DIE ZEIT macht heute mit einem bemerkenswerten Feature über die Piratenpartei auf, das insbesondere mit gelungenen Pac-Man-Graphiken Laune macht. Besonderen Spaß macht mir natürlich Meta-Diskussion über die journalistische Herausforderung, mit den interaktiven Piraten klar zu kommen.
Doch auf S. 5 gelingt es einer Autorin Susanne Gaschke mühelos, den guten Eindruck von reflektiertem Journalismus wieder einzureißen. So schreibt sie unter der Überschrift „Totalitäre Transparenz“ allen Ernstes:
„Die Nonchalance, mit der führende Piraten über das Urheberrecht und die moralische Unangreifbarkeit reden, kann nur jemand an den Tag legen, der keine Vorstellung davon hat, wie viel Mühe es macht, ein Buch zu schreiben oder einen Film zu drehen, für die Menschen tatsächlich Geld bezahlen würden.“
Wo soll man bei so viel Naivität eigentlich mit der Kritik anfangen? Anscheinend gehört die Journalistin zu jenen genasführten Menschen aus der analogen Welt, die auf das unsinnige Gleichnis mit dem Ladendiebstahl hereingefallen sind, wo man tatsächlich einem anderen eine Sache wegnimmt, während es in der digitalen Welt allenfalls um Reduktion von Verwertungschancen geht.
Zu den Mühen der Autoren sollte man bei solchen Vergleichen wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz aller Bücher, die den Verlagen angeboten wird, auch wirklich gedruckt wird – im Regelfall sind es solche Werke, an denen der Verlag Geld verdient. Die meisten Mühen enden also bereits in diesem Stadium, waren also für die Katz. Es geht zudem bei der Urheberrechtsdebatte nicht um die Finanzierung von Kunstwerken, sondern um die Verwertung bereits geschaffener Werke.
Die Journalistin scheint fest davon überzeugt zu sein, dass der Download eine erhebliche Reduktion der Vermarktungschancen bedeutet und die Urheber wirtschaftlich schädigt. Diese These ist jedoch unbewiesen. Die wenigsten Werke, welche rechtswidrig heruntergeladen werden, wären von diesen Leuten legal erworben worden. Obwohl es seit über einem Jahrzehnt Filesharing gibt, geht es Hollywood blendend. Produktionskosten von über 200 Millionen Euro sind bei Actionfilme mit Blockbuster-Prognose inzwischen der Standard. Die 237 Millionen Euro, welche die Filmindustrie in „Avatar“ investierte, haben sich mehr als verzehnfacht – trotz der angeblich so schrecklichen „geistigen Diebstähle“. Und auch die TV-Auswertung von Kinofilmen unterscheidet sich technisch nicht wesentlich vom Streaming. Muss die Journalistin ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie im Privat-TV einen Kinofilm konsumiert, aber nicht die Werbespots ansieht?Etliche Filme werden nach der Kino- und TV-Auswertung verramscht, etwa auf DVDs in Zeitschriften als kostenloses Geschenk beigelegt. Genug dazu, die Argumente waren alle schon da …
Weiter schreibt sie zum „Pochen auf Anonymität“ und den Schitstorms
„Zu diesen Ausfällen kommt es nur, weil sie anonym stattfinden. Und eine reife Gesellschaft müsste dagegen eine neue Kultur der Namhaftigkeit setzen.“
Ob die behauptete Bestandsaufnahme von empirischen Befunden getragen wird, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls in Piratenkreisen werden Shitstorms meiner Beobachtung nach überwiegend mit offenem Visier ausgetragen. Umgekehrt kann ich in Systemen, in denen die Wahl zwischen Pseudonymen und Klarnamen angeboten wird, nur zu ersterem raten. Und welche Gefahren es mit sich bringt, wenn man sich unter Klarnamen sachlich zu Unternehmen und vermögenden Scharlatanen im Internet äußert, erlebe ich ständig in der Hamburger Pressekammer.
Auf den Unsinn zur suggerierten Forderungen einer Transparenz in Richtung Privatsphäre möchte ich lieber nicht eingehen. Der Beitrag gipfelt dann in der Aufforderung, die Piraten „als das zu behandeln“, was sie seien:
„ein Machtfaktor unter anderen Machfaktoren im deutschen Parteiensystem.“
Ob Frau Gaschke schon einmal an eine Karriere beim CICERO gedacht hat? Da Frau Gaschke nicht von Anonymität Gebrauch gemacht hat und ich mich nach den Beweggründen dieses schwach recherchierten Beitrags gefragt habe, habe ich jetzt auch mal nachgesehen, ob es Hinweise auf Interessenkonflikte gibt. Und wurde pompt fündig. Etwas mehr Transparenz hätte nicht geschadet.
