Drewello. Google verrät allerdings, dass man es hier offenbar mit typischen „irgendwas mit Medien“-Leuten zu tun hat. Wenn dann so eine gefällige Rührstory vorbeirollt wie die „Anne Frank von Aleppo“ (Washington Post), dann greift man halt zu. Sonst macht es ein anderer. Und der macht morgen dann den Job. Oder ein Bot.
Insbesondere können es sich prekäre Lohnschreiber nicht leisten, irgendwo anzuecken. Wer es wie die stern-Deuter auf die Payroll von Bertelsmann geschafft hat (Gruner+Jahr, RTL, 25% Spiegel), der überlegt es sich halt zweimal, was er schreibt und was eher nicht. Profis orientieren sich daran, was dem Arbeitgeber oder künftigen Arbeitgebern gefällig ist.
Stern-Herausgeber Andreas Petzold dürfte transatlantische Propaganda sicherlich gefallen, denn Kamerad Petzold hatte seine Karriere immerhin in der Presseabteilung der Bundeswehr begonnen, wo der damalige Befehlsempfänger für „Heer“ schrieb. Kleine Mädchen gehen immer. Und wenn sogar Joanne K. Rowling die Story boostet, und ja auch die ganzen anderen Medien brav apportieren, wäre es für den stern ungewöhnlich, sich nicht am Rudeljournalismus zu beteiligen.
Man darf auch von Hilfskräften nicht erwarten, dass sie mit den Prinzipien der Kriegspropaganda von Ponsonby vertraut sind. Schon gar nicht werden sie „The First Casualty“ von Phillip Knightley gelesen haben, denn seit es Google gibt, lesen Journalisten keine Bücher mehr.
Macht nichts. Kompetente Informationen bieten unabhängige Amateure wie etwa der Blogger Blauer Bote, ein privater Familienvater ohne kommerzielle Interessen, der nach 22.00 Uhr bloggt. Der hatte z.B. als erster die Story mit dem angeblich deutschen U-Boot in schwedischen Hoheitsgewässern in Deutschland gebracht, während bei den deutschen Redaktionen insoweit Totalausfall war.
Für politische Propaganda inkompetente Schreibkräfte sollten solchen Korrektiven, die für sie kostenlos die Kärrnerarbeit erledigen, in höchstem Maße dankbar sein und in Demut von ihnen lernen. Stern-Deuter Marc Drewello zieht es allerdings vor, wie einst die peinlichen Diven Markwort und Joffe sich am Landgericht Hamburg zum Gespött zu machen. Für einen Social-Media-Redakteur eine eher originelle Strategie.
Fortsetzung folgt.
admin •
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18. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Bevor wir zur journalistischen Fehlleistung von stern.de im Syrienkrieg und zu dessen unsouveräner Reaktion auf die Kritik des Bloggers Blauer Bote kommen, soll hier zunächst ein Nebenkriegsschauplatz beleuchtet werden, der Aufschluss über die Arbeitsweise der Hamburger Pressegerichte erlaubt.
Der Blaue Bote hatte in seinem Blog sein fehlerhaftes Impressum verwendet. Juristisch ist das ein Verstoß gegen Mediengesetze. Zuständig für deren Einhaltung ist grundsätzlich der Staat. Steht jemand allerdings zu jemand anderem in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis, kann der andere auch privatrechtlich Unterlassung verlangen und diesen Anspruch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stützen (§ 8 UWG, § 3a UWG).
Stern.de und sein Autor beantragten am Landgericht Hamburg in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügungen neben den Unterlassungen auch eine Verfügung, dass der Blaue Bote sein Impressum in Ordnung bringen müsse. Das Landgericht Hamburg gab diesem Antrag mal eben statt, dem Oberlandesgericht Hamburg fiel wenigstens auf, dass der stern-Autor selbst offensichtlich nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu Dritten steht, so dass der Autor den Antrag zurücknehmen musste. Stern.de bekam die Verfügung.
Allerdings lag auch zwischen der stern.de GmbH und dem rein privaten Blogger evident kein Wettbewerbsverhältnis vor. Zudem setzt § 3a UWG das Erfordernis einer Spürbarkeit der Beeinträchtigung für sonstigen Marktteilnehmer oder Mitbewerbern voraus, die vorliegend schwerlich zu erkennen ist. Jedenfalls aber nimmt der private Blogger an keinem „Markt“ teil. Zweifelhaft ist auch eine Dringlichkeit, die Voraussetzung für eine Eilentscheidung gewesen wäre.
Trotz Vorhalt in der Widerrufsbegründung blieb stern.de bei der im Hinblick auf Art. 5 GG abenteuerlichen Rechtsauffassung, der publizistische Wettbewerb reiche für ein Wettbewerbsverhältnis aus.
