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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Helmut Kohl und das Presserecht

Die BILD-Zeitung verkündete gestern als erste den Tod Helmut Kohls. Dies mag Kai Diekmanns Verdienst sein, der schon als Schülerzeitungsredakteur den Draht zu Kohl aufgebaut und bis zuletzt eifrig gepflegt hatte.

Zu vielen anderen Journalisten galt sein Verhältnis als angespannt, insbesondere zu einem politischen Magazin aus Hamburg. Obwohl keinen Mangel an Feinden und Falschmeldungen hatte, war er mit juristischen Aktionen bemerkenswert zurückhaltend. Vor Gericht ging er allerdings dann, wenn es gegen seine Frau Hannelore ging.

Die Karikaturisten, Parodisten und Satiriker ertrug der routinierte Politiker mit stoischer Gelassenheit, Journalisten strafte er mit Beschimpfung und Ausgrenzung ab. Kohl dürfte einst die peinliche Klage seines zwielichtigen Förderers Fritz Ries gegen den Enthüllungsjournalisten Bernt Engelmann verfolgt haben, die Ries in 40 von 42 Punkten krachend verlor. Kohl taxierte die Anzahl seiner Feinde in der Größenordnung des Berliner Telefonbuchs und entschied sich früh, dass solcherlei Streit nur selten produktiv sei.

Als Bundeskanzler jedenfalls verwendete Kohl seine Zeit auf wichtigeres als sein Nachfolger, der schon wegen einer unterstellten Haarfärbung vor Gericht zog. Spaß am Presserecht bekam Kohl erst in seinem letzten Lebensabschnitt. So ging der Historiker gegen seinen Biographen vor, der sich aus dem Rohmaterial eigenmächtiger als gedacht bediente.

Kohl erwirkte gegen den Verlag von Herinbert Schwan ein Verbot und setzte eine Rekordsumme für Schadensersatz von einer Million € durch (nicht rechtskräftig).

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Ein Kommentar

  1. Wochenspiegel für die 25 KW., das war Schufa, Helmut, Kohl, Anwaltsleiche und ein Auto für 15 EUR – Burhoff online Blog

    […] Helmut Kohl und das Presserecht, […]

    #1 Pingback vom 25. Juni 2017 um 10:45

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