Während letzten Freitag sich die Kamera-Teams für die – an sich belanglose – Verkündung des Yuotube-Urteils in Stellung brachten, verpassten sie den eigentlichen Wirtschaftskrimi, der sich in Raum B 335 ereignete, wo die Hamburger Pressekammer zu tagen pflegt. Während es bei GEMA ./. Youtube um jährliche Beträge von etwa 2009 unter 10 Millionen Euro geht, möchte eine Firma das ZDF gegenwärtig um bis zu 133 Millionen Euro erleichtern.
Das ZDF hatte über die Amitelo AG berichtet, deren tatsächliche Firmensubstanz dem ZDF spanisch vorkam. Nach dem ZDF-Bericht ging die Firma „den Bach runter“, wie sich deren Anwalt ausdrückte. Die stolze Klage wird vom Kollegen Waldenberger vertreten.
Da ich am Freitag in Hamburg ohnehin zu tun hatte, sah ich mir das bizarre Schauspiel an. Das ZDF ließ sich nicht lumpen und schickte u.a. Prof. Gernot Lehr ins Rennen, ein Mitbeklagter bot Prof. Hegemann auf. Insgesamt saßen den Richtern 8 Robenträger gegenüber, sowie ein Vertreter der klagenden Firma, der allerdings mit seiner Bolotie nicht sonderlich seriös wirkte.
Um die haftungsauslösende und die haftungsausfüllende Kausalität des ZDF-Berichts für die Schäden zu beweisen, hatte Amitelo kiloweise Papier angekarrt. Möglicherweise ist dieses Verfahren auch der Grund, warum man mir einen Gerichtstermin aus organisatorischen Gründen verlegte, denn die Hamburger Presserichter sind derzeit wohl mit diesem Verfahren gut beschäftigt. In der Sache allerdings stehen für Amitelo die Chancen wohl schlecht. Zu Recht bezeichnete Waldenberger die Klage als „Musterprozess“, und auch das ZDF gibt sich selbstbewußt. Viel passierte in diesem sogenannten „frühen ersten Termin“ noch nicht.
Sofern der Amitelo-Anwalt nach RVG abrechnet, stehen ihm 272.224,40 Euro Honorar zu. Hoffentlich hat er Vorkasse genommen …
Die Youtube-Verkündung habe mich mir nach der 133 Millionen Euro-Show dann aber auch angesehen und bei TELEPOLIS zwei Beiträge zum Thema eingestellt:
Freitag in einer Woche wird das Landgericht Hamburg sein Urteil darüber verkünden, ob ein Blogger bei Einbettung von Youtube-Videos für jegliche dort enthaltene (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung haftet. Kläger ist der sympathische Hautarzt Herr Dr. Klehr, der viel Geld mit der Behandlung Krebskranker verdient, über deren Wirksamkeit man geteilter Auffassung sein kann. Letztes Jahr hatte ich einen kritischen Beitrag von WISO (ZDF) eingebettet, was mir die Hamburger Pressekammer einstweilen verbieten ließ. Der Vorsitzende Richter Herr Buske, der schon ein oder zweimal durch seine wunderlichen Ansichten aufgefallen ist, vertritt offenbar die Meinung, ein Blogger müsse für ihm nicht erkennbare (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer professionell recherchierten Reportage handeln. Gegen das ZDF hatte die Pressekammer eine einstweilige Verfügung erlassen, wobei es sich wohl wieder um einen dieser Fälle handelt, die nur an einem einzigen Gericht im Universum Aussicht auf Erfolg haben: am Landgericht Hamburg. Dort ist man allen Ernstes der Auffassung, der Empfangstresen im Flur einer Arztpraxis sei ein grundsätzlich ein für verdeckte Filmaufnahmen verbotener Ort usw., obwohl die Aufnahmen belanglos und nur illustrierend waren.