Spannend ist vorliegend die Tatsache, dass die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg ihren Verzicht auf eine Anhörung im Eilrechtsschutz damit rechtfertigen, dass die Gegner ja vorher abgemahnt worden seien und da Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten („kleines rechtliches Gehör“ nennen die das). Was immer man davon halten mag, so war der Blogger vorliegend jedenfalls nur wegen den Unterlassungsforderungen abgemahnt worden, nicht aber wegen dem Impressumsverstoß.
Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit „nicht bestanden“ zu bewerten.
Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht.
Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.
Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.
Bemerkenswert war noch, dass das dann von mir in der mündlichen Verhandlung verunsicherte Gericht dann den Blogger (!) befragte, ob sein Blog kommerziell sei. Denn Vortrag und Glaubhaftmachen der Voraussetzungen eines Wettbewerbsverhältnisses wäre Sache des Antragstellers gewesen.
Der stern, der bereits am Oberlandesgericht die Hälfte seiner mit 100.000,- € bewerteten Anträge zurücknehmen musste, nahm nun auf dringendes Anraten des Gerichts seinen Impressumsantrag notgedrungen zurück. Der Streitwert dieses zu Unrecht ursprünglich zuerkannten Impressumsantrags war mit 10.000,- € bewertet worden.
Fortsetzung folgt.
admin •
19:57 •
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17. Juli 2017
Was bisher geschah: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)
Autor Marc Drewello und die stern.de GmbH mahnten den Blogger Blauer Bote wegen seinen Äußerungen über die vom stern unkritisch berichtete Bana-Propaganda kostenpflichtig auf Unterlassung ab. Da sich der Blogger jedoch nicht fügte, machten die Sterndeuter einen auf Erdoğan und beantragten am 21.12.2016 beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit den Anträgen:
Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
wörtlich oder sinngemäß sinngemäß die folgenden Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
- Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Nachrichtenfälscher“, (+)
- Behauptung, der Antragsteller zu 1. produziere Falschmeldungen zu Propagandazwecken, (+)
- Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Fake News-Produzent“, (+)
- Behauptung, der Antragsteller zu 1. verbreite eine „offenkundige Lügengeschichte“, (+)
- Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“, (-)
- Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda, (-)
- Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“, (-)
- [Im Verhältnis zu beiden Antragstellern] die Äußerung, die Antragsteller verbreiteten „Lügen“, zu verbreiten und(oder verbreiten zu lassen. (+)
Außerdem verlangten beide Antragsteller, dass der Antragsgegner im Impressum seine aktuelle Adresse veröffentlichen müsse, gestützt auf einen vermeintlichen Anspruch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist dafür bekannt, dass sie bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Gegner nicht anhört. (Die Markenkammer des Landgerichts Hamburg hingegen achtet den Anspruch auf rechtliches Gehör und führt bei Verfügungsanträgen vor Erlass eine mündliche Verhandlung durch.) So erfuhr auch vorliegend der Blaue Bote nicht davon, was nun hanseatische Pressejuristen über ihn verhandelten.
Das Landgericht Hamburg lehnte sämtliche Unterlassungsanträge ab, da es sich nach Rechtsauffassung der Pressekammer um zulässige Meinungsäußerungen handelte. Allerdings erließ die Kammer eine Verfügung wegen des Impressumsverstoßes. Den Streitwert bewertete das Landgericht insgesamt mit 56.000,- €.
Solche Eilverfügungen werden nicht vom Gericht zugestellt, vielmehr haben es die Antragsteller in der Hand, diese dem Gegner zur Kenntnis zu geben und zustellen zu lassen – oder heimlich Beschwerde einzulegen.
Die Antragsteller legten Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Etliche Mitglieder des dortigen Pressesenats hatten vor ihrer Beförderung in der Pressekammer des benachbarten Landgerichts gewirkt und deren Interpretation von Meinungs- und Pressefreiheit geprägt. Das hanseatische Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit erfährt beim Bundesgerichtshof sowie beim Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutliche Kritik.
Das Oberlandesgericht gab einigen der Unterlassungsanträgen statt, die ich oben mit einem (+) markiert habe. Diese seien Tatsachenbehauptungen, die der Blaue Bote letztlich nicht beweisen könne. Der Blogger bringe zum Ausdruck, dass er den Antragstellern vorsätzliche Lügen unterstellt, was er strukturell nicht beweisen könne. Die Last für Darlegung, Glaubhaftmachung und Beweis liegt bei Tatsachenbehauptung beim Äußernden, und der Blogger könne schließlich nicht in den Kopf von Herrn Drewello sehen.