Weil mir zum Fall die professionelle Distanz fehlt, habe ich mit der Wahrnehmung meiner Interessen einen Kollegen beauftragt, und zwar in Sachen Linkhaftung den wohl besten, den man kriegen kann. Und so musste sich der Kollege Thomas Stadler von Freising aus auf den Weg zum von Klehr (ebenfalls von Bayern aus) angeflogenen Gerichtsstand nach Hamburg machen, wo über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt der Freiheit im Internet gerungen wurde. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete mich als „intellektuellen Verbreiter“. Sehen wir das mal als ein Kompliment … ;)
Heute nun weist der Kollege Thomas Stadler auf eine – allerdings urheberrechtliche – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Framing hin, die darauf abstellt, ob ein Dritter einen Fremdinhalt als solchen identifizieren kann. Dies wäre bei einem Youtibe-Video selbstredend der Fall.
Vor allem in den letzten Tagen vollzogen Würdenträger der Piratenpartei in Berlin deren Pubertät, was den Umgang mit Rechtsauslegern im Spannungsverhältnis zum Bekenntnis zur Netzneutralität betrifft. Anders als bei herkömmlichen Parteien mochten sich viele Piraten zu den Rechtsauslegern nicht in der reflexhaften Weise äußern, welche die Medien von Politikern gewohnt sind. Für Irritationen sorgte jüngst Hartmut Semken, dessen Äußerungen nicht durchweg glücklich gerieten, der sich inzwischen aber deutlicher artikuliert hat.
Diese bisherige Zurückhaltung hat ihre Ursache allerdings keineswegs in einer Präferenz für rechtes Gedankenschlecht, der politische Piratenkompass gibt definitiv keinen Anlass zu Beunruhigung. Die Ursache liegt vielmehr in dem Bekenntnis zur Netzneutralität, die zu den traditionellen Kernforderungen der Partei gehört; dieses in besonderem Maße, als die Piraten von 2006 bis ca. 2009 keine 1.000 Mitglieder aufwiesen. Dem untauglichen Versuch der Urheberrechtsindustrie und Sicherheitshysteriker, unter verschiedensten Vorwänden wie Kinderpornographie, Bomenbauanleitungen und Hassprediger das Netz zu zensieren, setzte man entschieden ein politisches Zeichen entgegen und demonstrierte Haltung, die bisweilen fundamentalen Charakter hatte.
Doch aus der einstigen – nennen wir sie einmal provokant – „Ein-Themen-Partei“ oder der „besseren Bürgerrechtsvereinigung“ ist inzwischen eine breit aufgestellte Bewegung geworden, die ganz allgemein die Parteienkultur und Lobbykratie auf den Prüfstand stellt und sich nicht mit Farbänderungen in rot-gelb-grün-dunkelrot abspeisen lässt. Mit inzwischen über 27.000 Mitgliedern, die ganz überwiegend in den letzten drei Jahren hinzukamen, hat sie fast halb so viele Parteigänger wie jeweils die in Jahrzehnten gewachsenen Mitbewerber FDP, Grüne oder Linkspartei. Waren die Mitglieder der ersten Generation vor allem im IT-Bereich beheimatet, so sind die Piraten inzwischen deutlich breiter in der Gesellschaft verankert und haben die Identität der jungen Partei geändert und ihre Ausrichtung dramatisch erweitert. -> www.kein-programm.de
Zu den Pfeilern der von den Piraten hochgehaltenen Netzneutralität gehörte auch in gewisser Weise das nordamerikanische Verständnis von Meinungsfreiheit, das insbesondere politisch in den USA sehr weit geht. Dies führte etwa in den USA zu der Kuriosität, dass sich in der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU) ausgerechnet jüdische Anwälte dafür einsetzen, dass Nazis ihre Meinung sagen dürfen. Grund ist die fundamentale Wertentscheidung der ACLU für konsequente Meinungsfreiheit, die nur dann verwirklicht sei, wenn der Markt der Meinungen nicht durch irgendwelche Zensur verfälscht wird. Hierfür ist die eher links stehende ACLU bereit, gewisse Schmerzen zu ertragen. Das kann man als Bürgerrechtsbewegung und NGO machen.
Als politische Partei kann man das aber nicht, insbesondere nicht in Deutschland, wo wir nun einmal mit einem historischen Erbe umzugehen haben. So wenig es auch den eigentlich liberalen Piraten behagt, einander vorzuschreiben, was der andere zu glauben oder zu beschweigen hat, oder gar irgendwelche Gesinnungstests durchzuführen, so scheint sich langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Netzneutralität nicht 1:1 mit einer politischen Partei zu vereinbaren ist. Eine politische Partei muss das Spektrum ihrer Strömungen definieren, denn „Partei“ bedeutet, dass man sich auf einem gemeinsamen Nenner bewegt. Diese Definition ist meines Erachtens nunmehr faktisch geschehen. Wer Interesse am extremen Ausleben von Meinungsfreiheit hat, der mag dies tun, aber dann eben ohne Parteibuch der Piraten.
Soweit mir zu Ohren gekommen ist, kann man die Personen, die sich aktuell für rechtes Gedankenschlecht innerhalb der Piratenpartei Deutschland begeistern, an zwei Händen abzählen, was bei mehr als 27.000 Mitgliedern nicht so repräsentativ sein dürfte, wie es gerade verzweifelte Wahlkämpfer der Linkspartei in Lübeck zu suggerieren versuchen. Zu den irrwitzigen Entgleisungen des grünen Parteistrategen Volker Beck möchte ich lieber gar nichts mehr sagen. Befremdlich finde ich auch die schulmeisterliche Polemik der grünen Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke, die schamlos suggeriert, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte eine wertende Entscheidung getroffen, obwohl das PAV an einem Verfahrensfehler litt, den auch das grüne Schiedsgericht nicht hätte ignorieren können.
Nachdem die Medien anfangs das ihnen von den politischen Mitbewerbern schadenfroh servierte Thema dankbar aufgesogen haben, scheint das Strohfeuer mangels Substanz nicht mehr lange zu brennen. Jeglicher Versuch, insbesondere den Wahlkampf in NRW mit braunem Dreck zu kontaminieren, dürfte übrigens nach hinten losgehen. Nach meiner Kenntnis liegt die Anzahl brauner Piraten in NRW nämlich exakt bei Null.
Der Deutschlandfunk zählt definitiv zu den Qualitätsmedien und hat sich stets fair gegenüber der Piratenpartei verhalten. Auch der aktuelle Beitrag ist ambitioniert, erweckt jedoch gegen Ende den Eindruck, die Piraten forderten die uneingeschränkte Meinungsfreiheit und das Bundesschiedsgericht hätte das aktuell gescheiterte Parteiausschlussverfahren entsprechend bewertet, obwohl es tatsächlich auf einem Verfahrensfehler beruht (der am Anfang des Beitrags wenigstens angesprochen wird).
Es wäre allerdings journalistisch durchaus veranlasst gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Piraten damals 2008 bundesweit keine 1.000 Mitglieder hatten, während es derzeit 26.715 sind. Juristisch mag die damalige Partei mit der heutigen identisch sein, dennoch kann man die Situation einer einstigen Zwergpartei, die rasant zu einer Kraft gewachsen ist, die in Wahlumfragen als die drittstärkste gesehen wird, nicht wirklich vergleichen und die Neupiraten für die Fehlentscheidung von 2008 in Geiselhaft nehmen.
Vielleicht sollten sich die Journalisten und politischen Mitbewerber zur Orientierung mal ab und zu den politischen Piratenkompass ansehen:
Die Piraten werden ihre Probleme mit Rechtsauslegern schon noch in den Griff kriegen. Hoffentlich gerät das überzeugender, als das den Grünen gelungen ist, etwa bei Alfred Mechtersheimer, Jamal Karsli, Oswald Metzger, …
Godwin’s Law besagt, dass mit der Länge einer im Internet geführten Diskussion die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu einem Nazi-Vergleich kommt. Dass ausgerechnet Martin Delius, einer der am meisten respektierten Persönlichkeiten in der Piratenpartei dann auch noch selber auf die Idee kommt, die Piratenpartei und die NSDAP in einem Atemzug zu nennen, strapaziert dann doch ein bisschen meine Stirn, an der sich gerade ein * FACEPLAM * ereignete …
Dennoch frage ich mich langsam, wo denn so manche der verbal aktiveren Piraten waren, als etliche Personen des öffentlichen Lebens sich mit Nazi-Vergleichen, Assoziationen oder missverständlichen Äußerungen disqualifizierten. Helmut Kohl, Philipp Jenninger und etliche anderen Personen hatten sich durch Geschwätzigkeit ohne Not in ein fragwürdiges Licht gestellt – und mit ihnen die Parteikollegen.