Wenigstens erkannte jemand beim Oberlandesgericht die triviale Tatsache, dass dem stern-Autor keine Ansprüche aus dem UWG zustehen können, da sich dieser nicht in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis befindet, das könne nur stern.de. Allerdings war auch das Oberlandesgericht mit der Erkenntnis überfordert,
- dass der Blaue Bote ebenfalls Privatmann und damit UWG unanwendbar ist,
- dass selbst bei Anwendbarkeit eine wirtschaftliche Spürbarkeit eines solchen Impressumsverstoßes fehlt,
- keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung besteht, zumal der Impressumsverstoß nicht einmal abgemahnt worden war.
Da es aber auch das Oberlandesgericht nicht für geboten hielt, mal den Blauen Boten nach seiner Meinung zu fragen, erließ es am 17.01.2017 seinen schon wegen der Anwendung von UWG evident inkompetenten Beschluss. Außerdem korrigierte das Oberlandesgericht den Streitwert auf stolze 100.000,- € rauf.
Die Hamburger Pressekammer pflegt – übrigens unverhohlen – die fragwürdige Tradition, dass sie eine einmal getroffene Verfügungsentscheidung aus Prinzip nach Möglichkeit hält, ofenbar um ihre Autorität zu wahren. Das ist schon deshalb unbefriedigend, weil regelmäßig der Antragsgegner erst nach Erlass der Verfügung von Anträgen erfährt und sich erst ab diesem Zeitpunkt rechtliches Gehör verschaffen kann – wie es die Prozessgrundrechte vorsehen.
Der Blaue Bote ließ sich nicht einschüchtern und erhob Widerspruch. In der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2017 sah sich der stern zur Rücknahme des unqualifizierten UWG-Antrags veranlasst. Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings hinsichtlich der Unterlassungsverfügungen keinen Zweifel daran, dass sie dem Oberlandesgericht folgen wird – obwohl sie zuvor umgekehrter Ansicht war. Die für den 17.07.2017 angekündigte Verkündung ist daher nur Formsache.
Fortsetzung folgt.
admin •
08:00 •
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16. Juli 2017
Der Rechtsstreit zwischen dem Verlag des Stern und dessen Mitarbeiter Marc Drewello gegen den Blogger Blauer Bote ist auf mehreren Ebenen interessant. Um das ganze Ausmaß dieser materiellrechtlich, prozessual und politisch absurden Farce zu verstehen, bedarf es mehrerer Beiträge. Heute beschränke ich mich auf eine Kurzfassung des Sachverhalts, den ich in weiteren Postings kommentieren werde.
Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen.
Da die Worte aus dem Mund einer Dschihadistin, die sogar mit einem Sharia-Rechtsgelehrten verheiratet ist, im Westen nicht ganz so gut ankommen, verwandte Fetemah für ihre Propaganda den uralten Trick, den jeder PR-Experte anwendet: Die Botschaft wird nicht vom Begünstigten, sondern von einem scheinbar unabhängigen Dritten gesendet.
Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert). Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..
Schon etwas auffällig war, dass die siebenjährige Syrerin, die im Bürgerkrieg kaum eine nennenswerte Schuldbildung erfahren haben dürfte, englisch wie ein native speaker beherrschte und mit für ihr Alter ungewöhnlichen Begriffen wie „Holocaust“ hantierte. Fatemah fand offenbar nichts dabei, während eines Bürgerkriegs eifrig Fotos von Bana zu twittern und damit ihre Tochter in Lebensgefahr zu bringen.
Während Krisenreporter in Aleppo über schlechtes Internet klagten, hatte Bana solche Probleme nicht. Es verdichten sich sogar die Indizien, dass der Account in Großbrittanien angelegt wurde und von dort betrieben wird. Genau dort erfuhr Bana auch erstmals Aufmerksamkeit und wurde von Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling auf Twitter gehypt. Bana war so englisch, dass sie sogar „Manchester United“ anfeuerte. Später kam wenig überraschend heraus, dass Bana englisch nicht einmal versteht und Mutti selbst bei TV-Interviews souffliert und Regie führt.
Wenn man sich einmal mit JTRIG, den White Helmets und der langen Geschichte von Propaganda insbesondere zu Kriegszeiten befasst, wird man das Rührstück vom tapferen Twitter-Mädchen nicht ansatzweise ernst nehmen können. Mädchen im Krieg sehen in Wirklichkeit so aus – sind aber transatlantisch eingenordeten Redaktionen wie beim stern keine Zeile Wert. Gute Bomben, schlechte Bomben.