Leute! Wisst ihr denn immer noch nicht, wie Medien, insbesondere Printmedien arbeiten? Man gibt ein langes Interview, lässt vielleicht eine despektierliche Äußerung fallen, die man für off the record hält, weil der Journalist so nett ist – und genau diese Äußerung pickt sich der Journalist heraus und macht daraus eine Schlagzeile. Und das muss er auch, denn nur Negatives hat Nachrichtenwert. Harmonie und PR langweilen. Für nichts ist die Presse dankbarerer als für Kontroverse und Provokation. Ein Journalist würde seinen Job nicht richtig machen, wenn er nicht in gebotene Angriffsflächen reinflankt. Und die Berufspolitiker der journalistischen Mitbewerber werden die Vorlage natürlich in ein Tor verwandeln wollen.
In dem oben verlinkten SPON-Artikel kommen noch zwei weitere Piraten zu Wort, die schon in den letzten Wochen durch ihre Äußerungsfreudigkeit die Kollegen in Verlegenheit gebracht haben. Während ich Delius den kommunikativen Missgriff zugestehe und keinen Zweifel daran habe, dass er die Lektion in Sachen Diplomatie und Presse gelernt hat, würde ich mich freuen, wenn insbesondere die beiden anderen Herren ab und zu eine Gelegenheit zum Schweigen wahrnehmen würden, wenn die Zunge schneller als das Gehirn arbeitet.
Es reicht völlig aus, wenn uns die Mitbewerber mit Dreck bewerfen. Für hausgemachte Gates hält sich mein Verständnis in überschaubaren Grenzen.
Der GRÜNEN-„Rechtsexperte“ (kein Jurist) und Berufspolitiker Volker Beck behauptete gestern im ZDF, das Programm der NRW-Piraten sei noch nicht im Internet gewesen. Erstaunlicherweise hatte er es aber bereits gelesen. Nun ja, es war ja im Internet, übrigens genauso wir zuvor die Anträge. Der Parteitag wurde gestreamt. UPDATE: Hier wurden laufend die Antragsnummern eingepflegt.
Beck wirft den Piraten vor, bei etlichen Demonstrationen keine Piratenflagge gesehen zu haben und nennt namentlich die Demos für Schwule. Die Piraten waren jedoch beim CSD sehr präsent, ebenso bei Anti-Nazi-Demos.
Beck behauptet, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte gesagt, alles sei durch Meinungsfreiheit gedeckt. Hat es nicht.
Beck behauptet, es sei eine der leichtesten Übungen, ein Parteimitglied aus der Partei zu werfen. Das ist den GRÜNEN aber oft genug nicht gelungen. Übrigens: Wer hatte denn den Jamal Karsli in den Düsseldorfer Landtag gebracht? Richtig: Die NRW-GRÜNEN.
Ich hatte vorgestern Beck auf Twitter die Sache erklärt. Aber Beck ist sich nicht zu schade, einen Schwätzer von 25.000 Mitgliedern als repräsentativ hinzustellen und gegen die Piraten zu instrumentalisieren.
Beck steht genau für die politische Kultur des Parteiensystems und der Berufspolitiker, welche die Piraten und ihre Wähler satt haben. Agitiert lieber, als den Leuten zuzuhören. Streitet euch doch über politische inhalte, statt mit Schmutz zu werfen!
Lieber Volker Beck, ich hoffe, dass die Piraten dir nicht den Gefallen tun, in gleicher Münze zurück zu zahlen. Aber ich für meinen Teil werde mir erlauben, deine Hinterlassenschaften, die in den kommenden drei Wochen folgen werden, hier in meinem Blog transparent zu machen.
UPDATE: Beck räumt Versehen ein und will seine Äußerung nur auf Demos bezogen wissen, an denen er zugegen war. Sie jedoch auch hier.
UPDATE: Beck wulfft weiter rum und will jetzt anscheinend den CSD nicht als Schwulen- und Lesben-Demo werten. m( Außerdem hat er den Blödsinn von sich gegeben:
.@KompaLaw Du lügst ohne die Unwahrheit zu sagen. Ist das die neue politische Kultur, die die Piraten einfordern?
Und da das noch nicht genug gepöbelt war, kam dann noch
Nach nunmehr fast drei Jahren ist ein lähmendes Parteiausschlussverfahren zu ende.
Der Fall
Ein Pirat, Gründungsmitglied eines Landesverbands, hatte sich 2008 (also zwei Jahre nach Parteigründung von 2006) zu denkbar sensiblen historischen Themen in unqualifizierter Weise geäußert und sich dabei auf einen der Fälschung überführten Geschichtsrevisionisten bezogen. Hierfür wurde vom Bundesvorstand 2008 eine Verwarnung ausgesprochen, die der Pirat akzeptierte. Diese wurde also rechtskräftig.
2009 wurde der Pirat trotz seines Fehltritts zum Ersatzrichter des Bundesschiedsgerichts der Piraten gewählt. Als daraufhin seine unqualifizierten Äußerungen Medienaufmerksamkeit erfuhren und das öffentliche Ansehen der Piraten belasteten, forderte der Bundesvorstand eine deutliche Distanzierung, welcher der Pirat auf seine Weise nach kam. Nachdem sein Landesverband den Piraten 2009 für die Landesliste zur Bundestagswahl aufstellte, nahm der Bundesvorstand eine Neubewertung vor, enthob den Piraten einstimmig seiner Funktion, erkannte ihm für ein Jahr das passive Wahlrecht ab und beantragte am Landesschiedsgericht den Parteiausschluss wegen vorsätzlich parteischädigenden und satzungswidrigen Verhaltens.
Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Das Landesschiedsgericht wies den Antrag nach der bemerkenswerten Dauer von zweieinhalb Jahren in einem erbärmlich laienhaft formulierten Urteil zurück. Das vom Bundesvorstand angerufene Bundesschiedsgericht bestätigte nun die Abweisung, allerdings mit anderer Begründung. Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit ihrer Entrüstung, einige suchen einen Schuldigen für dieses offensichtlich unpopuläre Ergebnis. Ist dem Bundesschiedsgericht ein Vorwurf zu machen?
Verfahrenes Verfahren …
Hätten die Piraten ein Scherbengericht, bei dem demokratisch darüber abgestimmt wird, ob ein nicht genehmes Mitglied in die Wüste geschickt werden soll, wäre vermutlich längst Rechtsfrieden eingekehrt. Ein solches Scherbengericht ist in der Satzung aber nicht vorgesehen. Es würde sich auch nicht mit dem Parteiengesetz in Einklang bringen lassen:
Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Über den Ausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen.
Für die Tätigkeit des Schiedsgerichts ist eine Schiedsgerichtsordnung zu erlassen, die den Beteiligten rechtliches Gehör, ein gerechtes Verfahren und die Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Befangenheit gewährleistet.
Stattdessen verlangt die Satzung also vielmehr eine politische Entscheidung des Bundesvorstands, den Ausschluss zu beantragen, sowie eine juristische Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Ausschlussvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 der Satzung vorliegen.
Ob die Voraussetzungen eines parteischädigenden Verhaltens erfüllt sind, lassen wir mal dahin gestellt, denn vorliegend scheitert der Ausschluss bereits an einem verfahrensrechtlichen Hindernis. Die Anwendung von Vereins- bzw. Parteienstrafen ist nämlich ihrer Natur nach Strafrecht, sodass gewisse rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind („gerechtes Verfahren“). Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen „ne bis in idem“: Wenn über einen Sachverhalt geurteilt wurde und die Entscheidung rechtskräftig ist, ist das Verfahren nun einmal abgeschlossen. Andernfalls nämlich könnte man sich nie auf den Bestand von Entscheidungen verlassen. (Es hat also schon seinen Grund, warum an entsprechende Verfahren von vorne herein hohe Sorgfaltsanforderungen gestellt werden. Das Landesschiedsgericht hatte übrigens nicht einmal dieses Problem gesehen …)
Vorliegend wurde das Verhalten des Piraten 2008 durch die Verwarnung des Bundesvorstands sanktioniert. Der damalige Bundesvorstand hatte von einem Ausschlussverfahren abgesehen und sich mit einer Verwarnung begnügt. Der Umstand, dass der Vorstand diese Bewertung später änderte, weil er das Ausmaß des (damals potentiellen) Schadens falsch eingeschätzt hatte, beeinflusst nicht den Bestand der Entscheidung.
Das spätere Verhalten des Piraten, nämlich die Kandidatur für Parteiämter und Landesliste, obwohl sein Ruf lädiert war, mag zwar wegen der hierdurch verursachten Presseaufmerksamkeit faktisch die Partei in Verruf gebracht und ihr dadurch geschadet haben. Die Kandidatur als solche ist jedoch ein demokratisch verbrieftes Recht eines Parteimitglieds und daher schwerlich als Satzungsverstoß vorwerfbar. Zwar gab es später noch weitere Vorwürfe wegen anderen fragwürdigen Äußerungen des Hobby-Historikers, diese reichten jedoch nicht an die Entgleisungen von 2008 heran.