„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.
jubelte am 04.10.2016 die stern-Redakteurin Stephanie Beisch. Beim stern ist man also entweder der Ansicht, dass man in Aleppo mit dem Mund (statt mit den Fingern) twittert, oder dass Bana diese Worte gesprochen, jedenfalls aber ersonnen hätte. Beides ist eine subjektive (und sehr unwahrscheinliche) Interpretation, also Fantasie. Nach der Lebenserfahrung zu urteilen, ist es wohl eher unwahr, dass es sich um eigene Worte einer Siebenjährigen handelt. Eines ist es jedenfalls nicht: Journalismus.
Ganz so friedlich, wie sie der stern selektiv präsentierte, waren Banas Botschaften dann wohl doch nicht, denn sie befürwortete nichts weniger als einen Dritten Weltkrieg.
Die banale Bana-Berichterstattung des mit Fake News seit den gefälschten Hitler-Tagebüchern erfahrenen stern und seines unqualifizierten Autors Marc Drewello kommentierte der private Blogger Blauer Bote. Statt in Scham zu versinken und das unfähige Personal diskret zu entlassen, hatte der zum Bertelsmann-Konzern gehörende stern nichts Besseres zu tun, als gegen den Blogger die juristische Keule auszupacken.
Was dann passierte, ist ohne Zweifel der bisher absurdeste Presseprozess des Jahres, der sogar noch die vom BGH kassierten hochnotpeinlichen Hamburger Urteile zu Markwort und Joffe in den Schatten stellt.
https://youtu.be/IUaagR1SDp8
Der Blaue Bote hat inzwischen eine ausführliche Analyse der Bana-Story vorgelegt. Das wäre eigentlich die Aufgabe eines seriösen politischen Magazins gewesen. Obwohl bereits seit spätestens Dezember die Story Bana als entlarvt gelten müsste, hält der stern trotzig an seiner Version fest.
Fortsetzung folgt.
-> Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)
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28. Juni 2017
Nachdem Strafanzeige von Digitalcourage gegen Real und Post AG wegen der heimlichen Gesichtsscans (Der Monitor guckt zurück) bekannt wurde, versuchte Real zunächst, die Peinlichkeit bei der Echion AG abzuladen. Man hätte die Werbefläche in den Supermärkten an Echion vermietet, das sei doch deren Sache.
Gestern nun hat Real die Realität erkannt und beendet die Big Brother-Spitzelei.
Warten wir mal auf die Post! (Mache ich eh jeden morgen …)
17. Juni 2017
Die BILD-Zeitung verkündete gestern als erste den Tod Helmut Kohls. Dies mag Kai Diekmanns Verdienst sein, der schon als Schülerzeitungsredakteur den Draht zu Kohl aufgebaut und bis zuletzt eifrig gepflegt hatte.
Zu vielen anderen Journalisten galt sein Verhältnis als angespannt, insbesondere zu einem politischen Magazin aus Hamburg. Obwohl keinen Mangel an Feinden und Falschmeldungen hatte, war er mit juristischen Aktionen bemerkenswert zurückhaltend. Vor Gericht ging er allerdings dann, wenn es gegen seine Frau Hannelore ging.
Die Karikaturisten, Parodisten und Satiriker ertrug der routinierte Politiker mit stoischer Gelassenheit, Journalisten strafte er mit Beschimpfung und Ausgrenzung ab. Kohl dürfte einst die peinliche Klage seines zwielichtigen Förderers Fritz Ries gegen den Enthüllungsjournalisten Bernt Engelmann verfolgt haben, die Ries in 40 von 42 Punkten krachend verlor. Kohl taxierte die Anzahl seiner Feinde in der Größenordnung des Berliner Telefonbuchs und entschied sich früh, dass solcherlei Streit nur selten produktiv sei.
Als Bundeskanzler jedenfalls verwendete Kohl seine Zeit auf wichtigeres als sein Nachfolger, der schon wegen einer unterstellten Haarfärbung vor Gericht zog. Spaß am Presserecht bekam Kohl erst in seinem letzten Lebensabschnitt. So ging der Historiker gegen seinen Biographen vor, der sich aus dem Rohmaterial eigenmächtiger als gedacht bediente.
Kohl erwirkte gegen den Verlag von Herinbert Schwan ein Verbot und setzte eine Rekordsumme für Schadensersatz von einer Million € durch (nicht rechtskräftig).
admin •
08:45 •
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11. Juni 2017
Jörg Kachelmann hat auf der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche e.V. ein Interview zu seinen Erlebnissen mit ideologischer Berichterstattung und Rudeljournalismus gegeben.
Am meisten fasziniert mich die Sache mit dem angeblich brüllenden, auf den Tisch schlagenden Verteidiger. Den hatte es nämlich nur in einem Boulevardblatt gegeben, dennoch schrieben den Quatsch etliche Gerichtsberichterstatter ab, obwohl sie die Verhandlung verfolgt hatten.
admin •
11:01 •
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