Eine Partei, die für den Rechtsstaat eintritt, wird daran gemessen werden, ob sie die geforderten Standards für ein faires Verfahren auch an sich selbst anlegt. Hätte das Bundesschiedsgericht den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des „ne bis in idem“ missachtet und nach Gutsherrenart geurteilt, hätte es sich nicht nur fachlich berechtigter Kritik der Willkür ausgesetzt, vielmehr hätte der betroffene Pirat auch vor einem konventionellen Gericht Klage erheben können, was in der Praxis durchaus vorkommt. Dann hätte das Verfahren noch eine Ehrenrunde gedreht.
Gewinner:
Der (aktuelle) Bundesvorstand: Auch, wenn das Parteiausschlussverfahren von Anfang an wegen der bereits rechtskräftigen Verwarnung eine Totgeburt war, konnte der Bundesvorstand durch Betreiben des Verfahrens Haltung zeigen und signalisieren, dass die Partei sich künftig solches Verhalten nicht bieten lassen wird.
Das Bundesschiedsgericht: Es hat demonstriert, dass es die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze achtet und diese nicht einer möglicherweise populäreren Entscheidung opfert. (Die Mitglieder des Schiedsgerichts müssen nun ggf. einen Shistorm aushalten.)
Die Piratenpartei: Sie hat eine Kinderkrankheit aus ihrer Frühzeit nun endlich hinter sich gebracht, wird sich künftig Bewerber für Parteiämter wohl genauer ansehen und eine Parteikultur etablieren, in der sich gewisse Personen nicht wohlfühlen.
Verlierer:
Das betreffende Landesschiedsgericht: Wie auch immer sich das Verfahren gestaltet haben mag, aber wenn man zweieinhalb Jahre lang nicht zu Potte kommt, dann ist das Ergebnis für alle Beteiligten ein klarer fail. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass Verfahren effizient betrieben werden müssen. Die unbrauchbar laienhafte Fassung des „Urteils“ lässt vermuten, dass die Beteiligten mit ihrer Aufgabe überfordert waren. Die Schlagzeilen, mit denen wir jetzt leben müssen, hätten der Partei 2010 weniger geschadet, zumal ein Parteiausschlussverfahren als Dauerbrenner einfach nicht sonderlich prickelnd ist. UPDATE: Das LSG hatte im Laufe des Verfahrens das untätige Personal ausgewechselt.
Die Piratenpartei: U.a. dem GRÜNEN-Taktierer Volker Beck (selbst eigentlich Jurist, Rechtsexperte seiner Partei, der es besser wissen müsste) ist es gelungen, aus dem gescheiterten Parteiausschlussverfahren populistisch Kapital zu schlagen.
Der betroffene Pirat. Er weiß es vielleicht noch nicht.
Die politische Geschäftsführerin ließ ihrem Temperament freien Lauf:
Ein TV-Sender hatte für ein kontroverses TV-Format über die Inkasso-Branche die angeblich fiktive Figur eines „Rechtsanwalts Heinemann“ kreiert. Die Kanzlei Heinemann & Partner ließ dies durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen untersagen. Der Kollege Hoesmann berichtet:
Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12).
Vor einem Jahrzehnt hatte ich mit dem inzwischen verstorbenen Münchner Bankenrechtler Dr. Alexander von Martius zu tun. Dem Kollegen wurde die Ehre zu Teil, das in der Serie „Kir Royal“ ein Anwalt „Dr. von Martius“ vorkam, wobei er selbst diese Folge leider nie gesehen hatte. Einen Anlass, gegen die Verwendung seines guten Namens vorzugehen, sah er ebenfalls nicht. :)
Ein Obdachloser wird von der GEZ in einer unfassbaren Weise gegängelt und schließlich wegen einem einzigen Cent in Anspruch genommen – obwohl dies ein Guthaben war. Ausgezahlt wird natürlich nicht.
Ahmadinedschad darf unzensiert im deutschen TV sprechen und führt gekonnt Claus Kleber vor.
Maschmeyers „Buch“.
Galileo kennt nicht die Weltmeere.
Aufgezeichnete „Live-Moderation“
Rappende Gloria
Absolut empfehlenswert. Ich werde künftig keine Folge mehr auslassen.